ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPRACHDIENSTLEISTUNGEN



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Jacqueline Weiß, M.A. www.weiss-linguistic-services.eu office@weiss-linguistic-services.eu +43 676 421 28 98 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPRACHDIENSTLEISTUNGEN Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 1. Anwendungsbereich 1.1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden kurz: Kunde ) und der Übersetzungsdienstleisterin (im Folgenden kurz: Übersetzerin ) als Auftragnehmerin, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wurden diese AGB einmal von einem Auftraggeber anerkannt, wobei als solcher stets der institutionelle Kunde und nicht der einzelne Sachbearbeiter gilt, so gelten sie auch für alle weiteren Folgeaufträge, selbst wenn sie hierfür nicht explizit vereinbart wurden. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung der Übersetzerin. Der Kunde verzichtet explizit auf die Geltendmachung eigener AGB. 1.2. Zur Auslegung dieser AGB gelten in nachstehender Reihenfolge: die ÖNORM EN 15038 Übersetzungs- Dienstleistungen Dienstleistungsanforderungen mit Ausnahme der Anhänge E und F die ÖNORM D1201 Übersetzungsverträge in der jeweils geltenden Fassung 2. Kooperation zwischen Kunden und Übersetzerin 2.1. Der Kunde verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z.b. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die Übersetzerin von Bedeutung ist. 2.2. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, ist eine diesbezügliche Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen. 2.3. Die Kundin hat die Übersetzerin, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; Folgendes kann dazu nötig sein: Stil-Richtlinien (sofern der Kunde die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder eine spezifische Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er dies der Übersetzerin mitteilen und ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen) unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie; bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus Translation Memories; im Ausgangstext referenzierte Publikationen; technische Unterlagen und Anschauungsmaterial; Schulungsmaterial und Internetadressen; Parallel- und Hintergrundtexte; Betriebsbesichtigungen; bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen Office - Anwendungen) hat der Kunde zur Verfügung zu stellen. S. 1 - Stand Oktober 2014

2.4. Wird der Zweck einer Übersetzung der Übersetzerin nicht bekanntgegeben, so hat sie die Übersetzung nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 2.1.) auszuführen. 2.5. Darüber hinaus muss der Kunde der Übersetzerin im Voraus kompetente Ansprechpartner benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen. 2.6. Die Übersetzerin hat offensichtliche Mängel (z.b. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem Kunden zu klären und kann diesen auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen. 2.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Kunden. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen. 2.8. Die Zahlenwiedergabe durch die Übersetzerin erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 2.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der Kunde vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben. 2.10. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Übersetzerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekanntgeben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. 3. Angebot / Auftrag und Umfang der Leistung 3.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach dem Auftrag. Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung umfasst der Auftrag zur Übersetzung eines Dokuments den gesamten Text. 3.2. Bei Texten, die mit den gängigen Office- Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung der Übersetzung die Regelungen der ÖNORM EN 15038. 3.3. Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement usw.). 3.4. Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit rechtzeitig durchzuführen. 3.5. Die Übersetzerin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin. 3.6. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass er Kunde die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen. 3.7. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original oder via E-Mail) und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Übersetzerin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Übersetzerin den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können von der Übersetzerin ohne S. 2 - Stand Oktober 2014

Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 4. Termine und Lieferung 4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Übersetzerin maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von der Übersetzerin angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse ( Fixgeschäft ), so hat der Kunde dies im Vorhinein bekannt zu geben. 4.2. Kunde und Übersetzerin müssen folgende Termine vereinbaren: Eingang des Ausgangstextes und aller zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei der Übersetzerin; Eingang der Übersetzung bei dem Kunden in der vereinbarten Lieferform. 4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.b. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Übersetzerin die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Übersetzerin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Kunden der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur im Falle der oben eingehaltenen Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag. 4.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Kunde. 4.5. Die Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen sowie sämtliche Korrespondenz zwischen dem Kunden und der Übersetzerin erfolgt in den üblichen Formen (einschließlich unverschlüsselter E-Mails). Der Kunde trägt die damit in Zusammenhang stehenden Gefahren, insbesondere das Risiko der Sicherheit der Kommunikation und das Risiko von Übertragungsfehlern. 4.6. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die der Übersetzerin vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei der Übersetzerin. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten. 4.7. Für die Dauer der Aufbewahrung ist die Übersetzerin verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. 5. Honorar und Zahlungsbedingungen 5.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden sind. 5.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z.b.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext. Mangels anderslautender Vereinbarung errechnet sich das Honorar nach Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen) auf Grundlage des Zieltextes, also der von der Übersetzerin erstellten Übersetzung. 5.3. Sofern nicht anders vereinbart, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 5.4. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. S. 3 - Stand Oktober 2014

5.5. Für das Korrekturlesen von Texten steht der Übersetzerin ein angemessener Kostenersatz zu. 5.6. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind. 5.7. Die Leistungen der Übersetzerin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den Kunden nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Kunden mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung. 8.8. Die Übersetzerin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 5.9. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Übersetzerin berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z.b. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht. 5.10. Wurden zwischen dem Kunden und der Übersetzerin Teilzahlungen (z.b. eine Akontozahlung) vereinbart, ist die Übersetzerin bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft). 6. Höhere Gewalt 6.1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die Übersetzerin den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Übersetzerin als auch den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Übersetzerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zuzubilligen. 6.2. Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die Übersetzerin selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Übersetzerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. 7. Haftung für Mängel (Gewährleistung und Schadenersatz) 7.1. Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen. 7.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Übersetzerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der Übersetzerin behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages. 7.3. Wenn die Übersetzerin eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages ( 932 Abs. 4 ABGB). 7.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung. S. 4 - Stand Oktober 2014

7.5. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Aus diesen Gründen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen. 7.6. Für von dem Kunden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Übersetzerin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. 7.7. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von der Übersetzerin für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z.b. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 7.8. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Übersetzerin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Übersetzerin [d.h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext] verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen. 7.9. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Übersetzerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen. 8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung 8.1. Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Übersetzerin. 8.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum der Übersetzerin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Übersetzerin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u. ä. m. an den Kunden auf dessen Wunsch stellt einen von dem Kunden zu vergütenden Zusatzauftrag dar. 8.3. Die Übersetzerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Kunde sichert daher ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. 8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Übersetzerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Übersetzerin wird solche Ansprüche des Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Übersetzerin dem Verfahren bei, so ist die Übersetzerin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei dem Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. 8.5. Die Übersetzerin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu S. 5 - Stand Oktober 2014

werden. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung. 8.6. Die Übersetzerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. 9. Allgemeines 9.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 9.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Übersetzerin bedürfen der Schriftform, d.h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur. 9.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz der Übersetzerin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der Übersetzerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 9.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN- Kaufrechts als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch. S. 6 - Stand Oktober 2014