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Transkript:

Heft 4 April 2007 M I T T E I L U N G S B L A T T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E DEFOT Druck Agentur + Verlag Kirchstraße 20 10557 Berlin PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, A 13117 ISSN 0343 0162

(: Pro Dentum) B

E d i t o r i a l Nach der Wahl ist vor der Wahl... Liebe Kolleginnen und Kollegen, die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin liegen hinter uns. Das Ergebnis ist Ihnen allen bekannt und wurde im MBZ veröffentlicht. Am 1. Februar fanden dann im Rahmen der konstituierenden Delegiertenversammlung die Neuwahlen für den Vorstand der Zahnärztekammer Berlin statt, hierüber wird in dieser Ausgabe des MBZ ausführlich berichtet. Die Berliner Delegierten haben mir einen jungen, hochmotivierten Vorstand an die Seite gestellt, und die ersten Arbeitswochen der neuen Amtsperiode haben für mich bereits deutlich erkennen lassen, dass dies eine gute Wahl war. Die Berliner Kollegenschaft darf zu Recht davon ausgehen, dass der neu gewählte Vorstand die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Engagement in Angriff nehmen wird, um das von ihm selbst gesteckte Ziel des weiteren kontinuierlichen Ausbaus der Zahnärztekammer Berlin als Ansprechpartner und Dienstleistungsunternehmen für alle Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erreichen. Zunächst darf ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, auf diesem Wege meinen Dank zum Ausdruck zu bringen. Dieser Dank gilt allen Wählerinnen und Wählern sowie allen Berliner Delegierten, die durch ihre Stimmabgabe ermöglicht haben, dass die Berliner Zahnärztekammer weiterhin von mir und dem Kollegen Karsten Geist als Vizepräsidenten geleitet werden darf. Durch dieses uns entgegengebrachte Vertrauen sehen wir uns verstärkt in der Verpflichtung, uns wie in den vergangenen Jahren weiterhin ernsthaft darum zu bemühen, alle berufspolitischen Kräfte in Berlin zu bündeln, um den Berufsstand in immer schwieriger werdenden Zeiten in möglichst großer Geschlossenheit aufzustellen. Um dies zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es, wie ich an dieser Stelle zum wiederholten Male betone, eines grundlegenden Umdenkens einiger politischer Mandatsträger, nicht zuletzt einiger Berliner Delegierter, die bedauerlicherweise immer noch nicht verinnerlicht haben, dass nur ein starker und von gemeinsamen Zielen geleiteter Berufsstand gewappnet ist, den politischen und gesetzgeberischen Herausforderungen der vor uns liegenden Jahre die Stirn zu bieten. Um es noch deutlicher zu sagen: Alle aus der Kollegenschaft selbst initiierten Aktivitäten gegen andere Kollegen, die in der Folge Schlichtungs- oder gar Gerichtsverfahren nach sich ziehen, nutzen niemandem, sondern schwächen letztendlich den Berufsstand insgesamt. Es ist dringend an der Zeit, dass die Einsicht um sich greift, die Wichtigkeit kollegialer Einheit höher einzustufen als die unterschiedlichen und somit trennenden berufspolitischen Vorstellungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen, dass einige wenige Delegierte der Berliner Zahnärztekammer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht haben, um die letzten Kammerwahlen für ungültig erklären zu lassen und Neuwahlen durchzuführen. Als Grund für diesen in der Geschichte der Berliner Zahnärztekammer einmaligen Vorgang werden vermeintliche Formfehler herangezogen. Nun also haben sich (wieder einmal) Gerichte mit uns zu beschäftigen, und unabhängig davon, wie deren Entscheidung lauten wird, bleibt festzuhalten, dass dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird. Für den Fall einer gerichtlich angeordneten Neuwahl kämen zusätzliche Kosten auf die Berliner Zahnärztekammer in Höhe von mehreren zehntausend Euro zu, die von der Berliner Kollegenschaft aus ihren Pflichtbeiträgen zu tragen wären. Meine soeben gewählten Vorstandsmitglieder und ich haben ein großes Interesse daran, dass es bezüglich der eingereichten Klage zu einer raschen gerichtlichen Entscheidung kommen möge, damit in Berlin endlich Klarheit herrscht und berufspolitische Sacharbeit wieder den Vorrang vor berufspolitischen Grabenkämpfen erhält! Seien Sie wie immer herzlichst gegrüßt, Ihr Dr. Wolfgang Schmiedel Präsident der Zahnärztekammer Berlin 1

ZÄK-intern KZV- i n t e r n S ta n d e s p o l i t i k P r e s s e s c h a u F o r t b i l d u n g BEMA GOZ P fa f f B e r l i n Z u l a s s u n g U m s c h a u K l e i n a n z e i g e n T e r m i n k a l e n d e r Leitartikel 1 Zum Titel: Bundeskanzleramt 2 Protokollauszüge der Konst./1. Ordentl. DV vom 1.2.2007 5 Amalgamabscheider neue Verordnung 8 Sterilgutassistentin? 9 Prüfungstermine KFO/Oralchirurgie 10 WBB Kieferorthopädie/Neuanträge 11 Mitgliederverwaltung 12 Berliner Ärzteorchester 12 Pilotprojekt zum Qualitätsmanagent 13 Rundschreiben 03/2007 14 Jubilar Klaus Degner wird 80 Jahre 15 Gutachterwesen 2002 bis 2005 16 Aufsichtsmeldung wegen Kassenangebot 18 Übersicht über gespeicherte Sozialdaten 19 GKV-Entwicklung 2006 20 Trend-Umfrage 22 Wie sehen s die anderen? 24 Pfaff-Kurse 26 Dienstagabendfortbildung 28 Fortbildungsveranstaltungen 29 Rückblick auf wissenschaftl. Vorträge vom 21. Bln. ZÄT 30 Fortbildungsbeitrag Endodontisch behandelte Zähne 33 Buchtipp: CAD/CAM und Vollkeramik 34 Buchtipp: Periimplantäre Entzündungen 34 KFO-Abrechnungshinweise 35 Berechnung eines Schnarchtherapie-Gerätes 35 Wichtige Gerichtsentscheidungen zur GOZ 36 Das Pfaff informiert 37 Neuzulassungen 41 Ausschreibungen 40 Sitzungstermine des Zulassungsausschusses 40 Die Zweig- bzw. die Zweitpraxis 38 Osterrätsel 42 Zahnarztangst 42 Kleine Lektüre 43 Veranstaltungen im April 48 44 I m p r e s s u m U3 Zum Titelbild Das Bundeskanzleramt Was man weiß: Die Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank gewannen den Architekturwettbewerb um die Regierungsgebäude und entwarfen das Band des Bundes, in welches das Kanzleramt integriert ist. Nach 4-jähriger Bauzeit konnte dort am 30. April 2001 offiziell die Arbeit aufgenommen werden. Was man nicht weiß: Das im Spreebogen gelegene Bundeskanzleramt befindet sich auf dem Gelände eines Exerzierplatzes, den Ende des 17. Jahrhunderts Friedrich Wilhelm I. anlegen ließ und den Lenné zum Königsplatz umgestaltete. Heute weltweit zweitgrößter Regierungssitz nach dem Moskauer Kreml und 6 mal größer als das Weiße Haus. Was man wissen sollte: Traditionell findet im Sommer der Tag der offenen Tür statt, der von der Bevölkerung gerne genutzt wird, um sich einmal im Zentrum der Macht umzuschauen. Der Termin wird in den Medien veröffentlicht. 2

(: )

S p r e c h s t u n d e n Vorstand der ZÄK Berlin Dr. Wolfgang Schmiedel ZA Karsten Geist Dr. Lore Gewehr ZA Ingmar Dobberstein Dr. Helmut Kesler Dr. Karsten Heegewaldt Dr. Dietmar Kuhn Präsident, Finanzen Vizepräsident, MBZ-Redaktion, LAG/ Prophylaxe, Alters-ZHK, Zä. Behindertenbehandlung, Sozialfonds/Seniorenbetreuung GOZ ZFA-Aus- und Fortbildung Zahnärztl. Fort- und Weiterbildung, Hochschulwesen Praxisführung, Zahnärztl. Stelle Schlichtung, Berufsrecht, Sachverständige/ Gutachter, Patientenberatungsstelle Telefonische Anfragen Mittwochs in der Zeit von 12.00-14.00 Uhr. Für persönliche Gesprächstermine bitten wir um telefonische Voranmeldung. Anfragen per Fax oder E-Mail jederzeit möglich. Sammelnummer der Zentrale der Zahnärztekammer Tel.: 3 48 08-0 Fax: 3 48 08-2 40 Internet: www.zaek-berlin.de E-Mail: info@zaek-berlin.de Adresse: Stallstr.1, 10585 Berlin Geschäftsführer RA Reinhard Biker (Telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat.) Durchwahlnummern der Mitarbeiter Stellv. Geschäftsführer Herr Fischer -132 Sekretariat Frau Borgolte -130 Sekretariat Frau Weimann -131 Hepatitis-Impfstoff, Assis.-Börse Frau Bernhardt* -101 Buchhaltung, Beitragswesen Frau Müller* -110 Buchhaltung Frau Hetz* -111 Mitgliederverwaltung A-Z Frau Dufft -112 GOZ Herr Urbschat* -113 Technische Beratung, Arbeitsschutz, Herr Gerike -114 Umwelt Hygiene, BuS-Dienst Herr Glatzer -146 BuS-Dienst, Tätigkeitsschwerpunkte, Frau N. Winter -119 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA), Frau Bartsch* -121 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Schaefer, -122 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Leschnick* -123 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Kollien* -129 Koordination des Ref. Zahnmed. Frau Dr. Hefer* -128 Fachangestellte (ZFA), Ausbildungsberaterin Zahnärztl. Fort- u. Weiterbildung, Rüge- Frau Eberhardt- -124 und Unters.-verf., Dienstagabendfortb. Bachert* Zahnärztliche Stelle Frau Stork-Gissel* -125 Akt.-kurse Strahlenschutz, Datenschutz Herr Falk -126 MBZ, nverwaltung, Frau S. Winter* -137 Öffentlichkeitsarbeit Schlichtung, Berufsrecht Frau Stewart* -139 Schlichtung/Zahnärztl. Stelle Frau Schindelwig* -145 Die Mitarbeiter der Zahnärztekammer sind zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo., Di. und Do. 08.00-12.00 und 12.30-15.30 Uhr Mi. 08.00-12.00 und 12.30-16.00 Uhr Fr. 08.00-13.00 Uhr Beachten Sie bitte, dass die mit einem * gekennzeichneten Mitarbeiter infolge Teilzeitbeschäftigung v.a. nachmittags nur eingeschränkt erreichbar sind. Vorstand der KZV Berlin Sprechzeiten Dr. Jörg-Peter Husemann Vorsitzender des Vorstandes Dr. Karl-Georg Pochhammer stellv. Vorsitzender des Vorstandes Peter Herzog Tel. 8 90 04-139 Mitglied des Vorstandes Sekretariat des Vorstandes Tel. 8 90 04-146, -130 o. -131 vorstand@kzv-berlin.de kontakt@kzv-berlin.de Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung bei den Sekretariaten, wenn ein persönliches Gespräch gewünscht wird. Referate Dr. Horst Freigang Mittwoch 10-12 Uhr Schlichtungsstelle und Gutachterfragen Tel. 8 90 04-169 h.freigang@kzv-berlin.de Hans-Ulrich Schrinner Mittwoch 10-12 Uhr Kieferorthopädie Tel. 8 90 04-261 hans-ulrich-schrinner@ kzv-berlin.de Dr. Jörg Meyer Mittwoch 15-17 Uhr Öffentlichkeitsarbeit Tel. 8 90 04-113 j.meyer@kzv-berlin.de Fragen zum Zahnersatz Geschäftsführung Mittwoch 10-14 Uhr Tel. 8 90 04-280 Barbara Pache, kaufm. Geschäftsführerin Tel. 8 90 04-180 b.pache@kzv-berlin.de Sammelnummer der KZV: Tel.: 8 90 04-0 Fax: 8 90 04-1 02 Internet: www.kzv-berlin.de E-Mail: kontakt@kzv-berlin.de Adresse: Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Pressestellen ZÄK Berlin KZV Berlin Birgit Dohlus Dr. Jörg Meyer Telefon: 30 82 46 82 Telefon: 8 90 04-1 68 Telefax: 30 82 46 83 Stefan Grande E-Mail: info@zahndienst.de Telefon: 8 90 04-1 68 Telefax: 8 90 04-1 90 E-Mail: presse@kzv-berlin.de Geschäftsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen Zahnärzte im Land Berlin Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin, Tel. 89004-150 Verwaltungsausschuß des Versorgungswerkes (Berlin) ZA Albert Essink Dr. Ingo Rellermeier Dr. Marius Radtke Vorsitzender, Allgemeines und Finanzangelegenheiten Stellv. Vorsitzender, Immobilienangelegenheiten Beisitzer, Mitgliederangelegenheiten Persönliche Absprachen nach telefonischer Voranmeldung mittwochs in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr. Direktor Ralf Wohltmann (telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat) Sammelnummer des Versorgungswerkes: 8 90 41-0 ; Telefax: 8 90 41-2 91 Internet: www.vzberlin.org EMail: info@vzberlin.org Philipp-Pfaff-Institut Dr. Thilo Schmidt-Rogge, Geschäftsführer Telefon: 414 72 5-0 ; Telefax: 414 89 67 Internet: www.pfaff-berlin.de E-Mail: info@pfaff-berlin.de Durchwahlnummern der Mitarbeiter Sekretariat Frau Hultsch - 1 52 Frau Schüler - 1 53 Buchhaltung Abt.-Ltr. Frau Saß - 1 60 Frau Kalojanov - 1 61 Mitgliederverwaltung Abt.-Ltr. Frau Anding - 1 70 Frau Hildebrandt - 1 71 Frau Geßner - 1 72 Hauptsachbearbeiterin Frau Beyer - 1 73 Frau Noffke - 1 75 Landesarbeitsgemeinschaft e. V. Dr. Erika Reihlen Vorsitzende Herr Rainer Grahlen Geschäftsstellenleiter Sekretariat (Frau Hempel) Telefon: 30 69 86-0 Telefax: 30 69 86-22 E-Mail: info@lag-berlin.de 4

ZÄK I n t e r n Tagesordnungspunkte und Protokollauszüge der Konstituierenden / 1. Ordentlichen Delegiertenversammlung vom 01. Februar 2007 Die Tagesordnung lautet: 1. Aufruf der gewählten Delegierten und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollgenehmigung, Ehrung Verstorbener 3. Bericht des Präsidenten 4. Bestimmung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder gemäß 11 Berliner Kammergesetz/ 7 Abs. 1 Hauptsatzung 5. Festsetzung der Entschädigungen für die Vorstandsmitglieder und die für die Kammerorgane tätigen Kammerangehörigen gemäß 9 der Satzung 6. Wahl des Vorstandes 7. Verschiedenes Bestimmung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder gemäß 11 Berliner Kammersetz/ 7 Abs. 1 Hauptsatzung Herr Schmiedel stellt im Namen des Vorstandes den Antrag, die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder, neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten, nicht zu ändern und auf 5 festzusetzen. Die Delegiertenversammlung stimmt dem Antrag, die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder, neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten, auf 5 festzusetzen, mehrheitlich, bei 2 Enthaltungen, zu. Festsetzung der Entschädigungen für die Vorstandsmitglieder und die für die Kammerorgane tätigen Kammerangehörigen gemäß 9 der Satzung Herr Schmiedel führt aus, dass der Vorstand zur Höhe der bisherigen Aufwandsentschädigung keinen Änderungsantrag stellen wird. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung beträgt zur Zeit: Präsident EUR 3.500,00 Vizepräsident EUR 2.300,81 Beisitzer EUR 1.533,88 Herr Schmiedel stellt den Antrag, die Aufwandsentschädigung für den Vorstand nicht zu erhöhen, zur Abstimmung. Der Antrag wird in geheimer Abstimmung, an der sich 46 Delegierte beteiligt haben, mit folgendem Ergebnis angenommen: 42 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 ungültige Stimme 5

ZÄK I n t e r n Herr Schmiedel dankt an dieser Stelle den Vorstandsmitgliedern für die zusammen mit ihm während der letzten 3 Jahre geleistete Arbeit. Beispielhaft benennt er in diesem Zusammenhang Herrn Troester, der in den letzten 12 Jahren im Vorstand hervorragende und vorbildliche Arbeit für die Kollegenschaft geleistet hat. Das Amt Schlichtung, mit dem er betraut war, verlange besondere Sensibilität, Diskretion und Wissen um Gesetze und Verträge. Die Delegierten danken Herrn Troester mit Applaus für die geleistete Arbeit. 28 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Herr Geist ist mit der Mehrheit der Stimmen zum Vizepräsidenten gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des 1. Beisitzers. Frau Fotiadis-Wentker schlägt Frau Lore Gewehr vor. Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des 1. Beisitzers mit folgendem Ergebnis endet: 25 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen Frau Gewehr ist mit der Mehrheit der Stimmen in das Amt des 1. Beisitzers gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des 2. Beisitzers. Herr Schmiedel schlägt Herrn Dietmar Kuhn für das Amt des 2. Beisitzers vor. Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des 2. Beisitzers mit folgendem Ergebnis endet: Wahl des Vorstandes Herr Schmiedel schlägt vor, der Geschäftsführung die Aufgabe zu übertragen, das Wahlprocedere durchzuführen. Diese Verfahrensweise wurde auch bereits am Runden Tisch besprochen und hat Zustimmung gefunden. 26 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Herr Kuhn ist mit der Mehrheit der Stimmen in das Amt des 2. Beisitzers gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des Präsidenten. Herr Kopp schlägt Herrn Wolfgang Schmiedel vor. Herr Nachtweh schlägt Herrn Heinrich Schleithoff vor. Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des Präsidenten mit folgendem Ergebnis endet: Herr Schmiedel 27 Ja-Stimmen Herr Schleithoff 19 Ja-Stimmen Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des 3. Beisitzers. Herr Schmiedel schlägt Herrn Ingmar Dobberstein vor. Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des 3. Beisitzers mit folgendem Ergebnis endet: 27 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Herr Schmiedel ist mit der Mehrheit der Stimmen zum Präsidenten gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Dobberstein ist mit der Mehrheit der Stimmen in das Amt des 3. Beisitzers gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten. Herr Steiner schlägt Herrn Karsten Geist vor. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des 4. Beisitzers. Herr Schmiedel schlägt Herrn Karsten Heegewaldt vor. Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des Vizepräsidenten mit folgendem Ergebnis endet: Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des 4. Beisitzers mit folgendem Ergebnis endet: 6

26 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 1 ungültige Stimme Herr Heegewaldt ist mit der Mehrheit der Stimmen in das Amt des 4. Beisitzers gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Biker bittet um Vorschläge für das Amt des 5. Beisitzers. Herr Schmiedel schlägt Herrn Helmut Kesler vor. ZÄK I n t e r n Herr Biker gibt bekannt, dass 46 Delegierte ihre Stimme abgegeben haben und der Wahlgang für das Amt des 5. Beisitzers mit folgendem Ergebnis endet: 27 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen Herr Kesler ist mit der Mehrheit der Stimmen in das Amt des 5. Beisitzers gewählt und nimmt die Wahl auf Befragen an. Herr Schmiedel spricht den Gewählten seine Glückwünsche aus und dankt diesen für ihre Bereitschaft, in den nächsten vier Jahren zum Wohle der Berliner Zahnärzteschaft im Vorstand mitzuarbeiten. Herr Schmiedel dankt an dieser Stelle Herrn Gromball für sein standespolitisches Wirken während der vergangenen 20 Jahre für die Kollegenschaft und spricht ihm hierfür seinen persönlichen Respekt aus. Verschiedenes Herr Schmiedel stellt den Antrag von Herrn Schleithoff, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt Nachwahl eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses für den ausgeschie- denen Kollegen Janowski zu erweitern, zur Abstimmung. Die Delegierten stimmen dem Antrag mit 20 Ja-Stimmen zu. Die Tagesordnung wird somit erweitert. Nachwahl eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses für den ausgeschiedenen Kollegen Janowski Herr Schleithoff stellt den Antrag, ein Mitglied des Verwaltungsausschusses für den ausgeschiedenen Kollegen Janowski nachzuwählen. Herr Schmiedel stellt den Antrag von Herrn Schleithoff zur Abstimmung. Die Delegierten lehnen den Antrag bei 20 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen ab. Das vollständige Protokoll kann im Internet unter www.zaek-berlin.de/ Zahnärzte eingesehen und heruntergeladen werden. Diejenigen, die über keinen Internetanschluss verfügen, können es im Sekretariat der Zahnärztekammer unter Tel.: 3 48 08-1 30/1 31 anfordern. MedConsult Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe Praxisverkauf Praxiswertermittlung Kauf- und Mietvertragsabwicklung Vermittlung von Kaufinteressenten Unterstützung bei Vertrags- Arztsitzausschreibungen Praxiskauf Niederlassungsberatung Finanzierungsvermittlung Versicherungen Praxiskooperation Job-Sharing Partnerschaften MVZ-Konzepte Burkhardt Otto Olaf Steingräber FAB Investitionsberatung MedConsult Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe ohg Giesebrechtstraße 6 10629 Berlin Tel.: 213 90 95 Fax: 213 94 94 E-mail: info@fab-invest.de 7

ZÄK I n t e r n Amalgamabscheider und neue Verordnung Ab dem 23. April 2007 ist die 2. Stufe der neuen Indirekteinleiterverordnung anzuwenden und zu beachten Wie seinerzeit berichtet, trat im April 2005 die neue Indirekteinleiterverordnung in Kraft. Diese Verordnung, die auch den Betrieb von Amalgamabscheidern regelt, brachte für die Zahnarztpraxen in Berlin einmal ein erfreuliches Ergebnis mit sich. Denn die zuständige Senatsverwaltung folgte den Argumenten der Zahnärztekammer Berlin und änderte das bis dahin gebührenpflichtige Genehmigungsverfahren (300,- EUR) in ein kostenfreies verfahren. In den ursprünglichen Festlegungen der neuen Indirekteinleiterverordnung war vorgesehen, dass die 5-jährige Prüftätigkeit an den Amalgamabscheidern ab dem 23.04.2007 nur durch Sachverständige stattfinden darf. Eine derartige Regelung wäre aus Sicht der Zahnärztekammer ein unzumutbarer Aufwand für die Zahnarztpraxen. Denn es bestünde die Notwendigkeit der zeitgleichen Anwesenheit eines Sachverständigen und eines Depottechnikers. Was auch die Kostenaufwendungen nachvollziehbar in die Höhe treiben würde. In Verhandlungen mit der zuständigen Senatsverwaltung gelang es uns, die Behörde davon zu überzeugen, dass die Techniker der Dental-Depots weiterhin die Prüftätigkeit ausüben können, sofern nachweislich eine entsprechende Qualifikation bei den Herstellern von Amalgamabscheidern erworben wurde; diesem Personenkreis ist nun die Gleichstellung von Sachverständigen zugebilligt. Nachteil dieser Regelung ist, dass nicht jeder Techniker jeden Amalgamabscheider prüfen darf, sondern nur die, für die er die Sachkunde besitzt. Um hier eine Rechtssicherheit herzustellen, müssen sich die Techniker, die in Berliner Zahnarztpraxen Amalgamabscheider prüfen wollen, bei ei- ner Organisation registrieren lassen. Diese Organisation ist durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Senat und Kammer, nun im Hause der Zahnärztekammer Berlin einzurichten. Von hier aus finden öffentliche Benennungen der Techniker statt, die als Sachverständige für die jeweils entsprechenden Amalgamabscheider bestellt sind. Für Zahnarztpraxen ergeben sich nun künftig folgende Pflichterfüllungen und müssen nach der neuen Indirekteinleiterverordnung umgesetzt werden: Noch bestehende Genehmigungen sind in der Regel auf 5 Jahre befristet und gelten bis zum Fristablauf unter Beachtung der hierin enthaltenen Auflagen weiter. Unmittelbar vor Ablauf der Frist (spätestens 4 Wochen), ist der künftige Weiterbetrieb von Amalgamabscheidern und das damit verbundene Einleiten von Abwässern in die öffentliche Kanalisation, dem Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes einmalig anzuzeigen. Dieser verpflichtung ist auch bei einer Praxisneugründung, Praxisverlegung oder Praxisaufgabe nachzukommen. Erneut anzeige- und prüfpflichtig sind Veränderungen der Abwasseranlagen in Praxen, z. B. Erweiterungen um zusätzliche Amalgamabscheider oder der Wechsel (Fabrikat oder Modell) von diesen. Das verfahren ist nur auf dafür vorgesehenen Vorducken durchzuführen; entsprechende Vordrucke befinden sich im BuS-Handbuch 2005 als Kopiervorlage. Mit der ist dem Bezirksamt ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, der die fristgerechte (5-jährige) Prüfung des Amalgamabscheiders, durch einen Depot- Techniker bestätigt. Ab dem 23.04.2007 muss ein offizieller Prüfbericht beim Bezirksamt eingereicht werden, der belegt, dass der Amalgamabscheider von einem durch die Organisation benannten Sachverständigen geprüft wurde und die Indirekteinleitung amalgamhaltigen Abwassers rechtmäßig erfolgt. Dem Sachverständigen obliegt neben der technischen Prüfung des Amalgamabscheiders, auch die Prüfung des Vorhandenseins der Unterlagen zum Amalgamabscheider (Bedienungsanleitung, Prüfbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik und das regelmäßig geführte Betriebsbuch), den Genehmigungsunterlagen bzw. der Kopie der zur Indirekteinleiterverordnung, sowie den Entsorgungsnachweisen für die sachgerechte Entsorgung der Amalgamschlämme. Diese Sachverständi- 8

genprüfungen sind regelmäßig vor Ablauf von 5 Jahren durch den Praxisinhaber zu veranlassen. Bei Neueinrichtung oder Umzug einer Praxis bzw. bei Änderungen des Amalgamabscheidesystemes ist eine Erstprüfung erforderlich, wobei der Termin dieser Prüfung dann den Stichtag für die 5-jährige Wiederholungsprüfung vorgibt. Nach wie vor sind Amalgamabscheider entsprechend der Wartungsvorschrift des Herstellers regelmäßig zu warten und zu entleeren. Dies kann durch eine Wartungsfirma oder durch entsprechend geschultes Personal erfolgen; bei Letzterem ist es sinnvoll, dass der Praxisinhaber durch das Dental-Depot oder dem Hersteller für die Wartung sachkundig gemacht wurde und über diese Tatsache eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Wartungsvorgänge sind jeweils mit Datum in einem Betriebsbuch einzutragen. Die Entleerung des abgeschiedenen Amalgams ist zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen. Das Abscheidegut ist unter Nachweis einem Entsorgungsfachbetrieb zu übergeben. Praxen, in denen kein amalgamhaltiges Abwasser anfällt (z.b. in der Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder MKG), sind von den v. g. Regelungen nicht betroffen. Die zuvor gemachten Ausführungen betreffen ausschließlich die Amalgamabscheider, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind. Andere Systeme sind rechtlich gesondert zu betreiben, was für eine Zahnarztpraxis ohne Bedeutung sein dürfte. Für weitere Informationen stehen wir gerne unter Tel.: 3 48 08-1 14 zur Verfügung. Norbert Gerike ZÄK I n t e r n Sterilgutassistentin in Berliner Zahnarztpraxen RKI-Richtlinien machen Fortbildung zur Pflicht Erstmalig fand die Bezeichnung Sterilgutassistentin in der RKI-Richtlinie Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten aus dem Jahr 2001 Erwähnung. Im Laufe der vergangenen Jahre entwickelte sich diese Personifizierung zu einem Thema in den Zahnarztpraxen, dass immer mehr zu Verunsicherung führte. Es wiederholte sich nun die Frage: Muss in der Zahnarztpraxis eine Sterilgutassistentin tätig sein, damit eine rechtlich abgesicherte Aufbereitung von zahnärztlichen Instrumenten stattfindet? Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Zahnärztekammer Berlin und der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz konnte Einigkeit erzielt werden, dass für Mitarbeiterinnen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Zahnarzthelferin, Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Stomatologischen Schwester verfügen, nur die Notwendigkeit besteht, das vorhandene Fachwissen zu diesem Thema, durch eine entsprechend anerkannte Fortbildung zu aktualisieren. Somit bietet das Philipp-Pfaff-Institut am 05.05. und 06.05.2007, gemeinsam mit der Zahnärztekammer Berlin, jeweils eine eintägige Fortbildungsveranstaltung an, in denen der betroffene Personenkreis die Aktualisierung der Sachkunde erwerben kann. Die Teilnehmer erhalten nach einer erfolgreich abgeschlossenen Kenntnisprüfung eine Bescheinigung, die sie rechtlich autorisiert, zahnärztliche Medizinprodukte aufbereiten zu können und diese gemäß des Medizinproduktegesetzes für die Behandlung freigeben zu dürfen. Die Zahnärztekammer Berlin empfiehlt allen Praxisinhabern nachdrücklich, ihre Mitarbeiterinnen auf diese Weise fortzubilden. Daher ist es notwendig, die jeder Praxis in den nächsten Tagen zugehenden Einladungen bzw. das in diesem MBZ beiliegende Anmeldeformular zu beachten und sich entsprechend zu den Veranstal- tungen per Fax unter 0 30/414 725-21 oder 0 30/414 89 67 anzumelden. Diese Fortbildungsveranstaltungen werden nur zu den beiden Terminen im Mai 2007 durchgeführt. Norbert Gerike 9

ZÄK I n t e r n Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der Oralchirurgie zur/m Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Oralchirurgie Oralchirurgin/Oralchirurg Der Prüfungsausschuss Oralchirurgie der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am zusammentreten. 06. Juni 2007 Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung (WBO), Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens 16. April 2007 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung. Voraussichtlich nächster Prüfungstermin: 28. November 2007 Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie zur/m Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Der Prüfungsausschuss Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am zusammentreten. 04. Juli 2007 Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung (WBO), Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens 07. Mai 2007 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung. Voraussichtlich nächster Prüfungstermin: 28. November 2007 10

Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie Neuanträge Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. 9 (4) WBO Kollegiales Fachgespräch ZÄK I n t e r n Der Prüfungsausschuss Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Berlin wird zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller voraussichtlich am 04. Juli 2007 zusammentreten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, die für eine Berechtigung der Praxis als Weiterbildungsstätte eine Begehung der Praxis sowie für eine persönliche Berechtigung zur Weiterbildung eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Antragstellers voraussetzt. Die Zulassung zum kollegialen Fachgespräch setzt voraus, dass in der Zahnärztekammer Berlin das ausgefüllte Formblatt Antrag auf Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie gem. den 5 und 6 des Weiterbildungsgesetzes sowie den 4, 5 und 9 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin vorliegt und die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Das v. g. Formblatt kann unter der Tel.-Nr. 3 48 08-1 24, Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr, angefordert werden. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 23. April 2007 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung. Voraussichtlich nächstes kollegiales Fachgespräch: 28. November 2007 Lars Junghans Sebastian Retter-Schrörs Viola Müller-Schnelle Sandra Elena Brauckmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Rechtsanwältin Medizinrecht Zu l a s s u n g s a n g e l e g e n h e i te n Praxiskauf/ Praxisverkauf Praxisko o p e r ation ( M V Z, G e m e i n s c h a f t s p raxis etc. ) Wir tschaftlichkeitsprüfungen/ Individualbudget A r b e i t s re c ht in der Arztpraxis Praxismietre c ht Ehever träge B e r u f s re c ht R e c h t s a n w ä l t e Zentrale Fon: (0049-30) 81 46 38 70 Fax: (0049-30) 81 46 38 99 www.junghans-radau.de Charlottenburg- Wilmersdorf Lietzenburger Straße 99 10707 Berlin Hohenschönhausen- Lichtenberg Hauptstraße 9 d 13055 Berlin 11

ZÄK I n t e r n Mitgliederverwaltung Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Die Ausweise von Nr.: N5043 ZÄ Shahrzad Mokabberi Die 3. Ordentliche Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin findet am Donnerstag, 26. April 2007, 19.00 Uhr, im Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin, Nr.: N3908 ZÄ Gülcan Sezgin Nr.: N3617 Rainer Victor Popwitsch statt. Die Sitzung ist nach 11 der Satzung für Kammerangehörige öffentlich. Nr.: N3093 Dr. Christina Kaibel wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und/oder werden für ungültig erklärt. A. Dufft Die 1. Ordentliche Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin findet am Wir betrauern das Ableben unseres Kollegen ZA Stephan Kruß geboren am 08.08.1961 verstorben am 22.12.2006 Samstag, 12. Mai 2007, 10:30 Uhr im Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin, statt. Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich. Missverständliches Auftreten von Versicherungsvertretern Berliner Ärzteorchester Kammermusiksaal der Philharmonie Aufgrund mehrerer Anrufe aus Mitgliedskreisen weisen wir zur Klarstellung ausdrücklich darauf hin, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin keine Außendienstmitarbeiter in Versicherungsangelegenheiten beschäftigt und ebensolche noch nie beschäftigt hat. Daher ist es niemals ein Vertreter Ihres Versorgungswerkes, der bei Ihnen an der Tür klingelt. Soweit sich Versicherungsvertreter als im Auftrag des Versorgungswerkes tätig ausgeben, handelt es sich nach unserer Information um einen eingetragenen Verein, der die Bezeichnung Versorgungswerk als Teil seines Gesamtnamens verwendet. Auch ein Referenzschreiben des Versorgungswerkes kommt vermutlich von diesem Verein und hat mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin nichts zu schaffen. Sollten sich Personen als Vertreter des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin darstellen, bitten wir in jedem Fall um eine Information Ihrerseits, damit wir dem nachgehen können. R. Wohltmann Sonntag, 22. April 2007, 20.00 Uhr Schirmherr: Dirigent: Solisten: Wolfgang Amadeus Mozart: Sergej Rachmaninow: Prof. Dr. Roland Hetzer Kevin McCutcheon Michael Rappoport, Violine Andrei Gridtchouk, Viola Sinfonia concertante Es-Dur KV 364 für Violine und Viola Sinfonie Nr. 1 d-moll Karten zum Preis von 12,- und 9,- (ermäßigt 6,-) unter Tel.: 36 44 72-66, Fax - 65 Konzertsaalkasse sowie E-Mail: info@aerzteorchester-berlin.de 12

KZV I n t e r n KZV: Pilotprojekt zum Thema Qualitätsmanagement gestartet Vom 24. Februar bis zum 7. März fanden in der KZV Berlin vier Pilotveranstaltungen zum Qualitätsmanagement statt. Teilnehmer waren die Mitglieder der Vertreterversammlung mit einer ihrer Zahnarzthelferinnen sowie Vorstandsmitglieder und QM-Beauftragte aus neun KZV-Bereichen. Am Ende waren das 90 Teilnehmer, davon 48 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Kurse fanden jeweils am Samstag und Mittwoch ganztägig statt und dienten in erster Linie dazu, ein praxisnahes Konzept für die Berliner Kollegenschaft zu entwickeln. Kritik in und an diesen Veranstaltungen war daher nicht nur erwünscht, sondern gefordert! Interessanter Weise wurde bei aller Kritik dem Team von Kock und Voeste, die das Projekt fachmännisch betreuten, äußerst gute Arbeit bescheinigt. Die Auswertung der am Ende regelmäßig vorgelegten Bewertungsbögen überraschte daher nicht: Immerhin 72 % würden das Seminar weiterempfehlen und sogar 82 % können sich nun konkret vorstellen, wie sie in ihrer Praxis QM einführen und umsetzen! Natürlich war auch die Berliner Zahnärztekammer eingeladen. Mit den alten und den neuen Referenten im Vorstand, den Kollegen Tunjan und Hegewald sowie den Mitarbeitern der Kammer, den Herren Norbert Gericke und Wolfgang Glatzer, saß die geballte Kompetenz in Sachen BUS-Dienst Es war naheliegend, dass diese Kritik sich zunächst gegen die Reglementierung des Gesetzgebers richtete, wobei auch immer wieder klargestellt wurde, welche Anforderungen die Ärzte im Gegensatz zu uns Zahnärzten zu bewältigen haben werden. Zweiter wesentlicher Kritikpunkt war die Länge, die Dauer der Veranstaltungen. Alle waren sich einig: Diese Kurse müssen straffer und zügiger durchgeführt werden! 13

KZV I n t e r n mit am Tisch und auch der Präsident, Kollege Schmiedel, ließ sich die Gelegenheit nicht nehmen, ebenso interessiert wie wachsam sich davon zu überzeugen, dass Überschneidungen zwischen BUS-Dienst und QM nicht vorkommen werden. Inzwischen steht das Konzept für unsere QM-Veranstaltungen fest: Ab Ende Mai werden wir Ihnen Kurse anbieten, in denen Sie in kleinen Gruppen 10 Praxen, 20 Teilnehmer in vier Stunden in die praktische QM-Tätig- keit eingeführt werden. Damit ist gewährleistet, dass Sie nicht allein gelassen werden, wenn es darum geht ein QM in Ihrer Praxis zu installieren. Für unsere Auftaktveranstaltung gibt es bereits mehr als 1000 Anmeldungen (!), so dass der erste Termin auf den 4. April verlegt werden musste. Das Interesse ist also vorhanden, das Konzept umstrukturiert. Die Kurse werden ca. 250,00 Euro kosten und beinhalten neben den praktischen Arbeiten im Kurs das QM-Handbuch in CD-Version und einen Ordner für einzelne Ausdrucke. Jörg-Peter Husemann Rundschreiben Nr. 3 vom 19. März 2007 1. Honorarrückforderung I/2000 2. Neue Vergütungsvereinbarung mit der IKK 3. Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten 4. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (WSG) 5. Abrechnung von Sachleistungen während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung 6. Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung 7. EU-Beitritt Bulgarien und Rumänien zum 01.01.2007 8. Zahnersatz ohne Eigenanteil City BKK 9. Kassenfusion SEL BKK und BKK futur 10. Hotline I. Quartal 2007 11. Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie 12. Auftaktveranstaltung Qualitätsmanagement am 28.03.2007 wurde verlegt 13. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes S E M I N A R Z Y K L U S D E R A R B E I T S G E M E I N S C H A F T K O M P E T E N Z Z E N T R U M MEDIZINRECHT S E M I N A R Z Y K L U S 2 0 0 7 Ausgewählte Referenten geben Antworten auf Fragen der Existenzgründung bzw. der Praxisabgabe. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Praxisabgabe Praxisführung für Existenzgründer Gestaltungsmöglichkeiten bei der Praxisabgabe Liberalisierung des Vertragsarztrechts Chancen der Berufsausübung durch Praxisfilialsystem Mittwoch, 25. April 2007, 18.00 Uhr Mittwoch, 09. Mai 2007, 18.00 Uhr Mittwoch, 13. Juni 2007, 18.00 Uhr Mittwoch, 27. Juni 2007, 18.00 Uhr Montag, 02. Juli 2007, 20.00 Uhr BeratungfürMediziner René Deutschmann Greifenhagener Str 7 10437 Berlin Fon: 030-43 73 41 60 info@bfmberlin.de www.bfmberlin.de 14

Klaus Degner wird 80 Jahre Kinder, wie die Zeit vergeht! Am 10. April wird der Kollege Klaus Degner 80 Jahre alt! Und so wie mir wird es vielen Kollegen gehen: ich sehe ihn noch als Vorsitzenden der KZV Berlin am Rednerpult stehen, wo er in seiner unnachahmlichen Art das Publikum mitriss, zum Beifall animierte, manches Mal aber auch zum Widerspruch. Von 1965 1995 war er Mitglied im Vorstand der KZV Berlin, 18 Jahre davon deren Vorsitzender. Es war und ist bundesweit bekannt, noch heute kommen Nachfragen und Grüße. Wer ihn kennt, wird immer zuerst feststellen: Degner ist eine ehrliche Haut. Er hat das Herz auf dem rechten Fleck. Anlässlich des 60. Geburtstages stellte der damalige Vorsitzende der KZBV, Wilfried Schad, fest: Kollege Degner ist überall dort, wo er auftritt, ein farbiger Tupfer, oder besser ein schöner saftiger Klecks, der nicht das sagt, was andere hören wollen, sondern der das vertritt, was er selbst für notwendig und richtig hält. Viel mehr Lob ist unter Standespolitikern eigentlich kaum möglich. Kollege Degner ist verheiratet, natürlich mit einer Zahnärztin, Dr. Anni Rose Degner, hat zwei Kinder, natürlich Zahnärzte, Ulrich und Karin Degner, beide mit eigener Zulassung in Berlin-Steglitz. Mit seinem Stellvertreter, Jürgen Seligmann, begleitete er den Weg in die Niederlassung der Kolleginnen und Kollegen aus dem damaligen Ostteil Berlins nach der Wende. Zahllose Veranstaltungen waren damals Pflichtübungen für ihn. Nicht zuletzt wegen dieser Verdienste erhielt er 1992 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse. Ich kenne nur wenige Kollegen, die nach dem Ende ihrer offiziellen standespolitischen Tätigkeit auch weiterhin die Berufspolitik so interessiert und engagiert verfolgen wie er. Lieber Herr Kollege Degner, der nunmehr deutlich verkleinerte, weil hauptamtliche Vorstand der KZV Berlin wünscht Ihnen für die nächsten Jahrzehnte weiterhin alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit. Ihr Jörg-Peter Husemann KZV I n t e r n Für Zahnärztinnen und Zahnärzte Altersversorgung für Ihr Praxisteam und überzeugende Vorteile für Sie selbst! 505_11/07_mbz Die langjährige Zusammenarbeit des INTER Ärzte Service (der INTER Versicherungen) mit zahlreichen zahnärztlichen Körperschaften, Verbänden und Vereinen, u. a. auch mit dem Versorgungswerk der Arbeitgeber der Heil- und freien Berufe e.v., führte zur ständigen Weiterentwicklung spezieller Produkte für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Warum ist die betriebliche Altersversorgung günstiger als eine Gehaltserhöhung? Rentenversicherung 9,95% Die Ausgangslage Die Rentenansprüche werden immer geringer. Jeder Arbeitnehmer hat deshalb seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile seines Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Lohnsteuer 21% 27% Kranken- und Pflegeversicherung ca. 8,0% Von 100, brutto bleiben noch ca. 55, netto! (inkl. Eigenanteil für ZE + KT von 0,9%) Arbeitslosenversicherung 2,1% Die Idee Eine betriebliche Altersversorgung für Zahnarztpraxen mit minimalem Verwaltungsaufwand zu besonders günstigen Konditionen innerhalb eines Kollektiv(rahmen)vertrages. Ihre Vorteile Sowohl als Direktversicherung von Ihnen und/oder in Form der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanzierbar. Sie binden gute Mitarbeiter an Ihre Praxis. Sie sparen Sozialabgaben. Die Sonderkonditionen des Kollektiv(rahmen)vertrages mit dem genannten Versorgungswerk können Sie auch für sich selbst und Ihre Familie in Anspruch nehmen. Nutzen Sie unser Know-How. Reden Sie mit uns wir sind die bessere Alternative! INTER Ärzte Service Landesgeschäftsstelle Berlin Wittenbergplatz 2 10789 Berlin Telefon (0 30) 23 51 65-0 Telefax (0 30) 23 51 65-44 aerzteservice-berlin@inter.de www.inter.de Zukunf t gestalten mit Sicherheit ä_bav z_180 x 135_1c_505_11/07_mbz 15

KZV I n t e r n Statistik zum Gutachterwesen in den Jahren 2002 bis 2005 Nachdem in den letzten Jahren mit einer elektronischen Erfassung aller wichtigen Daten zum Gutachterwesen im Bereich der KZV Berlin begonnen wurde, möchten wir ihnen heute einen kleinen Überblick über einige Ergebnisse dieser Auswertungen geben. Dazu haben wir in zwei Tabellen Angaben zu den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie dargestellt. von ca. 3% (2002) der Fälle auf fast 5% (2005) angestiegen ist. Da die Gutachten von den Krankenkassen in Auftrag gegeben wurden, scheinen diese Zahlen auf ein stärkeres Kostenbewusstsein seitens der Kassen hinzudeuten. Von den in Auftrag gegebenen Planungsgutachten wurden weniger als die Hälfte ohne Beanstandungen genehmigt. In ca. 30 % der Fälle wurde der HKP ganz abgelehnt. Beginnend mit dem Bereich Zahnersatz kann aus der untenstehenden Tabelle eine zunehmende Zahl von Gutachtern im Zeitraum 2002-2005 entnommen werden. Nicht ganz parallel dazu bewegte sich die Zahl der Gutachten mit einem starken Anstieg in den Jahren 2003 und 2004, um dann im Jahr 2005 wieder leicht unter das Niveau des Jahres 2002 zurückzufallen. Dies hängt zum Teil mit dem Abrechnungsboom der Jahre 2003/2004 und dem darauffolgenden Einbruch bei Einführung der Festzuschüsse zusammen. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass der prozentuale Anteil der Planungsgutachten an den ZE-Neuanfertigung Interessant sind auch die Angaben zu den Mängelgutachten, geben sie doch einen Anhaltpunkt zur Qualität des von Zahnärzten angefertigten Zahnersatzes. Die Zahl der Mängelgutachten ist verglichen mit den ZE-Neuanfertigungen sehr gering. Prozentual betrachtet, bewegt sich der Anteil in allen Jahren unter 1%. Von diesen Mängelgutachten weisen etwa ein Viertel das Ergebnis frei von Fehlern und etwa drei Viertel das Ergebnis nicht frei von Fehlern auf. Diese Zahlen zeigen, dass die festgestellten Mängel angesichts der großen Zahl von Zahnersatzarbeiten Ausnahmen darstellen. Ein Ansporn für die Berliner Zahnärzte sollte jedoch sein, dass im Vergleich zu anderen KZVen noch Verbesserungspotential vorhanden ist. Statistik Gutachterwesen Zahnersatz Jahr 2002 2003 2004 2005 Zahl der Gutachter 23 30 30 31 Zahl der Gutachten gesamt 12.000 18.176 22.790 11.056 Planungsgutachten 10.673 16.573 20.620 9.367 davon befürwortet 4.707 7.026 8.408 3.639 nicht befürwortet 3.092 5.205 7.036 3.101 mit Änderungen befürwortet 2.874 4.342 5.176 2.627 Mängelgutachten 1.327 1.603 2.170 1.689 davon frei von Fehlern 255 383 596 407 nicht frei von Fehlern 1.072 1.220 1.574 1.282 ZE-Neuanfertigungen 352.498 377.701 368.203 189.609 (ZE-Fälle ohne Reparaturen) Anteil Planungsgutachten an 3,03% 4,39% 5,60% 4,94% ZE-Neuanfertigungen Im Bereich Kieferorthopädie hat wie auch im Bereich Zahnersatz die Zahl der Gutachter im Zeitraum 2002-2005 zugenommen. Entgegengesetzt dazu bewegte sich im gleichen Zeitraum die Gesamtzahl der Gutachten kontinuierlich auf ein deutlich niedrigeres Niveau. Hierbei war der Rückgang bei Behandlungsplangutachten ausgeprägter als bei Verlängerungsgutachten. Hauptgrund für diese Entwicklung war sicherlich der Rückgang der KFO-Behandlungen infolge sinkender Kinderzahlen und auch Auswirkungen der verschärften KIK-Richlinien. Der überwiegende Teil der KFO-Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Behandlungsplan bzw. der Antrag befürwortet wurde. Nicht befürwortet wurden von den Behandlungsplänen je nach Jahr ca. 15-17 % und von den Verlängerungsanträgen ca. 8-9%. 16

Statistik Gutachterwesen Kieferorthopädie Jahr 2002 2003 2004 2005 Zahl der Gutachter 11 13 13 15 Zahl der Gutachten gesamt 4.709 4.130 3.599 2.975 Zahl der Behandlungsplanungsgutachten 2.562 2.082 1.787 1.539 davon befürwortet 1.516 1.186 979 874 nicht befürwortet 400 347 305 233 mit Änderungen befürwortet 646 549 503 432 Zahl der Verlängerungsgutachten* 2.147 2.048 1.812 1.436 davon befürwortet 1.383 1.303 1.095 871 nicht befürwortet 180 170 169 132 mit Änderungen befürwortet 584 575 548 433 KZV I n t e r n * Ergänzungs- und Nachanträge mitenthalten Ralf Mohrmann Referent für Vertragswesen NWD Berlin ist ein Unternehmen der NWD Gruppe nwd berlin 1. wahl bei... Praxisbewertung... Praxisabgabe... Praxisübernahme... Praxisauflösung... Praxisplanung... Existenzgründung (keine Rechts- und Steuerberatung) Kontakt über Ute Niedner: Fon: 030 / 21 73 41-95 Mobil: 01 72 / 3 29 16 70 E-Mail: ute.niedner@nwdent.de www.nwd-gruppe.de praxisboerse Praxissuche umsatzstarke EP mit mind. 2 BHZ in Bln. Pankow/Prenzlauer Berg zur Übernahme gesucht EP mit Potential oder Doppelpraxis Mitte / Kreuzberg von 2 ZÄ zur Übernahme gesucht EP zur Übernahme im Raum Königswusterhausen gesucht Praxisverkauf Moderne EP mit jg.team in Bln. Reinickendorf wegen BU zu verkaufen Einarbeitung möglich EP in GP in Berlin-Pankow abzugeben (Eignung als Zweitpraxis) Stadt BRB: EP ausbaufähig in Ärztezentrum aus Altersgründen zu verk. EP in Potsdam 2BHZ, OPG, modern, ausbaufähig sucht Übernehmer nach Todesfall moderne, erfolgreiche EP B-Marzahn aus Krankheitsgründen zu verkaufen, Einarbeitung möglich EP in Kreuzberg sucht Ausbildungsassistenten mit BE, späterer Einstieg/Übern. möglich 2 jg. ZÄ mit BE & Zulassung bieten qualif. Verstärkung für ihr Team, Norden Bln. bevorzugt EP in Bln. Lichtenberg sucht ZÄ oder Assistentin mit BE, persp. auch Einstieg/PÜ möglich moderne ganzheitl. EP in Potsdam sucht angest. ZA/ZÄ Diverses Mietobjekt für Praxis im Raum Königswusterhausen gesucht ZAP in Bln.-Reinickendorf bietet Praxisnutzung für eigene Patienten oder Partnerschaft assistammtisch Stellengesuche Ausbildungsassistenten für Bln. und Potsdam gesucht Zentrum für Zahnästhetik in Magdeburg (Praxisklinik) sucht motivierten ZA / ZÄ & Ausbildungsassistenten mod. & qualitätsorientierte ZAP in Bln.-Steglitz suchen ZA / ZÄ und Ausbildungsassist. nächster Assistammtisch am 26. April um 20.30 Uhr, Thema: Mitarbeiter ein großes Potential ihrer Praxis BWL-Vorlesung an der Uni verpasst? Neue Seminarreihe in der Vorbereitungszeit! Auftakt am 12. Mai 2007, 10-15 Uhr Thema: betriebsw. Grundlagen, Niederlassung, wirtsch. Planung etc., Folgethemen: Kommunikation und Marketing, Abrechnung Bema / GOZ 12099 Berlin Ringbahnstraße 6-8 Fon: 030 / 217341-0 Fax: 030 / 217341-22 AZ_MBZ_neu.indd 1 20.03.2007 12:03:50 Uhr 17

KZV I n t e r n Anspruch des Patienten auf Zahnersatz zum Nulltarif?! Ein Patient kommt zu Ihnen und fordert Zahnersatz zum Nulltarif sowie eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung. Falls Sie gerade ein déja-vu Erlebnis haben, geht es Ihnen wie mittlerweile vielen verunsicherten Kollegen. Zum anderen setzt die gesetzliche Vorschrift über integrierte Versorgungsverträge voraus, dass aufgrund des Vertrages eine fachübergreifende Versorgung der Versicherten angeboten wird. Eine interdisziplinäre Versorgungsmöglichkeit der Patienten wird durch den vorliegenden Versorgungsvertrag jedoch nicht geschaffen. Denn diese Vereinbarung bezieht sich unserem Kenntnisstand nach allein auf den Bereich der zahnärztlichen Versorgung und auch hier vorrangig nur auf den Bereich des Zahnersatzes. Der Grund dafür ist ein Projekt einzelner Betriebskrankenkassen, das wir für unzulässig halten. Mit Hinweis auf einen Vertrag zur integrierten Versorgung werben derzeit bestimmte Krankenkassen für die Möglichkeit, dass Patienten Zahnersatz ohne Eigenanteil erhalten. Der Zahnersatz werde von einem Dentalunternehmen an den Standorten in Essen, Istanbul und Singapur hergestellt. Mit diesem Labor sei auch der Vertrag zur integrierten Versorgung geschlossen worden. Darüber hinaus bestünde für den Patienten auch die Möglichkeit, eine für ihn kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch zu nehmen. Der Patient müsse sich lediglich an die Vertragszahnärzte wenden, die mit den Krankenkassen kooperieren. Bei zahlreichen Kolleginnen und Kollegen hat dies zu Verunsicherungen geführt, wie wir aus vielen Telefonanrufen, die uns ereilten, entnehmen konnten. Das Vorgehen einzelner Krankenkassen stellt unserer Ansicht nach einen unzulässigen Eingriff in gesetzliche Vorschriften dar. Damit sich die Berliner Zahnärzte nicht im Stich gelassen fühlen, hat die KZV Berlin den Vorgang der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen übergeben, um den Fall zu prüfen und sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. So kann verhindert werden, dass durch die unzulässige Werbung die Zahnärzteschaft gegeneinander ausgespielt wird und Nachteile für die Praxen entstehen, die nicht an diesem Vertrag beteiligt sind. Unseres Erachtens handelt es sich bei dem Vertrag, der zwischen einzelnen Krankenkassen, einzelnen Zahnärzten und einem Dentallabor geschlossen wurde, um keinen Vertrag zur integrierten Versorgung. Hinter Letzterem verbirgt sich für die Krankenkassen die Möglichkeit, mit verschiedenen sog. Leistungserbringern (insbesondere Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen) eine fachübergreifende Versorgung der Patienten anzubieten (vgl. 140 a SGB V). Dies ist aber beim integrierten Versorgungsvertrag der Betriebskrankenkassen gerade nicht der Fall. Zum einen stellen Dentallabore keinen zulässigen Partner eines Versorgungsvertrages dar. Vertragspartner können nämlich nur solche sein, deren Versorgungsberechtigung aus dem vierten Kapitel des SGB V oder aus besonderen Vorschriften folgt. Dies ist bei einem Dentallabor nicht der Fall. Da sich die Krankenkassen nicht auf einen rechtmäßigen Vertrag zur integrierten Versorgung berufen können, darf die Information einer Krankenkasse nicht mit der Empfehlung verbunden werden, bestimmte Zahnärzte aufzusuchen. Ingram Lösche Jurist der KZV Berlin unabhängiges Diagnostik-Center seit 2001 Jetzt auch Galileos!!! www.predent.de Tel.: 030 23 45 79 80 18