Interdisziplinäre Projektarbeit IDPA



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Transkript:

Interdisziplinäre Projektarbeit IDPA an der Informatikmittelschule Baden Ausgabe August 2013 Kantonsschule Baden Seminarstrasse 3 5400 Baden www.kanti-baden.ch

Inhalt 1. Wegleitung für die Interdisziplinäre Projektarbeit 4 1.1 Begriff und Zielsetzung 4 1.2 Grundsätze 5 1.2.1 Wahl des Themas und Wahl der betreuenden Lehrperson 5 1.2.2 Betreuung 5 1.2.3 Zeitlicher Rahmen 5 1.2.4 Präsentation 5 1.2.5 Bewertung 6 2. Zitierregeln 7 3. Weitere Hinweise 13 3.1 Verantwortlichkeiten 13 3.1.1 Studierende 13 3.1.2 Betreuende Lehrpersonen 13 3.2 Zeitplan 14 3.3 Plagiat 14 3.3.1 Folgen bei Plagiatsfällen 14 3.4 Bestätigung 15 4. Beurteilung der IDPA 16 Kantonsschule Baden

1. Wegleitung für die Interdisziplinäre Projektarbeit 1.1 Begriff und Zielsetzung Die Bedingungen und Zielvorstellungen für die Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) an der WMS/IMS wurden im Rahmenlehrplan des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die Berufsmaturität (kaufmännische Richtung) festgelegt: Im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen wird eine Interdisziplinäre Projektarbeit durchgeführt. Die Projektarbeit ist mit 40 Lektionen dotiert. Sie ist von den Lernenden umfassend zu dokumentieren. In der interdisziplinären Projektarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler (SuS) das in der BRV/Rechnungswesen und der Informatik erlernte Wissen interdisziplinär anwenden. Problemorientierte Fragestellungen aus den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Recht sollen anhand von Werkzeugen aus der Applikationsentwicklung behandelt werden. Die Arbeit soll als wichtigstes Ziel die kombinierte und kreative Anwendung von Ressourcen im Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, insbesondere die Analyse von Problemsituationen, die Auswahl, die Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, die kritische Überprüfung von Prozessen und Resultaten, die adäquate Repräsentation der Resultate. Dabei soll sowohl auf Selbstständigkeit als auch auf die Zusammenarbeit besonders geachtet werden. Die Interdisziplinäre Projektarbeit baut inhaltlich auf dem erworbenen Fachwissen, methodisch auf dem Projektunterricht auf. Sie beinhaltet eine lösungsorientierte Applikation, die eine selbstständige, persönliche Auseinandersetzung mit einem selbst gewählten Thema oder einer Problemstellung widerspiegelt. Die SuS gehen in einem Team von 2 oder 3 Personen von einer anspruchsvollen Fragestellung aus und wenden angemessene fachspezifische Methoden und Hilfsmittel an. Ein Ziel der interdisziplinären Arbeit ist es ebenfalls, dass die SuS ein Projekt in ihrem Portfolio aufweisen können, welches ihnen bei späteren Praktikumsbewerbungen dienlich sein kann. 4 Kantonsschule Baden

1.2 Grundsätze 1.2.1 Wahl des Themas und Wahl der betreuenden Lehrperson Die IDPA wird im ersten Semester der 3. Klasse der IMS geschrieben bzw. entwickelt. Dieser Unterricht wird von einer Lehrperson des Fachbereichs Wirtschaft und Recht und der Informatik geleitet. Die Wahl des Themas der interdisziplinären Arbeit geschieht in Absprache zwischen den SuS und den betreuenden Lehrpersonen. 1.2.2 Betreuung Aufgabe der betreuenden Lehrpersonen ist es, die Studierenden zu beraten, zu begleiten und die Projektarbeit zu bewerten. Sie unterstützen die Entwicklung der persönlichen Projektkompetenz, begleiten den Entstehungsprozess und sind verantwortlich für eine eigenständige Durchführung und Vermeidung eines Plagiats. 1.2.3 Zeitlicher Rahmen Für die Interdisziplinäre Projektarbeit ist in der Stundentafel in der 3. Klasse IMS total 1 Jahreslektion eingesetzt. 1.2.4 Präsentation Die mündliche Präsentation stellt den Abschluss der Projektarbeit dar. Die Präsentation wird öffentlich durchgeführt. In einem Referat von 10 Minuten erläutern die SuS ihre Fragestellung, sowie das methodische Vorgehen und präsentieren die Ergebnisse ihrer Arbeit. Im Anschluss an die Präsentation beantworten die SuS Fragen der beiden betreuenden Lehrpersonen und des Publikums. Die Besprechung der Präsentation erfolgt nicht unmittelbar nach deren Ende, sondern im Rahmen einer Schlussbesprechung. 5 Kantonsschule Baden

1.2.5 Bewertung Die Interdisziplinäre Projektarbeit wird durch die betreuenden Lehrpersonen bewertet. Dabei werden neben dem fachlichen Wissen und Können auch die erlangten Kompetenzen und die mit der Arbeit dokumentierten Fertigkeiten, sowie der Arbeitsprozess beurteilt. Es gibt nur ganz und halbe Noten. Die Note für die IDPA wird erst am Ende der dritten Klasse eingetragen. Die Arbeit wird mit dem Titel und der Note ins Berufsmaturitätszeugnis aufgenommen. Gruppenarbeiten werden in der Regel als Gesamtheit beurteilt, d.h. alle Schüler erhalten die gleiche Note. In begründeten Fällen können die betreuenden Lehrpersonen von diesem Grundsatz abweichen und jedem Gruppenmitglied eine separate Note erteilen. In diesem Fall ist die jeweilige Autorschaft im Einzelnen auszuweisen. 6 Kantonsschule Baden

2. Zitierregeln Für Applikationsentwicklung gilt folgende Grundregel: Werden Algorithmen, Programmbibliotheken oder kleinere Programmausschnitte aus anderen Quellen verwendet, so ist in der Dokumentation anzugeben, woher die Information stammt und eventuell auch welche Version verwendet wurde. Beispiel: Der Quick-Sort Algorithmus für die Konten wurde übernommen aus «Algorithms and Data Structures», http://www.algolist.net/algorithms/sorting/quicksort, stand 18. 10. 2012. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für alle Arbeiten: Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Quellen (Dokumenten, Büchern, Artikeln, Aufzeichnungen von Versuchen, Analysen von Datensätzen etc.). Diese müssen in wissenschaftlichen Texten ausgewiesen sein. D. h., man gibt an, was, wen und von wo man Sätze direkt zitiert oder Gedanken einer Autorin oder eines Autors wiedergibt. Zur Angabe dieser Informationen dient der so genannte wissenschaftliche Apparat. Dieser besteht aus zwei Teilen: Erstens aus den Fussnoten und zweitens aus dem Literaturverzeichnis. Das Literaturverzeichnis steht am Schluss der Arbeit und listet sämtliche verwendeten Quellen nach einem einheitlichen Regelsystem in voller Länge und in alphabetischer Reihenfolge auf. (Mit diesen Angaben werden die verwendeten Quellen gewissermassen identifiziert: mittels des Literaturverzeichnisses könnte man diese als Leser oder Leserin selbst, etwa in einer Bibliothek, finden oder in einer Buchhandlung bestellen.) Die Fussnoten geben (im Text der Arbeit) an, wo ganz genau sich in den von den SuS verwendeten Quellen jene Dinge finden lassen, die entweder wörtlich zitiert wurden oder auf die man sich summarisch bezieht. In den Fussnoten können die verwendeten Quellen mittels eines Kurztitels angeben werden. Alles Nähere zu den verwendeten Werken kann man ja im Literaturverzeichnis nachlesen. 7 Kantonsschule Baden

Auf Quellen kann man sich im Wesentlichen auf zwei verschiedene Weisen beziehen: Man zitiert einen längeren Abschnitt wörtlich oder nimmt einen von einem bestimmten Verfasser geprägten Ausdruck auf. In diesem Fall setzt man den zitierten Abschnitt oder den zitierten Ausdruck in Anführungs- und Schlusszeichen und übernimmt den Text genau in der Form, in der er vorliegt, und gibt in einer so genannten Fussnote an, wo sich die zitierte Textstelle findet. Lässt man zwischen Anfang und Ende des Zitats einen Teil aus, so macht man die Auslassung durch das folgende Zeichen kenntlich: «[... ]». Man stützt das, was man vorbringt, auf Wissen, das man aus einer Quelle gewonnen hat, ohne dass man wörtlich zitiert (allenfalls fasst man Erkenntnisse zusammen). Was dasteht, ist mit anderen Worten, selbst verfasst, gibt aber Gedanken oder Tatsachen wieder, die man aus der Literatur entnommen hat. In diesem Fall fügt man an den Abschnitt oder die Abschnitte, die sich so auf eine Quelle beziehen, zum Schluss (nach dem Punkt) eine Fussnote an, aus der hervorgeht, auf welche Seiten oder allenfalls gar welche Kapitel der Quelle sich das Dargestellte bezieht. Vielleicht illustriert man seine Arbeit mit Bildern oder Grafiken, die man zum Beispiel aus Büchern kopiert oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Dabei muss beachtet werden, dass es sich auch dabei um Zitate handelt. Deswegen muss auch in diesem Fall angegeben werden, woher sie stammen oder auf wen sie zurückgehen. Verboten ist es, Quellen leicht umzuschreiben und als eigenen Text auszugeben. Damit läuft man Gefahr, des Plagiats bezichtigt zu werden. Es gibt in der Wissenschaft verschiedene Zitierregeln. Auf den folgenden Seiten finden wird eine vollständige Darstellung jener Regeln widergegeben, die in den Geisteswissenschaften (Geschichte, Sprachen, Philosophie...) gelten. Wenn die Betreuungsperson andere Zitierregeln für angebracht hält, wird sie ein Regelblatt diesbezüglich abgeben. 8 Kantonsschule Baden

Aus der folgenden Zusammenstellung von Beispielen kann man entnehmen, wie Einträge im Literaturverzeichnis («Langtitel») und die dazugehörigen Fussnotentitel («Kurztitel») aussehen müssten, wenn man die geisteswissenschaftlichen Zitierregeln anwendet. a) Bücher (Monographien) Bücher (Monographien) Langtitel (Literaturverzeichnis): Name(n), Vorname(n): Titel. Untertitel, Ort, Jahr (Auflage). Kulke Hermann/Rothermund, Dietmar: Geschichte Indiens. Von der Induskultur bis heute, München, 1998 (2. Auflage). Altermatt, Urs: Katholizismus und Moderne. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich, 1991 (2. Auflage). Kurztitel (Fussnote): Name: prägnantes Wort aus dem Langtitel (Jahr), Seitenangabe. Kulke/Rothermund: Indien (1998), 24. Vgl. Altermatt: Moderne (1991), 23 28. 9 Kantonsschule Baden

b) Bücher mit einem oder mehreren Herausgebern Langtitel (Literaturverzeichnis): Name(n), Vorname(n): (Hg.): Titel. Untertitel, Ort, Jahr (Auflage). Bücher mit einem oder mehreren Herausgebern Conzemius, Victor (Hg.): Schweizer Katholizismus 1933 1945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Zürich 2001. Altermatt, Urs/Bosshart-Pfluger, Catherine/Tanner, Albert (Hg.): Die Konstruktion einer Nation. Nationalisierung und Nation in der Schweiz. 18. 20. Jahrhundert, Zürich 1998. Kurztitel (Fussnote): Name (Hg.): prägnantes Wort aus dem Langtitel (Jahr), Seitenangabe. Conzemius (Hg.): Katholizismus (2001), 111. Vgl. Altermatt/Bosshard/Tanner (Hg.): Nation (1998), 27 51. c) Einzelne Artikel aus einer Monographie mit Herausgeberschaft Artikel Langtitel (Literaturverzeichnis): Name(n), Vorname(n): Titel. Untertitel, in: Name, Vorname (Hg.): Titel. Untertitel, Ort, Jahr (Auflage). Seitenangabe. Altermatt, Urs: Die langen Schatten des christlichen Antijudaismus. Karfreitagsliturgie und Volksbrauchtum der Zwischenkriegszeit, in: Conzemius, Victor (Hg.): Schweizer Katholizismus 1933 1945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Zürich 2001, 341 353. Kurztitel (Fussnote): Name: prägnantes Wort aus dem Langtitel (Jahr), Seitenangabe. Altermatt: Schatten (2001), 345. 10 Kantonsschule Baden

d) Artikel aus Lexika Artikel aus Lexika Langtitel (Literaturverzeichnis): Name(n), Vorname(n): Art. «[Titel des Artikels]», in: [Titel des Lexikons], Band, Ort, Jahr, Seiten- oder Spaltenangabe Nipperdey, Thomas/Rürup, Reinhard: Art. Antisemitismus, in: Brunner, Otto/Conze, Werner/Koselleck, Reinhart (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politischsozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart 1972, 129 153. Kurztitel (Fussnote): Name: Art. «[Titel des Artikels]» (Jahr), Seitenangabe. Nipperdey/Rürup: Art. «Antisemitismus» (1972), 133 e) Artikel aus (wissenschaftlichen) Zeitschriften (Periodika) Artikel aus Zeitschriften Langtitel (Literaturverzeichnis): Name(n), Vorname(n): Titel. Untertitel, [Titel der Zeitschrift] Jahrgang (Erscheinungsjahr), Seitenangaben. Gerson, Daniel: Zwischen Antinazismus und Antisemitismus. Schweizer Reaktionen auf den Novemberpogrom, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 11 (1998), 1014 1027. Kurztitel (Fussnote): Name: prägnantes Wort aus dem Langtitel (Jahr), Seitenangabe. Gerson: Antinazismus (1998), 1015 1026. 11 Kantonsschule Baden

f) Presseartikel Presseartikel Lang- und Kurztitel (Literaturverzeichnis und Fussnote): Name(n), Vorname(n): Titel, in: [Name der Zeitung], genaues Erscheinungsdatum TT.MM.JJJJ. Altermatt, Urs: Der Kulturkampf. Konflikt um die Moderne, in: Neue Zürcher Zeitung, 27.06.1998. g) Quellen und Texte aus dem Internet Internet Lang- und Kurztitel (Literaturverzeichnis und Fussnote): Name, Vorname: Titel, Untertitel, [genaue Internetadresse], heruntergeladen am: [Datum, an dem das Dokument heruntergeladen wurde TT.MM.JJJJ]. Muster, Hans: Die Geschichte der Kantonsschule Baden. Einblicke in den Unterricht aus vier Jahrzehnten, http://www.kanti-baden.ch/geschichte/einblicke.html, heruntergeladen am: 13.10.2002. 12 Kantonsschule Baden

3. Weitere Hinweise 3.1 Verantwortlichkeiten 3.1.1 Studierende Die Lehrpersonen schlagen konkrete Ideen vor für die interdisziplinäre Projektarbeit. Die SuS müssen aus diesen Vorschlägen eine Wahl treffen. Gegebenfalls dürfen sie auch selber Themen vorschlagen, wobei jene die Zustimmung der Lehrpersonen bedürfen. Sie verfassen ein Arbeitsjournal, in welchem sie ihr Vorgehen festhalten. Das Arbeitsjournal wird laufend aktualisiert und wird von den Lehrpersonen ebenfalls bewertet. Sie geben die schriftliche Dokumentation in sauberer Ausführung fristgerecht den betreuenden Lehrpersonen ab. Sie präsentieren die Arbeit in dem von der Schule vorgegebenen Layout. 3.1.2 Betreuende Lehrpersonen Die betreuenden Lehrpersonen, unterstützen die Studierenden bei der Festlegung des Themas. helfen den Studierenden auf Anfrage bei der Materialsuche. begleiten den Entstehungsprozess und sind verantwortlich für die eigenständige Durchführung (Plagiatsvermeidung). besprechen mit den Studierenden in bestimmten zeitlichen Abständen die Arbeit. besprechen die Arbeit nach Abschluss mit den Studierenden. bewerten die Arbeit, den Arbeitsprozess und die Präsentation. 13 Kantonsschule Baden

führen das Schlussgespräch mit den Studierenden und teilen den Studierenden die Note mit. 3.2 Zeitplan Der Zeitplan wird von den Lehrpersonen am Anfang des Unterrichts bekanntgegeben und ist für die SuS, sowie die Lehrpersonen verbindlich. 3.3 Plagiat Von einem Plagiat redet man dann, wenn man Ideen, Texte und Photos (auch Photos gehören dazu!), die man nicht selbst produziert, sondern aus Büchern oder dem Internet übernommen hat, als seine eigenen ausgibt. Selbstverständlich darf man sich in einer Arbeit auf Material stützen, das von anderen erarbeitet worden ist. Man muss aber angeben, und zwar lückenlos, auf wen dieses Material zurückgeht. Dies macht man, indem man sich an die in der Wissenschaft gebräuchlichen Regeln hält und seiner Arbeit oder Dokumentation ein Literaturverzeichnis beifügt, aus dem hervorgeht, auf was für Quellen man sich bei seiner Arbeit gestützt hat. Spezifisch in der Informatik wird von einem Plagiat gesprochen, wenn Programmausschnitte aus anderen Quellen übernommen und nicht deklariert werden. Dies gilt auch, wenn einzelne Teile umbenannt oder leicht umstrukturiert werden. 3.3.1 Folgen bei Plagiatsfällen Ein Plagiat ist ein Disziplinarverstoss und muss der Schulleitung gemeldet werden. Die Schulleitung entscheidet über die Massnahmen. 14 Kantonsschule Baden

3.4 Bestätigung Ich (wir) erkläre(n) hiermit, dass meine (unsere) IDPA von mir (uns) verfasst oder entwickelt und nicht als Ganzes oder in Teilen kopiert wurde. Aus Quellen übernommene Teile sind nach den entsprechenden Regeln als Zitate erkennbar gemacht. Alle Informationsquellen sind in einem Literaturverzeichnis aufgeführt. Ort, Datum: Unterschrift(en): 15 Kantonsschule Baden

4. Beurteilung der IDPA Die Beurteilung der IDP erfolgt nach folgendem Bewertungsraster: Kriterien Jedes Projekt wird nach folgendem Bewertungsraster bewertet. Jedes Bewertungskriterium wird dabei mit 0 bis 3 Punkten bewertet wobei gilt: 3 Punkte: Sehr gute Leistung. 2 Punkte: Leistung genügend bis gut. 1 Punkt: Ungenügende Leistung 0 Punkte: Schlechte Leistung oder nicht vorhanden. Phase Bewertung Gewicht Bewertungspunkte I Q&A Dokument 1 Es wurden die richtigen Fragen aufgeschrieben und geklärt. Zu jeder Antwort stehen Datum und Name des Antwortenden. I Konzept 2 Das Konzept beschreibt den Ablauf und den groben Aufbau des Programms Das Konzept beinhaltet einen korrekten GUI-Prototypen. Das Konzept beinhaltet ein korrektes UML-Klassen diagramm. P Tätigkeitsliste 1 Die Tätigkeiten wurden genügend fein aufgeteilt. Zu jeder Tätigkeit sind ein Name, eine Beschreibung und ein Abschlussdatum aufgeführt. E Entscheidungsdokument 1 Es sind mindestens vier Entscheidungen dokumentiert. 16 Kantonsschule Baden

Zu jeder Entscheidung sind die Varianten aufgeführt. Wer hat was, wann und wie entschieden. R Programmcode 1 Der Programmcode folgt einer Namenskonvention. Der Programmcode ist adäquat dokumentiert. Der Aufbau der Applikation macht Sinn und ist konsistent. R Unittests 1 Die Applikation verfügt über genügend Unittests. Unittests testen einzelne Methoden Die Code Coverage beträgt mehr oder genau 75% bei den Klassen der Business-Logic R Funktion 5 Die Applikation verfügt über die geforderten Funktionen. K Testfallspezifikation 1 Jede Anforderung wird genügend getestet. Die Testfälle sind klar und unmissverständlich. Jeder Testfall verweist auf die Anforderung, besitzt eine Nummer, eine Beschreibung. Für jeden Testfall sind Voraussetzungen, Eingabe und Ausgabe aufgeführt. K Testprotokoll 1 Das Testprotokoll beinhaltet ehrliche Resultate der Testfälle. Zu jedem getesteten Testfall sind Datum und Name des Testers aufgeführt. A Auswertungsdokument 1 Das Testdokument beinhaltet eine Beschreibung der Zusammenarbeit. Es wird beschrieben, was gut gelaufen ist. Schwierigkeiten wurden analysiert. Es wird konkret beschrieben, auf was beim nächsten Projekt geachtet 17 Kantonsschule Baden

wird. Präsentation 3 Guter Einstieg in die Präsentation. Angenehme Sprache, Mimik und Gestik. Aufbau und Gliederung der Präsentation sind adäquat. Inhalt und Argumentation sind überzeugend. Effizienter und effektiver Einsatz von Medien. Präsentation ist originell und kreativ. Die Zeitvorgabe wurde eingehalten. Auf die anschliessenden Fragen wird kompetent geantwortet. Arbeitsjournal 2 Das Arbeitsjournal wurde vollständig ausgefüllt. Wahrheitsgetreuer und präziser Beschrieb. Es wurde immer aktualisiert. Das Arbeitsjournal wurde als Instrument benutzt um die Arbeitsprozesse zu optimieren. 18 Kantonsschule Baden

Besondere Bestimmungen Sollten die Betreuungspersonen den Eindruck gewinnen, dass die Zusammenarbeit der einzelnen Mitglieder der Projektgruppe wesentliche Mängel aufweist, sind sie berechtigt, Einzelnoten zu setzen. Bei aussergewöhnlichen Leistungen haben die Betreuungspersonen die Möglichkeit, von diesem Bewertungsraster zugunsten der SuS abzuweichen. Betrugsversuch Plagiate, Teilplagiate und das Verschweigen von Quellen werden als Betrugsversuch gewertet und haben eine Note 1 und die Zurückweisung der Arbeit zur Folge. 19 Kantonsschule Baden