USA ich zieh los USA Länderinfo Hauptstadt: Washington D.C. (District of Columbia) Grösste Stadt: New York (8.244.910 Einwohner) Fläche: 9.826.630 km2 Nationalfeiertag: 4. Juli (Independence day) Zeitzone: MEZ 6 bis 11 Std. Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 1
Allgemeines Währung Währung: 1 US Dollar (USD)=~ 0.91 CHF Den aktuellen Kurs findest du unter www.oanda.com Geografie Die USA ist das drittgrösste Land der Erde. Das Kernland besteht aus 50 Bundesstaaten + District of Columbia www.us-infos.de Klima Sommer: Von mild (New York) bis sehr heiss (Golfgebiet, Süden) Winter: Von kalt (Atl. Ozean, New York) bis sehr mild (Golfgebiet, Süden) Prärien: Starke Temperaturgegensätze Bevölkerung Schnellstes Bevölkerungswachstum: Westliche Bundesstaaten und Süden Langsames Bevölkerungswachstum: Mittlerer Westen und Nordosten usa.usembassy.de/gesellschaft-demographics.htm Sprache Landessprache: Englisch Zunehmend: Spanisch, Französisch, Italienisch (vereinzelt Sprachen der amerikanischen Ureinwohner) Impfungen In den USA gibt es keine Impfvorschriften, aber Impfempfehlungen wie zum Beispiel Diphtherie, Hepatitis B, Tetanus und Tollwut. www.fit-for-travel.de Achtung! In Amerika ist man mit 18 volljährig, was aber nicht heisst, dass man nun alles tun kann. Alkohol, Spielen in Casinos und Ähnliches ist erst mit 21 Jahren erlaubt! 2
Einreisebestimmungen Allgemein: Das Visaverfahren kann sehr langwierig sein (es gibt rund 180 verschiedene Visakategorien). Je nach Visa muss der Antrag persönlich bei der Botschaft in Bern abgegeben werden. Für Inhaber eines Liechtensteiner Passes oder einer Liechtensteiner Niederlassungsbewilligung (B oder C) ist dies von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 11.00 Uhr ohne Termin möglich. Von den Einreisenden werden digitale Fingerabdrücke genommen. Der Pass muss maschinenlesbar sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate über den Tag der Rückreise gültig sein. Für Liechtensteiner und Schweizer gelten die selben Einreisebestimmungen: Aufenthalt bis 3 Monate: Kein Visum erforderlich, wenn man sich nicht länger für eine touristische/ geschäftliche Reise in den USA aufhält (Visa Waiver Program). Dies gilt nicht für Schulbesuche, z.b. Sprachkurse erfordern ein Studentenvisum. Bis 72 Stunden vor Abreise muss ein Internet-Formular ausgefüllt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ Aufenthalt über 3 Monate: Sprachaufenthalte: 6-monatiges Studentenvisum (F-1-Visum); notwendig bei mehr als 18 Wochenlektionen. Studienaufenthalt: 1-jähriges Studentenvisum (F-1-Visum). Erlaubt die Arbeit auf dem Campus. Visum kann verlängert werden. Ab dem 2. Studienjahr kann eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Für Berufsschüler: M-1-Visum, 1 Jahr gültig, kann verlängert werden. Praktikum und Au Pair: J-1-Visum (für max. 12 Monate bewilligt, eine Verlängerung ist nicht möglich) Sozialeinsätze und Workcamps: Besuchervisum (B-1-Visum) Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 3
Arbeitsaufenthalt: Bevor ein Visum beantragt werden kann, muss ein Arbeitgeber gefunden werden (direkte Kontakte sind nützlich). Der Arbeitgeber muss bei regionaler Einwanderungsbehörde USCIS eine Genehmigung (Foreign Labor Certification) beantragen. Der Arbeitgeber braucht eine Bestätigung des Department of Labor, dass in den USA nicht genügend einheimische Arbeitskräfte vorhanden sind. Mit der Greencard kann dieser bürokratische Weg umgangen werden. Diese steht für ein zeitlich unbeschränktes Visum und eine Arbeitsbewilligung (siehe unten). Auswandern Auch hier ist die Voraussetzung für ein Visum eine Bestätigung des Department of Labor, dass nicht genügend Arbeitskräfte für den Beruf vorhanden sind. Danach muss der Arbeitgeber bei der regionalen Einwanderungsbehörde CIS eine Foreign Labor Certification (Arbeitsbewilligung) beantragen. Bundesamt für Migration: www.swissemigration.ch Allgemeine Informationen: www.ausgewandert.com Mehr zu Studieren und Arbeiten in den USA http://bern.usembassy.gov/ (Visainformationen) www.staufenbiel.ch/bewerbung-karriere/international/usa.html www.swissemigration.ch/eda/de/home/serv/swiabr.html www.travel.state.gov 4
Gut zu wissen: Die Schweiz hat ein Stagiaires Abkommen mit den USA, das eingeschränkt auch für Liechtensteiner gilt. 20- bis 30-jährige Berufsleute können eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für max. 18 Monate erhalten. Mehr Infos auf www.swissemigration.ch. Das Working holiday Visum, mit welchem man in 19 Ländern 12 Monate lang reisen und jobben kann, gilt für die USA nicht (Liechtenstein, Schweiz und Österreich haben dieses Abkommen nicht unterschrieben). In den USA erfüllt das J-1-Visum diesen Zweck. Greencard Die Green-Card ist eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich legal in den Vereinigten Staaten aufhalten. Sie berechtigt zum Familiennachzug und kann nach 5 Jahren in eine Staatsbürgerschaft umgewandelt werden. Voraussetzungen: Höhere Schulbildung oder 5 Jahre in einem Beruf tätig, der mind. 2 Jahre Ausbildung erfordert. www.travel.state.gov/visa/immigrants/ www.greencard.ch Visaanträge: Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Sulgeneckstrasse 19 Postfach, CH-3007 Bern Tel.: 031 357 70 11 Internet: http://bern.usembassy.gov/ Diese kümmert sich um Visaanträge von Liechtensteiner und Schweizer Staatsangehörigen. Die Schweizer Botschaften in den USA findest du auf www.eda.admin.ch (unter Vertretungen/Nordamerika) Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 5
Versicherung Krankenversicherung gibt es nur in wenigen Staaten. Jedoch sind die Arzt- und Spitalkosten sehr hoch. Für kürzere Aufenthalte reicht oft eine Auslandskrankenversicherung bei der heimischen Krankenkasse (Wichtig: Sprich mit deiner Krankenkasse über die Versicherung für die USA) Es muss für die Dauer eines Studien-, Au Pair- und Sprachaufenthalts, für ein Praktikum und für Workcamps/ Sozialeinsätze empfohlen, eine Versicherung abgeschlossen werden (für manche Visumsanträge muss man eine Versicherung vorweisen). Arbeiten: Eine Sozialversicherung ist Pflicht. Um eine Auslandskrankenversicherung muss man sich jedoch selbst kümmern. Infos: Agency for Healthcare Research and Quality www.ahrq.gov Social Security Administration www.ssa.gov Sozial- und Krankenversicherung www.career-contact.de/laenderinfos/usa/versicherung_steuern.php Sprachkurs Der beste und schönste Weg Menschen zu verstehen, ihre Kultur kennen zu lernen und Reisen in fremde Länder zu unternehmen, ist es, ihre Sprache zu sprechen. Denn nur so nimmst du wirklich teil an dem was Menschen bewegt, kannst selbst fragen und vermitteln, was dir wichtig ist - ganz gleich ob im Beruf oder auf einer privaten Urlaubsreise. 6
Anbieter von Sprachreisen www.aha.li/europa/reisen/sprachreisen Sprachkurse in den USA www.studyglobal.net/language-courses/usa/english-languageschool-usa.htm Sprachzertifikate Ein Infoblatt hierzu gibt es auf www.aha.li/europa/sprachreisen Schuljahr in den USA Schuljahr: 2 oder 3 Semester (terms). Beginn ist im September und im Januar. Möglichkeiten: 11. Klasse (juniors) oder 12. Klasse (seniors). Schuljahr im Ausland (Veranstalter und Länderverzeichnis) www.aha.li/bildung/schuljahr-im-ausland-1 VIA e.v.- Schuljahr in den USA www.via-ev.org/usa/usa.htm YFU Switzerland www.yfu.ch/austauschjahr/usa.html Studieren Man unterscheidet zwischen College und Universität, zwischen privaten und öffentlichen und berufs- und wissenschaftsorientierten Einrichtungen. Wichtig: Informiere dich genau bei der Hochschule deiner Wahl, denn die Hochschulen entscheiden eigenständig darüber, welche Studenten zugelassen werden. Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 7
Studieren im Ausland: www.aha.li/bildung/studieren-im-ausland www.studyusa.com www.edupass.org Au Pair Anforderungen: Abgeschlossene Berufs-/ Mittelschule, Englischkenntnisse, Erfahrung in der Betreuung von Kindern, mehrtägiges Vorbereitungsseminar in New York. Dauer: 12 Monate, Alter: 18-26 Jahre. Es ist auch möglich Demi-Pair zu machen: das ist ein Au-Pair-Aufenthalt gepaart mit einem Englisch-Sprachkurs (Studentenvisum). Wichtig: Arbeit ist meist unbezahlt! Au Pair- Agenturen www.aha.li/arbeit/au-pair/weltweit/au-pair-agenturen Aupair in den USA www.ayusa.de/au-pair-allgemeines/ueberblick.html www.aupairworld.net/index.php/au_pair_program/usa/ www.culturalcare.ch Workcamps / Sozialeinsätze Workcamps: Hauptinhalt eines Workcamps ist das gemeinsame Arbeiten an einem gemeinnützigen Projekt. Es muss beachtet werden, dass bei allen Workcamps An- und Rückreise selbst organisiert und finanziert werden müssen. Meist ist Kost und Logis gratis. Workcamps-Anbieter: www.aha.li/arbeit/soziale-einsaetze/copy_of_kurzzeiteinsaetze 8
Camps USA www.interexchange.org/campusa www.ibg-workcamps.org/programm/workcamps-usa Sozialeinsätze: Die Programme richten sich an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Allgemeines über soziale Jahreseinsätze: www.aha.li/arbeit/soziale-einsaetze Work and Study Dieses Programm wird von Sprachkursanbietern an Menschen vermittelt die sich für einen Sprachkurs mit anschliessendem Praktikum/Job interessieren. Der Vorteil: Man muss nichts selbst organisieren. Der Nachteil sind dann allerdings die Kosten. www.travelworks.de Praktikum Dies ist die einfachste Möglichkeit, in den USA eine Weile zu arbeiten. Praktika werden i.d.r. über ein Austauschprogramm organisiert. Achtung: Meist unbezahlt! Praktika (Praktikumsbörse, Veranstalter) www.aha.li/arbeit/arbeit/praktika Praktikum in den USA http://www.praktikum-usa.org/index.php www.uspraktika.de www.career-contact.de/laenderinfos/usa/praktikum.php Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 9
Jobben Den Job musst du selbst suchen. In der Gastronomie, in Ferienzentren, in Wintersportorten, auf Farmen und beim Fischfang hast du Chancen, einen Job zu finden. Vergiss dabei aber nicht, dir eine Arbeitsbewilligung einzuholen (siehe unter Einreisebestimmungen). Lohnsituation: Gesetzlicher Mindestlohn: 7.25 USD Versteuern des Einkommens: Verlange für im Ausland entrichtete Steuern eine Bestätigung des örtlichen Finanzamtes. Am besten informierst du dich noch bei der amerikanischen und bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung Staatliches Jobzenter in den USA www.jobcenter.usa.gov/ Private Jobanbieter in den USA www.yellow.com www.career-contact.de/jobs/jobs-in-usa.php www.staufenbiel.ch/bewerbung-karriere/international/usa.html United States Newspapers by State www.refdesk.com/paper.html Weltweite Anbieter www.aha.li/arbeit/arbeit/arbeiten-weltweit Bewerbungen in den USA www.stepstone.de www.careers.ucr.edu 10
Unterkunft/Wohnen Grundsätzlich gestaltet sich die Wohnungssuche in den USA nicht als allzu schwer. In den grossen Städten kann es aber durchaus schwer sein eine geeignete Wohnung zu finden, die auch erschwinglich ist. Wichtig ist, dass du früh genug mit deiner Wohnungssuche startest. Am Besten noch vor deiner Einreise in die USA. Mach dich auch mit dem im jeweiligen Bundesstaat geltenden Mietrecht vertraut. Infos bekommst du über ein Immobilienbüro oder auf der Webseite des jeweiligen Bundesstaates. In den lokalen Zeitungen findest du Wohnungsanzeigen. Eine Liste mit den verschiedenen lokalen Zeitschriften findest du unter: www.usnpl.com www.onlinenewspapers.com www.refdesk.com/paper.html Spezielle Immobilienzeitschriften: FOR RENT Magazine, Apartment Guide, Rental Guide Magazine Steuern In den USA gibt es die "federal tax" (Steuern an die Regierung in Washington) und der "income tax" (Einkommenssteuer an die Regierung des jeweiligen Bundesstaates). Zusätzlich wird in einigen Bundesländern noch eine "community tax" eingehoben. Für genauere Infos wende dich an "Internal Revenue Service" (Bundessteuerbehörde): www.irs.gov Informiere dich auch bei der Steuerverwaltung: http://www.llv. li/#/11610/steuerverwaltung Für erleichtertes Lesen verzichten wir auf die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. 11
Angaben ohne Gewähr: Für dieses Infoblatt wurden vom aha-team Informationen eingeholt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität übernimmt das aha keine Gewähr. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung. Stand: November 2015 12 Bahnhof Postfach 356 9494 Schaan Liechtenstein Tel +423 239 91 11 www.aha.li