Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007



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Transkript:

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für das Jahr 2006 am 30. Juni 2007. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da eine Verlängerung nicht möglich ist! Eine Ausnahme stellt Belgien dar: Anträge sind innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich der Rückerstattungsanspruch bezieht, zu stellen (mit Ausnahmegenehmigung innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres). Der Beantragungszeitraum beträgt in den meisten Ländern mindestens 3 Monate. Derzeit ist die Rückerstattung in allen EU-Staaten sowie in Island, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen möglich. Bitte beachten Sie auch, dass nun auch Rumänien und Bulgarien Mitglied der Europäischen Union geworden sind. Wer kann die Vorsteuerrückerstattung beantragen? Erstattungsberechtigt sind nur Unternehmer, die im jeweils anderen EU-Land weder einen Wohnsitz noch eine Betriebsstätte haben und dort auch keine Umsätze (bzw nur solche, mit denen sie im jeweiligen Land nicht zur Umsatzsteuer zu veranlagen gewesen wären) getätigt haben. Dort angefallene Vorsteuern können nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern rückerstattet werden. In den meisten Ländern sind u. a. Vorsteuern aus folgenden Aufwendungen nicht oder nur beschränkt erstattungsfähig (Aufzählung nicht vollständig): Verpflegungs- und Bewirtungsaufwendungen Repräsentationsaufwendungen Anschaffungs-, Betriebs- und Mietkosten eines PKW Unterkunfts- bzw. Wohnkosten Güter und Dienstleistungen, die nicht für Geschäftszwecke bestimmt sind Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) 24 721-0 fax +43 (1) 24 721-111 mail office@steuer-service.at web www.steuer-service.at

Wie ist der Antrag auf Rückerstattung zu stellen? Einzureichen sind das jeweilige amtliche Formular der einzelnen EU-Staaten, eine österreichische Unternehmerbescheinigung (Formular U 70 - http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/bmf/umsatzsteuererklaerung/2 003/U70.pdf) nicht älter als ein Jahr und die Originalrechnungen. Wann und wo ist der Antrag auf Rückerstattung einzureichen? Der Antrag und die notwendigen Beilagen müssen spätestens am 30. Juni 2007 beim zuständigen, ausländischen Finanzamt eingelangt sein. Da die Rückerstattungsformulare in den meisten Fällen in der jeweiligen Landessprache auszufüllen sind, kann die Bestellung eines Fiskalvertreters (auch wenn dieser nicht in allen Ländern verpflichtend vorgesehen ist) empfehlenswert sein. Die entsprechenden Rückerstattungsformulare können Sie wie folgt beziehen: Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Link http://www.wko.at/aw/publikation/zz/form-belgien.doc das MWSt.-Rückerstattungsformular ist leider nicht online verfügbar. Bitte wenden sie sich an unsere Außenhandelsstelle Sofia (Tel.: +359 2 953 15 53; e-mail: sofia@wko.at ) http://www.skat.dk/blanketter/31004.pdf Detailliertere Informationen zu den jeweiligen Landesbestimmungen finden Sie auf unserer Homepage. http://www.steuerservice.at/fileadmin/template/downloads/abzugsfaehige_vorsteuern_ausland.pdf http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ustverguetung/061_ausl_untern/index.html http://wko.at/aw/publikation/zz/mwst-rückerst.formular-estland.pdf http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=5201;75578 2

Frankreich http://www2.finances.gouv.fr/formulaires/dgi/tva/3559/ http://wko.at/awo/publikation/zz/mwst-rückerst.formular- Griechenland.pdf Griechenland Ausfüllhilfe in Englisch: http://wko.at/awo/publikation/zz/mwst-r.f.-ausfüllhilfe- Griechenland.pdf Großbritannien http://customs.hmrc.gov.uk/channelsportalwebapp/downloadfile?con tentid=hmce_cl_000067 Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Portugal Schweden Spanien Malta Polen Rumänien Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Zypern Island Norwegen Schweiz und Liechtenstein http://www.revenue.ie http://www.agenziaentrate.it/ilwwcm/resources/file/ebba3c4df5f09df/ mod_iva79.pdf http://www.vid.gov.lv/dokumenti/tiesibu_akti/pielikumi/pvn/anglu%2 0valoda/vat_nr.313_15042004_pielikums.doc http://wko.at/aw/publikation/zz/mwst-rückerst.formular-litauen.pdf https://saturn.etat.lu/etva/formsserve.do http://wko.at/aw/publikation/zz/mwst-formular-portugal.pdf http://www.skatteverket.se http://www.aeat.es/aeat/contenidos_comunes/modelos_y_formulari os/declaraciones/iva/361/mod361e.pdf http://www.vat.gov.mt/ http://www.mf.gov.pl/index.php?wysw=2&sgl=2&dzial=164 http://www.mfinante.ro/engl/index.jsp das MWSt.- Rückerstattungsformular ist derzeit leider nicht online verfügbar. Bitte wenden sie sich an unsere Außenhandelsstelle Bukarest (Tel.: +40 21 210 17 98; e-mail: bukarest@wko.at) http://www.drsr.sk/drsr/english/document.html http://wko.at/aw/publikation/zz/mwst-rückerst.formular- Slowenien.pdf http://cds.mfcr.cz http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/extranet/wkoat/verlinkte_dok umente/vorsteuerrefformular_ungarn2006.pdf http://www.mof.gov.cy/mof/customs/vat.nsf/formattgrk/6e2a594e8 04F5033C2256BA500327D4F/$FILE/F107.pdf http://www.rsk.is/eydublod/rsk_1029.pdf http://www.skatteetaten.no/templates/emne.aspx?id=7429 http://www.estv.admin.ch/d/mwst/themen/vat/vatrefund.htm 3

Vorsteuerrückerstattung in Österreich (für ausländische Unternehmer) Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung (U 5) ausländischer Unternehmer in Österreich muss ebenfalls bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres beim Finanzamt Graz-Stadt eingelangt sein. Tipp Vermeiden ist besser als Rückerstatten (z.b. die lokale Konzerngesellschaft übernimmt die Spesen oder durch geschickte Wahl der UID-Nummer kann der Leistungsort verlagert werden etc). Für weitere Infos oder Fragen stehen zur Verfügung: Unsere Umsatzsteuerspezialisten, Frau StB. Mag. Hannelore Gruber Tel.: 01/24721-200 e-mail: hannelore.gruber@steuer-service.at Herr StB. Mag. Erik Kralovec Tel.: 01/24721-302 e-mail: erik.kralovec@steuer-service.at Frau StB. Mag. Michaela Wiesner Tel.: 01/24 721-350 e-mail: michaela.wiesner@steuer-serivce.at Ihr persönliches Betreuungsteam 4

Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website http://www.steuerservice.at/ unter der Rubrik "NEWS". Für den Inhalt verantwortlich: StB. Mag. Michaela Wiesner Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: http://www.steuerservice.at/impressum.39.0.html 5