Für Studierende mit einem Studienbeginn bis einschließlich SS 2010 (Stand August 2012) 1. Einführung Die Ausbildung gliedert sich in das Studium und den sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Der Studiengang Lehramt an Gymnasien wird in Baden-Württemberg für die wissenschaftlichen Fächer an den Universitäten bzw. für das Fach Jüdische Religionslehre an der Hochschule für Jüdische Studien und für die künstlerischen Fächer an den Musik- und Kunsthochschulen absolviert. Jede Schulart hat ihre besonderen pädagogischen Ziele und Schwerpunkte. Eine Übersicht und Auflistung der spezifischen Merkmale von Gymnasien mit den daraus resultierenden Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer finden Sie in dem Merkblatt Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg. Das Merkblatt enthält darüber hinaus eine Reihe von Fragen und Hinweisen, die eine Entscheidungshilfe in Hinsicht auf den Lehrerberuf darstellen. Ausführliche Informationen zu den Einstellungschancen differenziert nach Schulart und gewählten Fächern finden Sie in dem Merkblatt Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst. 2. Das Studium Zur Ausbildung für das sind Studiengänge an Universitäten mit Wissenschaftlicher Prüfung und Studiengänge an Kunsthochschulen mit Künstlerischer Prüfung eingerichtet. 2.1 Studiengänge mit wissenschaftlicher Prüfung Das Lehramtsstudium an den Universitäten umfasst folgende Bereiche: den fachwissenschaftlichen Bereich (spätere Unterrichtsfächer), die Pädagogischen Studien, das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium, die schulpraktische Ausbildung. Die Pädagogischen Studien entfallen, wenn Erziehungswissenschaft als Hauptfach gewählt wird. Die schulpraktische Ausbildung umfasst ein Schulpraxissemester von 13 Wochen Dauer und wird in der Regel als Block absolviert. Weitere Einzelheiten zum Praxissemester finden Sie im Internet unter der Adresse: www.praxissemester-bw.de. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit 10 Semester. Soweit vorgeschriebene Kenntnisse in einer alten Fremdsprache nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, bleiben je Fremdsprache zwei Semester unberücksichtigt. Hinweis zu fremdsprachlichen Anforderungen Soweit die für die Zulassung zur Prüfung zwingend vorgeschriebenen Sprachkenntnisse (siehe Tabelle im Abschnitt Bewerbung und Zulassung ) nicht zum Studienbeginn nachgewiesen sind, soll dieser Nachweis bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung erbracht werden. Studiengänge und Fächerverbindungen Grundsätzlich können zwei der in der Tabelle auf Seite 2 aufgeführten Fächer als Hauptfächer gewählt werden. Wer allerdings in Baden-Württemberg nicht nur die Erste Staatsprüfung absolvieren, sondern auch zum Vorbereitungsdienst zugelassen und später in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden will, muss bei der Fächerkombination einige Besonderheiten beachten. Bei manchen Fächerverbindungen für das müssen drei Fächer studiert werden. Dieses dritte Fach wird als Erweiterungsprüfung abgeschlossen und kann wahlweise als Hauptfach oder als Beifach studiert werden. Das Beifachstudium ist dabei zeitlich und inhaltlich weniger anspruchsvoll als das Studium eines Hauptfaches. Allerdings qualifiziert das abgeschlossene Beifachstudium nur für eine Lehrtätigkeit in der gymnasialen Unter- und Mittelstufe.
Deutsch Englisch Französisch Mathematik Biologie Chemie Evangelische Theologie Geographie Geschichte Italienisch Jüdische Religionslehre Katholische Theologie Latein Philosophie/Ethik Physik Politikwissenschaft Spanisch Sport Berufsziel Lehrerin/Lehrer Gruppe I Gruppe II Fächerverbindungen Wissenschaftliche Prüfung Gruppe I Deutsch Englisch Französisch Mathematik Gruppe II Biologie Chemie Evangelische Theologie 3) Geographie Geschichte Italienisch Jüdische Religionslehre 3)4) Katholische Theologie 3) Latein Philosophie/Ethik 1) Physik Politikwissenschaft Spanisch Sport 2) Gruppe III Erziehungswissenschaft 1) Griechisch Informatik Russisch Zwei-Fächer-Verbindung Drei-Fächer-Verbindung, bei der ein weiteres Fach aus der Gruppe I oder II gewählt werden muss. Eine Kombination der Fächer Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Jüdische Religionslehre ist nicht möglich. Drei-Fächer-Verbindung. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder mit einem Fach der Gruppe I und einem Fach der Gruppe II gewählt werden. 1) kann nur als Hauptfach gewählt werden 2) Sporteingangsprüfung erforderlich 3) Evangelische Theologie, Katholische Theologie oder Jüdische Religionslehre kann nur von Bewerbern gewählt werden, die der entsprechenden Konfession angehören. 4) wird nur an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg angeboten Stand: August 2012 2
Prüfungen Orientierungsprüfungen (in der Regel bis zweites Semester zu absolvieren) entscheiden darüber, ob weiter studiert werden kann. Die akademische Zwischenprüfung soll bis zum Ende des 4. Semesters abgelegt werden. Bis zum Ende des 10. Semesters hat der Studierende die Möglichkeit, seine Prüfungstermine aufzuteilen. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Studierender eine Prüfung in einem Hauptfach als nicht unternommen erklären lassen (Freiversuch). In einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien ist eine Wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Das soll vor der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach geschehen. Das Thema ist so zu wählen, dass vier Monate (in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und Physik sechs Monate) genügen. Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. 2.2 Studiengänge mit künstlerischer Prüfung Im Lehramtsstudium mit Künstlerischer Prüfung werden in der Regel zwei Fächer gewählt. Das künstlerische Fach wird an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Musikhochschule studiert, das wissenschaftliche Fach an einer Universität in der Nähe der jeweiligen Kunsthochschule bzw. das Fach Jüdische Religionslehre an der Hochschule für Jüdische Studien. Bei einigen wissenschaftlichen Fächern ist ein weiteres wissenschaftliches Fach zu studieren, wenn die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und später die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg vorgesehen ist (Drei- Fächer-Verbindung). Alternativ zum wissenschaftlichen Fach kann auch ein künstlerisches Verbreiterungsfach gewählt werden. Die möglichen Fächerverbindungen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt für das Studium der Bildenden Kunst oder der Musik in Verbindung mit einem wissenschaftlichen Fach mit Beifachanforderungen 13 Semester, in Verbindung mit einem Verbreiterungsfach 12 Semester und umfasst jeweils auch den Zeitraum für die Prüfung. Das Studium des wissenschaftlichen Faches kann gleichzeitig mit dem Studium der Bildenden Kunst oder Musik erfolgen. Die Prüfung im wissenschaftlichen Fach kann vor der Prüfung im künstlerischen Fach abgelegt werden, sofern das Studium des künstlerischen Faches begonnen wurde. 2.3 Erweiterungsprüfung Außer den bei der Wissenschaftlichen Prüfung bzw. Künstlerischen Prüfung vorgeschriebenen Erweiterungsprüfungen gibt es die freiwillige Erweiterungsprüfung. Diese kann frühestens zum Termin der Prüfung des 2. Hauptfachs der Wissenschaftlichen (oder des 2., zumeist wissenschaftlichen Fachs der Künstlerischen) Prüfung abgelegt werden. Sie kann auch nach bestandener Wissenschaftlicher bzw. Künstlerischer Prüfung abgelegt werden. Eine Erweiterungsprüfung kann in einem der wissenschaftlichen Fächer abgelegt werden (siehe Tabelle auf Seite 3). Fächerverbindungen Künstlerische Prüfung Wissenschaftliche Fächer Künstlerische Hauptfächer Bildende Kunst Musik Biologie Chemie Deutsch Englisch Erziehungswissenschaft 6) Evangelische Theologie 1) Französisch Geographie Geschichte Griechisch Informatik Italienisch Jüdische Religionslehre 5) Katholische Theologie 1) Latein Mathematik Philosophie/Ethik 6) Physik Politikwissenschaft Russisch Spanisch Sport 2) Verbreiterungsfächer Musik/Jazz und Popularmusik 3) Bildende Kunst/ Intermediales Gestalten 4) Studienorte der künstlerischen Hauptfächer Freiburg Mannheim Trossingen Zwei-Fächer-Verbindung Drei-Fächer-Verbindung (es ist ein weiteres wissenschaftliches Fach zu wählen) 1) Evangelische und Katholische Theologie kann nur von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden, die der entsprechenden Konfession angehören. 2) Sporteingangsprüfung erforderlich 3) wird nur in und Trossingen angeboten 4) wird nur in angeboten 5) wird nur an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg angeboten 6) nur als Hauptfach Darüber hinaus ist eine Erweiterungsprüfung in folgenden Fächern möglich: Andere lebende Fremdsprachen, Archäologie, Astronomie, Geologie mit Mineralogie, Hebräisch, Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Psychologie, Ur- und Frühgeschichte, Volkskunde. Stand: August 2012 3
Freiburg Heidelberg Hohenheim Konstanz Mannheim Tübingen Ulm Berufsziel Lehrerin/Lehrer 2.4 Bewerbung und Zulassung Studienangebot und Zulassungsbeschränkungen Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist die allgemeine Hochschulreife. In den gymnasialen Studiengang gemäß Wissenschaftlicher bzw. Künstlerischer Prüfungsordnung (2001) werden nur noch Studiengangwechsler in höheren Semestern aufgenommen. Studienanfänger studieren seit WS 2010/11 nach GymPO I (2009), vgl. entsprechendes Merkblatt. Für die Studienfächer Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik, Musik, Erziehungswissenschaft, Physik, Politikwissenschaft und Sport werden auch Bewerber/innen mit fachgebundener Hochschulreife zugelassen, sofern sie diese in Baden-Württemberg erworben haben. In einigen Fächern gibt es Zulassungsbeschränkungen; diese und andere Informationen über die Studiengänge an den Hochschulen finden Sie auf deren Homepages. Für die Fächer Musik und Bildende Kunst ist eine Eignungsprüfung und für das Fach Sport eine Sporteingangsprüfung erforderlich. Bewerber/- innen, die sich darauf vorbereiten möchten, können die jeweils geltenden Bedingungen bei den Schulen bzw. bei der zuständigen Schulverwaltung erfragen. Absolventinnen/Absolventen der Profil-, Neigungsoder Leistungskurse Sport kann auf Antrag und bei guten Kursleistungen die Eingangsprüfung erlassen werden. Fächerangebot und Zulassungsbeschränkungen Wissenschaftliche Prüfung Universität Biologie Chemie 7) 3) Deutsch 7) 3) Englisch 7) Erziehungswissenschaft Evangelische Theologie Französisch Latinum Geographie Geschichte Fremdsprachliche Anforderungen Hauptfach Englisch und eine weitere Fremdsprache 1) Latinum oder Französisch, Italienisch bzw. Spanisch Latinum und Graecum oder entsprechende Kenntnisse Latinum und mindestens eine moderne Fremdsprache Griechisch Latinum und Graecum Graecum Informatik 6) Italienisch Latinum Jüdische Religionslehre 4) Hebraicum Katholische Theologie Latinum und Graecum oder entsprechende Kenntnisse 2) Latein Latinum und Graecum Latinum Mathematik 3) Philosophie/Ethik Physik 3) Politikwissenschaft 3) Russisch Spanisch Latinum Sport 8) Latinum oder Graecum oder entsprechende Kenntnisse Beifach Englisch und eine weitere Fremdsprache 1) Latein- und Griechischkenntnisse Latinum und eine moderne Fremdsprache Latein- und Griechischkenntnisse Studienangebot 1) Latein, Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch. 2) Daneben werden hebräische Sprachkenntnisse empfohlen. 3) Als wissenschaftliches Fach im künstlerischen Lehramt Studienbeginn auch im Sommersemester und ggf. keine Zulassungsbeschränkung. 4) An der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg. 5) Nur als Beifach. 6) Einführung als Haupt- und Beifach geplant. 7) Eignungsfeststellungsverfahren 8) Sporteingangsprüfung Stand: August 2012 4
3. Der Vorbereitungsdienst Im Anschluss an das Hochschulstudium ist ein Vorbereitungsdienst an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung abzuleisten. Der 18- monatige Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich im Januar. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erwirbt die Studienreferendarin/der Studienreferendar die Befähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien und in seinen/ihren Hauptfächern die Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums. Hinweis zum höheren Schuldienst an beruflichen Schulen Wenn sich die Erste Staatsprüfung auf mindestens zwei in den Stundentafeln der beruflichen Schulen ausgewiesene Unterrichtsfächer erstreckt und eine dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens drei Monaten nachgewiesen wird, kann der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen abgeleistet werden (siehe entsprechendes Merkblatt). Dort ergeben sich auf absehbare Zeit bessere Einstellungschancen. 4. Prüfungsordnungen Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das (Wissenschaftliche Prüfung) vom 13.03.2001 (Kultus und Unterricht 2001, S.95). Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das (Künstlerische Prüfung) vom 13.03.2001 (Kultus und Unterricht 2001, S. 191). Schulpraxissemester für Studierende des Lehramts an Gymnasien sowie Studierende der Studiengänge zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18.07.2001 (Kultus und Unterricht 2001, S. 322). Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien vom 10.03.2004 (Kultus und Unterricht 2004, S. 74). Den Originaltext der Prüfungsordnungen in der aktuellen Fassung finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.llpa-bw.de Stand: August 2012 5