Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Kuoni Reisen Holding AG vom 2. Mai 2016



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Transkript:

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Kuoni Reisen Holding AG vom 2. Mai 2016 Datum: Montag, 2. Mai 2016 Zeit: 10.30 Uhr (Beginn) Ort: Renaissance Zürich Tower Hotel, Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich A. Einleitung 1. Begrüssung Herr Heinz Karrer, Präsident des Verwaltungsrates, eröffnet die Versammlung und übernimmt den Vorsitz (der "Vorsitzende"). Er begrüsst die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ausserordentlichen Generalversammlung der Kuoni Reisen Holding AG (die "Gesellschaft") und dankt ihnen für ihre Anwesenheit und das dadurch gezeigte Interesse an der Gesellschaft. Überdies begrüsst er die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates und stellt diese den Aktionärinnen und Aktionären kurz in alphabetischer Reihenfolge vor: Herr John Lindquist, Frau Selina Neri, Herr Adrianus (Adriaan) Nühn, Herr David Schnell und Frau Annette Schömmel. Der Verwaltungsrat Herr Jae Hyun (Jay) Lee lässt sich entschuldigen, da er nicht persönlich an der Generalversammlung anwesend sein kann. Zudem begrüsst der Vorsitzende die Mitglieder der Konzernleitung und stellt auch sie kurz namentlich vor: Herr Zubin Karkaria, Group CEO und Leiter der Division VFS Global, Frau Dr. Prisca Havranek-Kosicek, CFO, und Herr Ivan Walter, Leiter der Division Global Travel Distribution. Herr Rolf Schafroth, Leiter der Division Global Travel Services, kann leider heute nicht persönlich an der Generalversammlung anwesend sein und lässt sich entschuldigen. Besonders herzlich willkommen heisst er Herrn Prof. Dr. Karl Hofstetter sowie Frau Dr. Annemarie Huber-Hotz und Herrn Prof. Dr. Thomas Geiser, Präsident sowie Mitglieder des Stiftungsrates der Kuoni und Hugentobler - Stiftung. Ebenfalls begrüsst er Herrn Notar Roman Sandmayr, Notariat Hottingen- Zürich, der als Urkundsperson amtet und die öffentliche Urkunde über Trak-

tandum 2 errichten wird, Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Uhl, als Vertreter von REBER Rechtsanwälte, der unabhängigen Stimmrechtsvertretung der Gesellschaft sowie Frau Bettina Habke vom Generalsekretariat der Kuoni Group. Anschliessend geht der Vorsitzende zum formellen Teil der Versammlung über. 2. Tagesordnung Die Tagesordnung ist den Aktionärinnen und Aktionären zusammen mit der Einladung bekanntgegeben worden. Der Vorsitzende informiert die Aktionärinnen und Aktionäre, dass sie über die Wahl des Verwaltungsrats sowie über die Aufhebung der Eintragungsund Stimmrechtsbeschränkungen in den Statuten abstimmen. Er stellt zudem fest, dass keine weiteren Traktandierungsbegehren vorliegen. 3. Technische Hinweise Der Vorsitzende erklärt, dass die Generalversammlung wiederum elektronisch abstimmen werde. Er weist zudem darauf hin, dass die Generalversammlung simultan ins Englische übersetzt wird. Der Vorsitzende weist weiter darauf hin, dass Aktionärinnen und Aktionäre, die sich zu einem Traktandum zu Wort melden möchten, sich bereits in die Votantenliste eintragen lassen konnten. Diese Redner werden in der entsprechenden Reihenfolge zu ihrem Votum aufgerufen. Ausserdem erläutert der Vorsitzende das Vorgehen bei weiteren Wortmeldungen von Aktionärinnen und Aktionären zu einem Traktandum. Er bittet alle Votanten zudem, vor dem Sprechen ihren Namen, Vornamen und Wohnort zu nennen. Zuletzt macht er darauf aufmerksam, dass die gesamte Generalversammlung zur Unterstützung der Protokollführung aufgezeichnet wird. B. Präsidialadresse Vor der Behandlung der Traktanden gemäss Tagesordnung macht der Vorsitzende einige Bemerkungen zu den Ereignissen der letzen Monate rund um die Kuoni Group. C. Bekanntgabe der Vertretung des Aktionariats Anschliessend gibt der Vorsitzende die Anwesenheit bzw. die Vertretung des Aktionariats bekannt. Von dem im Handelsregister eingetragenen Aktienkapital von CHF 3'998'400.00, eingeteilt in 1'249'500 Namenaktien Kat. A zu CHF 0.20 und 3'748'500 Namenaktien Kat. B zu CHF 1.00 sind an der heutigen Generalversammlung vertreten: Generalversammlung vom 2. Mai 2016 2

1) durch 73 Aktionäre (eigene und vertretene Stimmen): 1'249'500 Namenaktien, Kat. A, und 25'903 Namenaktien, Kat. B, 2) durch die unabhängige Stimmrechtsvertretung REBER Rechtsanwälte, Zürich, vertreten durch Herrn Dr. Markus Uhl: 0 Namenaktien, Kat. A, und 1'440'722 Namenaktien, Kat. B. Insgesamt sind somit von beiden Aktienkategorien A und B total 2'716'125 Aktienstimmen sowie CHF 1'716'525.00 Aktiennennwerte vertreten. Dies entspricht 42.93% des gesamten im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals. Für die heute zu fassenden Beschlüsse gilt Folgendes: Gemäss Art. 15 der Statuten beschliesst und wählt die Generalversammlung, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Aktienstimmen (unter Ausschluss der Enthaltungen). Gemäss Art. 16 der Statuten bedürfen Änderungen der Statuten der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte. Das qualifizierte Mehr ist für die Abstimmung bei Traktandum 2 erforderlich. Zwei Drittel der vertretenen Stimmen betragen 1'810'751 Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte beträgt CHF 858'262.60. Für die übrigen Traktanden beträgt das absolute Mehr bei einer 100%-igen Stimmbeteiligung 1'358'063 Aktienstimmen. Der Vorsitzende hält fest, dass gegen diese Feststellungen kein Widerspruch erhoben wird. Bevor der Vorsitzende zur Behandlung der einzelnen Traktanden übergeht, erläutert er kurz das elektronische Abstimmungsverfahren und lässt zu reinen Testzwecken eine Probeabstimmung durchführen. Schliesslich macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 13 der Statuten bei der Ausübung des Stimmrechts kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 3% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinigen kann. Ausgenommen sind einzig die unabhängige Stimmrechtsvertretung sowie Aktionäre, die am 25. Februar 1995 bereits einen höheren Prozentsatz besessen haben und entsprechend im Aktienbuch eingetragen sind. Für Details verweist er auf den erwähnten Art. 13 der Statuten. D. Konstituierung Zur Konstituierung der heutigen Generalversammlung trifft der Vorsitzende die folgenden Feststellungen: Die heutige Generalversammlung ist nach Gesetz und Statuten ordnungsgemäss einberufen worden. Die Einladung wurde am 11. April 2016 im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie am 12. April 2016 in der Tageszeitung "Neue Zürcher Zeitung" und am 13. April 2016 in der Zeitung "Finanz und Wirtschaft" publiziert. An die am 8. April 2016 im Aktienbuch eingetragenen Namenaktionäre ist eine persönliche Einladung verschickt worden. Generalversammlung vom 2. Mai 2016 3

Es wird ein Protokoll gemäss Art. 702 Abs. 2 OR geführt. Der Vorsitzende stellt fest, dass die heutige Generalversammlung folglich über alle traktandierten Verhandlungsgegenstände gültig Beschluss fassen kann. Der Vorsitzende bezeichnet Frau Bettina Habke vom Generalsekretariat der Kuoni Group als Protokollführerin. Als Stimmenzähler bezeichnet er Herrn Süha Demokan und Herrn Peter Brun von der Kuoni Group. Einer der Stimmenzähler wird die elektronische Abstimmung im Rechnungsbüro überwachen. Sollte aus technischen Gründen wider Erwarten eine Handabstimmung durchgeführt werden müssen, so werden die Stimmenzähler ihre Funktion im traditionellen Sinne wahrnehmen. Die Revisionsstelle der Gesellschaft, die KPMG AG, Zürich, ist nicht vertreten. Das Protokoll der heutigen Generalversammlung kann von den Aktionärinnen und Aktionären auf Voranmeldung hin ab dem 23. Mai 2016 am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftsstunden eingesehen werden und wird zudem ab diesem Zeitpunkt auf der Kuoni Website abrufbar sein. Abschliessend stellt der Vorsitzende fest, dass die Generalversammlung ordnungsgemäss konstituiert und beschlussfähig ist. Gegen diese Feststellungen werden keine Einwände erhoben. E. Traktanden 1. Wahlen 1.1 Wahlen in den Verwaltungsrat Einleitend stellt der Vorsitzende fest, dass es, wie bereits am 2. Februar 2016 kommuniziert, eine Veränderung im Verwaltungsrat der Kuoni Reisen Holding AG geben wird, sofern das öffentliche Kaufangebot von EQT erfolgreich ist. Für den Fall, dass das öffentliche Kaufangebot von EQT zustande kommt, hat der gesamte Verwaltungsrat seinen Rücktritt bekannt gegeben. Demzufolge scheiden Heinz Karrer, Adrianus (Adriaan) Nühn, Jae Hyun (Jay) Lee, John Lindquist, David Schnell, Annette Schömmel und Selina Neri auf das Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes von EQT aus dem Verwaltungsrat aus. Die Generalversammlung nimmt diese bedingten Rücktrittserklärungen zur Kenntnis. Der Vorsitzende übergibt das Wort an die zu wählenden Verwaltungsratskandidaten Ulf Berg, Michael Bauer und Thomas Geiser. Herr Ulf Berg spricht über die Herkunft von und die Kontinuität für die verbliebenen Geschäftsfelder von Kuoni unter neuer Eigentümerschaft. Herr Michael Bauer spricht über EQT und ihren Ansatz, wie die drei Divisionen in die Zukunft geführt werden sollen. Herr Thomas Geiser spricht über die Rolle der Kuoni und Hugentobler - Stiftung und dass sie Teil der Zukunft von Kuoni sein wird. Generalversammlung vom 2. Mai 2016 4

1.1.1 Wahl von Ulf Berg von EQT zustande kommt, die Wahl von Ulf Berg als neues Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Ulf Berg mit 2'251'170 Ja-Stimmen, bei 122'525 Enthaltungen und 342'410 Nein- Stimmen in den Verwaltungsrat gewählt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass Ulf Berg bestätigt hat, dass er das Mandat als Mitglied des Verwaltungsrates annehmen wird. 1.1.2 Wahl von Michael Bauer von EQT zustande kommt, die Wahl von Michael Bauer als neues Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Michael Bauer mit 2'158'865 Ja-Stimmen, bei 122'153 Enthaltungen und 435'057 Nein- Stimmen in den Verwaltungsrat gewählt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass Michael Bauer bestätigt hat, dass er das Mandat als Mitglied des Verwaltungsrates annehmen wird. 1.1.3 Wahl von Thomas Geiser von EQT zustande kommt, die Wahl von Thomas Geiser als neues Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Thomas Geiser mit 2'224'273 Ja-Stimmen, bei 122'162 Enthaltungen und 369'690 Nein- Stimmen in den Verwaltungsrat gewählt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass Thomas Geiser bestätigt hat, dass er das Mandat als Mitglied des Verwaltungsrates annehmen wird. 1.2 Wahl von Ulf Berg als Verwaltungsratspräsident von EQT zustande kommt, die Wahl von Ulf Berg als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Ulf Berg mit 2'259'428 Ja-Stimmen, bei 122'650 Enthaltungen und 332'865 Nein- Stimmen als Präsident des Verwaltungsrates gewählt hat. Generalversammlung vom 2. Mai 2016 5

Der Vorsitzende erklärt, dass Ulf Berg bestätigt hat, dass er das Mandat als Präsident des Verwaltungsrates annehmen wird. 1.3 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses 1.3.1 Wahl von Ulf Berg von EQT zustande kommt, die Wahl von Ulf Berg als neues Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Ulf Berg mit 2'260'978 Ja-Stimmen, bei 123'050 Enthaltungen und 331'997 Nein- Stimmen in den Vergütungsausschuss gewählt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass Ulf Berg bestätigt hat, dass er das Mandat als Mitglied des Vergütungsausschusses annehmen wird. 1.3.2 Wahl von Michael Bauer von EQT zustande kommt, die Wahl von Michael Bauer als neues Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer ab dem Datum des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebotes bis zum Abschluss der darauf folgenden ordentlichen Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung Michael Bauer mit 2'157'138 Ja-Stimmen, bei 122'761 Enthaltungen und 436'119 Nein- Stimmen in den Vergütungsausschuss gewählt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass Michael Bauer bestätigt hat, dass er das Mandat als Mitglied des Vergütungsausschusses annehmen wird. 2. Änderung der Statuten Der Vorsitzende erteilt das Wort an Prof. Dr. Karl Hofstetter, Präsident der Kuoni und Hugentobler - Stiftung. Prof. Dr. Karl Hofstetter gibt folgendes Votum ab: Sehr geehrter Herr Präsident Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre Es ist wohl angebracht, dass die Kuoni und Hugentobler - Stiftung als bisherige Ankeraktionärin des Kuoni Konzerns zu diesem sehr wichtigen Traktandum, das eigentlich die Einleitung der neuen Phase symbolisiert, Stellung nimmt. Der Leitstern der Stiftung ist und war immer der Stiftungszweck: Kuoni im Rahmen des statutarischen Unternehmenszweckes, das heisst als Touristikkonzern, auf solider Grundlage dauerhaft zu erhalten. Die Stiftung sah sich bei der Verfolgung dieses Zwecks immer konsequent in der Aktionärsrolle, das heisst, die Unternehmensführung wurde an den Verwaltungsrat und das Management delegiert. Generalversammlung vom 2. Mai 2016 6

Die Stiftung nahm die Aktionärsrolle stets aktiv wahr, gewährte dem Verwaltungsrat und Management im Bereich der strategischen und operativen Unternehmensentscheide aber das nötige Ermessen: Dazu gehörte auch der Entscheid des Verwaltungsrates zum Verkauf des Tour Operating Geschäfts im Januar 2015. Die Stiftung unterstützte diesen, wie andere Grossaktionäre auch, weil es sich dabei um einen im zwingenden Kompetenzbereich des Verwaltungsrats liegenden Strategieentscheid handelte, der zudem plausibel begründet war. Die Umsetzung verlief bekannter Weise nicht in allen Punkten wie geplant: Die Stiftung unterstützte deshalb die Korrekturmassnahmen des Verwaltungsrats, welche dieser im Herbst 2015 ankündigte. Im Zusammenhang mit diesen Massnahmen bekundete der Verwaltungsrat auch seine Absicht, an der ordentlichen Generalversammlung 2016 die Abschaffung der statutarischen Vinkulierung zu beantragen. Da es sich dabei um einen Entscheid der Generalversammlung und somit um eine Aktionärsangelegenheit handelt, befasste sich die Stiftung sehr eingehend mit dieser Frage und liess sich Zeit, bis sie sich dazu äusserte. Die Konklusionen des Stiftungsrates, die im Übrigen auch mit der Stiftungsaufsicht besprochen wurden, waren eindeutig: Zu einer Aufhebung der Vinkulierung konnte nur Hand geboten werden, wenn damit die Zukunft des Unternehmens in strategischer und finanzieller Hinsicht ausreichend gesichert werden konnte. Eine Aufhebung der Vinkulierung ins Leere hinaus wäre mit dem Stiftungszweck nicht vereinbar gewesen. Der Stiftungsrat wirkte vor diesem Hintergrund und in Konsultation mit dem Verwaltungsrat auf eine Lösung mit einem starken, vertrauenswürdigen und kompetenten Partner hin. Mit EQT wurde dieser Partner auch aus Sicht des Stiftungsrates gefunden. Die Stiftung unterstützte deshalb das Angebot von EQT von Anfang an und einigte sich mit dem neuen Partner im Rahmen eines Term Sheet auf Eckpunkte der künftigen Zusammenarbeit und der Weiterentwicklung des Unternehmens. Eine Bedingung des Angebots von EQT ist bekanntlich auch die Aufhebung der Vinkulierung und der Stimmrechtsbeschränkung in der Die angestrebte Umsetzung der Vereinbarungen der Stiftung mit EQT stiess zwar auf den teilweisen Widerstand der Übernahmekommission. Die Stiftung zog deshalb diesen Entscheid weiter. Das änderte aber zu keinem Zeitpunkt den Willen des Stiftungsrates, das öffentliche Angebot von EQT einem guten Ende zuzuführen. Das Angebot an sich ist nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens und die Stiftung ist überzeugt, mit ihrem Partner EQT im Rahmen der übernahmerechtlichen Ordnung und ohne Verletzung der Best Price Rule durch EQT eine allseits befriedigende Lösung zu finden. Der Vollzug des öffentlichen Angebots wird und soll durch die noch offenen Rechtsfragen nicht verzögert werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Stiftungsrat den Antrag des Verwaltungsrates und wird den beantragten Statutenänderungen zustimmen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Prof. Dr. Karl Hofstetter für die Wortmeldung und erkundigt sich nach weiteren Wortmeldungen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schliesst der Vorsitzende die Diskussion. von EQT zustande kommt, die Statuten der Gesellschaft wie folgt zu ändern, Generalversammlung vom 2. Mai 2016 7

um die Eintragungsbeschränkungen von Aktienerwerbern und die Stimmrechtsbeschränkungen aufzuheben: Löschung von Abs. 3 und 6 von Artikel 3 bis der Statuten; Löschung von Abs. 2, 3, 4 und 9, mit Ausnahme des ersten Satzes von Abs. 9, sowie Streichung der Worte "und der in Art. 5 Abs. 2 der Statuten festgelegten Prozentgrenze" aus Abs. 8 von Artikel 5 der Statuten; Streichung des zweiten und dritten Satzes von Abs. 1 sowie Löschung von Abs. 2 und 5, mit Ausnahme des ersten Satzes von Abs. 5, von Artikel 13 der Statuten; Löschung von Abs. 9 von Artikel 14 der Statuten; Löschung von Ziff. 3 von Artikel 16 der Statuten. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung die beantragte Statutenänderung mit 2'710'820 Ja-Stimmen gegen 2'105 Nein-Stimmen sowie mit CHF 1'711'220 Ja-Nennwerten gegen CHF 2'105 Nein-Nennwerte bei 3'200 Enthaltungen angenommen hat. Im Übrigen wird für dieses Traktandum auf die separate Öffentliche Urkunde verwiesen. 3. Verschiedenes Der Vorsitzende stellt fest, dass sich zu diesem Traktandum keine Redner eingetragen haben. Damit sind alle Traktanden behandelt. F. Schlusswort Damit ist der Vorsitzende am Ende der Generalversammlung angelangt. Das Datum der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung ist noch nicht endgültig festgelegt. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden rechtzeitig darüber informiert. In seinem Schlusswort dankt der Vorsitzende allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Management und seinen Verwaltungsratskollegen herzlich für den grossen Einsatz und die geleisteten Dienste im vergangenen Jahr. Er dankt ausserdem den Aktionärinnen und Aktionären für ihre Teilnahme, ihr Vertrauen und ihre Loyalität, die sie dem Unternehmen entgegenbringen. Der Vorsitzende schliesst die Generalversammlung und lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zum anschliessenden Apéro ein. Für die Richtigkeit: Zürich, 2. Mai 2016 Der Vorsitzende Die Protokollführerin Generalversammlung vom 2. Mai 2016 8