Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer



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Transkript:

Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer 1. Einvernehmliche Scheidung und gerichtliche Scheidung Nach dem koreanischen BGB gibt es zwei Arten von Scheidungsverfahren: Einvernehmliche Scheidung und gerichtliche Scheidung. In Fällen, in denen die Eheleute eine Vereinbarung über Scheidungsbedingungen und das Sorgerecht ihrer minderjährigen Kinder getroffen haben, ist die einvernehmliche Scheidung anzuwenden. In Fällen, in denen die Eheleute keine Vereinbarung getroffen haben, ist die einvernehmliche Scheidung nicht anzuwenden. Sie müssen einen Scheidungsantrag bei Gericht oder einen Antrag auf Scheidungsmediation stellen. 2. Scheidungsverfahren In Fällen, in denen keine Vereinbarung getroffen worden ist oder es einen Konflikt über die Scheidung, Vermögensteilung, das Sorgerecht und die Vormundschaft ihrer minderjährigen Kinder, den Kindesunterhalt und das Besuchsrecht gibt, müssen beide Personen je einen Scheidungsantrag beim zuständigem Familiengericht stellen. Das gleiche Verfahren wird angewandt, wenn nur eine Partei den Scheidungsantrag stellt. In Fällen der gerichtlichen Scheidung darf eine Partei die Scheidung und die Vermögensteilung beantragen. Wird diese nicht beantragt, wird das Gericht auch nicht über diese Fragen urteilen.

2 Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren Der Klageantrag auf Zahlung von Schmerzensgeld kann gestellt werden, um die Entschädigung in Geld für seelische Schäden zu zahlen, die eine Partner durch andere Partner, der für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist, erlitten hat. Der Antrag auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs kann gestellt werden, um das Vermögen von Eheleuten zum Zeitpunkt der Scheidung zu teilen, die von den Eheleuten während der Ehe hinzugewonnen wurden Wenn die Eheleute minderjährige Kinder haben, sollen sie Entscheidungen hinsichtlich der Vormundschaft und des Sorgerechts für ihre Kinder, des Kindesunterhalts und des Umgangsrechts treffen. 3. Scheidungsgründe für gerichtliche Scheidung Nach 840 des koreanischen BGBs darf ein Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen, wenn mindestens einer der unten genannten Gründen vorliegt: 840 KBGB (Scheidungsgründe für eine gerichtliche Scheidung) Ein Ehegatte kann wegen folgender Gründe vor dem Familiengericht die Scheidung beantragen, wenn einer der unten genannten Gründe vorliegt. 1. Wenn ein Ehegatte unkeusche Handlungen (Ehebruch) beging, 2. Wenn ein Ehegatte böswillig den anderen verläßt, 3. Wenn ein Ehegatte oder seine Verwandten in aufsteigender Linie schwer mißhandelt werden, 4. Wenn ein Ehegatte die Verwandten in aufsteigender Linie schwer mißhandelt, 5. Wenn ein Ehegatte über einen Zeitraum von drei Jahren verschollen ist, 6. Wenn es sonstige wichtige Gründe gibt, die die Fortführung der Ehe erschweren.

Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren 3 4. Zusammenfassung der Gerichtsverfahren oder Mediationsverfahren Antragstellung Antragsbearbeitung Zustellung eines Antragsduplikats Mediation Erster Verhandlungstermin Tatsachengericht Mediationsausschuss Scheitern der Mediation Tag der Verhandlungstermin Konzentrierte Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme Mediationsvorlage Haushalts- Inspektion Versöhnungsforderung Einlegen einer Berufung Beenden des Gerichtverfahrens Urteilsbekanntmachung

4 Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren 5. Gerichtliche Scheidungsverfahren A. Zustellung eines Antragsduplikats Wenn ein Antragsteller einen Scheidungsantrag stellt, stellt das Gericht das Antragsduplikat dem Antragsgegner zu. Wenn die Adresse des Antragsgegners nicht ermittelt werden kann, wird der Antrag öffentlich bekanntgemacht, damit er gültig wird. B. Vorläufiger Rechtsschutz Vor der Annahme einer Entscheidung bezüglich des Scheidungs- oder Mediationsantrages kann, sofern erforderlich, der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt werden. Das Gericht kann erforderlichenfalls auch vom Amts wegen über die einstweilige Verfügung zum vorläufigen Rechtsschutz entscheiden, ohne dass ein Antrag eines Ehepartners eingegangen ist. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz kann in den unten genannten Fällen gestellt werden: o Wenn einem der Ehepartner eine Einschränkung im Umgang mit dem anderen Partner auferlegt werden muss. o Wenn einer der Ehepartner finanzielle Unterstützung oder Kindesunterhalt für minderjährige Kinder nötig hat. o Wenn ein Umgangsrecht durchgesetzt werden muss. In Bezug auf den Beschluss über die einstweilige Verfügung zum vorläufigen Rechtsschutz kann eine sofortige Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung eingelegt werden. Die Wirkung des solchen Beschlusses tritt nach dem Eintritt der Rechtskraft ein.

Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren 5 Das Familiengericht darf einen Ehepartner, der gegen eine entsprechende Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes verstößt, mit einem Bußgeld von (KRW) 10.000.000 belegen. C. Verhandlung Wenn das Antragsduplikat an den Antragsgegner geschickt wird, wird der Richter den Verhandlungstermin festlegen und bekannt geben. Am Tag der Verhandlung muss der Antragsgegner anwesend sein, außer wenn er/sie wegen besonderer Umstände nicht teilnehmen kann. Wenn eine geladene Person abwesend ist, ohne besondere Umstände anführen zu können, wird das Gericht die Person mit einer Geldstrafe bis zu (KRW) 500,000 belegen. Am Tag der Verhandlung soll jede Partei jeweils ihre wesentlichen Punkte darlegen und begründen (z.b. sachliche Gründe für die gerichtliche Scheidung), relevante Unterlagen abgeben und sich einer Beweiserhebung unterziehen, z.b. einer Zeugenvernehmung. Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Fällen darf das Familiengericht im Scheidungsverfahren von Amts wegen auch die vom Partner nicht bestrittenen Fakten zur Grundlage des Urteils machen. Die Aussage jedes Partners wird in der Untersuchung von Fakten und Beweisen genutzt. Das Gericht kann jederzeit Fragen an die Partner oder den rechtlichen Vertreter stellen. D. Familienuntersuchung Das Gericht darf eine Familienuntersuchung vor bzw. während des Ablaufs einer Verhandlungstermin einfordern. Die Familienuntersuchung kann während eines Mediationsverfahrens durchgeführt werden. Der Untersuchende untersucht Fakten, nach denen sich die Ehe verschlechtert hat, Bildung und Beruf, Lebensumstände und Vermögen, Persönlichkeit und Familie der betroffenen

6 Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren Personen auf der Grundlage von psychologischen, soziologischen, ökonomischen, pädagogischen und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Inhalt einer Familienuntersuchung ist wie folgt aufgelistet: o Faktenermittlung: Scheidungsgründe, Vermögensentwicklung beider Ehegatten, Vormundschaft für ihre minderjährige Kinder, usw. o Anordnungsmaßnahmen: Direkte Bemühungen oder Hilfe der Ermittler zu einer Psychotherapie, Behandlung von Drogenabhängigkeit, Glücksspielabhängigkeit, usw. E. Mediation Am Tag der Mediation müssen beide Partner anwesend sein. Rechtliche Vertreter können auch anwesend sein. Die Mediation ist beendet, wenn beide Eheleute am Tag der Mediation vereinbaren, mit den Empfehlungen der Richter oder des Mediationsausschusses einverstanden zu sein. Wenn die Mediation abgeschlossen ist, wird das Gericht ein Protokoll mit den von beiden Eheleuten akzeptierten Regelungen anlegen und es den beiden Parteien zustellen. Wenn die Mediation nicht gelingt, kann ein die Mediation ersetzender Beschluss (unfreiwillige Mediation) erlassen werden. Wenn beide Eheleute keine Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung einlegen, ist das Verfahren abgeschlossen. Das Protokoll oder der die Mediation ersetzende Beschluss haben die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Folglich kann man, wenn eine Mediation abgeschlossen ist, keine weitere Rechtsbeschwerde einlegen. F. Empfehlungsbeschluss zum Vergleich Das zuständige Gericht kann innerhalb seiner Amtsbefugnisse während des Gerichtsverfahrens vom Amts wegen einen Empfehlungsbeschluss zum Vergleich zu fairen Konditionen anordnen.

Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren 7 Wenn keine Person innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Empfehlungsbeschluss zum Vergleich Beschwerde einlegt, wird dieser Beschluss rechtskräftig und die Klage abgeschlossen. Wenn der Empfehlungsbeschluss zum Vergleich rechtkräftig ist, kann man keine weitere Rechtsbeschwerde einlegen. G. Abschluss des Gerichtsverfahrens Das Gericht gibt das Urteil bekannt, wenn die Verhandlung der Klage abgeschlossen ist. H. Rechtsbehelfsverfahren (Rechtsmittelverfahren) Erste Instanz Zweite Instanz Berufung Revision Dritte Instanz Man kann eine Berufung innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Urteiles vom Gericht des ersten Rechtszuges einlegen. Zum Zeitpunkt der Berufung wird ein Berufungsformular bei dem Gericht eingereicht, das das Endurteil gesprochen hat. Wenn eine Entscheidung über die Berufung getroffen wurde, kann die Revision beim obersten Gericht innerhalb von 2 Wochen nach der Entscheidung eingelegt werden. Ist die Revision beim obersten Gericht eingelegt, wird sie auch beim Berufungsgericht eingereicht. Wenn man den Ablauf der Berufungsfrist nach dem ersten Urteil versäumt, wenn eine Berufung abgelehnt wurde, keine Revision eingelegt wird oder wenn eine Berufung beim höheren Gericht eingelegt aber abgelehnt worden ist, wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

8 Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren Der Antragsgegner kann per sogenannte Ergänzungsberufung(Nachberufung) geltend machen, wenn er glaubhaft macht, dass er die Berufungsfrist aus nachvollziehbaren Gründen versäumt habe, z.b. wenn er erst nach der Verkündung des Urteils durch die öffentliche Zustellung selbst vom Scheidungsverfahren Kenntnis erlangt hatte. Werden kleine Fehler erkannt, die keine inhaltliche Ä nderung des Gerichtsurteils erforderlich machen, wie z.b. Fehler bei der Sozialversicherungsnummer oder dem Registrierungsort, so darf ein Beteiligter beim Instanzgericht eine Korrektur verlangen. I. Verfahren nach Gerichtsurteilen oder anderen Entscheidungen Damit der Familienstatus nach dem Urteil oder der abgeschlossenen Mediation aktualisiert wird, muss ein Partner die Abschrift eines Urteils (oder eines Empfehlungsbeschluss zum Vergleich), die Zustellungsbestätigung und die Rechtskraftbestätigung bei den örtlichen Behörden innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Urteils registrieren lassen bzw. muss die Abschrift eines Mediationsprotokoll zusammen mit den zuvor genannten Dokumenten innerhalb eines Monats nach dem Gelingen der Mediation registrieren lassen. Das Gericht, bei dem die Klage eingereicht worden war, stellt die Rechtskraftbestätigung mit dem finalen Urteil und Zustellungsbestätigung aus. 6. Einbürgerung und Aufenthaltgenehmigung Die Einbürgerung oder die Aufenthaltgenehmigung gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des Gerichts sondern in die Zuständigkeit des Justizministeriums. Bitte besuchen Sie die Webseite des koreanischen Büros für Immigration (www.immigration.go.kr) unter dem Dach des Justizministeriums für weitere Informationen bezüglich des Erwerbs der Staatbürgerschaft und der Berechtigung auf einen inländischen Wohnsitz!

Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren 9 7. Programm zur Ü bersetzung für Ausländer und zur Rechtshilfe A. Dienstleistungen zur Unterstützung von Ü bersetzungen Das Familiengericht unterstützt Ausländer mit mangelnder Beherrschung der koreanischen Sprache durch die Beistellung von rechtlichen Ü bersetzern und die Erstattung der Gebühren dieser Beistellungen. Wenn Sie beim Gerichtstermin kein Ü bersetzer begleitet, reichen Sie einen Antrag auf Beistellung eines Ü bersetzers beim Gericht ein. B. Rechtshilfe Die Rechtshilfe ist ein vom Staat zur Verfügung gestelltes System zur finaziellen Untertützung von Personen, denen es normalerweise nicht möglich ist, sich eine rechtliche Vertretung zu leisten. Wird ein Antrag auf Rechtshilfe genehmigt, wird ein Teil von rechtlichen Kosten vom Staat übernommen. Die zu Rechtshilfe gehörenden rechtlichen Kosten bestehen aus Kosten wie Porto, Zustellungen, Ü bersetzungen, Sachverständigengebühren und Vergütung für anwaltliche Leistungen. C. Beistellung eines Anwalts für Ausländer durch die Rechtshilfe Das Familiengericht Seoul wendet in Kooperation mit dem Anwaltsverband von Seoul ein System zur Beistellung von Anwälten durch die Rechtshilfe an. Fordert ein Ausländer/In Informationen zur Beistellung eines Anwalts an, wird das Gericht Ihn an die bestimmten Mitglieder der Rechtshilfe für die Unterstützung von Ausländern verweisen, um Komplikationen beim Verfahren der Beistellung eines Anwalts und der Zustimmung zur Rechtshilfe zu vermeiden.

10 Kapitel 1: Gerichtliche Scheidungsverfahren Dem Ausländer werden umfangreiche rechliche Dientleistungen von der Beratung bis hin zur Rechtshilfe in Form der anwaltlichen Beistellung für Ausländer gewährt.