EMN INFORM 1. Zuwanderung von internationalen Studierenden in die EU



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Transkript:

EMN INFORM 1 Zuwanderung von internationalen Studierenden in die EU Dieses EMN Inform stellt die wichtigsten Ergebnisse der EMN-Studie Zuwanderung von internationalen Studierenden in die EU vor. 2 Die Studie bietet einen Überblick über die Zuwanderungs- und Mobilitätspolitik, die zur Zeit von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um den internationalen Studierenden die Einreise in die EU zu Studienzwecken zu ermöglichen. Diese politischen Maßnahmen zielen darauf ab, internationale Studierende anzuwerben und ihnen die Einreise zu erleichtern. Gleichzeitig soll einem Missbrauch dieser Form der Zuwanderung vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der Studie liegt somit auf der Betrachtung von internationalen Studierenden, die zu Studienzwecken in die EU einwandern und nicht auf diejenigen Zuwanderer, die aus anderen Gründen in die EU kommen, und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ein Studium aufnehmen. 3 Schlussfolgerungen Basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der EU hat eine Anpassung nationaler Gesetze zu den Zulassungsbedingungen zum Studium und den entsprechenden Aufenthaltsbestimmungen stattgefunden. Bei dieser Anpassung haben die Mitgliedstaaten mit einer gewissen Flexibilität agiert, so dass es auf nationaler Ebene, sowohl in der Politik als auch in der Praxis, immer noch Unterschiede gibt, wie zum Beispiel hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt während und nach Abschluss des Studiums sowie bezüglich der Beihilfen, die internationalen Studierenden während ihres Studienaufenthalts zustehen sowie beim anschließenden Eintritt in den Arbeitsmarkt. 1 Dieses EMN Inform reflektiert nicht unbedingt die Meinungen und Positionen der Europäischen Kommission oder der EMN NKP, noch sind diese an die im EMN Inform genannten Schlussfolgerungen gebunden. Der Text dieses Informs wurde vom EMN NKP Luxemburg ins Deutsche übersetzt, weshalb etwaige Abweichungen zu in Deutschland oder Österreich gebräuchlichen Begriffen möglich sind. 2 Diese Studie basiert auf den nationalen Berichten, die von 25 EMN NKP im Jahr 2012 erstellt wurden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereintes Königreich und Zypern. Siehe : EMN Study - Immigration of International Students to the EU 3 Studierender wird grundsätzlich folgend der Richtlinie 2004/114/EG über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst verstanden (http://eurlex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2004:375:0012:0018:de:pdf). Jedoch wurden in dieser Studie ausgiebigere Kategorien von Studierenden nicht ausgeschlossen. NB Irland, Dänemark und das Vereinte Königreich haben sich an der Annahme dieser Richtlinie nicht beteiligt und sind demnach nicht daran gebunden. Das gleiche gilt für Norwegen. 1

Diese nationalen Unterschiede sind hauptsächlich mit den spezifischen strategischen und politischen Herangehensweisen der Mitgliedstaaten verbunden und darüber hinaus mit der Frage, durch welche nationalen politischen Maßnahmen die möglichen Zuwanderungen von internationalen Studierenden auf längere Zeit gefördert werden können. Es haben sich konkrete Hindernisse gezeigt, die in Angriff genommen werden müssen, wenn politische Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene wirksam umgesetzt werden sollen. Solche Hindernisse sollten an sich die Wahl des Studienortes nicht negativ beeinflussen. Weitere gesetzliche Maßnahmen auf EU-Ebene werden zukünftig mit Sicherheit zur Erreichung des übergeordneten Ziels beitragen, dass die EU weltweit als Exzellenz- Zentrum für Hochschulbildung Anerkennung findet. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Verbesserung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen von internationalen Studierenden, ihrer Rechte während des Studienaufenthalts, einschließlich ihrer Rechte, sich innerhalb der EU frei bewegen zu können, angestrebt, sowie die Garantie, dass ihnen alle Rechte für Drittstaatsangehörige im Rahmen der EU-Vertragsziele zuerkannt werden. Zentrale Erkenntnisse Internationale Studierende stellen einen wesentlichen Anteil der nicht-eu Bevölkerung in vielen Mitgliedstaaten dar 2011 wurden über zwei Millionen Erstaufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige erteilt; davon ungefähr 21% zu Bildungszwecken. Von all den neuen Aufenthaltstiteln, die 2011 zu Bildungszwecken erteilt wurden, wurden etwa 190.000 zu Studienzwecken, gemäß der Studierenden-Richtlinie 2004/114/EG über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst, ausgestellt. Diese Richtlinie legt unter anderem auch die Bedingungen für den Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt fest. Die Wichtigkeit und der Mehrwert von internationalen Studierenden sind hoch anerkannt Die Bedeutung der Präsenz der internationalen Studierenden sowie der daraus erwartete Mehrwert sind vor allem relevant, da hier ein möglicher Pool mit hochqualifizierten Fähigkeiten vorgehalten wird, die wiederum für spezifische Arbeitsmarktsegmente erforderlich sind. Die EU Bildungspolitik hat als Schwerpunkt, die EU als Exzellenz- Zentrum für Aus- und Fortbildung voranzubringen. Deshalb fördert die EU ein breites Spektrum an in diesem Sinne zielführenden Initiativen wie regelmäßige politische Dialoge, bilaterale Vereinbarungen und Mobilitätsprogramme. 2

Die Mitgliedstaaten haben nationale Strategien zur Erhöhung der Attraktivität als Studienstandort für internationale Studierenden entwickelt Die Politiken der Mitgliedstaaten sind oft von einer nationalen Strategie untermauert, um den Bildungszugang zu erleichtern und den Mitgliedstaat als attraktiven Studienstandort für internationale Studierende zu fördern. Einige nationale Strategien sind darauf ausgerichtet, qualifizierte Studierende (hauptsächlich Masterstudierende und Promovierende) anzuwerben und diese Maßnahmen in einen breiteren politischen Rahmen einzubetten, wie die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte für den nationalen Arbeitsmarkt, um auf diesem Weg nicht zuletzt auch den Mangel an Fachkräften auszugleichen. Mitgliedstaaten etablieren im Rahmen ihrer nationalen Politiken und strategischen Prioritäten eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität für internationale Studierende Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die internationalen Studierenden über die Angebote und Dienstleistungen, sowie über die Vergabe von Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten, gut informiert sind. Diese Möglichkeiten sind oft an diejenigen Herkunftsländer gerichtet, mit denen bilaterale Kooperationsvereinbarungen bestehen. Seit einigen Jahren haben Mitgliedstaaten auch das Angebot von universitären Lehrangeboten in Englisch anstelle der nationalen Sprache eingeführt oder erweitert. Flexible Zulassungsverfahren mögen die Einreise vereinfachen, in einigen Fällen sehen sich die internationalen Studierenden jedoch administrativen Hürden sowie starken Schwankungen der Kosten für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel gegenüber Die Studierenden Richtlinie 2004/114/EG legt gemeinsame Bedingungen für die Einreise in die EU und einen länger als drei Monate dauernden Aufenthalt fest. Um die Einreise zu vereinfachen, haben die Mitgliedstaaten flexible Zulassungsverfahren eingeführt; es werden verschiedene Visa oder Aufenthaltstitel, je nach Zweck und Dauer des Studiums, erteilt, und es gibt ein beschleunigtes Verfahren für Bewerbungen, um die Formalitäten für die Studierenden zu vereinfachen. Studierende aus Drittstaaten werden jedoch immer noch mit Herausforderungen, resultierend aus nationalen Regelungen, welche die Visumanfrage bzw. den Aufenthaltstitel betreffen, konfrontiert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Studierende das Konsulat der Mitgliedstaaten persönlich aufsuchen müssen. In der EU gibt es eine Reihe verschiedener Politiken, was die Kosten für eine Bearbeitung einer Visumsanfrage und eines Aufenthaltstitels angeht. In einigen Mitgliedstaaten wurden diese Kosten für internationale Studierende reduziert oder sogar erlassen; in anderen sind die Kosten für einen Aufenthaltstitel während der letzten Jahre erhöht worden. 3

Während des Studiums können internationale Studierende gemeinsame Ansprüche in allen EU Mitgliedstaaten erwarten. Einige Länder stellen vorteilhaftere Bedingungen, in der Praxis jedoch mag es noch Barrieren geben, insbesondere die Erwerbstätigkeit betreffend Während des Studiums gewähren die meisten Mitgliedstaaten eine Reihe von Rechtsansprüchen für internationale Studierende und erlauben die Begleitung durch Familienmitglieder. Internationale Studierende haben Zugang zum Arbeitsmarkt während ihres Studiums und in einigen Fällen auch zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. Einige Mitgliedstaaten bieten internationalen Studierenden uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, andere begrenzen den Zugang auf verschiedene Bereiche der Wirtschaft und passen ihn an die Bedürfnisse des nationalen Arbeitsmarktes an oder begrenzen den Zugang für Studierende während der ersten Monate ihres Aufenthalts. In der Praxis bestehen dennoch Barrieren für internationale Studierende, selbst wenn die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, aber beispielsweise hinsichtlich bestimmter Arbeitsmarktsegmente beschränkt ist. Nach Abschluss des Studiums können internationale Studierende, gemäß der nationalen Bestimmungen, einen Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken als für ein Studium beantragen. Der Zugang zur Erwerbstätigkeit, Selbstständigkeit und die Möglichkeiten der Arbeitssuche zeigen, je nach der nationalen Politik, große Unterschiede in den verschiedenen Mitgliedstaaten In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten können AbsolventInnen nach Abschluss des Studiums die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen/Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken beantragen, ohne den Mitgliedstaat hierfür verlassen zu müssen. Es können Einschränkungen stattfinden, die von der Art der Erwerbstätigkeit, die ehemalige internationale Studierende erhalten können, abhängen. Es kann zum Bespiel sein, dass die Erwerbstätigkeit mit dem abgeschlossenen Studienfach übereinstimmen muss. In einigen Fällen wird ein Arbeitsvertragsabschluss mit einem Mindestgehalt vorausgesetzt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten erlaubt die selbstständige Erwerbstätigkeit. Es kann jedoch sein, dass der Absolvent oder die Absolventin Zugang zu einer Kapitalanlage nachweisen muss. Seit einigen Jahren haben einige Mitgliedstaaten neue Programme zum Verbleib von diplomierten UnternehmerInnen aus Drittstaaten eingeführt. In einigen Fällen kann den AbsolventInnen aus Drittstaaten eine bestimmte Aufenthaltsdauer gewährleistet werden, damit sie Arbeit in dem Mitgliedstaat finden können. Diese Aufenthaltsdauer variiert zusammen mit den jeweiligen Unterstützungen während des Aufenthalts, der bis zu 18 Monate andauern kann. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten berichtete von einigen Fällen des Missbrauchs der Studierenden Route zur Zuwanderung in die EU; es wurde aber lediglich in drei Mitgliedstaaten als weitreichendes Problem erkannt Statistische Beweise bezüglich des Missbrauchs der Studierenden Route zur Zuwanderung in die EU sind sehr begrenzt. Auch wenn die meisten Mitgliedstaaten von einigen Fällen eines solchen Missbrauchs berichtet haben, dann wurde dies jedoch nur in drei Mitgliedstaaten als 4

Problem erkannt. Verschiedene Arten des genannten Missbrauchs der Studierenden Route, sind unter anderem: die Überschreitung des Aufenthaltsrechts, die Nicht-Teilnahme am Studiengang, die Beantragung des Flüchtlingsstatus nach einer Einreise mit einem Studierenden Visum und die Erwerbstätigkeit außerhalb der rechtlichen Bedingungen. Um den Missbrauch zu bekämpfen, haben die Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Diese beinhalten Verfahren zur Überprüfung der Qualifikationen und Fähigkeiten sowie Verfahren zur Feststsellung, ob die Gründe für die Einreise mit dem Studiengang übereinstimmen. Darüberhinaus sind Lizenzen und/oder Kontrollsysteme eingeführt worden, damit die akademischen Institutionen nicht die Anwendung des Studierenden Visum verletzen. Der Bildungssektor soll zur Selbstregulierung hinsichtlich der Zulassung internationaler Studierender mittels klarer Verhaltenskodizes ermutigt werden. Internationale Kooperation ist ein wirksames Instrument zur Erhöhung des Standortfaktors Studienort für internationale Studierende Der Zugang zu Bildungsmöglichkeiten für internationale Studierende kann durch internationale Kooperation erleichtert werden. Dies kann in Gestalt von bilateralen und multilateralen Vereinbarungen, oft im Rahmen eines umfassenderen strategischen Ziels, zum Beispiel zur Befriedigung von Arbeitsmarkterfordernissen oder zur Handelserleichterung eingerichtet werden. Außerdem werden direkte Abkommen zwischen einzelnen Universitäten und Hochschulen (sowohl öffentliche als private) und Institutionen in den Drittstaaten abgeschlossen. EU (Mobilitäts-) Programme waren erfolgreich, indem sie Studierenden die Möglichkeit eröffnet haben, nicht nur in einem einzelnen EU Mitgliedstaat zu studieren, sondern auch in andere Mitgliedstaaten zu ziehen und dort Zugang zu weiteren Studiengängen zu haben. Einige Mitgliedstaaten haben ihren Standardbewerbungsvorgang verändert, zum Beispiel durch eine Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen für die Einreise von Erasmus Mundus Studierenden. Der allgemeine Einfluss von internationalen Studierenden in den EU Mitgliedstaaten ist positiv zu bewerten Insgesamt kann der Einfluss von internationalen Studierenden als positiv betrachtet werden. In einigen Fällen leisten die internationalen Studierenden erhebliche Beiträge zum Steueraufkommen: dies durch das Erbringen von Studiengebühren und der Erwerbstätigkeit auf lokalen Arbeitsmärkten sowie durch allgemeine Ausgaben im Kontext von Lebenshaltungskosten. Es gibt fast keine Beweise dafür, dass internationale Studierende mit nationalen Studierenden um Studienplätze konkurrieren. Was die Abwanderung von Fachkräften («brain drain») betrifft, wurde dies nicht als Hauptanliegen betrachtet, jedoch haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen eingeführt, um diesem Phänomen vorzubeugen. Weitere Informationen Weitere Informationen zu diesem EMN Inform und/oder anderen Aspekten des EMN erhalten Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-wedo/networks/european_migration_network/index_en.htm 5