Anschrift: Telefon. Fax. E-Mail. Web. Datum: Gutachten-Nr.:



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Transkript:

.. ~ ~ DIPL.-ING. AXEL KRUMWIEDE MRICS 1 OFFENT LICH BE STELLTE R Ut--0 VERE!DlGTER SACHVERSTANDIG ER 1 c ) von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ciffenti lieh bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schaden an, Gebauden und die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - einschl. Mieten und Pachten Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte Wolfsburg, zuständig für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Celle, Gifhorn und Helmstedt Chartered SuNeyor professional member ofthe Royal Institution of Chartered Surveyors Anschrift: Telefon Fax E-Mail Web WERTGUTACHTEN Datum: Gutachten-Nr.: 60/13 Auftraggeber (in): Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Objekt: Teilfläche des Schulgrundstücks als unbebautes Grundstück - künftiges Kindergartengrundstück In der alten Forst 1 21077 Hamburg Gemarkung: Eißendorf Wertermittlungsstichtag: 24.04.2013 Flur: Amtsgericht: Hamburg-Harburg Flurstück(e): Grundstücksgröße(n): Baubehördliche Beschränkungen I Beanstandungen: 4312 Grundbu eh bezi rk: Eißendorf 27.286 m 2 insgesamt Blatt: 2726 hier davon nur 2.340 m 2 keine Baulasten: Erschließungsbaulast auf einem Nachbargrundstück 1

1. Inhaltsverzeichnis 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 5.3 1 nhaltsverzeichnis Sachverhalt G utachtenauftrag Grundlagen des Gutachtens Wertermittlungsstichtag - Qualitätsstichtag - Ortsbesichtigung Angaben zum Bewertungsobjekt Beschreibungen Grundstücksbeschreibung Baubeschreibung Außenanlagen / Besondere Bauteile Wertermittlung Erläuterung der Wertermittlungsverfahren Bodenwertermittlung Anlagen Straßen- und Stadtkarten Auszug aus der Liegenschaftskarte / Lageplan Fotos 2 3 3 3 4 4 5 5 7 7 8 8 9 14 14 16 18 letzte Seite 24 Dieses Gutachten genießt Urheberschutz, alle Rechte sind vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Sachverständigen gestattet. 2

2. Sachverhalt 2.1 Gutachtenauftrag Am 24.04.2013 wurde ich beauftragt ein Gutachten über die auf dem Gutachtendeckblatt angegebene Immobilie zu erstatten. Ein benannter Teil des Grundstücks soll abgeteilt und künftig als Kindergartengrundstück genutzt werden. Die Erschließung des abgeteilten Grundstücks soll über das Schulgrundstück bzw. weitere zu benennende Grundstücke erfolgen und mittels Baulasten gesichert werden (siehe im Folgenden). Im Zuge der Abspaltung des künftigen Kindergartengrundstücks ist über die entsprechende Fläche ein Verkehrswertgutachten zu erstatten. Das Gutachten dient als Wertnachweis. Die Auftraggeberin hat mir mit E-Mail vom 25.04.2013 folgende Angaben übermittelt: Erschließungsfläche 2.085 m 2 Kindergartengrundstück 2.340 m 2 Für diese Flächen ist ein Bodenwert im Gutachten anzugeben. 2.2 Grundlagen des Gutachtens Alle in diesem Gutachten verwendeten Maße, Flächenmaße, Volumina udgl. sind aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen entnommen. Sofern diese Angaben zur Gutachtenerstattung nicht vorlagen, habe ich diese selbst ermittelt oder sachverständig geschätzt. Die jeweiligen Vorlagen bzw. Ermittlungen sind in den Anlagen zu diesem Gutachten dargestellt. Aufzeichnungen und Fotoaufnahmen von der Ortsbesichtigung Grundbuchauszug von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt Auszug aus der Liegenschaftskarte von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Lageplan Freianlagen - Entwurf Vorabzug, Bechtloff Derfelder Steffen - Architekten BOA, vom 22.01.2010, Index D vom xx.xx.13, von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt Der Grundstücksmarkt in Hamburg 2012, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg online Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Kleiber, Wolfgang: Verkehrswert von Grundstücken, 6. Auflage, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2010 3

2.3 Wertermittlungsstichtag - Qualitätsstichtag - Ortsbesichtigung 2.3.1 Wertermittlungsstichtag Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt auf den sich die Wertermittlung bezieht. Es werden die Wertverhältnisse des Grundstücksmarktes zu diesem Zeitpunkt für die Wertermittlungen zugrunde gelegt. Wertermittlungsstichtag ist der Tag der Ortsbesichtigung, der 24.04.2013. 2.3.2 Qualitätsstichtag Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Es werden die Eigenschaften des Grundstücks und seiner Bebauung in diesem Zeitpunkt für die Wertermittlung zugrunde gelegt. Qualitätsstichtag ist der Tag der Ortsbesichtigung, der 24.04.2013.. 2.3.3 Ortsbesichtigung Der Ortstermin fand auftragsgemäß ohne die Gutachtenauftraggeberin statt. Tag der Ortsbesichtigung: 24.04.2013 Teilnehmer: Axel Krumwiede Während der Ortsbesichtigung habe ich das Grundstück insgesamt in Augenschein nehmen können. 2.4 Angaben zum Bewertungsobjekt Art des Bewertungsobjekts: unbebautes Grundstück Objektadresse Straße Nr.: PLZ Ort: 1 n der Alten Forst 1 21077 Hamburg Katasterangaben Gemarkung: Flurstücke: Flurstücksgröße: Eißendorf 4312 27.286 m 2 Gesamtgrundstück hier eine Teilfläche von 2.340 m 2 als Bewertungsgrundstück 4

Grundbuchangaben Grundbuchamtsgericht: Grundbuchbezirk: Grundbuchblatt: Lfd. Nr. des Bestandsverzeichnisses: Datum des Grundbuchauszugs: Hamburg-Harburg Eißendorf 2726 4 24.04.2013 Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches (Lasten und Beschränkungen) sind nicht vorhanden. Da das Bewertungsgrundstück (die betreffende Teilfläche) derzeit nicht an einer öffentlichen Straße liegt, unterstelle ich, dass entweder das Straßengrundstück öffentlich gewidmet wird, oder das auf diesem Straßengrundstück eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit bzw. Grunddienstbarkeit bezüglich der Erschließung des Bewertungsgrundstücks grundbuchlich eingetragen wird. Im Baulastenverzeichnis sind Angabe der Gutachtenauftraggeberin für das Bewertungsgrundstück keine Eintragungen vorhanden. Da das Bewertungsgrundstück (die betreffende Teilfläche) derzeit nicht an einer öffentlichen Straße liegt, unterstelle ich, dass entweder das Straßengrundstück öffentlich gewidmet wird, oder das auf diesem Straßengrundstück eine entsprechende Baulast eingetragen wird. Mir sind keine weiteren Rechte/ Belastungen an dem/ den Grundstück/-en bekannt gemacht worden. Ich unterstelle in der nachfolgenden Wertermittlung, dass keinerlei Verträge, Vereinbarungen oder Umstände bestehen, die den Wert des Bewertungsobjektes mindern oder beeinflussen - soweit diese im Gutachten nicht aufgeführt sind. 3. Beschreibungen 3.1 Grundstücksbeschreibung Bundesland: Freie und Hansestadt Hamburg Kreis / Bezirk: Harburg Gemeinde/ Ort/ Stadtteil: Eißendorf überörtliche Anbindung : Bundesstraße B 75 ca. 1,5 km Entfernung Bundesautobahn A 7 ca. 2, 1 km Entfernung Bahnhof Harburg ca. 4,4 km Entfernung Flughafen ca. 28,4 km Entfernung Stadtmitte Harburg ca. 3,7 km Entfernung 5

OFFENTUCH BESTELLTER Uf\O VEREIDIGTER SACKVERSTÄNDIG ER Lagebeurteilung: mittlere Lage in Hamburg (auf der Grundlage der Lageklassifizierung durch den Gutachterausschuss der Freien und Hansestadt Hamburg) Nahverkehrsmittel: Bus Straßenausbau: asphaltierte Fahrbahn, Gehwege Parkmöglichkeiten: auf dem Bewertungsgrundstück vorhanden und auf der öffentlichen Straße möglich Versorgung: Gas, elektrischer Strom, Wasser, Telekommunikation Entsorgung: Abwasser Erschließungsbeiträge: In diesem Gutachten unterstelle ich eine Beitragsund Abgabenfreiheit. Nachbarbebauung: Geschosswohnungsbau (im Norden) Schule (im Westen) Ein- und Zweifamilienhäuser (im Süden) Kleingarten und Schützenheim (im Osten) Grundstückzuschnitt: unregelmäßig, siehe Lageplan Straßenfront/ mittlere Tiefe: Das Grundstück liegt nicht direkt an einer öffentlichen Straße. Das Hauptgrundstück, das Schulgrundstück, liegt an der Straße "In der Alten Forst". Das Bewertungsgrundstück kann über eine Stichstraße erschlossen werden, welche auch die Kleingärten erschließt. sonstige wertbeeinflussende Umstände: Die Bewertungsfläche ist die Spitze einer Anhöhe. Die umliegenden Grundstücke fallen zu allen Seiten des Bewertungsgrundstücks ab. Bebauungsplan: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 Eißendorf, vom 01.12.1969. 6

Für die betreffende Grundstücksfläche ist die Ausweisung "Grundstücke für den Gemeinbedarf' angeführt. Südlich und nördlich des Grundstücks sind Wohnbauflächen ausgewiesen. Östlich ist ein Kleingargen ausgewiesen. Überbauungen /Grenzbebauungen: örtlich nicht erkennbar, keine Altlasten: nicht bekannt und hier als nicht existent unterstellt Untersuchungen über eventuell vorhandene Altlasten und/ oder Bodenkontaminationen liegen nicht vor. Hierüber werden keine Feststellungen getroffen. Diese wären, wenn hierdurch die Substanz des Gebäudes gefährdet bzw. der Wert von Grund und Boden beeinflusst werden könnte, durch entsprechende Fachleute in einem separaten Gutachten zu ermitteln. Eventuell festgestellte Bodenkontaminationen und / oder Altlasten wären in dem Sondergutachten darzustellen und die Kosten der Beseitigung dieser eventuellen Beeinträchtigungen an den baulichen Anlagen bzw. Grund und Boden zu ermitteln. Die ausgewiesenen Kosten wären vom Ergebnis dieses Gutachtens in angemessener Höhe in Abzug zu bringen, um den um die Beseitigungskosten eventueller Schäden durch Bodenkontaminationen und I oder Altlasten geminderten Wert zu ermitteln. Hier wird lediglich der Vollständigkeit halber auf die Bestimmungen des Bundes Bodenschutzgesetzes (BBodSchG vom 17. März 1998 BGBI. 1998 1 Nr. 16) hingewiesen. Beeinträchtigungen dadurch, dass sich Ansprüche aus Gegebenheiten gegen das Grundstück richten, die sich aus dem BBodSchG ergeben, werden ausdrücklich in diesem Gutachten nicht behandelt und / oder berücksichtigt. 3.2 Baubeschreibung Das Bewertungsstück ist nicht bebaut. 3.3 Außenanlagen I Besondere Bauteile Auf dem Grundstück finden bereits Bauarbeiten statt. Augenscheinlich dienen diese der Erschließung des Grundstücks (Straße, Ver- und Entsorgung). In der nachfolgenden Bewertung wird eine vollständige Grundstückserschließung als vorhanden unterstellt! 7

4. Wertermittlung 4.1 Erläuterung der Wertermittlungsverfahren Die nachfolgenden Wertermittlungen basieren auf der 1 mmobilienwertermittlungsverordnung (lmmowertv), welche im Bundes-Gesetz-Blatt (BGBI. 12010 Seite 639 ff.) veröffentlicht wurde. Nach der lmmowertv stehen zur Ermittlung des Verkehrswertes das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Verfügung. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagekraft zu ermitteln. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, so ist der Verkehrswert aus diesen, unter der Würdigung der einzelnen Ergebnisse entsprechend ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln. Das Vergleichswertverfahren Das Vergleichswertverfahren stellt darauf ab, den Verkehrswert aus üblichen Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien zu ermitteln. Dazu wird aus den Vergleichskaufpreisen der Mittelwert gebildet. Sind die Eigenschaften des Bewertungsobjekts besser oder schlechter als die Mittelwerte der Vergleichsobjekte, wird eine Korrektur, eine Anpassung vorgenommen. Diese Methode hat damit den außerordentlichen Vorteil, dass sie - basierend auf tatsächlichen Preisen für weitgehend vergleichbare Objekte - nach einer minimalen Anpassung direkt zum Verkehrswert führt. Voraussetzung ist jedoch eine genügende Anzahl von vergleichbaren Objekten! Das Ertragswertverfahren Das Ertragswertverfahren ist eine finanzmathematisch orientierte Methode. Sie umfasst den Bodenwert und den Wert der baulichen und sonstigen Anlagen, wobei der Bodenwert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln ist. Der Ertragswert der baulichen Anlagen ist der um den Verzinsungsbetrag des Bodenwertes verminderte und sodann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen kapitalisierte, marktüblich erzielbare Reinertrag des Grundstücks. Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der üblichen Bewirtschaftungskosten des Grundstücks. Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen. Sollten die tatsächlichen Erträge von den regional marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, so sind nicht die tatsächlichen, sondern die marktüblichen erzielbaren Erträge zugrunde zu legen. Der auf diesem Wege ermittelte Ertragswert ist ebenfalls durch Zu- oder Abschläge an die am Wertermittlungsstichtag herrschende Marktlage anzupassen. Die Kosten zur Beseitigung der vorhandenen Mängel und Schäden sind, soweit der Immobilienmarkt dieses berücksichtigt, vom Verkehrswert des mängelfreien Objektes in Abzug zu bringen. 8

Das Sachwertverfahren Das Sachwertverfahren versucht seinen Beitrag zur Verkehrswertermittlung durch die Berechnung eines substanzorientierten Wertes zu leisten. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudesubstanzwert (inkl. der Baunebenkosten und der Außenanlagen) zusammen. Letzterer basiert auf dem fiktiven Erstellungswert zum Wertermittlungsstichtag abzüglich einer Alterswertminderung (technische Wertminderung). Dabei sind nicht die tatsächlichen Herstellungskosten, sondern die Normalherstellungskosten nach Erfahrungssätzen (z.b. auf Basis von /m 2 Brutto-Grundfläche) in Ansatz zu bringen. Die Umrechnung auf entsprechende Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag erfolgt mithilfe entsprechender Indexzahlen (Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude udgl., Statistisches Bundesamt). Bei dem so ermittelten Sachwert einer Immobilie handelt es sich wiederum nur um einen genäherten Wert. Der Verkehrswert ergibt sich durch Zu- und Abschläge zur Berücksichtigung der Marktlage des Immobilienmarktes am Wertermittlungsstichtag. Die Kosten zur Beseitigung der vorhandenen Mängel und Schäden sind, soweit der Immobilienmarkt dieses berücksichtigt, vom Verkehrswert des mängelfreien Objektes in Abzug zu bringen. Begründung des ausgewählten Verfahrens Das Grundstück ist unbebaut. Die Verkehrswerte unbebauter Grundstücks können auf der Grundlage von Bodenrichtwerten im indirekten Vergleich ermittelt werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg veröffentlicht in breiter Flächendeckung Bodenrichtwerte. Diese werden für die nachfolgende Bewertung zur Grundlage genommen. 4.2 Bodenwertermittlung Allgemeine Erläuterungen zur Bodenwertermittlung Die Preisbildung für den Grund und Boden orientiert sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vorrangig an den allen Marktteilnehmern durch Vergleichsverkäufe, veröffentlichte Bodenrichtwerte aber auch Zeitungsannoncen und Maklerexposes u.ä. bekannt gewordenen Informationen über Quadratmeterpreise für unbebaute Grundstücke. Der Wert des Bodens ist ohne die Berücksichtigung vorhandener baulicher Anlagen auf dem Grundstück vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Dabei kann der Bodenwert auch auf der Grundlage geeigneter Bodenrichtwerte ermittelt werden. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln regelmäßig aus gezahlten Kaufpreisen unbebauter Grundstücke Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Preis (Lagewert) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines 9

... 1 7 DIPL.-ING. AXEL KRUMWIEDE MRICS - ÖFFENTLICH BESTELLTER u' o VEREIDIGTER SACHVERSTANDIG ER Grundstücks mit definierten wertbeeinflussenden Merkmalen (Richtwertgrundstück). In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte so ermittelt, als wären die Grundstücke unbebaut. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen -wie z.b. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes von dem Bodenrichtwert. D. h., in den einzelnen Richtwertzonen gibt es bessere" und schlechtere" Grundstücke, die mit ihrem Wert vom durchschnittlichen Bodenrichtwert abweichen können. Die Erschließungskosten der öffentlichen Straße, der Straßenbeleuchtung und des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation werden bei der Ermittlung des jeweiligen Bodenrichtwertes durch den Gutachterausschuss im Allgemeinen berücksichtigt. Eine Nichtberücksichtigung wird entsprechend angegeben. Bodenwertableitung Die betreffende Grundstücksfläche ist derzeit Teil eines Schulgrundstücks. Es ist damit eine Fläche öffentlicher Nutzung, eine sogenannte Gemeinbedarfsfläche. Die betreffende Grundstücksfläche soll aus dem Gesamtgrundstück heraus geteilt werden und künftig als Kindergarten genutzt werden. Mit der Grundstücksnutzung als Kindergarten ist das Grundstück auch weiterhin als Gemeinbedarfsfläche und zu klassifizieren. Gemeinbedarfsflächen sind dem allgemeinen Immobilienmarkt, dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entzogen. Aus diesem Grund gibt es für derartige Grundstücksflächen keinen Markt- oder Verkehrswert. Dennoch liegt derartigen Grundstücken ein Wert inne. Kleiber 1 bezeichnet diesen Wert als bedarfsträgerspezifischen Wert. Die WertR 2 klassifiziert Gemeinbedarfsflächen welche bereits als solche genutzt werden und auch künftig in dieser Weise genutzt werden als sogenannte "bleibende Gemeinbedarfsflächen". Der Wert solcher Gemeinbedarfsflächen bemisst nach dem Entwicklungszustand des Grundstücks. Dieser ist nach der Fiktion des Wegfalls der bisherigen öffentlichen Zweckbindung unter der Berücksichtigung der allgemeinen Situationsgebundenheit zu beurteilen. Die allgemeine Situationsgebundenheit beschreibt die Umgebungssituation des betreffenden Grundstücks, die dortigen Nutzungen und Planungsrechte, die Lage und verkehrliche Anbindung. Sie beschreibt auch die sich städtebaulich und wirtschaftlich aufdrängende alternative Nutzung des Grundstücks. Unter dieser Maßgabe ist der Wert einer bleibenden Gemeinbedarfsfläche zu ermitteln. 1 Kleiber, Wolfgang: Verkehrswert von Grundstücken, S. 2263 2 WertR 2006, Kapitel 5.1 10

OFFENTUCH BESTELLTER Uf\0 VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIG ER Das Umfeld der Bewertungsgrundstücksfläche ist, abgesehen von der Schule und der Sportfläche "Schießstand - Schützenverein" Wohnen. Nach Norden schließt sich Geschosswohnungsbau an das Grundstück an, nach Süden Einfamilienhausbebauung. Die Bodenrichtwerte dieser angrenzenden Grundstücke sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Straße MFH GFZ EFH Grundstücks räße In der Alten Forst. /m2 1,0 /m2 1.000 m 2 Hainholzweg. /m2 1,0 Strucks barg. /m2 1.000 m 2 Beerenta ltrift. /m2 1.000 m 2 Die hier zu bewertende Grundstücksfläche hat eine exponierte Lage. Sie liegt auf einer Anhöhe. Die umliegenden Grundstückflächen sind von der Bewertungsfläche geneigt, fallen ab. Eine Bebauung wie die nördlich angrenzende Geschosswohnungsbebauung, im dortigen Maße, ist auf der Bewertungsfläche in sachverständiger Beurteilung nicht Umgebungskonform. Eine Geschosswohnungsbebauung ist aber in gleicher Betrachtung nicht vollständig abzulehnen. Als Übergang zwischen der vorhandenen massiven Bebauung im Norden der bewertungsfläche und der aufgelockerten, geringflächigen Einfamilienhausbebauung im Süden könnte eine verhältnismäßige Geschossbebauung sich durchaus in die Umgebung einfügen. Eine maximal 2-geschossige Bebauung kann als solche angesehen werden. Eine solche Bebauung kann eine Grundflächenzahl von 0,25 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 aufweisen. Unter dem Ansatz des Bodenrichtwertes von - /m 2 bei einer GFZ von 1,0 und dem Anpassungsfaktor nach Grundstücksmarktbericht (0,5547) ergibt sich ein angepasster Bodenrichtwert von rund. /m 2 Berücksichtigt man die exponierte Lage durch einen Zuschlag vo. ergibt sich ein Wert von run~/m 2 Dieses entspricht dem bodenwert der Einfamilienhausbebauung. In der nachfolgenden Bewertung wird dieser angeleitete Bodenwert zugrunde gelegt. Bodenwertermittlung Grundbuchangaben Grundbuch: Blatt: lfd. Nr. d. Bestandsverzeichnisses Katasterangaben Gemarkung: Flurstück: künftiges Kindergartengrundstück Amtsgericht Hamburg-Harburg Eißendorf 2726 4 Eißendorf 4312 nurteilfläche Lageklassifikation nach dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg Bodenrichtwert zum 31.12.1992 llll2_m/m 2 Bodenrichtwert zum 01. 01.2004 ~m 2 darauf bezogene Lagequalität mittlere Lage gemäß Klassifizierung durch den GAA 11

OFF ENTUCH BESTELLTER Uf\0 VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIG ER Grundstücksgröße: 2. 340 m 2 gern. Angabe der Auftraggeberin Summe 2.340 m 2 Bodenrichtwert (BOR IW): ~/m2 siehe Ableitung Anpassungsfaktoren: keine weiteren Anpassungsfaktor angepasster BORIW: Bodenwert: Bodenwert insgesamt. (gerundet) Den Erschließungsflächen, welche neu und zur Erschließung des künftigen Kindergartengrundstücks auf dem jetzigen Schulgrundstück entstehen, wird der gleiche Bodenwert beigemessen wie in der obigen Ausführung, mithin ~/m 2 Bodenwertermittlung Grundbuchangaben Grundbuch: Blatt: lfd. Nr. d. Bestandsverzeichnisses Katasterangaben Gemarkung: Flurstück: künftige Erschließungsflächen auf dem "Schulgrundstück" Amtsgericht Hamburg-Harburg Eißendorf 2726 4 Eißendorf 4312 nurteilfläche Lageklassifikation nach dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg Bodenrichtwert zum 31.12.1992 /m 2 /m2 Bodenrichtwert zum 01. 01.2004 darauf bezogene Lagequalität mittlere Lage gemäß Klassifizierung durch den GAA Grundstücksgröße: Bodenrichtwert (BOR IW): 2. 085 m 2 gern. Angabe der Auftraggeberin - /m2 siehe Abl eitun g Summen 2.085 m 2 Anpassungsfaktoren: keine weiteren Anpassungsfaktor angepasster BORIW: Bodenwert: Bodenwert insgesamt. (gerundet) 1,0000 Die bisherigen Verkehrsflächen, die Straßenfläche die Zufahrt zum Kleingarten und Schießstand sind, sind in den obigen Bewertungen nicht berücksichtigt. 12

OFF ENTUCH BESTELLTER Uf\0 VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIG ER 13

OFFENTUCH BESTELLTER Uf\O VEREIDIGTER SACKVERSTÄNDIG ER 5. Anlagen 5.1 Straßen- und Stadtkarten ngen f l r Infrastruktur Name Entfernung 1 Richtung Flughafen HamburQ Airport 20,91 km N Bahnhof HamburQ-Heimfeld 2 54 km NO Autobahnauffahrt 34 AS HamburQ-Marmstorf, A7 1,71 km s HamburQ 12,26 km N Nahe gelegene Zentren Norderstedt 25,24 km N Lübeck 68,26 km NO 1 Luftlinie Quelle: Übersichtskarte mit lnfrastrukturinformationen, TomTom Deutschland GmbH, Harsum Aktualität: März 2012 14

\1 2006-2012 TomTom. Quelle: Aktualität: Gewählter Maßstab: Stadtplan, TomTom Deutschland GmbH, Harsum März 2012 1:10.000 15

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OFF ENTUCH BESTELLTER Uf\0 VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIG ER c _[_] t 17

5.3 Fotos 18

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