CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin 18-21. Mai 2016
INHALTSVERZEICHNIS I II III OUTBOUND-SZENARIO RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG DOPPELFUNKTIONEN 2
I. Outbound-Szenario 1. Direktgeschäft Unternehmen Kunde 3
I. Outbound-Szenario 2. Kommissionärsstruktur ohne Tochtergesellschaft Unternehmen Repräsentanz (Kommissionär) Kunde 4
I. Outbound-Szenario 3. Betriebsstätte Unternehmen Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftssitz, Vertreter, ) Kunde 5
I. Outbound-Szenario 4. Tochtergesellschaft im Ausland (auch als Kommissionärsstruktur) Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Kunde 6
Inhaltsverzeichnis I II III OUTBOUND-SZENARIO RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG DOPPELFUNKTIONEN 7
II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 1. Rechtliche Struktur des Montageprojekts Unternehmen Betriebsstätte (Montage) Kunde 8
II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 2. Wertschöpfung bei wirtschaftlicher Betrachtung Unternehmen 90% 10% Betriebsstätte (Montage) Kunde 9
II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 3. Fragestellungen 1) Worauf kann im Ausland abgestellt werden: 100% des Rechnungsbetrages? Oder die lokale Wertschöpfung? 2) Welche Kosten können im Ausland geltend gemacht werden? 3) Wie kann im Ausland der Nachweis von Wertschöpfung und Kosten geführt werden? 4) Bestehen im Ausland Konflikte zwischen Handels- und Steuerbilanz bzw. zwischen den Beratungsansätzen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern? 10
Inhaltsverzeichnis I II III OUTBOUND-SZENARIO RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG DOPPELFUNKTIONEN 11
III. Doppelfunktionen 1. Grundfall Muttergesellschaft Muttergesellschaft unterstützt Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft mit Managementdienstleistungen 12
III. Doppelfunktionen 2. Vorab: typisches Risiko im Grundfall bei tatsächlicher Betrachtung Muttergesellschaft Geschäftsführer A Tochtergesellschaft 13
III. Doppelfunktionen 3. Fragestellungen zu Geschäftsführungsbetriebsstätte 1) Wie wird im Ausland das Risiko einer Geschäftsführungsbetriebsstätte in Deutschland gesehen? 2) Welche Auswirkungen hat eine solche im Ausland auf die Tochtergesellschaft? Welche Kosten können z.b. noch im Ausland geltend gemacht werden? 3) Wie kann im Ausland der Nachweis des Nichtvorliegens einer Geschäftsführungsbetriebsstätte in Deutschland geführt werden? 4) Wie reagieren die Mandanten in der Praxis auf die dargestellte Problematik? 14
III. Doppelfunktionen 4. Gestaltungsoptionen im Grundfall Muttergesellschaft Umlage Servicevertrag Tochtergesellschaft Keine Verrechnung 15
III. Doppelfunktionen 5. Fragestellungen zu Gestaltungsoptionen 1) Sind alle diese Optionen im Ausland vom Grundsatz her anerkannt? 2) Welche Anforderungen sind u.u. an einen korrekten Nachweis zu stellen? 3) Welche Bemessungsgrundlage gilt für im Ausland geltend zu machende Kosten? 4) Wie ist zu verfahren, wenn die optimale Lösung im Ausland für das Stammhaus systemfremd wäre, also im Widerspruch zur Gestaltung in anderen Staaten steht? 16
III. Doppelfunktionen 6. Abwandlung: eine Person ist Geschäftsführer im In- und Ausland Muttergesellschaft Geschäftsführer A Tochtergesellschaft Geschäftsführer A 17
III. Doppelfunktionen 7. Abwandlung: Behandlung der Entlohnung nur in Deutschland Muttergesellschaft Gehalt (+) Tochtergesellschaft Gehalt (-) 18
III. Doppelfunktionen 8. Fragestellungen zu Gestaltungsoptionen 1) Nach deutscher Auffassung kann die Muttergesellschaft einen Teil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Doppeltätigkeit nicht geltend machen - kann diesen Teil die Auslandsgesellschaft als Betriebsausgaben geltend machen? 2) Macht es dafür im Ausland dafür einen Unterschied, ob das Gehalt des Geschäftsführers (teilweise) im Ausland versteuert wurde? 3) Welche Formen der Weiterbelastung von Mutter- an Tochtergesellschaft kommen in Betracht? Ist bei einer 1:1-Verrechnung ein Gewinnaufschlag nötig? 19
III. Doppelfunktionen 9. Abwandlung: split salary als möglicher Lösungsansatz Muttergesellschaft Teilgehalt Tochtergesellschaft Teilgehalt 20
Ihr Ansprechpartner MATTHIAS BOSBACH Rechtsanwalt Steuerberater Licence et Master 1 en Droit (Paris II) matthias.bosbach@ebnerstolz.de Tel. +49 711 2049-1633 Mobil +49 152 56887571 Als Rechtsanwalt und Steuerberater besitze ich meinen Schwerpunkt in der Beratung grenzüberschreitender Fragestellungen. Tätigkeitsschwerpunkte Steuerliche und rechtliche Gestaltungs- und Abwehrberatung mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten Vertragsgestaltung Umstrukturierungen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren Branchenexpertise Maschinenbau Banken Zulieferindustrie Private Equity Software 21
BERLIN BONN BREMEN DÜSSELDORF FRANKFURT HAMBURG SIND IMMER FÜR SIE DA. HANNOVER KARLSRUHE KÖLN LEIPZIG MÜNCHEN EBNER STOLZ Kronenstraße 30 70174 Stuttgart Tel. +49 711 2049-0 Fax +49 711 2049-1333 REUTLINGEN SIEGEN SOLINGEN STUTTGART 22