Alternative. Studienfinanzierung. BAföG. Studienabbruch. Alternative. Finanzierung



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Alternative Studienfinanzierung Studienabbruch Alternative Finanzierung BAföG Allgemeiner Studierenden Ausschuss Luxemburger Str.10 Fon: 030 4504 2525 13353 Berlin-Wedding Fax: 030 4504 2093 Web: asta-bht.de

BAföG Rechtliche Hinweise Diese Broschüre ist zur Information gedacht und wurde nach bestem Wissen erstellt. Haftungs- und Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber dem Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Impressum Herausgeber: Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) der BHT-Berlin Redaktion: Bastian Bewersdorf Lektorat: Lea Meister Gestaltung: Christian Balou Bongartz Satz: Christian Balou Bongartz Auflage: 2. Auflage Datum: 28.02.2013 V.i.S.d.P.: AStA der BHT, Luxemburger Str.10, 13353 Berlin, vertreten durch Vorsitz Wir möchten, dass alle Informationen in dieser Broschüre frei zugänglich bleiben und auf dem neuesten Stand gehalten werden können. Um das für die Zukunft sicherzustellen haben wir dieses Werk mit der Creative Commons Lizenz Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 geschützt. Weitere Informationen zur Lizenz findest Du auf folgender Webseite: http://creativecommons.org/ licences/by-nc-sa/3.0/de/

BAföG Alternative Studienfinanzierung (Förderung über BAföG ist ausgeschöpft) Einleitung Die Idee zu dieser Broschüre entstand während der BAföG- Beratungsgespräche der letzten Jahre. Die erste Wahl zur Finanzierung des Studiums sollten BAföG oder Unterhaltsleistungen der Eltern sein. Nun kann es gut möglich sein, dass die Förderung über BAföG ausgeschöpft ist oder Du deine Eltern nicht belasten möchtest. An diesem Punkt setzt diese Broschüre an: Sie soll Dir eine erste Orientierung zur alternativen Studienfinanzierung geben, aber wir haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Des Weiteren ändern sich Gesetze ständig, von daher kann es sein, dass hier getroffene Empfehlungen eventuell schon wieder nicht mehr zutreffen. Viel Spaß beim Lesen! Wir hoffen, Dir zu helfen, gut durchs Studium zu kommen! Herzliche Grüße Dein Team des AStA der Beuth-Hochschule für Technik Stand: Februar 2013

BAföG Inhaltsverzeichnis 1. Nützliche Internet-Links...2 2. Persönliche Finanzen...2 3. Kosten der Lebenshaltung...3 3.a. Miete inkl. Nebenkosten...3 3.b. Ernährung...3 3.c. Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitrag...4 3.d. Telefonieren und Surfen...5 3.e. Krankenversicherung...5 3.f. Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel...5 3.g. Andere Versicherungen...5 3.h. Museen, Theater, Sehenswürdigkeiten...6 3.i. Sport...6 3.j. Arztbesuche und Medikamente...6 3.k. Studieren mit Kind...6 3.l. Second Hand...7 4. Studiengebühren...7 5. Krankenversicherung...7 5.a. Familienversicherung...7 1.a Studentische Krankenversicherung...8 5.b. Verlängerungsgründe studentische Krankversicherung...8 5.c. Freiwillige Versicherung...9 5.d. Private Krankenversicherung...9 6. Unterhaltsleistungen...9 7. Kindergeld...11 8. Jobben...11 8.a. Lohnarbeit (nichtselbstständige Arbeit)...12 8.a.1. Geringfügige Jobs (Minijobs) 12 8.a.2. Midijobs 12 8.a.3. Werkstudent*in (Werkstudent*innenprivileg) 12 8.b. Selbständigkeit bzw. Freiberufliche Tätigkeiten...13 9. Stipendien...13 9.a. Was bietet Dir eine Stiftung?...13 9.b. Wie viel Geld steht Dir bei einem Stipendium zur Verfügung?...14 9.c. Erhältst Du das Stipendium für die gesamte Dauer Deines Studiums?...14 9.d. Auswahl von Stiftungen mit Vollstipendien...14 9.d.1. Parteinahe Stiftungen 14 9.d.2. Konfessionelle Träger 15 9.d.3. Weitere Förderwerke 15 1.b Teilstipendium / Deutschlandstipendium...16 1.c Gesetzliche Regelung der Steuerfreiheit von Stipendien...17

10. Studiendarlehen und Studienkredit...17 10.a. Bildungskredit: Darlehen vom Staat (ab dem 5. Semester)...17 10.b. Übersicht Studienkredite...19 10.c. Studienkredit der KfW Bankengruppe...22 10.c.1. Rahmenbedingungen des KfW-Studienkredits 22 10.d. Zusammenfassung Studienkredite...23 10.d.1. Die Zinsentwicklung 23 11. Studieren mit Kind...24 11.a. Kinderzuschlag für Studierende...24 11.a.1. Kriterien 24 11.a.2. Einkommensanrechnung 25 11.a.3. Antrag 25 11.b. Elterngeld...25 11.b.1. Anspruchsdauer 26 11.b.2. Höhe des Elterngeldes 26 11.c. Sonstige Sozialleistungen...26 12. Wohngeld...27 13. Leistungen für Auszubildende nach dem SGB II...28 13.a. Leistungsberechtigte...28 13.b. 4.2 Förderungsfähige Ausbildung...28 13.c. Ausbildungsstätten...28 13.d. Erstausstattungen für Bekleidung bzw. bei Schwangerschaft und Geburt...29 14. Beratungsangebot des AStA...29 14.a. BAföG-Beratung...29 14.b. Rechtsberatung...29 14.c. 5.3 Sozialberatung...30 15. Quellen...30 1

1. Nützliche Internet-Links http://www.asta-bht.de (unsere AStA- Seite) http://www.studis-online.de (sehr hilfreiche Seite für alle Lebenslagen) http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/ sozialberatung/ http://de.jobrapido.com/ (Alle Stellenangebote aller Jobbörsen auf einmal durchsuchen) 2. Persönliche Finanzen Wichtig ist die Verwaltung der eigenen Finanzen, damit du nicht eines Tages böse überrascht wirst, wenn du eine Verbindlichkeit vergessen hast. Eine Excel-Tabelle (für Mac-Nutzer: Numbers) eignet sich bestens dazu, alle monatlichen Verbindlichkeiten und Einkünfte einzutragen, damit du abschätzen kannst, wie viel Geld dir für variable Ausgaben noch bleibt. Bei diesen handelt es sich um Ausgaben, die du vorher nie genau abschätzen kannst, beispielsweise Bücher, neue Kleidung oder Ausgaben auf Partys. Am besten dokumentierst du sie ebenfalls genau, damit du immer nachvollziehen kannst, wie viel Geld dir nach den ersten variablen Ausgaben bleibt und was du dir leisten kannst - oder was nicht. So wird auch deutlich wo du vielleicht unnötig Geld ausgibst. Weil du letztendlich für jeden Euro den du mehr Ausgibst weniger Freizeit hast, da du Ihn durch Jobs beschaffen musst. Gleichzeitig bekommst du einen Überblick über deine Durchschnittskosten. 2

3. Kosten der Lebenshaltung Bevor wir uns mit den eigentlichen Arten von alternativer Studienfinanzierung auseinander setzen, erhältst Du erst mal einen Überblick über die Kosten. Lebenshaltungskosten 19. Sozialerhebung 2009 UNICOM.de 1.7.2012 Miete inkl. Nebenkosten: 298,00 291,54 Ernährung: 159,00 170,80 Kleidung, Wäsche, Körperpflege 51,00 57,58 Laufende Ausgaben für ein Auto 108,06 76,00 Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel 35,49 Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente: 59,00 82,76 Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren 35,00 52,63 Lernmittel: 33,00 36,30 Gesamtkosten (nur Auto) 799,68 Gesamtkosten (nur ÖPNV) 727,11 Gesamtkosten (Auto + ÖPNV) 711,00 835,16 Anhand der Tabelle ist schon zu erkennen, wie unterschiedlich die Kosten sein können. Bei der 19. Sozialerhebung handelt sich um Bundesdurchschnittswerte von 2009 1 und bei UNICOM 2 können die Studierenden die Werte selber eingeben. Natürlich kommt es drauf an, welchen Lebensstil Du im Studium pflegen möchtest, da die Werte hier die Mindestkosten darstellen. 1 Vgl. 19.Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 2009 (2010) 2 Vgl. http://www.unicum.de/studienzeit/service/lebenskostenrechner, Stand: 01.07.2012 3.a. Miete inkl. Nebenkosten Die Miete mit Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser stellen den größten Posten dar. Das Mietniveau hat in den letzten Jahren in Berlin deutlich angezogen und der Berliner Markt entwickelt sich weiter. Natürlich können sich Kosten stark unterscheiden, ob Du im Studentenwohnheim, in einer WG oder alleine wohnst. Bei Strom- und Gasanbietern solltest Du auf keinen Fall für ein ganzes Jahr in Vorkasse gehen, denn wenn die Firma insolvent ist, ist das Geld weg und Du darfst nochmal bei einem neuen Anbieter bezahlen. 3.b. Ernährung Um Dich kostengünstig zu ernähren, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So zum Beispiel in einer der Mensen des Studentenwerks. Um die anderen Mahlzeiten des Tages abzudecken, bieten sich die Berliner 3

Tafel oder Wochenmärkte an. Bei den Berliner Tafeln kannst du für 1 Euro in der Woche einkaufen. Um dieses Angebot nutzen zu können, musst Du dort belegen, dass Du weniger als 900 im Monat zum Leben hast. Mehr dazu unter: http://www. laib-und-seele-berlin.de. Volxküche (VoKü), gelegentlich auch Bevölkerungsküche (BeVoKü) oder Küche für alle (Küfa) genannt, wird in der linksalternativen Szene ein ein- bis mehrmals wöchentlich stattfindendes, regelmäßiges Gruppenkochen genannt, bei dem das Essen zum Selbstkostenpreis oder sogar darunter ausgegeben wird. Das Wort leitet sich vom älteren Ausdruck Volksküche (Suppenküche), dem weltlichen Gegenstück der christlichen Armenspeisung her.3 Mehr dazu unter: http://stressfaktor. squat.net/vokue.php?day=all. Einige Studierende nutzen auch Containern (auch Mülltauchen oder Dumpstern genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern 4 ) um günstig an Lebensmittel kommen. Dabei ist zu beachten, dass der Inhalt der Mülltonnen Eigentum des Lebensmittelunternehmens oder des Entsorgers ist. Die Mitnahme ist demzufolge Diebstahl. 3.c. Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeitrag Seit 1.1.2013 gibt es (formal) keine GEZ mehr, sondern den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Statt Rundfunkgebühren gibt es den Rundfunkbeitrag. Immerhin gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich in bestimmten Fällen 3 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/volxküche, Stand: 10.07.2012 4 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/containern, Stand: 01.07.2012 davon befreien zu lassen. Seit 2013 ist das nicht mehr möglich: Der Rundfunkbeitrag ist ein geräteunabhängiger Beitrag, den jeder Haushalt zahlen muss. Bei WGs kann das sogar eine Entlastung bedeuten, denn bisher hätte jeder einzeln zahlen müssen, zukünftig fällt für die ganze WG ein Beitrag an. Wer jedoch BAföG erhält und nicht bei den Eltern wohnt, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice einen schriftlichen Antrag stellen (das Antragsformular kann u. a. online über die Website www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden) und diesem eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beilegen. Wichtig: Wer mit Beginn des BAföG- Bewilligungszeitraums vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss den Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG- Bescheides stellen (vgl. Datum des BAföG-Bescheides). Wer den Antrag später stellt, wird erst ab dem Monat von der Rundfunkgebühr befreit, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Die Befreiung gilt jeweils so lange wie der BAföG-Bewilligungszeitraum dauert. Mit jedem neuen BAföG-Antrag muss also auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr neu beantragt werden. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die in derselben Wohnung leben, sind automatisch mitbefreit, müssen also ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat die Befreiung von der 4

5 Beitragspflicht keine derartige Wirkung. Hinweis: Alle Studierenden, die aktuell von der Gebührenpflicht befreit sind, bleiben auch über den Jahreswechsel hinaus bis zum Ende ihres BAföG-Bewilligungszeitraums befreit. 5 3.d. Telefonieren und Surfen Viele Telefonanbieter halten für Studierende sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich besondere Angebote bereit. Teilweise wird dabei auch gleich noch das Problem gelöst, dass man als Studierende*r natürlich auch sehr gerne zu Hause einen Internetanschluss hätte. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten, nach Angeboten zu recherchieren oder intensiver nachzuschauen, was der Markt so hergibt. Bevor Du irgendetwas unterschreibst, unbedingt auch das Kleingedruckte lesen: Gerade im Kommunikationsbereich werden viele Dinge nur scheinbar zum Nulltarif angeboten. 3.e. Krankenversicherung Du kannst bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein. Mehr dazu unter: Krankenversicherung 3.f. Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel Diese sind bei uns schon in den Semestergebühren enthalten. Das Semesterticket kostet derzeit 172,60 Euro im Tarifbereich ABC für 6 Monate. Das entspricht 28,77 im Monat. Bezuschussung zum Semesterticketbeitrag: Aufgrund besonderer Härte oder bei geringem monatlichen 5 Vgl. http://www.studis-online.de/studinfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php#p4 Stand 10.01.2013 Einkommen kann man gemäß der Sozialfonds-Satzung der Studierendenschaft der Beuth Hochschule einen Antrag auf Bezuschussung des Semesterticket Betrags stellen. Mehr Informationen dazu und die Anträge zur Befreiung oder Bezuschussung findest Du unter: http:// www.asta-bht.de/ticket/ 3.g. Andere Versicherungen Aus unserer Sicht sind nur zwei Versicherungen wirklich sinnvoll für Studierende: die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung. Alle anderen Versicherungen sind für viele Studierende Luxus und meist wenig sinnvoll. Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch die dabei entstehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (mögliche Selbstbehalte beachten) und Überspannungsschäden. 6 Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert die*den private*n Versicherungsnehmer*in und ihre*seine Familie, einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig), vor Forderungen Dritter 6 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/hausratversicherung, Stand: 09.07.2012

im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für die*den Einzelne*n auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach 823 BGB ab. 7 7 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/privathaftpflichtversicherung, Stand: 09.07.2012 3.h. Museen, Theater, Sehenswürdigkeiten Überall dort, wo Eintrittsgelder fällig werden, sei es in Museen, bei Sehenswürdigkeiten, im Schwimmbad, Theater oder bei sonstigen Angeboten, müssen Studierende häufig weniger zahlen als andere. Es sei also dringend empfohlen, den Studierendenausweis immer greifbar zu haben. 3.i. Sport Alle großen Hochschulen in Berlin bieten Hochschulsport an. Das Entgelt, das dafür fällig wird, ist vergleichsweise gering. Deshalb ist der Zulauf meist auch entsprechend groß. Informieren und anmelden kannst Du Dich auf folgenden Websiten: Hochschule Beuth FU-Berlin HTW-Berlin HU-Berlin TU-Berlin Internetseite www.tfh-sport.de/wordpress/ www.hs-sport.fu-berlin.de/ www.htw-berlin.de/service/hochschulsport.html www.zeh.hu-berlin.de/ www.tu-sport.de/ 3.j. Arztbesuche und Medikamente Seit dem 01.01.2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Wenn man im Berechnungsjahr für Medikamente und Hilfsmittel über die zwei Prozent vom Einkommen als Ausgaben kommt, dann werden alle Kosten rückwirkend erstattet. Weiteres dazu erfährst du bei deiner Krankenkasse. 3.k. Studieren mit Kind Wenn du schon ein Kind zu versorgen hast, musst du zusätzlich eine starke finanzielle Belastung tragen. Um Kosten zu sparen bieten Rossmann, Real und DM Babybonusprogramme an. Aber du solltest im Einzelfall schauen, ob mit Bonus oder Rabatt die angeboten Artikel wirklich günstiger sind als bei anderen Anbietern. Auch viel Hersteller von Babyprodukten bieten Rabatte. Weiteres finde Ihr unter http://www.sparbaby.de/. Besonders bei Kinderbekleidung kann 6

7 man durch Secondhandsachen über Ebay und auf dem Flohmarkt deutlich sparen, da die Kinder nun mal schnell aus den Sachen raus wachsen. 3.l. Second Hand Zugegebenermaßen: Second Hand-Ware ist nicht jedermanns Sache. Viele Menschen fühlen sich nicht Wohl bei dem Gedanken, dass ein anderer ihre Kleidung vor ihnen getragen hat, den sie nicht einmal kennen. Gebrauchte Artikel müssen aber nicht immer schlecht sein und sind manchmal eine echte Alternative - vor allem für Studierende. Höhere Fachsemester verkaufen beispielsweise ihre Bücher, die sie inzwischen nicht mehr brauchen, du aber schon. Bei Ebay oder Semesterbooks solltest du regelmäßig mal nachschauen. 4. Studiengebühren In Berlin werden keine Studiengebühren erhoben und sie sind auch nicht in Sicht. Aber es wird ein Semesterbetrag an der Beuth Hochschule für Technik fällig, der sich wie folgt zusammensetzt: Zur Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 50,- Euro je Semester, Beiträge zum Studentenwerk von 41,20 Euro (Regelbeitrag) sowie für die Studierendenschaft 8,- Euro als Beitrag. Ab dem Sommersemester 2012 beträgt der Beitrag für das Semesterticket 172,60 Euro im Tarifbereich ABC plus Sozialfonds 6,50 Euro 8. 5. Krankenversicherung In der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungspflicht für Studierende. Das bedeutet für Dich: Um an einer staatlichen Hochschule studieren zu dürfen, musst Du eine Krankenversicherung nachweisen können. 9 Diesen Nachweis kannst du bei deiner Krankenkasse kostenfrei anfordern. 5.a. Familienversicherung Bis zum 25. Lebensjahr kann man familienversichert sein. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Zeit des Grundwehrdienstes oder dem Zeitraum des Freiwilligen Sozialen (FSJ) bzw. des freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)). Die Familienversicherung greift jedoch nur, wenn man nicht mehr als 375 Euro(seit 2012) / 365 Euro(2011+10) verdient bzw. bei ausschließlich einen 400 Euro-Job hat. Die Krankenkasse kann die Arbeitsverträge als Nachweis verlangen. Bei selbständiger bzw. freiberuflicher Arbeit gilt ein Gewinn bis 4500 nach Steuern im Jahr. Mehr dazu unter Freiberufliche Tätigkeiten. Sobald Du die Einkommensgrenze überschreitest, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Da dies auch 8 Vgl. Gebühren und Beiträge http://www.beuthhochschule.de/189/, Stand: 01.07.2012 9 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/krankenversicherung_der_studenten, Stand: 02.7.2012

rückwirkend geschehen kann und dann mit einer Beitragsnachforderung verbunden ist, empfehlen wir Dir, einen umfangreicheren Job umgehend der Krankenkasse zu melden. 1.a Studentische Krankenversicherung Die Beiträge der studentischen Krankenversicherung sind bundesweit und kassenübergreifend gleich (siehe Tabelle). Studierende, die nicht oder nicht mehr familienversichert sein können, weil Sie zum Beispiel die Einkommensgrenze überschreiten oder älter als 25 sind, können sich zu einem relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/ oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Fachsemester sind nur die Semester, die Du ein bestimmtes Studienfach studiert hast. Dabei werden Urlaubssemester nicht mitgezählt. Wechselst Du das Studienfach oder beginnst Du ein zweites Studium, startet die Zählung wieder von vorn. Insbesondere bei einem zweiten Studium ist es aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass Du irgendwann die Altersgrenze überschreiten wirst. In dem Fall, dass Du an ein Bachelorstudium ein Masterstudium dranhängst, werden die Fachsemester nur dann addiert, wenn es sich um einen aufbauenden (konsekutiven) Studiengang handelt. Ist absehbar, dass Du die Grenze demnächst überschreiten wirst, solltest Du dich von Deiner Krankenkasse beraten lassen, wie es weitergehen kann. Gültig ab Ausgangswert Krankenversicherung Pflegeversicherung Zuschlag Kinderlose PV[3] Summen (KV/PV) Zuschuss BAföG (KV/PV) 1.1.2013 597,00 10,85 % 2,05 % 0,25 % 64,77 / 13,73 62,00 / 11,00 5.b. Verlängerungsgründe studentische Krankversicherung Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht: Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht) Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen 8

9 Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester) Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester) Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr Wehr- oder Zivildienst Mitarbeit in Hochschulgremien 5.c. Freiwillige Versicherung Nähert sich Dein 14. Fachsemester dem Ende oder wirst Du demnächst 30 und hast keinen anerkannten Grund, die Versicherung zum Studierendentarif zu verlängern, kannst Du dich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der studentischen Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Diese Frist solltest Du unbedingt beachten, denn nach ihrem Ablauf nimmt Dich die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr auf! Dann kommt nur noch eine private Versicherung in Betracht. 5.d. Private Krankenversicherung Wer noch in der gesetzlichen Familienversicherung sein kann, zahlt nichts, da kann keine Versicherung günstiger sein. Wer den Studierendentarif der gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen muss, kann zwar möglicherweise bei den günstigsten Privattarifen minimal sparen. Es bleibt aber natürlich offen, ob das während des ganzen Studiums so bleibt. Wichtig: Die einmal getroffene Entscheidung für die private Krankenversicherung ist während des Studiums nicht mehr änderbar! Frontal 21 berichte am 10.07.2012: Auch Sabine K. dachte, sie bekommt eine bessere Absicherung und wechselte in eine private Krankenversicherung. Doch kurz nach dem Wechsel diagnostizieren Ärzte Bauchspeicheldrüsenkrebs. Die Versicherung kündigt den Vertrag, wirft ihr arglistige Täuschung vor. Grund für den Ärger ist ein falsch gesetztes Kreuz bei Antragstellung. Immer häufiger greifen private Krankenversicherungen zu extremen Mitteln, um teure Versicherte loszuwerden, meinen Experten. Nun ist Sabine K. todkrank und muss die teure Therapie aus eigener Tasche bezahlen. 10 6. Unterhaltsleistungen Du als Studierender hast ein Anrecht auf Unterhalt von Deinen Eltern. Voraussetzung ist, dass Du bedürftig bist und Deine Eltern leistungsfähig sind. Deine Bedürftigkeit ergibt sich daraus, dass Du Dich in einer Ausbildung befindest. Du hast einen Anspruch auf eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf ( 1610 Abs. 2 BGB). Ein (ergänzender) Anspruch besteht auch, wenn das BAföG-Amt nur einen Teil Deines Lebensunterhaltes finanziert. Auf der folgenden Seite findest Du einige Grundsätze aus dem Unterhaltsrecht: 10 Vgl. http://frontal21.zdf.de/zdf/zdfportal/web/ ZDF.de/Frontal-21/2942216/23385300/60205d/Zu-krankf%C3%BCr-die-Versicherung.html, Stand: 11.07.2012

Oberstes Prinzip im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist das der gegenseitigen Rücksichtnahme und des gegenseitigen Beistands ( 1618a BGB). Über die Wahl der Ausbildung entscheiden volljährige Kinder selbst. Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur während der Ausbildungszeit einen Anspruch auf Unterhalt. In der Zeit zwischen Abitur und Studium besteht eine Unterhaltsberechtigung, wenn das Studium zum nächstmöglichen Semester begonnen wird. Wird auf einen Studienplatz gewartet, trifft das Kind eine Erwerbsobliegenheit, es muss seinen Unterhalt selbst verdienen. Unterhalt für die Zeit eines Praktikums wird nur geschuldet, wenn dieses für die Ausbildung vorgeschrieben ist. Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung einer*s Student*in ist die Regelstudienzeit. Eine Zweitausbildung muss nur dann finanziert werden, wenn die Erstausbildung z.b. aus gesundheitlichen Gründen nicht in eine Berufstätigkeit münden kann oder die Eltern das Kind gegen seinen Willen in eine unpassende Erstausbildung gedrängt haben. Eine Unterhaltsberechtigung kann auch nach einem Fachrichtungs- oder Studienortswechsel weiter bestehen. Nach einem Bachelor-Abschluss muss i.d.r. auch ein (konsekutiver) Masterstudiengang finanziert werden. Wird nach einer Lehre das Abitur gemacht und dann studiert, kommt es für die Unterhaltspflicht darauf an, dass die Ausbildung als einheitlich gewertet werden kann, so z.b. bei Bauzeichner à Architekturstudium. Bei dem Weg Realschulabschluss à Ausbildung à Fachabitur à Fachhochschule kommt es maßgeblich darauf an, ob bereits bei Beginn der Lehre die erkennbare Absicht bestand zu studieren. Die Eltern entscheiden über das WIE (Geld oder Naturalien) der Unterhaltsgewährung. Diese Entscheidung ist gerichtlich abänderbar. Die Elternteile haften anteilig entsprechend Ihres Einkommens auf Unterhalt. Liegt das Einkommen eines Elternteils unter 1.150 Euro, muss dieser im Allgemeinen keinen Unterhalt leisten. Die Eltern sind verpflichtet, über Einkünfte/ Vermögen Auskunft zu erteilen. Das Kind ist zur Information über den Lauf der Ausbildung verpflichtet. Der Bedarf einer*s Student*in mit eigenem Haushalt liegt derzeit bei 670 Euro (Orientierungswert; Studiengebühren und Krankenkassenbeiträge müssen zusätzlich gezahlt werden). Grundsätzlich ist der Betrag von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig. Während der Ausbildungszeit besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, nebenbei zu jobben. Eigenes Einkommen/Vermögen wird (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden. Falls die Eltern nicht zahlen wollen, obwohl es ihnen möglich wäre, kann 10

der Unterhaltsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Zuständig ist das Familiengericht am Amtsgericht des Wohnsitzes der Eltern. Strebst Du eine Klage gegen Deine Eltern an, solltest Du einen Fachanwalt*eine Fachanwältin für Familienrecht zu Rate ziehen; dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Anwält*innen findest Du bei der Rechtsanwaltskammer Berlin unter http:// www.rak-berlin.de. In diesem Fall kann jedoch der erste Anlaufpunkt auch unsere Rechtsberatung (recht@asta-bht.de) sein. Oder: Menschen mit wenig Einkommen/ Vermögen, also die meisten Studierenden, können sich an das Amtsgericht an Ihrem Wohnort wenden und einen Beratungsschein beantragen. Eine anwaltliche Erstberatung kostet dann max. 10 Euro. Im Falle einer Unterhaltsklage kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Weigern sich Deine Eltern, Unterhalt zu zahlen, kann die Familienkasse auf Antrag das Kindergeld direkt an Dich auszahlen. 7. Kindergeld Für Studierende, die noch nicht 25 Jahre alt sind (plus Wehrdienst/FSJ/FSÖ), können die Eltern Kindergeld beantragen. Mit dem Geld beteiligt sich der Staat an der Finanzierung des Lebensunterhalts von Kindern. Leisten Deine Eltern keinen, sehr wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt, kannst Du beantragen, dass das Geld direkt an Dich überwiesen wird. Kindergeld wird monatlich als Zuschuss gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro. Seit 2012 entfällt die Einkommens- und Bezügegrenze. Das heißt, bei Kindern, die eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolvieren, wird nicht mehr geprüft, wie hoch ihr Einkommen ist. Wer noch eine Ausbildung hinten dran hängt, kann auf Kindergeld hoffen, wenn er weniger als 20 Stunden pro Woche jobbt, sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. 8. Jobben Aus unserer Tabelle für die Lebenshaltungskosten (siehe (2 Kosten der Lebenshaltung ) ergibt sich, dass wir zwischen 711 und 835 Euro im Monat bzw. 8532 und 10.020 Euro im Jahr benötigen. Diese Summe kann unter Anderem durch Jobben oder Stipendien bzw. eine Kombination aus beidem refinanziert werden. Man unterscheidet dabei nichtselbständige und selbständige Arbeit. Für Studierende ist aus Risikoaspekten immer eine nichtselbständige Arbeit vorzuziehen, besonders wenn man den Vertragspartner vorher nicht kennt. Zurzeit sind Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro (zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro) steuerfrei, alles was darüber liegt, muss versteuert werden. Steuern sind ein komplexes Thema und bei dem Du Dir zum Beispiel den Lohnsteuerhilfe Berlin-Brandenburg e.v. (http://www.lhbb.de) oder eine*n Steuerberater*in zu Rate ziehen solltest. 11

8.a. Lohnarbeit (nichtselbstständige Arbeit) 8.a.1. Geringfügige Jobs (Minijobs) Versicherungsfrei bist Du in einem Job, in dem Dein regelmäßiger Verdienst 450 Euro im Monat nicht übersteigt. ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Das heiß, bis zu deinem25. Geburtstag bist Du weiterhin familienversichert. Hast Du mehrere kleine Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber*innen (berücksichtigt werden auch freiwillige Praktika, nicht aber Pflichtpraktika und kurzfristige Beschäftigungen), so ist jeder für sich genommen ein Minijob, sofern der Verdienst aus allen Jobs zusammen weiterhin unter 400 Euro liegt. Nimmst Du zusätzlich zu einem (einzigen) 450-Euro-Job eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einer*m anderen Arbeitgeber*in auf, hat dies keinen Einfluss auf Deinen Minijob. Anders ist dies nur dann, wenn Du noch einen zweiten Minijob neben dem bisherigen und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufnimmst, dann fallen Sozialabgaben für den zweiten Minijob an. 8.a.2. Midijobs Als Midi-Job oder Gleitzonenfall bezeichnet man nach 20 Abs. 2 SGB IV ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (Gleitzone; bis 31.12.2012: zwischen 400,01 und 800 ) im Monat liegt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. 11 11 Midijob http://de.wikipedia.org/wiki/midi-job Stand 2.02.2013 Die Art der Beschäftigung kommt für dich meist nicht in Frage, sondern der Arbeitgeber wird dich über das Werkstudent*innenprivileg anstellen. 8.a.3. Werkstudent*in (Werkstudent*innenprivileg) Wer als ordentliche*r Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg). Achtung: In der Eigenschaft als Studierende*r ist in der Regel aber erforderlich, in der studentischen Krankenversicherung zu sein, je nach Verdienst und Alter. Regeln: Du musst drauf achten, nicht mehr als 20 Stunden in der Woche das Jahr über oder mehr als 20 Stunden in der Woche für maximal 26 Wochen zu arbeiten (es gelten die Wochen mit mehr als 20 h in der Woche). Das Gehalt spielt dabei keine Rolle. Also kannst Du in der Vorlesungszeit z.b. 19 h pro Woche arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit 35 bis40 h pro Woche. Tipp: Solltest Du weniger als 9004 Euro im Jahr verdienen, lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen und Deine vorher entrichtete Lohnsteuer erstatten zu lassen. Weitergehende Informationen bieten Dir die Minijob-Zentrale (www.minijobzentrale.de) und Deine Krankenversicherung. 12

8.b. Selbständigkeit bzw. Freiberufliche Tätigkeiten Dies ist ein sehr komplexes Thema und Du solltest Dich gründlich informieren, bevor Du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst oder ein Gewerbe anmeldest. Denn es entfällt der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub. Zum Einen gehst Du meist Werkverträge ein, bei denen Du das volle Risiko für die Erfüllung trägst und Du musst zusätzlich eine Unfallversicherung haben. Zum Anderen heißt, wenn der Auftrag ausgeführt wurde, dies noch lange nicht, dass Du Deine Rechnung auch bezahlt bekommst. Vielleicht musst Du diese einklagen und die Kosten dafür vorstrecken. Des Weiteren musst Du für Deine Tätigkeit selbstverständlich eine Steuererklärung anfertigen. Bleibst Du insgesamt unter einem Gewinn von 8.004 Euro, so liegt er unter dem Grundfreibetrag und ist er einkommenssteuerfrei. Für Deine selbständige Tätigkeit gelten dieselben Stundenregelungen, wie für eine nichtselbstständige Arbeit als Werkstudent*in. 9. Stipendien Auch diese Frage ist von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich zu beantworten. Die meisten Stiftungen setzen zweimal jährlich Bewerbungsfristen. Diese liegen häufig im März/April für das Wintersemester und September/Oktober für das Sommersemester, bei einigen Stiftungen jedoch auch früher oder später. Meistens musst Du ein etwa einseitiges Motivationsschreiben, ein Gutachten einer Lehrkraft über Deine Schwerpunkte sowie ein Gutachten einer Person einreichen, die Dein ehrenamtliches Engagement beurteilt. Aufgrund dieser Unterlagen werden einige Bewerber*innen ausgewählt und in der Regel zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Oftmals wird allerdings nur ein Erststudium gefördert. Tipp: Bewerben kannst Du Dich bei vielen Stiftungen bereits vor Studienbeginn. 9.a. Was bietet Dir eine Stiftung? Neben der finanziellen Unterstützung sehen sich viele Stiftungen auch als ideelle Unterstützer*innen. Das bedeutet, dass viele Workshops und Seminare zu verschiedenen Themen angeboten werden. Die Teilnahme an einigen von diesen ist eigentlich bei jeder Stiftung erwünscht, bei vielen sogar vorgeschrieben. Das entsprechende Angebot ist auf den Homepages der Stiftungen einzusehen.darüber hinaus gibt es an fast jeder Hochschule Vertrauensdozent*innen an die Du Dich wenden kannst und Stipendiat*innengruppen der Stiftungen, welche sich an vielen Hochschulen regelmäßig treffen. 13

9.b. Wie viel Geld steht Dir bei einem Stipendium zur Verfügung? Grundsätzlich sind diese Stipendien Vollfinanzierungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es ist aber nicht gesagt, dass ein solches Stipendium eine Komplettfinanzierung bedeutet. Viele Stipendien, insbesondere diejenigen, die von öffentlichen Trägern vergeben werden, werden nach dem BAföG- Prinzip berechnet, sodass die Höhe vom Vermögen und dem Einkommen Deiner Eltern abhängig ist. Du kannst also in der Regel maximal so viel Geld bekommen, wie es der aktuelle BAföG-Höchstsatz vorsieht, wobei Studierende mit Kind entsprechend mehr bekommen. Hinzu kommt bei vielen Stiftungen jedoch ein monatliches Büchergeld in Höhe von 80-150 Euro. 9.c. Erhältst Du das Stipendium für die gesamte Dauer Deines Studiums? Stipendien werden nicht für die gesamte Regelstudienzeit bewilligt, sondern zunächst für zwei bis vier Semester. Du musst regelmäßig Semesterberichte einreichen, die über Deine Studienleistungen und Dein Engagement Auskunft geben. Solange Du Dich in der Regelstudienzeit befindest und im entsprechenden Tempo studierst, stehen die Chancen jedoch gut, das Stipendium weiter zu bekommen. 9.d. Auswahl von Stiftungen mit Vollstipendien Eine gewisse weltanschauliche Nähe zu der jeweiligen Partei/Organisation ist bei einer Bewerbung sinnvoll, Du mussst aber bspw. bei den parteinahen Förderwerken keineswegs Parteimitglied sein. Stiftungen bzw. Stipendien lassen sich in folgende Gruppen aufteilen: Vollstipendien (elternabhängig) der großen Studienförderwerke Parteinahe Stiftungen Konfessionelle Träger Weitere Förderwerke 9.d.1. Parteinahe Stiftungen CDU - nahe Konrad-Adenauer- Stiftung www.kas.de Gefördert werden sowohl Deutsche als auch Ausländer*innen (die Bedingungen findest Du auf der angegebenen Seite). Die Bewerbung ist schon vor Studienbeginn möglich. Bewerbungstermine: 15. Januar (SoSe) und 1. Juli (WiSe) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN - nahe Heinrich-Böll-Stiftung www.boell.de Eine Bewerbung ist schon vor Studienbeginn möglichund auch Ausländer*innen werden u.u. gefördert. Es gibt ein Sonderprogramm namens Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus. Kurzbewerbung sind bis 1. März (SoSe) bzw. 1. September (WiSe) einzureichen. 14

SPD - nahe Friedrich-Ebert- Stiftung www.fes.de Gefördert werden Deutsche und Bildungsinländer*innen (Abitur in Deutschland). Für das Stipendium auf Probe kann man sich schon vor Studienbeginn bewerben. LINKE - nahe Bundesstiftung Rosa Luxemburg www.rosalux.de Hier ist eine Förderung erst ab dem 2. Semester möglich. Bewerbungstermin sind: 31. Oktober zum Sommersemester des nächsten Jahres, 30. April für das Wintersemester. Ab April 2011 gibt es zusätzlich das Stipendienprogramm Lux like Studium, mit dem Studierende ohne akademischen Bildungshintergrund gefördert werden sollen. FDP - nahe Friedrich-Naumann- Stiftung www.freiheit.org Bei dieser Stiftung ist eine reguläre Förderung erst ab dem 3. Semester möglich, Bewerbungstermine sind: 30.11. (SoSe) und 31.05. (WiSe). Um schon zu Studienbeginn oder im zweiten Semester in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss (gesondert) ein Probestipendium beantragt werden (Bewerbung jeweils bis 31.08. möglich). CSU - nahe Hans-Seidel- Stiftung www.hss.de Eine Förderung kann schon vor Studienbeginn beantragt werden, allerdings kommt man wie auch bei späterer Bewerbung zunächst in ein Probeförderungsjahr, bevor die richtige Hauptförderung übernommen wird. Es gibt auch ein Journalistisches Förderprogramm für Stipendiat*innen. Bewerbungstermine sind: 15.01. bzw. 15.07. (Studierende an Universitäten und Journalistisches Förderprogramm); 15.05. bzw. 15.11. (Studierende an Fachhochschulen). 9.d.2. Konfessionelle Träger Die Förderung der folgenden kirchlichen Studienwerke ist an den entsprechenden Glauben gebunden (zumindest bei den Katholiken, bei den anderen sollte wenigstens eine Nähe zum jeweiligen Glauben vorhanden sein). Evangelisch: Evangelisches Studienwerk e.v. Villigst www.evstudienwerk.de Bewerbung schon vor Studienbeginn möglich! Katholisch: Cusanuswerk www.cusanuswerk.de Bewerbung schon vor Studienbeginn möglich! Bewerbung zum 1. Juli (Studienanfänger) bzw. zum 1. Mai (bereits eingeschriebene Studierende). Jüdisch: Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk www.eles-studienwerk.de Bewerbung schon vor Studienbeginn möglich! 9.d.3. Weitere Förderwerke Hierunter fallen u. a. die sich weltanschaulich wenig nahestehende Hans -Böckler-Stiftung (gewerkschaftsnah) und die Stiftung der deutschen Wirtschaft (arbeitgebernah, u.a. getragen von den Wirtschaftsverbänden BDI und BDA). 15

Die Studienstiftung des Deutschen Volkes dagegen ist das einzige politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängige Förderwerk. Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Im Rahmen der Böckler-Aktion Bildung kann man sich bereits vor Beginn des Studiums direkt bei der Stiftung um ein Stipendium bewerben. Neben dem üblichen gesellschaftlichen Engagement ist Voraussetzung, dass angesichts der wirtschaftlichen Lage der Familie mit dem BAföG-Höchstsatz zu rechnen ist. Neben diesem Sonderprogramm gibt es noch die normale Förderung, die ebenfalls ab dem 1. Semester möglich ist. Hierfür bewirbt man sich (als Gewerkschaftsmitglied) bei seiner Gewerkschaft oder (als Nicht-Gewerkschaftler*in) bei einer der Stipendiatengruppen der Hans-Böckler-Stiftung, die es an fast jedem Hochschulort gibt. Es braucht keinen explizit gewerkschaftlichen Hintergrund, dieser ist aber von Vorteil. Es werden nur etwas mehr als die Hälfte der Stipendien an Menschen vergeben, die in einer Gewerkschaft sind. Beim Weg über die Gewerkschaft ist eine Bewerbung bis zum 30.09. (für das Sommersemester) oder bis zum 28.02. (für das Wintersemester) möglich, beim Weg über die Stipendiatengruppen laufen die Bewerbungsfristen am 01.09. (SoSe) und am 01.02. (WiSe) ab. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) www.sdw.org Initiativbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht. Studierende wenden sich an die Vertrauens-dozent*innen der sdw, alle anderen bewerben sich direkt bei der Geschäftsstelle der sdw. Eine Bewerbung ist schon vor Studienbeginn möglich. Studienstiftung des deutschen Volkes www.studienstiftung.de Hier muss man bspw. vom Rektor der Schule vorgeschlagen werden oder für eine spätere Promotion ( Doktor ) nach dem Studium von einer*m Professor*in. Bei einigen Schüler-Bundeswettbewerben kann man als Sieger*in auch ins Auswahlverfahren für Studienanfänger*innen aufgenommen werden. Seit Februar 2010 gibt es die Möglichkeit der Selbstbewerbung (das Studium muss hierfür bereits aufgenommen worden sein). Die Bewerber*innen müssen zunächst an einem kostenpflichtigen Test teilnehmen (25/50 Euro), danach geht es im Erfolgsfall mit einem Auswahlseminar weiter (wie für die vorgeschlagenen Bewerber*innen). Erst wenn auch diese Hürde überwunden wurde, gibt es eine Förderung. 12 1.a.1 Weitere Stipendien ( Weblinks) Fulbright-Stipendium http:// www.fulbright.de/tousa/ stipendien/ www.mystipendium.de www.stiftungen.org/de/service/ stiftungssuche.html http://www.stipendiumplus.de/ 1.b Teilstipendium / Deutschlandstipendium 12 Vgl. http://www.studis-online. de/studinfo/studienfinanzierung/ stipendien, Stand: 05.07.2012 16