Multitalent mit kühlem Kopf



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Transkript:

Betriebswirtschaftslehre Multitalent mit kühlem Kopf Das Anforderungsprofil des Controllers Ein Controller sollte nicht nur Excel und Kennzahlen aus dem Effeff beherrschen. Er muss zudem kommunikationsstark, tolerant und geduldig sein. Notwendig ist auch, dass er im Detail weiß, was und wie im Unternehmen produziert wird. Unser Experte aus Fulda verrät, welche Anforderungen ein Controller erfüllen muss und warum betriebswirtschaftliches Know-how alleine nicht ausreicht. Von Professor Dr. Lothar Hans, Hochschule Fulda Das Controlling ist eine betriebswirtschaftliche Funktion. Ihm kommt die grundsätzliche Aufgabe zu, die Leitung eines Unternehmens bei der Erfüllung ihrer Führungsaufgaben zu unterstützen. Im Einzelnen werden die folgenden Aufgabenfelder des Controllings unterschieden:[1] Zielbezogene Koordination der Unternehmensteilbereiche: Mit Hilfe eines Planungs- und Kontrollsystems soll das Controlling gewährleisten, dass die Oberziele des Unternehmens in operationale Zwischen- und Unterziele der einzelnen Bereiche übersetzt werden. Weiterhin soll die Einhaltung dieser Ziele überwacht und bei Abweichungen geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung initiiert werden. Entscheidungsunterstützung: Dem Controlling kommt weiterhin die Aufgabe zu, die Unternehmensleitung bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen zu beraten. Beispiele für derartige Entscheidungen sind Ausweitungen der Marktaktivitäten, Entwicklungsprojekte, Kapazitätserweiterungen oder die Vergabe bisher selbst erstellter Leistungen an externe Unternehmen. Auch zur Erfüllung dieser Aufgabe setzt das Controlling geeignete betriebswirtschaftliche Planungs- und Entscheidungstechniken ein. Informationsbereitstellung: Das Informationssystem eines Unternehmens besteht aus den physischen Datenbeständen, die in den DV-Systemen hinterlegt sind, und aus dem Berichtwesen. Die Pflege und Verwaltung der 05/2010 1

physischen Datenbestände ist den zuständigen Teilbereichen zugeordnet, hier hat das Controlling im Bereich der Planung, der Plankostenrechnung und - je nach Organisation des Rechnungswesens - der Betriebsbuchhaltung Verantwortung zu übernehmen. Hinsichtlich des Berichtswesens ist das Controlling sowohl Empfänger als Sender wichtiger Berichte. Beispiele für Berichte, deren Erstellung in den Verantwortungsbereich des Controllings fällt, sind die jährlichen Planungsergebnisse, Kostenstatistiken, Soll-Ist-Vergleiche, Projektrechnungen. Methodenbereitstellung: Das Controlling hat als zentrale kaufmännische Funktion dafür Sorge zu tragen, dass moderne betriebswirtschaftliche Methoden im Unternehmen zur Verfügung stehen, sofern sich ihre Nutzung als sinnvoll erweist. Weiterhin hat es zu prüfen, ob neue Methoden für das Unternehmen einen Nutzen stiften können und somit zu beschaffen sind. Diese Aufgaben werden in größeren Unternehmen auf eigene Controllerstellen übertragen, in kleineren Unternehmen, in denen die Einrichtung eigener Stellen aufgrund eines eventuell zu geringen Arbeitsvolumens nicht angemessen ist, werden die Aufgaben von anderen Funktionsbereichen, etwa dem betrieblichen Rechnungswesen, erfüllt.[2] Begabung ist unumgänglich Unabhängig von der konkreten organisatorischen Einordnung setzt die Aufgabenerfüllung entsprechend geeignete Mitarbeiter voraus. Im Folgenden sollen die wesentlichen Anforderungskriterien aufgezeigt werden, die ein Controller zur Erfüllung seiner Aufgaben mitbringen sollte. Die Eignung einer Person für eine bestimmte Stelle wird determiniert durch das Verhältnis zwischen ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit und den 05/2010 2

Arbeitsanforderungen.[3] Die Arbeitsanforderungen lassen sich nach folgenden Gesichtspunkten untergliedern: 1. Begabung 2. Personelle Eigenschaften 3. Fachliche Fähigkeiten 4. Körperliche Verfassung Hinsichtlich der körperlichen Verfassung bestehen keine Unterschiede zwischen dem Controlling und sonstigen Verwaltungstätigkeiten. Für die drei erstgenannten Anforderungsarten sind verschiedene Kriterien für die Controlling-Aufgaben von Bedeutung.[4] Bezüglich der Begabung sind für den Controller folgende Anforderungsmerkmale wichtig Analytisches Denkvermögen: Das Erkennen und die Analyse betrieblicher Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge sind im Aufgabenfeld des Controllings unerlässlich, so zum Beispiel bei der Ermittlung von Abweichungsursachen. Fähigkeit zu ganzheitlichem Denken: Um eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens zu gewährleisten, sind die Kenntnis und die Beachtung der Interdependenzen zwischen den betrieblichen Teilbereichen von großer Bedeutung. Als Anforderungen an die personellen Eigenschaften werden genannt: Kontaktfähigkeit: Im Rahmen seiner Tätigkeit steht der Controller in ständigen Kontakt zu allen anderen Funktionsbereichen, dies setzt eine offene, diskussionsfreudige Persönlichkeit voraus. Verhandlungsgeschick: Im Rahmen seiner Planungs- und Kontrollaufgaben legt das Controlling einerseits mit den übrigen Unternehmensbereichen Zielvorgaben fest und vereinbart andererseits bei Zielabweichungen Maßnahmen zur Gegensteuerung; beides vollzieht sich in oftmals intensiven Verhandlungen mit den betreffenden Bereichen. Durchsetzungsvermögen: Bei der Ausführung der oben beschriebenen Controller-Tätigkeiten treten zwangsläufig Konflikte auf, bei denen der Controller seine Standpunkte durchsetzen muss, will er in seinem Aufgabengebiet erfolgreich sein. Toleranz und Geduld: Bei festgestellten Unwirtschaftlichkeiten darf sich der Controller nicht zu Schuldzuweisungen hinreißen lassen, sondern sollte sich zusammen mit den Betroffenen um die Beseitigung bemühen. Zur Durchführung der Controller-Tätigkeiten sind folgende spezifischen fachlichen Fähigkeiten vonnöten: 05/2010 3

Beherrschung der Systeme des Rechnungswesens: Buchhaltung und Kostenrechnung sind wichtige Datenlieferanten für das Controlling; daher muss ihre Arbeitsweise dem Controller vertraut sein. Beherrschung moderner Planungs- und Kontrolltechniken: Diese Notwendigkeit ergibt sich unmittelbar aus den Controlling-Aufgaben. DV-Kenntnisse: Die modernen DV-Techniken haben in allen Funktionsbereichen ihren Einzug gehalten; hier darf das Controlling nicht zurückstehen, sondern muss vielmehr die diesbezüglichen qualitativen Verbesserungen und Rationalisierungsmöglichkeiten im eigenen und den sonstigen betrieblichen Bereichen vorantreiben. Beherrschung moderner Problemlösungs- und Kommunikationstechniken: Bei der Bewältigung von Konflikten der oben genannten Art sowie zur Lösung auftretender Probleme werden häufig spezielle Verhaltenstechniken eingesetzt. Weiterhin sollte der Controller für Präsentationsaufgaben im Rahmen des Berichtswesens mit den gängigen Kommunikationstechniken vertraut sein. Das Unternehmen im Detail kennen Der beschriebene Anforderungskatalog enthält naturgemäß Kriterien, die nicht controlling-spezifisch sind, sondern auch von vergleichbaren Stelleninhabern anderer Funktionsbereiche erfüllt werden sollten. Weiterhin ist der Anforderungskatalog bewusst allgemein gehalten und somit im Einzelfall um betriebsspezifische Kriterien zu ergänzen. In diesem Zusammenhang erscheint es unerlässlich, dass der Controller mit den technischen Gegebenheiten (Produktaufbau, Maschineneigenschaften, Fertigungsabläufe) vertraut ist. Im Industriebetrieb bezieht sich der überwiegende Teil der Planungs- und Kontrolltätigkeit auf technische Sachverhalte, was vom Controller ein diesbezügliches Wissen verlangt, will er als kompetenter Gesprächspartner anerkannt werden. Autor Professor Dr. Lothar Hans ist Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftlehre an der Hochschule Fulda mit den Schwerpunkten Finanz- und Rechnungswesen. Literatur Deyhle, A.: Controller-Handbuch, Bd. 1-5, 5. Aufl., Gauting bei München 2003 05/2010 4

Hans, L. u. Warschburger V.: Controlling, 3. Aufl., München 2009 Küpper, H.U., Controller-Anforderungsprofil in der Theorie, in: E. Mayer u. J. Weber (Hrsg.), Handbuch Controlling, Stuttgart 1990, S.325-342 Wöhe, G.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 23. Aufl., München 2008 Ziegenbein, K.: Controlling, 6. Aufl., Ludwigshafen 2004 [1] Vgl. L. Hans u. V. Warschburger, (Controlling 2009), S. 4 ff. [2] Zur Einordnung der Controllingfunktion in die Aufbauorganisation vgl. u.a. L. Hans u. V. Warschburger, (Controlling 2009), S. 16 ff. [3] Vgl. G Wöhe, (Betriebswirtschaftslehre 2008), S. 156 f. [4] Zum Anforderungsprofil des Controllers vgl. A. Deyhle, (Controllerhandbuch 2003), S. 37 ff.; H. Ziegenbein, (Controlling 2004), S. 51 ff.; H.U. Küpper, (Anforderungsprofil 1990), S. 325 ff. 05/2010 5