Konzept Fördern und Inklusion der German International School New York



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Transkript:

Konzept Fördern und Inklusion der German International School New York

Konzept zur Förderung und Inklusion an der German International School New York Gliederung I II III IV V VI VII VIII IX Einleitung Auftraggeber Allgemeine Ziele des Förderung- und Inklusionskonzepts Zielgruppe Konkrete Maßnahmen zur Förderung und Inklusion Verbindlichkeit, Nachhaltigkeit und Evaluation der Förderungs- und Inklusionsmaßnahmen Finanzielle und personelle Ressourcen Gültigkeitszeitraum des Förderung- und Inklusionskonzepts Sonstiges I Einleitung Wir verstehen uns als Gemeinschaft, in der das Individuum in seiner Besonderheit wahrgenommen wird. Leitbild der GISNY Unterschiedlichkeit innerhalb einer Lerngruppe ist eine unvermeidliche Normalität. Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse und Interessen sowie ihrer Persönlichkeitseigenschaften wie Anstrengungsbereitschaft, Konzentrations- und Gedächtnisfähigkeit. Unterschiedlichkeit zwischen Schülerinnen und Schülern ist eine Herausforderung und eine Bereicherung für jede Schule. An einer Auslandsschule ist sie in noch höherem Maße vorhanden als im gegliederten Schulwesen in Deutschland. Inklusion: Begriffsdefinition Die German International School New York (GISNY) möchte möglichst allen Kindern und Jugendlichen in ihrer Individualität gerecht werden und einen barrierefreien Bildungszugang ermöglichen. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen bedingt durch körperliche Besonderheiten Besonderheiten im individuellen Lernprozess Besonderheiten im sozialen Verhalten

unterschiedlich behandelt werden müssen, wenn dies aus pädagogischen oder didaktischen Gründen erforderlich ist. Inklusion verstehen wir als die Schaffung einer pädagogischen Lerngemeinschaft, in der alle Schülerinnen und Schüler in Anerkennung ihrer Unterschiedlichkeiten mit dem Ziel gefördert werden, ihre jeweiligen Potenziale bestmöglich zu entwickeln. Dies geschieht unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen (z.b. Infrastruktur, Lehrkörper etc.) der Schulgemeinschaft. Individualisierter Unterricht erfolgt auf der Grundlage des Binnendifferenzierungskonzepts an der GISNY und auf Basis der Empfehlungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sowie beim Rechnen an den Deutschen Schulen im Ausland (Beschluss des 251. BLASchA vom 17.03.2010), nach dem Fördermaßnahmen in der Regel in Form der inneren Differenzierung, d.h. im regulären Unterricht (S. 4) stattfinden (http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_03_17-lese- Rechtschreib-Rechenschwaeche-Auslandsschulen.pdf). II Auftraggeber Die Steuergruppe der German International School New York (GISNY) hat dem für die Erstellung eines Förder- und Inklusionskonzept gebildeten Qualitätszirkels den schriftlichen Auftrag erteilt, bis zum 1. 2. 2016 eine Erstfassung vorzulegen. III Allgemeine Ziele des Förder- und Inklusionskonzepts Das Konzept soll... - individualisiertes und eigenverantwortliches Lernen ermöglichen. - individuelles Lernen im Kontext der Gemeinschaft unter Anwendung verschiedener Methoden und Differenzierungsformen erlebbar machen. - Bewusstsein schaffen für die Unterschiedlichkeit der Lerntypen und der damit verbundenen Lernzugänge. - Möglichkeiten bieten, voneinander zu lernen und Unterschiedlichkeit wertzuschätzen. - die Eingliederung neuer Schülerinnen und Schüler erleichtern und eine gezieltere Förderung ermöglichen.

- Barrieren abbauen, um den Bildungszugang und die Teilhabe von Kindern mit besonderen Bedarfen zu erleichtern. - langfristig außerschulische Kontakte zur Förderung von Kindern mit Inklusionsbedarf aufbauen. - die Lehrkräfte in Bezug auf Inklusion sensibilisieren und weiterbilden. IV Zielgruppe Das Förder- und Inklusionskonzept gilt ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung für das gesamte pädagogische Personal des Kindergartens, der Grundschule und der weiterführenden Schule. V Konkrete Maßnahmen zur Förderung und Inklusion Lernstandserhebung Die Mitglieder der Schulleitung (Grundschulleiterin und Schulleiter) führen mit den Eltern von Schülerinnen und Schülern, die neu in die GISNY eintreten, ein Aufnahmegespräch. In diesem Aufnahmegespräch informieren die Eltern die Schulleitung über ihnen bereits bekannte Lernbesonderheiten sowie bisher vorliegende Diagnosen. Darüber hinaus erlauben sie der Schulleitung, im Bedarfsfall mit der vorherigen Schule in Kontakt zu treten. Alle relevanten Informationen bezüglich des Lernstands sowie der Lernvoraussetzungen und -schwierigkeiten werden erfasst und über die Klassenlehrer an die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer weitergegeben, soweit zwischen Eltern und Schulleitung nichts Gegenteiliges vereinbart wird. Die Schulleitung wird bei der Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedarfen durch die an der Schule tätigen Fachkräfte (insbesondere der sonderpädagogischen Fachkraft) beraten. Über die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin entscheidet die Schulleitung (unter Berücksichtigung einer den ortsüblichen Anforderungen einer Privatschule genügenden Admissions Policy). Im Bedarfsfall kann auch eine angemessene Eingewöhnungsphase vereinbart werden mit vorläufiger Aufnahme des Schülers/der Schülerin, dies mit der Zielsetzung,

auf der Basis der während dieser Phase gesammelten Erkenntnisse eine abschließende Entscheidung zu treffen. Grundschule: Die Fachschaften Deutsch und Mathematik entwickeln eine Lernstandserhebung, die zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Klassen 2 bis 4 durchgeführt werden soll. Im Fach Englisch erfolgt eine Spracheinstufung nach Assessments zu Beginn jeden Jahres und bei der Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler während des laufenden Schuljahres. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden drei Niveaustufen in Englisch gebildet. Weiterführende Schule: Im Fach Deutsch schreiben die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 zu Beginn des Schuljahres einen umfangreichen Sprachkompetenztest, der als Lernstandsfeststellung genutzt wird und auf dessen Grundlage beratende Elterngespräche geführt und Fördermaßnahme eingeleitet werden. Die Fachschaften Mathematik und Fremdsprachen entwickeln (pro Jahrgang) eine Lernstandserhebung, die ab dem Schuljahr 2016/17 in den Klassen 5 bis 7 zu Beginn des Schuljahres durchgeführt werden soll. Ein weiteres wichtiges Instrument, aus dem Rückschlüsse für Binnendifferenzierungsmaßnahmen gezogen werden können, sind Klassenarbeiten und Tests. Die Lehrerinnen und Lehrer der GISNY machen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern durch schriftliche Rückmeldungen auf Klassenarbeiten und Tests den Lernstand und/oder Lernfortschritt deutlich. Diese Rückmeldungen werden gegebenenfalls durch Hinweise zu zukünftigen Lernschwerpunkten des Schülers / der Schülerin ergänzt. Da die GISNY über äußerst beschränkte Diagnosemöglichkeiten verfügt, müssen in diagnostischer Hinsicht anerkannte externe deutsche oder amerikanische Beratungsstellen von Eltern zu Rate gezogen werden. Der Weg zur Förderung 1. Gruppen- oder Klassenleitung füllen einen Antrag auf Überprüfung aus und dokumentieren dort Auffälligkeiten des Kindes.

2. In verbindlicher Zusammenarbeit von Lehrkräften (oder Erzieherinnen) und sonderpädagogischer Fachkraft werden die Eltern über die mögliche Durchführung von informellen Testverfahren und/oder Hospitationen innerhalb der Gruppe/Klasse informiert. 3. Mit dem Einverständnis der Eltern werden mit dem zu fördernden Kind informelle Testverfahren und/oder Hospitationen durchgeführt. 4. Zusätzliche Fördermaßnahmen werden in einem individuellen Entwicklungsplan festgehalten. 5. Die geplanten Maßnahmen werden den Eltern in einem gemeinsamen Gespräch von sonderpädagogischer Fachkraft und Lehrkraft erläutert und es wird ein schriftliches Einverständnis mit der besprochenen Fördermaßnahme eingeholt. 6. Die Förderung wird im Klassenverband, in der Kleingruppe oder individuell durchgeführt. 7. Die Lernfortschritte werden regelmäßig überprüft. Nachteilsausgleich Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen und/oder lang anhaltenden Lernschwierigkeiten unterliegen in der Regel den geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Um den besonderen Bedarfen der Schülerinnen und Schülern bei der Leistungsbewertung Rechnung zu tragen, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dazu gehören z. B. eine Verlängerung der Arbeitszeit, eine spezielle Aufbereitung der Aufgabenblätter, eine Niederschrift der Prüfungsarbeit durch Assistenz, die Bereitstellung eines besonderen Prüfungsraumes, gegebenenfalls Umwandlung eines Textes vom Lesen zum Hören oder umgekehrt etc. (vgl. Hinweise zur Inklusion an Deutschen Auslandsschulen, KMK 11.12.2014). Diese Nachteilsausgleiche, die die Bewertungsgrundlagen verändern, dürfen nur bis zur 9. Klasse gewährt werden. In der Klasse 10 dürfen lediglich Hilfestellungen angeboten werden (z.b. mehr Zeit), wobei die Bewertungsgrundlage für alle Schüler gleich bleiben muss. Ein Nachteilsausgleich kann in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung gewährt werden, insbesondere bei Leistungsfeststellungen. Dieser wird schriftlich durch

die Schülerin oder den Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines fachärztlichen Attests beantragt. Die Entscheidung über den Einzelfallantrag liegt in der Qualifikationsphase und für die Abiturprüfungen bei der oder dem für die Schule zuständigen Beauftragten der Kultusministerkonferenz auf Grundlage des Antrags und der Stellungnahme der Schulleiterin oder des Schulleiters einschl. der Förderpläne und Vorschläge für konkrete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich. Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bedarf es ab Klasse 5 einer fachärztlichen Bescheinigung. Die Gewährung des Nachteilsausgleiches wird im Zeugnis vermerkt. Die Diagnosen von Dyskalkulie und/ oder Legasthenie erfolgen in der Regel durch Schulpsychologen und/ oder Sonderpädagogen. Bei Verdacht werden die Eltern gebeten, während der Schulferien eine solche Diagnose in ihrem Heimatland oder bei ortsansässigen Fachkräften und Institutionen einzuholen und der Schule vorzulegen. Auf der Basis dieser Diagnosen kann die Schulleitung einen temporären Nachteilsausgleich gewähren. Gutachten, die dem Antrag zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches als Grundlage dienen, dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Unterstützung durch kollegialen Austausch Der regelmäßige Austausch mit allen unterrichtenden Lehrkräften ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Inklusion. Klassenkonferenzen, gegenseitige Unterrichtsbesuche sowie gemeinsam geplante und geführte Unterrichtsstunden bieten Gelegenheit, sich über die einzelnen Lerngruppen und/ oder individuelle Schüler auszutauschen. Förder- und Beratungsangebote an der GISNY Fördermaßnahmen an der GISNY finden überwiegend in Form der inneren Differenzierung im regulären Unterricht statt. Die Schule kann in der Regel bei festgestelltem Förderbedarf über schulische Maßnahmen hinaus keine speziellen Förderangebote machen. Bei Bedarf empfiehlt die Schule den Familien, Unterstützung bei lokalen Institutionen zu suchen. Die GISNY berät die Familien, wie man eine Evaluation beim Committee on Special Education beantragen kann, und stellt, falls erforderlich, einen Raum im Schulgebäude für Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Schule verfügt über ein Förder- und Beratungsangebot (s. Anhang), das fortlaufend ausgewertet, modifiziert und verändert wird.

Leistungsdokumentation Instrumente der Leistungsdokumentation im binnendifferenzierten Unterricht (u.a. Portfolio, Selbstbewertungsbögen, Kompetenzraster: Beispiele im Anhang) werden von Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Ein Austausch von Best practice - Beispielen sollte innerhalb der Fachschaften stattfinden. Im Bereich der Leistungsmessung werden für Gymnasiasten und Realschüler unterschiedliche, den Vorgaben der jeweiligen Lehrpläne entsprechende Klassenarbeiten konzipiert (vgl. Hinweise im Schulcurriculum). VI Verbindlichkeit, Nachhaltigkeit und Evaluation der Maßnahmen Laut Aufgabenstellung müssen innerhalb der ersten beiden Jahre eine Zwischenevaluation und eine Abschlussevalution des verabschiedeten Konzeptes durchgeführt werden. Die Steuergruppe organisiert die Evaluationen. Diese Auswertungen erfolgen mindestens in Form von Befragungen des Kollegiums und der Fachbereichsleiterinnen und -leiter sowie von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern. Das Ergebnis der Evaluationen wird dem Kollegium auf einer Gesamtkonferenz vorgestellt. VII Finanzielle und personelle Ressourcen Es wird angestrebt, ab dem Schuljahr 2016/17 eine sonderpädagogische Fachkraft mit voller Stelle einzustellen (Stellenbeschreibung s. Anhang 1). Außerdem ist die Kooperation mit einer ortsansässigen, deutschsprachigen Psychologin in Planung. VIII Gültigkeitszeitraum des Inklusions- und Förderkonzeptes Dieses Konzept wird alle zwei Jahre auf der Grundlage einer Evaluation fortgeschrieben. IX Sonstiges Alle Regelungen, die im Konzept nicht erfasst sind, werden situativ von der Schulleitung entschieden. Stand: Januar 2016

Anhang 1 Sonderpädagogin/Sonderpädagoge mit dem Schwerpunkt Lernförderung Aufgabenschwerpunkte: Die sonderpädagogische Kraft unterstützt Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen (z. B. Legasthenie/Dyskalkulie) im Klassenverband innerhalb der Grundschule (PreK- 4) sowie in der Sekundarstufe. Er/Sie arbeitet eng mit Klassen- und Fachlehrern sowie der erweiterten Schulleitung zusammen. o Umsetzung der individuellen Fördermaβnahmen auf der Grundlage von individuellen Förderplänen und sonderpädagogischen Gutachten o Förderung der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Lernstrategien und Arbeitsorganisation o Hilfestellung durch Konzentrations- und Organisationstraining o individuelle Trainingsmaβnahmen in Bezug auf Legasthenie und Dyskalkulie o Entwicklung und Durchführung von Förderprogrammen im Bereich Rechtschreibung, Leseverständnis, Zahlenverständnis und Aufmerksamkeit o Dokumentation und Evaluation der Maβnahmen o Teilnahme an Klassenkonferenzen und Elterngesprächen o Zusammenarbeit, Unterstützung und Fortbildung der Fachlehrer in Bezug auf individuelle Modifikation der Unterrichtsinhalte o Evaluation und Nutzung von Weiterempfehlungsmöglichkeiten an externe Fördereinrichtungen o Durchführung von Unterricht nach Bedarf Anforderungsprofil: Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sonderpädagogik mit Schwerpunkt Lernförderung oder ein vergleichbarer Abschluss. Erwartet werden darüber hinaus: o Erfahrungen mit Schülerinnen und Schülern aus dem Förderbereich Lernen o Erfahrungen mit Lernstrategien o gute deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift o ein hohes Maß an Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein o groβes Engagement o überdurchschnittliche Teamfähigkeit

Anhang 2