Das IKK-Pflegetagebuch



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Transkript:

Pflegetagebuch istockphoto.com Pflegeversicherung Das IKK-Pflegetagebuch Eine Handreichung Ihrer IKK-Pflegekasse die pflegebedürftige Versicherte und ihre Betreuer informiert die Antragstellern hilft, den individuellen Pflegebedarf zu beschreiben und die Gutachtern wichtige Angaben für die Einstufung liefert! Warum überhaupt das Pflegetagebuch? Wenn IKK-Versicherte bei»gewöhnlichen und regelmäßig wiekehrenden en im Ablauf des täglichen Lebens«ständig brauchen, können sie dafür Leistungen ihrer Pflegeversicherung beanspruchen. Deren Umfang richtet sich nach dem aktuellen Pflegebedarf, den ein medizinischer Gutachter gemeinsam mit den Pflegebedürftigen und ihren Betreuern feststellt. Das Pflegetagebuch leistet dazu einen wichtigen Beitrag! Die hier folgenden Vordrucke für ein detailliertes 7-Tage-Protokoll zur persönlichen Pflegesituation helfen zunächst Ihnen selbst. Als pflegebedürftige Person und als Antragsteller/in erhalten Sie so ein realistisches Bild vom bestehenden Pflegebedarf und Ihrem tatsächlichen Zeitaufwand. Zugleich liefern Sie den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes damit Fakten, die sie nur mit Ihrer gewinnen können! Selbst wenn diese sich während ihres Hausbesuchs bei Ihnen auf einen geschulten Blick und auf das Urteil Haus- und Fachärzte stützen: Erst Ihre tägliche Erfahrung im persönlichen Lebensumfeld kann das Bild wirklich vollständig machen!

fotolia.com Die Grundlagen für Ihren Leistungsanspruch Was soll in das Tagebuch eingetragen werden? Die IKK-Pflegekasse gewährt leistungen grundsätzlich für jedes Lebensalter und unterschiedliche Pflegebedürfnisse. Allerdings schreibt das Sozialgesetzbuch den Kassen die Zuordnung jedes Einzelfalls zu einer von drei dort festgelegten Pflegestufen vor. In allen drei Stufen wird die»hauswirtschaftliche Versorgung«von nichtmedizinischen»grundpflege«unterschieden. Zu letzterer zählen leistungen beim, bei und bei verschiedenen Formen. (Welche das im Einzelnen sind, entnehmen Sie bitte den Tabellenrubriken und den weiteren Informationen zum Ausfüllen Tagebuchseiten im hinteren Teil des Hefts!) Bitte notieren Sie täglich die Zeiten, die Sie als Familienangehörige (o ane, nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegepersonen) für leistungen brauchen, auf die die pflegebedürftige Person wegen ihrer körperlichen, geistigen o seelischen Krankheit o Behinung dauerhaft angewiesen ist. Dazu zählen unterschiedliche Formen : einerseits bei weitgehend selbstständigem Tun in den Bereichen, und sowie in sführung, anerseits die notwendige und Betreuung bei einzelnen en o en teilweise bzw. gänzliche Übernahme. Bei Kinn soll nur zusätzliche Pflegebedarf notiert werden, den Betreuungsaufwand für ein gleichaltriges, gesundes Kind übersteigt. Pflegestufe I wird zuerkannt, wenn mindestens einmal täglich für zwei en Grundpflege und mehrfach wöchentlich im nötig ist, wenn die täglich im Schnitt mindestens 90 Minuten dauert und wenn davon mehr als die Hälfte Grundpflege dient. Pflegestufe II wird zuerkannt, wenn für die Grundpflege im Tageslauf mindestens dreimal nötig ist und dazu mehrmals wöchentlich im, wenn dies mindestens drei Stunden dauert und wenn davon mehr als zwei Stunden Grundpflege dienen. Pflegestufe III wird Pflegebedürftigen zuerkannt, wenn sie Tag und Nacht bedürfen und zusätzlich mehrfach wöchentlich im, wenn dies rund um die Uhr mindestens fünf Stunden beansprucht und wenn davon wenigstens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. 2 Rechnen Sie bitte zum Zeitbedarf für eine einzelne leistung alle nötigen Teilleistungen dazu, angefangen von Planung und Vorbereitung über das Ausführen bis zur gegebenenfalls nötigen Nachbereitung. Es gibt sechs verschiedene Formen : ( (A), (B), (T), (V), (U), (K). Bitte tragen Sie bei je einzelnen in Spalte mit jeweiligen Form den Minutenwert ein, für die Durchführung benötigt wird. In letzten Spalte vermerken Sie bitte den Gesamtwert und unter Berücksichtigung Häufigkeit (beispielsweis 2 x 2 Min. = 4 Minuten).

Hinweise zur bei hauswirtschaftlichen Versorgung: Hier sind alle Tätigkeiten eingeschlossen, die üblicherweise zur sführung gehören und unmittelbar die Bedürfnisse gepflegten Person betreffen. Das schließt dabei zum Beispiel das Beschaffen von Heizmaterial ein, Bettenmachen und Fensterreinigung gehören zum Wohnung und zum Wäschewechsel und waschen zählen auch das Aufhängen, Bügeln und Einsortieren Wäsche. Beim Spülen ist nur von Koch- und Tafelgeschirr die Rede, das unmittelbar für die Gepflegten gebraucht wurde. Zum und rechnen auch Tätigkeiten wie das Schreiben von Listen, das Aufstellen eines Ernährungsplans und die Bedienung und Wartung von technischen sgeräten. Hinweise zur in den drei Bereichen Grundpflege: Der Zeitaufwand für die mundgerechte Zubereitung von und das Verabreichen von Speisen und Getränken zählt, ans als das, zur Grundpflege. Im Bereich gehören neben dem Waschen des Körpers und Haare sowie zum Duschen und Baden auch das Ein- und Ablassen von Wasser in Wanne o Waschbecken und das anschließende Trocknen von Haut und Haar. Kämmen und Bürsten umfasst die gewöhnliche Haarpflege, die sich auch auf Haarteile o Perücken erstrecken kann. Haarschnitte, Färben o Dauerwellen sind nicht gemeint. Was das Rasieren angeht, so sind die damit verbundene Vorbereitung und anschließende Reini- gung von Utensilien ebenso eingeschlossen wie die Anwendung von Aftershave. Bei Frauen zählt das Auftragen von Gesichtscreme zum Pflegebedarf, nicht jedoch Gesichtsmasken o Make up. Neben üblichen Intimpflege und Wahrnehmung gesunden Blasen- und Darmfunktion sind hier auch alle nötigen Handgriffe gemeint, die im Fall künstlich geschaffener Ausgänge für en regelmäßige Funktion und Hygiene sorgen. Mit sind alle Funktionen des sapparats gemeint, die an verschiedenen Aktivitäten im Haus und auch außerhalb beteiligt sind. im Haus kann das Gehen zum Esstisch sein o es kann im Rollstuhl von Raum zu Raum stattfinden, zählt aber im Zusammenhang mit s-en zu diesen, nicht zur Grundpflege. beim zählt dann zur Pflege, wenn es anen Zielen dient, zum Beispiel nach dem Aufstehen den Wohnraum o das WC in einem anen Stockwerk aufzusuchen. Zum An- und Auskleiden gehören auch die Auswahl von Kleidung und Schuhen sowie das An- und Ablegen von Stützwäsche und Prothesen. ist hier vor allem als vorübergehende Körperhaltung zu verstehen, die beim Wechsel vom Stuhl zum Bett o vom Rollstuhl zur Wanne unterstützt werden muss. Mit dem Umlagern ist allein das Herstellen einer anen Körperhaltung im Liegen o Sitzen gemeint. Lageänungen für einzelne Pflegeverrichtungen berücksichtigen Sie bitte jeweils dort mit. außer Haus als pflegerische betrifft nur regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich stattfindende, Gelegenheiten, bei denen eine zur Lebensführung wichtige ansteht, die das Gehen, und erfort, wie Arztbesuche o Behördengänge. 3

IKK-Pflegetagebuch für: Wir bitten Sie, dieses Pflegetagebuch möglichst an sieben aufeinanfolgenden Tagen zu führen. Bitte ergänzen Sie abschließend Ihre Einschätzung, in welchen Bereichen welche Form überwiegt, mit Häkchen in untenstehenden Tabelle. Erläuterungen zum Eintrag vom Zeitaufwand für die Pflege in den verschiedenen Bereichen finden Sie auf den letzten Seiten. Bitte vergessen Sie nicht, Namen und Anschriften aller beteiligten Personen einzutragen und die nötigen Unterschriften zu leisten, bevor Sie das ausgefüllte Tagebuch an uns zurücksenden! Wir empfehlen Ihnen, sich für Ihre Unterlagen eine Kopie Ihrer Angaben anzufertigen. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie jezeit gern telefonisch. Haben Sie vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Form überwiegend überwiegend /Betreuung überwiegende Übernahme Vorname, Name Geburtsdatum Straße + Hausnummer Postleitzahl + Ort ggf. Name und Anschrift gesetzlicher Vertreter/ Bevollmächtigter/Betreuer Name(n) und Anschrift(en) tagebuchführenden Person(en) Unterschrift /des Pflegebdürftigen bzw. des Vertreters/Bevollmächtigten/ Betreuers 1) Unterschrift tagebuchführenden Person(en) 1) Ich bestätige die Richtigkeit für mich/für die pflegebedürtftige Person gemachten Tagebucheinträge. Bitte beachten Sie: Die Angabe persönlichen Daten aller Beteiligten gehört nach 60 Sozialgesetzbuch I sowie 50 Sozialgesetzbuch XI zu den Bedingungen für den Leistungsanspruch. 4

Tag 1 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 5

Tag 2 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 6

Tag 3 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 7

Tag 4 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 8

Tag 5 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 9

Tag 6 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 10

Tag 7 Datum: Hier ist nötig: Umlagern/Bett o Rollstuhl Gesamtdauer en aller drei Grundpflege-Bereiche 11

Bitte senden Sie das Tagebuch zurück an: IKK Brandenburg und Berlin Pflegekasse Wallstraße 68 10179 Berlin Ihre Ansprechpartner sind: Michael Menge Telefon: (0 30) 27 87 75 20 Andreas Hartmann Telefon: (0 30) 27 87 75 40 www.ikkbb.de