Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg



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K 1288 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.becker-druck.de Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 24. Dezember 2011 Nr. 51 Inhalt: A. Runderlasse und Mitteilungen der Landesregierung und der obersten Landesbehörden Widmung und Umstufung von Teilstrecken auf Bundesfernstraßen S. 489 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Rundverfügungen 5 Kataster- und Vermessungs-Angelegenheiten: Zulassung einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsgenehmigung II bei Liegenschaftsvermessungen S. 490 14 Schul- und Kirchen-Angelegenheiten: Urkunde über die Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen und über die Errichtung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf S. 490 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Abschließender Vermerk der GPA NRW S. 491 Aufgebote der Sparkasse Bochum S. 492 Aufgebote der Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld S. 492 + S. 493 Aufgebot der Sparkasse Erwitte-Anröchte S. 493 Kraftloserklärung der Sparkasse Geseke S. 493 Kraftloserklärung der Sparkasse Hattingen S. 493 Beschluss der Sparkasse Sprockhövel S. 493 Kraftloserklärung der Sparkasse Witten S. 493 E. Sonstige Mitteilungen Auflösung eines Vereins S. 493 A der Runderlasse und Mitteilungen der Landesregierung und obersten Landesbehörden 740. Widmung und Umstufung von Teilstrecken auf Bundesfernstraßen Ministerium für Wirtschaft, Düsseldorf, 12. 12. 2011 Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen VII A1-11-45/ 109 Im Gebiet der Stadt Dortmund, Regierungsbezirk Arnsberg, hat sich durch den Ausbau von Teilstrecken der Bundesstraße 1 und Neubau/Ergänzung von Anschlussstellen die Verkehrsbedeutung von Teilstrecken der B 1 alt geändert. In diesem Zusammenhang erhalten die Teilstrecken der B 1 1. von Netzknoten 4510 088 nach Netzknoten 4510 066 A von Station 0,000 bis Station 0,487 (Länge: 0,487 km) 2. von Netzknoten 4510 066 A nach Netzknoten 4510 073 A von Station 0,000 bis Station 2,872 (Länge: 2,872 km) (Gesamtlänge 1 2: 3,359 km) einschließlich der Verbindungsstrecken im Netzknoten 4510 066 (AS Dortmund-Dorstfeld) B C Länge: 0,465 km D E Länge: 0,444 km N J Länge: 1,123 km Z P Länge: 0,767 km F G Länge: 0,478 km Amtsblatt Nr. 51/2011 489

einschließlich der Verbindungsstrecken im Netzknoten 4510 091 (AS Dortmund-Barop) B C Länge: 0,487 km D E Länge: 0,436 km M N Länge: 0,463 km H I Länge: 0,455 km mit Wirkung ab 1. 1. 2012 die Eigenschaft einer Bundesautobahn ( 2 FStrG) und werden Bestandteil der A 40. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg in 59821 Arnsberg, Jägerstraße 1, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich zu erheben. Sie kann auch beim Verwaltungsgericht zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr Abschriften (zwei) beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde das Verschulden dem Kläger zugerechnet werden. Im Auftrag: gez. Dr. Mühl (222) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 489 B der Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen Bezirksregierung RUNDVERFÜGUNGEN 5 Kataster- und Vermessungs- Angelegenheiten 741. Zulassung einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsgenehmigung II bei Liegenschaftsvermessungen Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 14. 12. 2011 33.2412/2416 Die Dipl.-Ing. in (FH) Patricia Exius wurde am 14. Dezember 2011 als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin für das Land NRW zugelassen. Somit erlischt die Vermessungsgenehmigung II für Herrn Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Dieter Exius vom 6. Juni 2005, Az.: 31.2412/2416. (55) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 490 14 Schul- und Kirchen- Angelegenheiten 742. Urkunde über die Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen und über die Errichtung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf Nach Durchführung der erforderlichen Anhörungen wird bestimmt: Artikel 1 Die Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen werden gemäß can. 515 2 CIC aufgehoben. Als unmittelbare Rechtsnachfolgerin wird die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf errichtet. Damit erlischt zugleich der durch Dekret vom 28. 4. 2005 (vgl. KA 148 [2005] 70-71, Nr. 77) errichtete Pastoralverbund Bad Sassendorf und Ostinghausen. Artikel 2 Die Grenze der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf bil den die bisherigen Außengrenzen der aufgehobenen Kirchengemeinden. Artikel 3 Die Kirche St. Bonifatius wird Pfarrkirche der neu errichteten Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf und die bisherige Pfarrkirche St. Christophorus wird unter Beibehaltung ihres Kirchentitels (can. 1218 CIC) Filialkirche der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf. Die Kirchenbücher, die Archive sowie sämtliche Akten der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen werden mit dem 31. 12. 2011 geschlossen. Die geschlossenen Kirchenbücher, die Archive sowie sämtliche Akten werden der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf als ausschließlicher Rechtsnachfolgerin zugeführt. Ab dem 1. 1. 2012 erfolgen Eintragungen nur noch in den neu zu beginnende Kirchenbüchern der neu errichteten Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sendorf. Artikel 4 Mit Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen geht deren gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf über. Gleiches gilt für bestehende Forderun gen und Verbindlichkeiten. Artikel 5 Mit Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei 490 Amtsblatt Nr. 51/2011

St. Christophorus Ostinghausen geht deren im Grundbuch von Sassendorf eingetragenes Grundvermögen: Grundbuch von Sassendorf Blatt 1131 Eigentümer: Katholische Filialkirchengemeinde Bad Sassendorf Gemarkung Flur Flurstück Größe (qm) Wirtschaftsart und Lage Sassendorf 5 43 802 Hof- und Gebäudefläche, Im Bruch, Hs. Nr. 14 und Grundbuch von Sassendorf Blatt 713 Eigentümer: Die Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius in Bad Sassendorf Gemarkung Flur Flurstück Größe (qm) Wirtschaftsart und Lage Gebäude- und Freifläche, Sassendorf 8 400 3296 Wilhelmstraße 19, 21 auf die neu errichtete Katholische Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf über. Die Grundbücher sind entsprechend zu berichtigen. Artikel 6 Die kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fondsvermögen) innerhalb der bisherigen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen bleiben bestehen und werden ab dem Zeitpunkt des Vollzugs dieser Urkunde vom Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf verwaltet. Artikel 7 Die Bezeichnung des Eigentümers an den auf den Namen des Fondsvermögen eingetragenen Grundstücken (Grundbuch von Sassendorf, Blatt 1118, Grundbuch von Sassendorf Blatt 1279, Grundbuch von Soest, Blatt 19205, und Grundbuch von Sassendorf, Blatt 6368) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Grundbuch von Sassendorf, Blatt 1118, Abtlg. I: Katholische Filialkirchengemeinde St. Bonifatius (jetzt Kirchengemeinde Heilige Familie Bad Sassendorf) Sozialfonds in Bad Sassendorf 2. Grundbuch von Sassendorf, Blatt 1279, Abtlg. I: Katholische Filialkirchengemeinde St. Bonifatius in Bad Sassendorf (jetzt Kirchengemeinde Heilige Familie Bad Sassendorf) Sozialfonds 3. Grundbuch von Soest, Blatt 19205, Abtlg. I: Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius (jetzt Kirchengemeinde Heilige Familie Bad Sassendorf) Sozialfonds, Bad Sassendorf 4. Grundbuch von Sassendorf, Blatt 6368, Abtlg. I: Katholische Kirchengemeinde Ostinghausen (jetzt Kirchengemeinde Heilige Familie Bad Sassendorf) (Kapellenfonds Bettinghausen) Artikel 8 Die Vermögensverwaltung in der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf erfolgt bis zu den nächsten turnusmäßigen Kirchenvorstandswahlen im Erzbistum Paderborn durch einen Vermögensverwaltungsrat als Vermögensverwalter im Sinne des 19 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (Vermögensverwaltungsgesetz - WG). Die Bestellung gemäß 19 WG erfolgt durch gesondertes Dekret. Mit dem Tag der Aufhebung der bisherigen Pfarreien bilden die Mitglieder der bisherigen Pfarrgemeinderäte der Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn den Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf. Artikel 9 Die Aufhebungen gelten als vollzogen mit Ablauf des 31. Dezember 2011 und die Errichtung gilt als vollzogen zum 1. Januar 2012, für den staatlichen Bereich jedoch frühestens vom Tage der staatlichen Anerkennung an. Paderborn, den 10. November 2011 Az.: 1.11/24111-11-1/11 Erzbischof von Paderborn L. S. gez. H. J. Becker Erzbischof Urkunde Die mit Urkunde des Erzbischofs von Paderborn vom 10. November 2011 verfügten Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Bonifatius Bad Sassendorf und Pfarrei St. Christophorus Ostinghausen und die Errichtung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Heilige Familie Bad Sassendorf wird hiermit für den staatlichen Bereich anerkannt. Arnsberg, den 8. Dezember 2011 Az.: 48.03 Bezirksregierung Arnsberg Im Auftrag: L. S. gez. Sippel (652) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 490 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 743. Abschließender Vermerk der GPA NRW GPA NRW Herne, 7. 12. 2011 Abschlussprüfung - Beratung - Revision Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kommunale Datenzentrale Westfalen-Süd. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. 12. 2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Siegen, bedient. Diese hat mit Datum vom 8. 7. 2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Amtsblatt Nr. 51/2011 491

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Datenzentrale Westfalen-Süd (KDZ), Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers des Verbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Im Auftrag: gez. Manuela Gebendorfer L. S. (329) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 491 744. Aufgebot der Sparkasse Bochum Der Gläubiger der Sparurkunde (ZuwSpar7J) Nr. 336 104 542 hat das Aufgebot beantragt. Aus diesem Grund wird hiermit die Sperre des Guthabens angeordnet. Der jetzige Inhaber der von der Sparkasse Bochum ausgestellten Sparurkunde Nr. 336 104 542 wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens in dem am 26. 3. 2012, 9.00 Uhr, vor dem unterzeichneten Sparkassenvorstand anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Sparurkunde erfolgen wird. N 95/11 Bochum, 8. 12. 2011 Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (87) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 492 745. Aufgebot der Sparkasse Bochum Der Gläubiger der Sparurkunde (ZuwSpar7J) Nr. 343 210 738 hat das Aufgebot beantragt. Aus diesem Grund wird hiermit die Sperre des Guthabens angeordnet. Der jetzige Inhaber der von der Sparkasse Bochum ausgestellten Sparurkunde Nr. 343 210 738 wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens in dem am 26. 3. 2012, 9.30 Uhr, vor dem unterzeichneten Sparkassenvorstand anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Sparurkunde erfolgen wird. K 96/11 Bochum, 8. 12. 2011 Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (87) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 492 746. Aufgebot der Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld Der Inhaber des von der Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld ausgestellten Sparkassenzertifikates Nr. 30 826 531 492 Amtsblatt Nr. 51/2011

wird hiermit aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten seine Rechte unter Vorlegung des Sparkassenzertifikates anzumelden, da das Sparkassenzertifikat andernfalls für kraftlos erklärt wird. Ennepetal, 7. 12. 2011 SPARKASSE ENNEPETAL-BRECKERFELD gez. 2 Unterschriften (66) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 492 747. Aufgebot der Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld Der Inhaber des von der Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld ausgestellten Sparkassenzertifikates Nr. 30 826 523 wird hiermit aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten seine Rechte unter Vorlegung des Sparkassenzertifikates anzumelden, da das Sparkassenzertifikat andernfalls für kraftlos erklärt wird. Ennepetal, 7. 12. 2011 SPARKASSE ENNEPETAL-BRECKERFELD gez. 2 Unterschriften (66) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 748. Aufgebot der Sparkasse Erwitte-Anröchte Für das abhanden gekommene Sparkassenbuch Nr. 31 077 654 wird das Aufgebot beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte anzumelden. Nach erfolgtem Ablauf der Frist kann das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt werden. Erwitte, 9. 12. 2011 Sparkasse Erwitte-Anröchte zu Erwitte (66) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 749. Kraftloserklärung der Sparkasse Geseke Das von der Sparkasse Geseke ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 40 505 141 wird hiermit für kraftlos erklärt. Geseke, 9. 12. 2011 Sparkasse Geseke gez. 2 Unterschriften (46) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 750. Kraftloserklärung der Sparkasse Hattingen Wir erklären das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 401 981 204, ausgestellt von der Sparkasse Hattingen, hiermit gemäß Teil II Abschnitt 6.1.2.6 AVV zum Sparkassengesetz für kraftlos. Hattingen, 13. 12. 2011 Sparkasse Hattingen (45) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 751. Beschluss der Sparkasse Sprockhövel Das von der Sparkasse Sprockhövel ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 31 332 687 wird hiermit für kraftlos erklärt. Sprockhövel, 13. 12. 2011 Sparkasse Sprockhövel L. S. gez. 2 Unterschriften (52) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 752. Kraftloserklärung der Sparkasse Witten Die von der Sparkasse Witten ausgestellten Sparkassenbücher mit den Nummern 302 069 224 und 303 548 291 werden hiermit, nachdem die Aufgebotsfrist abgelaufen ist, gem. Abschnitt 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sparkassengesetz für kraftlos erklärt. Witten, 8. 12. 2011 sch Sparkasse Witten gez. Maasche gez. i. A. Droste (62) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 493 E Sonstige Sonstige Mitteilungen Auflösung eines Vereins Der Unterverein der Ski-Gemeinschaft Ennepetal Fit und Fun wurde aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert ihre Ansprüche gegen den Verein beim Liquidator anzumelden. Wolfgang Flamme Postfach 11 27 58240 Ennepetal (32) Amtsblatt Nr. 51/2011 493

494 Amtsblatt Nr. 51/2011

Amtsblatt Nr. 51/2011 495

becker druck, Postfach 51 02, 59801 Arnsberg K 1288 Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt Erscheint wöchentlich: Amtsblatt mit Öffentlichem Anzeiger, Abo (email oder Post): 13,60 je Halbjahr. Einrückungsgebühren für eine Veröffent lichung im Umfang von: bis 100 mm = 0,40 pro mm, bis 300 mm = 0,30 pro mm, über 300 mm = 0,29 pro mm. Die genannten Preise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Abonnement-Bezug durch die Deutsche Post AG oder per email: hoffschulte@becker-druck.de Einzelstücke werden nur durch F. W. Becker GmbH, 59821 Arnsberg, Grafenstraße 46, zum Stückpreis von 2,50 inkl. Mehrwertsteuer und Versand ausgeliefert. Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg, Postfach, Tel. (0 29 31) 82 26 20, Telefax (0 29 31) 8 24 03 86 Druck, Verlag und Vertrieb: F. W. Becker GmbH Grafenstraße 46 59821 Arnsberg Tel. 0 29 31/52 19-0 Fax 0 29 31/52 19-33 Einsendungen für das Regierungsamtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger sind nur an die Bezirksregierung Reg.-Amtsblatt in 59817 Arnsberg, Postfach, zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr. 496 Amtsblatt Nr. 51/2011