10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1



Ähnliche Dokumente
Telefon. Telefax. . Internet. USt.-Ident-Nr. Herr

Smart Services 51. PSI Messe 2013

Anmeldeformulare 2016

Anmeldeformulare 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

Freier Mitarbeiter Vertrag

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

1. Vertragsgegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Willich, Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur. Gemeinde Musterdorf Musterweg Musterdorf. Telekom Deutschland GmbH


Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Anspar-Darlehensvertrag

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Ergebnisabführungsvertrag

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Stand: 11/2004. NRWZ online - Mediadaten & Preise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, München

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ Düsseldorf

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg

Service Level Agreement

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Teilzahlungskaufvertrag

VEREINBARUNG. zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Partner werden bei den PSI Sustainability Awards!

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der

Maklerauftrag für Vermieter

PSI Marketing Services PSI Messe Januar 2015 Messe Düsseldorf

Vertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse Köln

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am )

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Gemütliches Wohnen auf dem Lande

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Transkript:

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost 1.3 Promotionteam, Parkplatz 1.4 1.5 1.6 Logo, Besucherbadges Auflage: 1.000 Logo, Lanyards eticket Bestätigung Datum: ab 01.06.16-12.01.17, Format 15 x 50 mm (in Pixel: 524 x 142) 1.7 Sponsoring einer PSI Ruhezone 1. PSI CATWALK max. 3 max. 4 max. ca. 20 alle Besucher der PSI Sponsor Lanyardproduktion durch 6.350,00 4.270,00 599,00 5.999,00 4.326,00 4.330,00 Sponsor 2.300,00 Models und Organisation durch PSI SOLD Mit dieser Unterschrift erkennt der die Geltung der beigefügten Allgemeinen und Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen der an.

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 2 : www.psi-messe.com () 2. Auf der messe 2.1 Logo Hervorhebung im Hallenfaltplan 2.2 2.3 Anzeige im Hallenfaltplan Platzierung: U1 und Rückenfalz, DIN A 6, Format: 103 x 144 mm (b x h), Rückenfalz 144 x ca. 5 m Anzeige im Hallenfaltplan Platzierung: U4 DIN A6 Format: 103 x 144 mm (b x h) 2.4 Bonus Voucher 2.5 2.6 2.7 Logoaufdruck auf den Ticketterminals Eingang Nord/Nord-Ost Großbanner im Eingang Nord Format: 6,00 x 3,00 m Dreiecksaufsteller Format: 3 x DIN A0 Plakat max. 10 max. 10 ohne Begrenzung 2. Banner an der Rampe zur Halle 9 2.9 Bodengrafik, Fußpaare (30 Paare) Format: ca. Schuhgröße 44 Sponsor Lanyardproduktion durch Layout und Produktion /Dreiecksaufsteller durch PSI Mit dieser Unterschrift erkennt der die Geltung der beigefügten Allgemeinen und Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen der an. 366,00 3.656,00 3.555,00 1.049,00 4.300,00 4.335,00 35,00 3.650,00 ab 1.475,00 SOLD

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 3 : www.psi-messe.com () 3. Ihr produkt Logo, offizieller PSI Messestift 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 NEU 3.6A NEU 3.6B Logo, offizielle PSI Süßigkeit Produktmuster in der Produkt Allee Auflage: 10.000 PSI Neuheitentasche Auflage: 12.000 (nur Produktmuster) PSI Snack Box Auflage: 6.000 PSI Office Box Produktbereitstellung durch Kunden Auflage: 5.000 PSI Office Box Inhalt Produktbereitstellung durch Kunden Auflage: 5.000 max. 6 max. 30 Besucher Besucher Besucher Messestiftproduktion Süßigkeitproduktion 4.326,00 4.326,00 Sponsor 2.66,00 Sponsor 2.655,00 1.499,00 5.000,00 499,00 Mit dieser Unterschrift erkennt der die Geltung der beigefügten Allgemeinen und Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen der an.

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 4 : www.psi-messe.com () 4. Marketingpakete spezial 4.1A eticket Bestätigung & Ticketterminal Layout 6.165,00 4.1B eticket Bestätigung, Ticketterminal & Logo auf Besucherbadges Layout 10.429,00 4.1C eticket Bestätigung, Ticketterminal, Logo auf Besucherbadges & Lanyards zusammen mit PSI (eticket, Terminals/ Besucherbadges) Lanyard Layout zusammen mit PSI, Produktion und Anlieferung en 13.369,00 4.2 PSI VIP-Paket Layout 4.3 PSI Media-Lounge Sponsor 4.4 PSI AFTER WORK Sponsor PREMIUM PARTNER Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot als Premium Partner der PSI 2017 oder auf der Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche telefonisch unter +49 211 90191-14 oder per. Stand Dezember 2015. Änderungen vorbehalten. Mit dieser Unterschrift erkennt der die Geltung der beigefügten Allgemeinen und Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen der an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reed Exhibition Deutschland GmbH für Sponsoringverträge 1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der,, (stehend auch als Veranstalter bezeichnet) und dem Sponsor für die jeweilige von dem Veranstalter durchgeführte Veranstaltung. 1.2 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sponsors wird für das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor ausgeschlossen. 2. Leistungsumfang 2.1 Der Sponsor übernimmt Maßgabe der vertraglichen Regelung zwischen den Parteien Sponsoring für die jeweilige Veranstaltung des Veranstalters. 2.2 Dem Sponsor ist bekannt, dass der Veranstalter über weitere Sponsoren für die Veranstaltung verfügen wird. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Sponsor stehen, als weitere Sponsoren und/oder oder sonstige Teilnehmer an der Veranstaltung zuzulassen. 2.3 Das Sponsoring schließt nicht das Recht des Sponsors ein, auf Form und Inhalte oder auf andere Weise auf die Veranstaltung des Veranstalters Einfluss zu nehmen. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Der zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor für das Sponsoring von dem Sponsor an den Veranstalter zu zahlende Betrag ist mit Zugang der Rechnung des Veranstalters bei dem Sponsor zur Zahlung fällig. 3.2 Gerät der Sponsor mit der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages in Verzug, hat er neben den geschuldeten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes und damit Prozent über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von Prozent p.a. an den Veranstalter zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Sponsor bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als des vorgenannten Pauschalbetrages entstanden. 4. Haftungsausschluss 4.3 Der Veranstalter schließt dem Sponsor gegenüber mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die Haftung für jeden Schaden aus, der nicht aus einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Die Haftung des Veranstalters ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 5. Vertraulichkeit 5.1 Der Sponsor verpflichtet sich, über alle nicht allgemein zugänglichen Informationen zu dem Veranstalter und der Veranstaltung, die ihm anlässlich der Zusammenarbeit mit dem Veranstalter bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten. 5.2 Die Verpflichtung gemäß vorstehendem Abs. 5.1 besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor hinaus. 6. Schlussbestimmungen 6.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst. 6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung gelten zu lassen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 6.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Düsseldorf. 6.4 Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 6.5 Für Sponsoringverträge zwischen dem Veranstalter und dem sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters für Sponsoringverträge ist jeweils allein die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich. 4.1 Kann die Veranstaltung aus von dem Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter zur Rückzahlung der von dem Sponsor an den Veranstalter geleisteten Vergütung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Sponsors bestehen in diesem Fall nicht. 4.2 Kann die Veranstaltung aus nicht von dem Veranstalter zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise oder nicht in der Art wie vorgesehen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Sponsor unverzüglich über die teilweise oder vollständige Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu informieren und diesem im Falle der vollständigen Undurchführbarkeit die bereits geleisteten Zahlungen, im Falle der teilweisen Undurchführbarkeit die anteiligen Zahlungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Sponsors bestehen in diesem Fall nicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Terroranschläge, Epidemien insbesondere SARS, Naturkatastrophen, bauliche Veränderungen seitens des Vermieters, Wasserschäden sowie behördlich angeordnete Räumung oder Stilllegung. Der Veranstalter haftet über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus nicht für die Erreichung der von dem Sponsor mit der Eingehung des Vertrages verfolgten weiter reichenden kommunikativen Ziele, es sei denn, das der Veranstalter deren Erreichung durch die schuldhafte Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten erschwert oder vereitelt hat.