Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5) Für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit



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März 2016 Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5) Für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1. Ausgabe des Themas Zeitpunkt Anmeldung 2. Eingrenzung, Netto-Bearbeitungszeit und Verbindlichkeit des Themas 3. Aufgabensteller/in bzw. Betreuer/in 4. Einzelarbeit oder Gruppen-Bearbeitung 5. Vorgehensweise bei der Anmeldung 6. Rückgabe des Themas 7. Frist zwischen Anmeldung und Abgabetermin 8. Betreuung der Bachelorarbeit 9. Antrag auf Nachfrist 10. Vorgehen formale Fertigstellung und Abgabe 11. Bewertungsverfahren 12. Wiederholung nicht bestandener Bachelorarbeiten 13. Titelblatt- Muster 14. Abstract Kurzzusammenfassung 15. Poster In der Bachelorarbeit (M 4.5) weisen Studierende ihre Fähigkeit nach, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bearbeitung einer komplexen fachwissenschaftlichen Aufgabenstellung selbständig anzuwenden (vgl. Modulhandbuch). 1. Ausgabe des Themas Zeitpunkt der Anmeldung Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 3.2 (Praktisches Studiensemester) ausgegeben 1 werden. Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit soll spätestens im 7. Studienplansemester erfolgt sein. Ist eine Ausgabe des Themas zwei Monate nach Beginn des darauf folgenden Semesters nicht erfolgt, legt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ein Thema fest 2. Das auf das 7. Studienplansemester folgende Semester wird auf der Immatrikulationsbescheinigung nicht als solches deutlich ausgewiesen. Ausschlaggebend für die Semesterzählweise ist das Studienplansemester, d.h. die Einstufung in den jeweiligen Fortschritt im Studium, der durch das Studienbüro erfolgt. 3 1 SPO B-SA: Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit; hier: SPO B- SA 9 Abs. (3). 2 (SPO B-SA 9 Abs. (4). 3 Da die Regelstudienzeit 7 Semester umfasst, ist dies das höchste Semester im Studienfortschritt.. Diese 7 Semester dürfen maximal um zwei überschritten werden. DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 1 von 9

Anmeldezeitpunkte im Überblick: Regelfall: im 7. Studienplansemester Möglichkeit: im darauf folgenden (8.) Semester bis zum 14.5. (SS) oder 30.11. (WS) Mit Fristverlängerung: im darauf folgenden (9.) Semester bis zum 14.5.(SS) oder 30.10!!.(WS) Bei der zeitlichen Planung des Studiums insgesamt ist zu beachten: Spätestens am Ende des 9. Fachsemesters (7 Sem. Regelstudienzeit zzgl. maximal 2 Sem. Überschreitung) muss die Abschlussarbeit / Bachelorarbeit wie auch alle anderen Prüfungen erfolgreich abgelegt sein. 4 Achtung: Studierende, die nach dem Ende der Regelstudienzeit (7 + max. 2 Semester Überschreitung) noch nicht alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt haben, erhalten auf alle noch offenen, noch nicht bestandenen endnotenbildenden Prüfungsleistungen, die Note 5 wegen Fristüberschreitung. Zu den Fristen für die dann anstehenden Wiederholungsprüfungen informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studienbüro: Note 5-was tun?. 2. Eingrenzung, Netto-Bearbeitungszeit sowie Verbindlichkeit des Themas Das Thema der Bachelorarbeit soll so beschaffen sein, dass es bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertiggestellt sein kann 5 Die Lehrkraft, welche die Arbeit betreut, achtet auf eine angemessene Eingrenzung des Themas. Das angemeldete Thema ist in seiner Formulierung verbindlich. Es ist zugleich der Titel der fertigen Bachelorarbeit. In Ausnahmefällen kann eine redaktionelle - keine inhaltliche - Änderung bei der Prüfungskommission für den Bachelorstudiengang beantragt werden. 3. Aufgabensteller/in bzw. Betreuer/in der Bachelorarbeit Alle hauptamtlichen Dozenten und Dozentinnen der Fakultät Sozialwissenschaften stehen grundsätzlich als Prüfer/innen für die Betreuung von Bachelorarbeiten zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei ihnen über fachliche Schwerpunktsetzungen und Zuständigkeiten sowie jeweils aktuell vorhandene freie Zeitkapazität. Studierende, die trotz eigenem Bemühen kein Thema erhalten bzw. keine Vereinbarung mit einem Dozenten oder einer Dozentin treffen konnten, bekommen von der Prüfungskommission eine/n Aufgabensteller/in zugeteilt. Diese/r teilt das Thema zu 6. 4. Einzelarbeit oder gemeinsame Bearbeitung durch mehrere Studierende Ein geeignetes Thema kann ausnahmsweise zur gleichzeitigen gemeinsamen Bearbeitung auch an mehrere Studierende ausgegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die individuelle Leistung für sich erkennbar ist und als Einzelleistung getrennt bewertet werden kann. Jede/r Studierende muss den von ihm/ihr erstellten Teil der Arbeit kennzeichnen und hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben 7. 4 RaPo 8 Abs. (3) Satz 3 5 APO 19 Abs.2, SPO B-SA 9 Abs. (2) 6 APO 19 Abs. (6) Satz 2 7 vgl. APO 19 Abs.(5) DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 2 von 9

5. Vorgehensweise bei der Anmeldung von Bachelorarbeiten Fakultät Sozialwissenschaften Die Studierenden füllen das Formular Anmeldung einer Abschlussarbeit (siehe http://www.thnuernberg.de/fileadmin/gelenkte_doks/abt/szs/sb/sb_0002_fo_anmeldung_abschlussar beit_public.pdf per EDV 1-fach aus. Das Formular wird von dem/der Erstbetreuer/in und dem/der Studierenden mit Datum der Anmeldung versehen und unterschrieben. Das unterschriebene Original gibt der/die Studierende in 4-facher Ausfertigung beim Studienbüro ab. Das Studienbüro nimmt das Formular entgegen, errechnet den Abgabetermin und vermerkt diesen auf dem Formular. Das Studienbüro schickt eine Ausfertigung des Formulars per Post an die/den Studierenden und zwei Exemplare an das Sekretariat der Fakultät. Für den/die Studierende/n ist dies der Nachweis der Anmeldung. Das Sekretariat behält ein Exemplar und schickt eines an den/die Erstbetreuer/in. 6. Rückgabe des Themas Das Thema für die Bachelorarbeit kann nur einmal und zwar aus triftigem Grund mit Einwilligung der/des Vorsitzenden der zuständigen Prüfungskommission zurückgegeben werden. Der Antrag ist schriftlich unter Angaben von Gründen spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin an die zuständige Prüfungskommission einzureichen. Eine Rückgabe des Themas ist unzulässig, wenn der/die Studierende die Bachelorarbeit wiederholt und bei der Anfertigung der ersten Bachelorarbeit das Thema bereits zurückgegeben hat. 7. Frist zwischen Anmeldung und Abgabetermin Die Frist von der Anmeldung des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit, die studienbegleitend gefertigt wird, soll fünf Monate nicht überschreiten, wenn das Thema spätestens bis einen Monat nach Anfang des 7. Fachsemesters (WS: 30.10. und SS: 14.4) ausgegeben wird. Im Übrigen darf die Frist drei Monate nicht überschreiten 8. Dies bedeutet, dass sich die Frist bis zur Abgabe der Bachelorarbeit für alle Arbeiten, die nach Ablauf des ersten Monates des 7. Fachsemesters angemeldet werden, auf drei Monate verkürzt. Studierende die ihre Arbeit im 9. Fachsemester anmelden, müssen die Fristen (vgl. S. 2 Anmeldung im WS bis zum 30.10. und im SS bis zum 14.5.) beachten. Bei Nicht-Einhalten der Frist wird sofern keine Nachfrist beantragt wurde (s. u.) - die Bachelorarbeit von Amts wegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet. Wird der Abschluss des Studiums im Semester der Abgabe gewünscht, gilt folgendes zu beachten: Das Studium ist abgeschlossen, wenn die endgültige Feststellung der Abschlussnoten im Studienbüro erfolgt. Zu beachten ist, dass es prüfungsrechtlich einen Bewertungszeitraum von 6 Wochen bei Bachelor- und Masterarbeiten gibt und Zeit für die Notenfeststellung (PK) und Ausstellung des Zeugnisses (Studienbüro) benötigt wird. Diese Zeiten fallen häufig in die Vorlesungsfreie Zeit und sollten deshalb rechtzeitig mit dem Betreuenden der Arbeit besprochen werden. Zur Orientierung und Empfehlung ergeben sich für das 8 SPO B-SA 9 Abs. (5); APO 19 Abs.2 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 3 von 9

Sommersemester die Abgabe der Bachelorarbeit zum 30.7. und damit die Anmeldung zum 30.4., damit das Studium in diesem Semester abgeschlossen werden kann. Für das Wintersemester ergeben sich die Abgabe der Bachelorarbeit zum 15.1. und damit die Anmeldung zum 15.10., damit das Studium in diesem Semester abgeschlossen werden kann. Dies sind keine prüfungsrechtlichen Fristen, sondern lediglich Empfehlungen! 8. Betreuung der Bachelorarbeit Der Umfang der Betreuung wird mit dem/der Aufgabensteller/in vereinbart. Im Bereich M 4.4 Allgemeinwissenschaftliche/fachbezogene Wahlpflichtfächer werden ab sofort regelmäßige Seminare zum Thema Wissenschaftliches Schreiben angeboten. Dies ist auch als Unterstützung bei der Erstellung der Bachelorarbeit gedacht. Des Weiteren benötigen Sie die jeweils aktuelle Fassung des Leitfaden zur Abfassung schriftlicher Arbeiten (Trapp, Garhammer, Nürnberg 2011). Die hier festgehaltenen Grundsätze für wissenschaftliche Arbeiten sind zu beachten, sofern der/die Aufgabensteller/in nichts Abweichendes oder Ergänzendes verabredet. 9. Antrag auf Nachfrist Die Prüfungskommission kann eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungsfrist wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden kann. Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist stets ein ärztliches Attest vorzulegen 9. Über den Umfang der Nachfrist entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall. Dabei soll die Nachfrist drei Monate nicht überschreiten. Anträge auf Nachfrist, d.h. auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist, sind unter Angabe von Gründen und Belegen spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin an die Prüfungskommission einzureichen. Bitte denken Sie auch an die Angabe persönlicher Daten (Matrikelnummer, Anschrift, Mailadresse, Telefon) sowie der beantragten Verlängerungszeit. Es gibt bei der PK ein Formular hierzu. Formale und inhaltliche Anforderungen an ärztliche Atteste im Zusammenhang mit Prüfungsangelegenheiten: 1. Aussagen über die Prüfungsunfähigkeit / hier Unfähigkeit, an der Bachelorarbeit zu arbeiten, mit Angabe des Zeitpunkts des Eintritts und der Dauer der Prüfungsunfähigkeit. 2. Konkrete und nachvollziehbare Beschreibung der prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht, so dass daraus geschlossen werden kann, ob Prüfungsunfähigkeit bestanden hat. Eine weitergehende medizinische Diagnose ist nicht erforderlich. 3. Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung, die zur Aussage der Prüfungsunfähigkeit führte. 4. Unterschrift des Arztes/der Ärztin mit Stempel. (http://www.thnuernberg.de/seitenbaum/home/studienbuero/pruefungsangelegenheiten/pruefungen/ 00/anforderungen-an-aerztliche-atteste/page.html) 10. Vorgehensweise bei der formalen Fertigstellung und Abgabe von Bachelorarbeiten Die Bachelorarbeit ist mit folgenden Erklärungen zu versehen: (1) Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit selbständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt wurde, keine anderen als die angege- 9 SPO B-SA 9 (6); APO 19 (2), (4) und 16 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 4 von 9

benen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche oder sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet wurden." (2) Ich bin damit einverstanden (alternativ: nicht einverstanden ), dass meine Bachelorarbeit über die Internetseiten der Hochschule veröffentlicht wird. Diese Erklärung ist in jedem schriftlichen Exemplar vom Verfasser bzw. der Verfasserin original zu unterschreiben. Titelblatt, Abstract und Poster (muss nur auf die CD Version) sind entsprechend Mustervorlage (s. Anlage) zu gestalten. Die fertige Bachelorarbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren (gebunden, auch Spiralbindung) und in einer dritten Fassung als Originaldatei auf CD abzugeben. Hinweise für das dritte Exemplar als Originaldatei der Bachelorarbeit auf CD: Besteht die Arbeit aus mehr als einer Datei, so sind alle zur Arbeit gehörenden Daten auf der CD abzulegen. Bei Bedarf kann die CD im Computerraum der Fakultät erstellt werden. Die Matrikelnummer auf dem Titelblatt ist für die CD zu löschen. In der CD-Fassung ist nach dem Titelblatt, d. h. vor dem Abstract ein Poster entsprechend Mustervorlage (s. Anlage) einzufügen. Die Bachelorarbeit wird auf einem Server der Hochschule abgelegt und über die Homepage der Fakultät für Recherchen im Internet zugänglich gemacht, soweit - der Verfasser bzw. die Verfasserin sein/ihr Einverständnis gegeben hat und - von Seiten des Prüfers / der Prüferin keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden sowie - von Einrichtungen und Personen, die im Rahmen einer empirischen Untersuchung oder einer Kooperation in der Bachelorarbeit dargestellt werden, ein schriftliches Einverständnis für die Veröffentlichung eingeholt wurde. Die Studierenden füllen den oberen Teil des unter http://www.thnuernberg.de/fileadmin/gelenkte_doks/abt/szs/sb/sb_0012_fo_bewertung_abschlussa rbeit_public.pdf im Internet auffindbaren Formulars Bewertung der Abschlussarbeit per EDV aus und geben dieses 3-fach mit der Bachelorarbeit (s. o.) fristgemäß im Studienbüro ab. Die Hochschule exmatrikuliert die Studierenden spätestens mit dem Ende des Semesters, in dem das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Bachelorprüfung festgestellt wurde. 11. Bewertungsverfahren Die Bachelorarbeit wird vom Aufgabensteller / von der Aufgabenstellerin (Erstprüfer/in) und einem/einer Zweitprüfer/in bewertet. Es obliegt der erstbetreuenden Lehrkraft, eine/n geeignete/n Zweitprüfer/in zu finden. Es besteht kein Anspruch auf eine/n bestimmten Zweitprüfer/in. Zur Differenzierung der Bewertung können die ganzzahligen Noten von 1 bis 4 jeweils durch die Dezimalwerte 0,3 und 0,7 ergänzt werden. Wird die Arbeit schlechter als 4,0 bewertet, so erhält sie die Note 5 (nicht ausreichend). Erst- und Zweitprüfer/innen, die zu unterschiedlichen Bewertungen tendieren, sollen sich auf eine übereinstimmende Endnote einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird aus den Noten der Prüfer/innen das arithmetische Mittel gebildet; das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Das Bewertungsverfahren durch Erst- und Zweitkorrektor/in soll sechs Wochen nicht überschreiten 10. 10 APO 19 (9) DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 5 von 9

Die Note der Bachelorarbeit geht mit zweifachem Gewicht in das Prüfungsgesamtergebnis ein. Das Thema der Bachelorarbeit ist im Zeugnis ausgewiesen. Nach erfolgreichem Bestehen des Modul M 4.5 Bachelorarbeit werden die ECTS- Leistungspunkte des Moduls für das Semester gutgeschrieben, in dem die Arbeit angemeldet wurde. 12. Wiederholung nicht bestandener Bachelorarbeiten Wurde die Bachelorarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet, kann sie einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die wiederholte Bachelorarbeit muss spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Bewertung angemeldet werden. Dann muss die zweite Bachelorarbeit innerhalb von sechs Monaten nach deren Anmeldung abgeben werden. 11. Nürnberg, im März 2016 gez. Prof. Viviana Schulz Prüfungskommission Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Email: viviana.schulz@th-nuernberg.de 11 APO 15 Abs. 6 S. 2-3 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 6 von 9

Titelblatt Muster Fakultät Sozialwissenschaften Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Fakultät Sozialwissenschaften Titel Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.) in Sozialer Arbeit Verfasser/in: Matrikel Nr.: - (Die Matrikel-Nummer ist in der Fassung für die CD unbedingt zu löschen!) Betreuer/in: Abgabedatum: Mailto: Sie können auf der Fassung für die CD Ihre Mail-Adresse (bitte keine Hochschul-Mail-Adresse!) angeben, wenn Sie Interessierten die Kontaktaufnahme ermöglichen möchten. - Original in DIN A 4 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 7 von 9

Abstract Kurzzusammenfassung Hinweise zur Abfassung: Fakultät Sozialwissenschaften Das Abstract (engl. für Kurzzusammenfassung) dient einer schnellen Orientierung über das Thema und dessen Behandlung in der vorliegenden Bachelorarbeit. Es gibt eine kurze, klare Auskunft über Gegenstand, Fragestellung bzw. Hypothesen und Zielsetzung sowie die Methoden der Bearbeitung des Themas. Diese können auch die Auswertung und vergleichende Diskussion von Literatur nach eigener, begründeter Schwerpunktsetzung beinhalten. Danach werden Ergebnisse der Arbeit und Schlussfolgerungen angeführt. Dabei kann natürlich nicht alles dargestellt werden. Vielmehr müssen inhaltliche Aspekte ausgewählt werden, die für die Arbeit wesentlich sind, ohne die Akzente der Bachelorarbeit zu verschieben. Bei der Formulierung des Abstracts sollten die wichtigsten Schlüsselbegriffe benutzt werden, welche eine schnelle Orientierung des Lesers / der Leserin, welche/r nach Stichworten sucht, ermöglicht. Das Abstract sollte für sich selbst ohne Nachschlagen in der Arbeit selbst zu verstehen sein. Ein Abstract ist meist nicht länger als eine halbe, maximal eine Seite und wird in der Regel nach dem Titelblatt dem eigentlichen Manuskript vorangestellt. Abstract Musterbeispiel Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Fakultät Sozialwissenschaften Thema der Bachelorarbeit Verfasser/in: Zur Tragfähigkeit von Selbst- und Laienhilfe innerhalb der Lebenssituation älterer Menschen im ländlichen Raum. Unterstützungsbedarf durch Soziale Arbeit? Sabine Musterfrau, Karl Mustermann Abstract Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der besonderen Qualität nachbarschaftlicher und familiärer Laienhilfe für ältere Menschen im dörflichen Kontext. Es wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen diese Hilfe gegeben und auch angenommen wird. Ziel ist es zu klären, inwiefern informelle Hilfebeziehungen vor dem Hintergrund des sozialen Wandels im ländlichen Raum zukünftig tragfähig sind, ob sie durch sozialarbeiterische Interventionen gestützt werden können und sollten und welche Maßnahmen gegebenenfalls entwickelt werden könnten. Die Fragestellungen werden auf der Grundlage der Auswertung aktueller Fachliteratur und biographischer Interviews mit älteren Menschen und ihren jüngeren Laien-Helfern diskutiert. Experteninterviews stellen eine ergänzende Informationsquelle dar. Im Ergebnis wird deutlich, dass zunehmend getrennte Haushalts- und Lebensführung der Generationen bei gleichzeitig hoher Erwartung älterer Menschen, im Alter ausschließlich von Angehörigen versorgt zu werden, eine konfliktträchtige Konstellation bilden. Diese wird durch hohe Erwartung an die Familie sowie soziale Kontrolle durch ländliche Nachbarschaft verschärft. Die Hilferessourcen in Familie und Nachbarschaft nehmen ab. Die Erwartungen aller Beteiligten stehen in Diskrepanz dazu. Eine gemeindenahe Beratungs- und Koordinationsstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen deren Konzeption auf der Grundlage der o. g. Untersuchungsergebnisse in groben Zügen entwickelt wird könnte noch vorhandene Ressourcen der Laien- und Familienhilfe längerfristig stützen. Dabei erscheint die Kombination einer neutralen Experteninstanz von außen, die sich zugleich auf eine enge Einbindung in die dörfliche Sozialstruktur einlässt, von tragender Bedeutung. DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 8 von 9

Poster - Muster 12 Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Bachelorarbeit an der Fakultät Sozialwissenschaften Titel.. Gegenstand / Fragestellung bzw. Hypothesen / Zielsetzung: 1. 2.. Vorgehensweise: 1. 2.. Ergebnisse / Schlussfolgerungen: 1. 2.. Schlüsselbegriffe: Verfasser/in: Betreuer/in: Prof. (Name) Abgabedatum: 12 Ergänzende Erläuterungen - Original in DIN A 4 - Das Poster bietet beim Internetauftritt den ersten kurzen Zugang zur Bachelorarbeit. Die optisch gegliederte, stichwortartige Darstellung soll eine schnelle Orientierung sowie die Entscheidung unterstützen, ob der/die Leser/in sich ausführlicher mit dem Inhalt der Arbeit auseinandersetzen möchte. - Es sollen maximal 5-7 Schlüsselbegriffe das Thema, das Arbeitsfeld oder die behandelte Zielgruppe sowie gegebenen Falls die methodische Vorgehensweise (z.b. Narrative Interviews) betreffend, angegeben werden. DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers. 3, 03.03.2016, V. Schulz (SW) Seite 9 von 9