Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen



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Transkript:

Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen

Sehr geehrte Kundin Sehr geehrter Kunde Arbeitslosigkeit soll kein Dauerzustand sein. Ziel ist es, rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Bei diesen Bemühungen arbeiten wir von der Arbeitslosenkasse, das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum), Ihr ehemaliger sowie Ihr zukünftiger Arbeitgeber und Sie eng zusammen. Diese Zusammenarbeit sollte für alle Beteiligten so angenehm, speditiv und unkompliziert wie möglich verlaufen. Was im Detail genau nötig und wissenswert ist, sehen Sie in diesem Informationsprospekt. Zuständig für die Stellensuche sowie die Arbeitsvermittlung ist ausschliesslich das RAV. Die Arbeitslosenkasse hat hingegen die Aufgabe, den Anspruch abzuklären sowie die Leistungen zu berechnen und auszuzahlen. Sozialversicherungsamt Arbeitslosenkasse Daniel Schär, Abteilungsleiter

Aufgaben der Arbeitslosenkasse ALK Abklärung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen Festlegen Ihres versicherten Verdienstes Taggeldberechnung Auszahlung von - Taggeldleistungen - Pendlerkosten - Lohnzahlungen aus Insolvenzentschädigungen - Einarbeitungszuschüssen, Ausbildungszuschüssen - Kursrechnungen und Kursauslagen - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen Berechnung und Auszahlung der Leistungen gemäss kantonalem Arbeitslosenhilfegesetz (AHG) - Anschlusstaggelder - Härtefallleistungen - individuelle und kollektive Eingliederungsmassnahmen - Anstellungsprogramme Entrichtung der Beitragsleistungen an die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, UVG und BVG) Auskunftserteilung in versicherungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe Erlass von Sanktionen Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern und Institutionen - Invalidenversicherung - Unfallversicherungen, Krankenversicherungen - RAV/ Arbeitsamt/seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) - Stiftung Impuls - Gemeindebehörden, Einwohnerkontrolle etc. - Soziale Dienste etc.

Das sollten Sie wissen TAGGELD Sie haben Anspruch auf 5 Taggelder pro Woche. Ihre Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgemonat immer auf Ihr Post- oder Bankkonto (keine Barauszahlungen). Keine Auszahlungen erfolgen bei bevorstehenden Sanktionen oder unvollständigen Unterlagen. RECHTE UND PFLICHTEN Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen z. B. Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle, ohne einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht zu haben können Sie in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden. Die Anfechtung einer Einstellungsverfügung ist möglich, wenn: der Sachverhalt unrichtig festgestellt wurde, der Sachverhalt unrichtig gewürdigt wurde, die Einstellungsdauer unangemessen ist, Ihr rechtliches Gehör verletzt wurde. Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos. DATENSCHUTZ UND SCHWEIGEPFLICHT Personen, die an der Durchführung, der Kontrolle oder Beaufsichtigung der Versicherung beteiligt sind, haben über die Wahrnehmungen gegenüber Dritten Schweigen zu bewahren. BERATUNGSSTELLEN UND INFORMATIONEN Verschiedene Institutionen bieten Ihnen Hilfe, wenn Sie persönliche und private Probleme haben. Eine entsprechende Liste «Hier finden Sie Hilfe» ist gratis erhältlich. Weitere Merkblätter mit Informationen über die Arbeitslosenversicherung können Sie beim RAV und der kantonalen Arbeitslosenkasse beziehen.

Checkliste Für die rasche Auszahlung Ihrer Taggelder benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: BEI NEUANMELDUNG Antrag auf Arbeitslosenentschädigung Arbeitgeberbescheinigungen der letzten 2 Jahre Kopien Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate Schul- und Studiumsbestätigungen (nur für Schul- bzw. StudienabgängerInnen) Kopie Fähigkeitsausweis (nur für LehrabgängerInnen) Kopie AHV-Ausweis Kopie Ausländerausweis Kopie letzter Arbeitsvertrag Kopie Kündigungsschreiben Kinder - ab 16 Jahren: Kopie Lehrvertrag oder Schul-/Studiumsbestätigung - von geschiedenen Eltern: Kopie Scheidungsurteil - mit anderen Familiennamen: Kopie Geburtsschein weitere Unterlagen gemäss Arbeitslosenkasse BEI WIEDERANMELDUNG Neuer Antrag auf Arbeitslosenentschädigung Arbeitgeberbescheinigungen und Lohnabrechnungen Kopie Kündigungsschreiben Kopie letzter Arbeitsvertrag BEI ZWISCHENVERDIENST Bescheinigung über Zwischenverdienst (vom Arbeitgeber auszufüllen) BEI KURSBESUCH ODER ARBEITSMARKTLICHEN MASSNAHMEN Kursbescheinigung des Kursveranstalters BEI KRANKHEIT ODER UNFALL WÄHREND ARBEITSLOSIGKEIT Ab 3. Tag Krankheit oder Unfall: Arztzeugnis Unfallmeldung (Formular beim RAV beantragen) Unfall- oder Krankentaggeldbescheinigung

Die Arbeitlosenkasse Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen Unsere Ziele: kundenorientierte und effiziente Dienstleistungen kompetente Beratung optimale Koordination mit anderen Sozialwerken gegenseitiges Vertrauen offene Kommunikation möglichst rasche Auszahlung der Leistungen Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Oberstadt 9 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 61 80 Fax 052 632 61 99 E-Mail auskunft@alk-sh.ch www.svash.ch Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 11.30 Uhr 13.30 16.30 Uhr 4.2004 Sozialversicherungsamt Schaffhausen / Gestaltung Gabriela Kupferschmidt SWB Schaffhausen / Fotos: Daniel Schär, Rolf Baumann / Druck: Unionsdruckerei AG Schaffhausen