Sonstige Marktregeln



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Sonstige Marktregeln Kapitel 7 Elektronischer Austausch von Netzabrechnungsdaten Version 1.4

Dokument-Historie Version Release Veröffentlichung Inkrafttreten Anmerkungen 1 0 31.08.2007 01.11.2007 Erstversion 1 1 08.01.2007 04.02.2008 neue Version 01.11 der Dokumentation ebutilities Invoice angefügt 1 2 28.02.2011 03.03.2011 Bezugnahmen im Text auf das ElWOG 2010 aktualisiert 1 3 01.12.2011 01.01.2012 Entfernung der Prozessdokumentation aus dem Anhang Aktualisierung auf neue Version 2.0.0.1 der Dokumentation ebutilities Invoice 1 4 09.08.2012 09.08.2012 Erweiterung des Produktnummernkatalogs auf Version 2.00. Integriert wurden Produktnummern für die Ökostrompauschale und den Okostromförderbeitrag Version 1.4

Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 4 2. ÜBERTRAGUNG DER ABRECHNUNGSDATEN... 4 2.1 Allgemeine Regelungen... 4 2.2 Rechnungslegung... 5 2.3 Übertragungsmedium... 5 2.3.1 Standard-Datenübertragung... 5 2.3.2 Abweichende Vereinbarungen zur Datenübertragung... 5 2.4 Verschlüsselung... 5 2.5 Authentifizierung... 5 2.6 Konvention für die Bildung der Dateinamen... 5 2.6.1 Beschreibung... 6 2.7 Zeitpunkt der Übertragung... 6 3. FORMATBESCHREIBUNG... 7 3.1 Aktuelle Version... 7 3.2 Änderungsprozess... 7 3.3 Versionierung... 8 3.4 XML Schema... 8 3.5 Schema-Beschreibung... 8 3.6 Produktnummernkatalog... 8 4. ABLAUF DER ÜBERTRAGUNG... 9 5. ANHANG...10 5.1 Aktuelle Version des ebutilities-invoice XML-Standards...10 5.2 Aktuelle Version des Produktnummernkatalogs...10 5.3 Aktuelle Version der Dokumentation des ebutilities-invoice XML-Standards...10 3

1. Einleitung Im liberalisierten Energiemarkt hat der Netzbenutzer die Möglichkeit, die Netzrechnungen vom Netzbetreiber an den eigenen Lieferanten übermitteln zu lassen. Damit wird es dem Lieferanten ermöglicht, dem Kunden neben der Energieabrechnung auch die Abrechnung der Netznutzungsentgelte in einer kombinierten Rechnung zur Verfügung zu stellen. Um diese Art der Rechnungslegung durch den Lieferanten möglichst effizient zu gestalten, ist es erforderlich, dass der Netzbetreiber dem Lieferanten die Netzabrechnungsdaten, in standardisierter elektronischer Form zur Verfügung stellt. Durch die Einführung der strukturierten elektronischen Übermittlung von Abrechnungsdaten wird der Aufwand für den Prozess der Rechnungslegung bei den Lieferanten die ihren Kunden eine kombinierte Rechnung legen, vereinfacht und eine Automatisierung unterstützt. In weiterer Folge soll nach der elektronischen Übermittlung von strukturierten Netzrechnungsdaten auch das Ziel einer vollständigen elektronischen Rechnungslegung erreicht werden, bei der es nicht mehr erforderlich ist, dass die Netzrechnungen in Papierform vom Netzbetreiber an den Lieferanten versendet werden müssen. Als Übertragungsstandard wurde der internationale, offene Standard Extensible Markup Language (XML) gewählt. Das vorliegende Kapitel 7 der Sonstigen Marktregeln beschreibt die grundsätzlichen Regeln zur Übertragung der Daten, das Datenformat (XML) sowie den Ablauf der Übertragung. Die jeweils aktuelle und in der Arbeitsgruppe vereinbarte Version des XML-Schemas, der dazugehörigen Dokumentation sowie des Produktnummernkatalogs wird jeweils auf der Web-Seite der ECA (www.e-control.at) veröffentlicht. 2. Übertragung der Abrechnungsdaten 2.1 Allgemeine Regelungen Grundsätzlich erfolgt eine elektronische Übermittlung der strukturierten Netzabrechnungsdaten an den Lieferanten nur auf dessen Wunsch und nur für jene Kunden, die ihre Netzabrechnung an den Lieferanten übermitteln lassen. Die Übertragung der XML-Dateien hat gemäß den Regelungen des Kapitels 7 der Sonstigen Marktregeln zu erfolgen. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen sind bilateral zwischen 4

Netzbetreiber und Lieferant zu vereinbaren (z.b. durch den bestehenden oder einen erweiterten Datenübermittlungsvertrag). 2.2 Rechnungslegung Im Rahmen der elektronischen Übermittlung der Netzabrechnungsdaten sind auch die Voraussetzungen des 81 ElWOG 2010 zu erfüllen. 2.3 Übertragungsmedium Der Standard für das Übertragungsverfahren der Dateien ist FTP (File Transfer-Protocol). 2.3.1 Standard-Datenübertragung Der Netzbetreiber ist für die Übermittlung der Daten an den Lieferanten verantwortlich. Er hat die Daten auf einen vom Lieferanten festzulegenden FTP-Server zu übertragen. 2.3.2 Abweichende Vereinbarungen zur Datenübertragung Netzbetreiber und Lieferanten sind berechtigt, von Punkt 2.3.1 abweichende Vereinbarungen zur Datenübertragung einvernehmlich in den gemäß 65 Abs. 1 ElWOG 2010 und den Landesausführungsbestimmungen zu 45 Z 19 ElWOG 2010 abzuschließenden Verträgen über den Datenaustausch zu regeln. Sofern keine derartigen vertraglichen Regelungen vorliegen, erfolgt die Übermittlung der Daten gemäß Punkt 2.3.1. 2.4 Verschlüsselung Durch den offenen Standard von XML und die Übertragung sensibler Kundendaten ist eine Verschlüsselung der XML-Dateien oder ein verschlüsselter Datenübertragungsweg erforderlich. Die Art der Verschlüsselung ist zwischen Netzbetreiber und Lieferant bilateral zu vereinbaren (z.b. in der Datenübertragungsvereinbarung). 2.5 Authentifizierung Es ist dafür Sorge zu tragen, dass nur die dafür vorgesehen Berechtigten Zugriff auf den FTP-Server erhalten bzw. die auf dem FTP-Server bereitgestellten Daten nur den vorgesehen Zugriffsberechtigten zugänglich sind. 2.6 Konvention für die Bildung der Dateinamen Um eindeutige Dateinamen sicherzustellen und die Verwaltung der gesendeten und eingelangten Dateien zu vereinfachen gilt die folgende Konvention zur Bildung von Dateinamen: Sender_Empfänger_Zeitstempel_InvoiceNumber 5

2.6.1 Beschreibung Sender Empfänger Zeitstempel InvoiceNumber Name des Absenders (EC-Nummer) Name des Empfängers (EC-Nummer) Jahr, Monat,Tag und Lokalzeit an dem die Datei erstellt wurde, Format: JJJJMMTTHHMMSS Fakturanummer oder generierte Nummer auf die bei Storno referenziert werden kann Die Dateinamen sollen nicht gegen die Inhalte in den Dateien geprüft werden. Maßgeblich ist der Inhalt einer Datei. 2.7 Zeitpunkt der Übertragung Die Netzabrechnungsdaten sind je nach Ableseintervall der betreffenden Kunden vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermitteln, spätestens jedoch 2 Arbeitstage nach Faktura. 6

3. Formatbeschreibung 3.1 Aktuelle Version Als Datenformat zur Übertragung der Netzrechnungsdaten ist das von der österreichischen Elektrizitätswirtschaft entworfene XML-Schema ebutilities-invoice in der jeweils aktuellen, von der E-Control genehmigten und auf der Homepage www.e-control.at publizierten Version zu verwenden. 3.2 Änderungsprozess Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Version sind Datenübermittlungen entsprechend einer Vorgängerversion nicht mehr zulässig. Sämtliche Änderungen dieses Kapitels der Sonstigen Marktregeln, sowie des damit verbunden XML-Schemas, der Dokumentation und des Produktnummernkatalogs erfolgen innerhalb des Marktregelprozesses der ECA. Im Zuge der Implementierung der elektronischen Übermittlung der Netzabrechnungsdaten kann es erforderlich werden, kurzfristig Änderungen an den Dokumenten durchzuführen. Um dies zu unterstützen, werden abweichend von den allgemeinen Vorgehensweisen im Marktregelprozess für dieses Kapitel der Sonstigen Marktregeln abweichende Regelungen betreffend die Umsetzung von Änderungen getroffen. Um den beschleunigten Änderungsprozess zu unterstützen wird für kurzfristige Änderungen des Kapitels 7 der Sonstigen Marktregeln auf eine Befassung durch das Marktregeln- Koordinierungs-Komitee verzichtet. 1 Einbringen von Änderungsvorschlägen Vorschläge für Änderungen an den Inhalten des Kapitels 7 können von Österreichs Energie oder auch einzelnen Marktteilnehmern an die ECA übermittelt werden. Die Vorschläge werden unmittelbar nach Einlangen von der ECA an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Marktprozesse/IT weitergeleitet. Diese hat mindestens 10 Arbeitstage Zeit, Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen abzugeben. Sofern keine Stellungnahmen übermittelt werden, die einer Änderung entgegenstehen, werden die Änderungen umgehend umgesetzt. Andernfalls wird kurzfristig eine Sitzung der AG einberufen, um über die Änderungen zu diskutieren und eine möglichst einvernehmliche Entscheidung zu fällen. Der Beginn der Gültigkeit einer neuen Version wird in Abstimmung zwischen der ECA und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Marktprozesse/IT festgelegt. 7

2. Veröffentlichung auf Website ECA Die jeweils aktuelle und in der Arbeitsgruppe vereinbarte Version des XML-Schemas, der dazugehörigen Dokumentation sowie des Produktnummernkatalogs wird jeweils auf der Web-Seite der ECA (www.e-control.at) veröffentlicht. 3.3 Versionierung Um die spätere Nachvollziehbarkeit und formale Richtigkeit der übertragenen Dateien zu garantieren werden folgende Versionierungsregeln angewandt: Änderungen Hundertstel = Fehlerbereinigung Änderungen Zehntel: Ergänzung oder Entfernung um einzelne Elemente Änderung Einer / Zehner: Größere Anpassung -> z.b. Erweiterung um Sparte Gas 3.4 XML Schema Es ist die auf der Homepage der E-Control Austria www.e-control.at publizierte Version des XML-Schemas zu verwenden. 3.5 Schema-Beschreibung Die aktuelle Beschreibung des XML-Schemas ebutilities-invoice wird auf der Homepage der E-Control Austria www.e-control.at publiziert. 3.6 Produktnummernkatalog Es ist die im Anhang dieses Dokuments bzw. auf der Homepage der E-Control Austria www.e-control.at publizierte Version des Produktnummernkatalogs zu verwenden. 8

4. Ablauf der Übertragung Jeder Lieferant, der bei seinen Kunden auch die Abrechnung der Netznutzungsentgelte durchführt und die Netzabrechnungsdaten in elektronischer Form benötigt, hat den Netzbetreiber zur Übermittlung der strukturierten Netzabrechnungsdaten in der jeweils aktuellen Version schriftlich aufzufordern und den Beginn der Datenübermittlung mitzuteilen. Alle über dieses Dokuments hinausgehenden Regelungen sind im Datenaustauschvertragvertrag (gemäß 45 Z 19 ElWOG) bilateral zwischen Netzbetreiber und Lieferanten zu vereinbaren. Diese bilateralen Vereinbarungen gelten für sämtliche Zählpunkte eines Lieferanten, für die der Lieferant vom Netzbetreiber Netzabrechnungen erhält. Es können im Datenaustauschvertrag insbesondere die folgenden Vereinbarungen festgelegt werden: Beginn der Datenübermittlung Festlegungen zum Übertragungsmedium Festlegungen zur Ausprägung des Datenformates Art der Verschlüsselung 9

5. Anhang 5.1 Aktuelle Version des ebutilities-invoice XML-Standards Die aktuelle Version des ebutilities-invoice XML-Standards zur Übermittlung der Netzabrechnungsdaten ist die Version 2.00 Sie finden die Datei auf der Webseite der E-Control Austria www.e-control.at im Bereich Recht/Marktregeln/Sonstige-Marktregeln-Strom http://www.e-control.at/de/recht/marktregeln/sonstige-marktregeln-strom 5.2 Aktuelle Version des Produktnummernkatalogs Die aktuelle Version des Produktnummernkatalogs des ebutilities-invoice XML-Standards zur Übermittlung der Netzabrechnungsdaten ist die Version 02.00 Sie finden die Datei auf der Webseite der E-Control Austria www.e-control.at im Bereich Recht/Marktregeln/Sonstige-Marktregeln-Strom http://www.e-control.at/de/recht/marktregeln/sonstige-marktregeln-strom 5.3 Aktuelle Version der Dokumentation des ebutilities-invoice XML-Standards Die aktuelle Version der Dokumentation des ebutilities-invoice XML-Standards zur Übermittlung der Netzabrechnungsdaten ist die Version 2.00.1 Sie finden die Datei auf der Webseite der E-Control Austria www.e-control.at im Bereich Recht/Marktregeln/Sonstige-Marktregeln-Strom http://www.e-control.at/de/recht/marktregeln/sonstige-marktregeln-strom 10