Anhang 16 g Best Execution Policy Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 1 von 6
Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Sicherstellung von bestm glicher Auftragsausf hrung... 3 4. Vorrang der Kundenweisung... 3 5. Gewichtung der Faktoren... 3 a. Preis und Kosten... 4 b. Ausf hrungsgeschwindigkeit... 4 c. Ausf hrungswahrscheinlichkeit...4 d. Umfang des Auftrags... 5 e. Art des Auftrags...5 f. sonstige f r die Ausf hrung relevante Kriterien... 5 6. Bewertung der Intermedi re bzw. Ausf hrungspl tze (Screening)... 5 7. Abweichende Ausf hrung im Ausnahmefall... 6 8. Zusammenlegen von Auftr gen/ Bocktrades... 6 9. Auslagerung des Fondsmanagements... 6 10. berpr fung der Ausf hrungsgrunds tze... 7 Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 2 von 6
1 Zielsetzung Gem den Vorgaben der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID), des 33a WpHG, 2 Absatz 4 KAVerOV in Verbindung mit 168 Abs. 7 KAGB, in Verbindung mit Art. 27, 28 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sind Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, eine Best Execution Policy (Policy) aufzustellen, um im Interesse ihrer Kunden bestm gliche Handelsergebnisse zu erzielen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften haben den Anlegern angemessene Informationen ber die festgelegten Ausf hrungsgrunds tze und ber wesentliche nderungen dieser Grunds tze zur Verf gung zu stellen. Dar ber hinaus sind die f r das jeweilige Sonderverm gen vereinbarten speziellen Best Execution- Vorschriften zu beachten. Sofern dem FRANKFURT-TRUST (FT) keine anderen ausdr cklichen Weisungen (z.b. in Form von Brokerlisten) vorliegen, greifen die nachfolgend dargestellten Regelungen zur Best Execution. Um dauerhaft bestm gliche Ergebnisse bei der Ausf hrung von Orders zu erreichen, werden die einzelnen ergebnisbestimmenden Faktoren bei der Brokerauswahl beschrieben und gewichtet, so dass auf dieser Basis eine Bewertung und Auswahl der Broker erfolgen kann. 2 Anwendungsbereich Die nachfolgend dargestellten Grunds tze f r die Ausf hrung von Auftr gen zielen darauf ab, im Rahmen von Transaktionen f r die kollektive Verm gensverwaltung und die Finanzportfolioverwaltung das bestm gliche Ergebnis f r das Investmentverm gen bzw. den Anleger zu erreichen. Die Grunds tze gelten f r alle Anleger im Rahmen der kollektiven Verm gensverwaltung und f r Anleger/Kunden der Finanzportfolioverwaltung. Unter Transaktionen ist der Erwerb oder die Ver u erung von Finanzinstrumenten zu verstehen. Darunter fallen sowohl Wertpapier-, Derivate- und Devisengesch fte als auch die Ausf hrung, die an regulierten M rkten und multilateralen Handelsplattformen notiert und gehandelt werden. Unter bestimmten Umst nden k nnen Auftr ge auch au erhalb eines regulierten Marktes oder einer multilateralen Handelsplattformen ausgef hrt werden, um das bestm gliche Ergebnis f r Kundenauftr ge zu erzielen. Sie finden keine Anwendung auf das Depotgesch ft und die Ausgabe- und R cknahme von Fondsanteilen durch den FT. 3 Sicherstellung von bestm glicher Auftragsausf hrung Der FT erteilt Auftr ge zum Zwecke des Erwerbs oder der Ver u erung von Finanzinstrumenten grunds tzlich ber Intermedi re (Broker, Banken, etc.). FT holt hierzu Kursofferten ein bzw. t tigt Abschl sse auf der Basis solcher Kursstellungen. Nicht b rsengehandelte Derivate (OTC-Derivate) schliesst FT in der Regel unmittelbar mit dem jeweiligen Intermedi r/broker auf Grundlage von standardisierten Rahmenvertr gen ab. 4 Vorrang der Kundenweisung Bei Erhalt einer spezifischen Kundenanweisung f hrt FT diese Weisung entsprechend aus. In einem solchen Fall kann FT davon absehen, Ma nahmen zu ergreifen, die zur Erzielung des bestm glichen Ergebnisses bei Ausf hrung von Kundenauftr gen urspr nglich vorgesehen waren. Eine Kundenanweisung hat stets Vorrang vor dieser Policy und wird von FT im Rahmen der Orderplatzierung umgesetzt. 5 Gewichtung der Faktoren Um Best Execution zu gew hrleisten, erstellt der FT Grunds tze zur Auftragsausf hrung f r alle Arten von Finanzinstrumenten. Die Grunds tze orientieren sich an den folgenden, gesetzlich vorgegebenen Faktoren: Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 3 von 6
a) Preis des Finanzinstruments und die Transaktionskosten b) Ausf hrungsgeschwindigkeit c) Ausf hrungswahrscheinlichkeit d) Umfang des Auftrags e) Abwicklung des Auftrags f) Art des Auftrags g) sonstige f r die Ausf hrung relevante Kriterien. Die vorstehend aufgez hlten Faktoren werden im allgemeinen Kundeninteresse in Abh ngigkeit von der Art des Verm gensgegenstandes und des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet, um eine Auswahl der einzuschaltenden Intermedi re zu erm glichen. Die Gewichtung dieser Faktoren bestimmt sich nach folgenden Kriterien: die Merkmale der Anlageziele, Merkmale der betreffenden Finanzinstrumente oder Produkte, die spezifischen Risiken des Investmentverm gens, die aktuelle Marktlage, die Merkmale des Kundenauftrags, die Spezifika der Ausf hrungspl tze und Ausf hrungsorte und sonstige zul ssige und/oder rechtlich erforderliche Kriterien. Die Gewichtung wird nicht fest vorgegeben, sondern variiert je nach Auftrag. a) Preis und Kosten Wichtige Aspekte f r das bestm gliche Ergebnis bei der Orderausf hrung sind der Preis und die Kosten inklusive der Nebenkosten der Ausf hrung. F r den K ufer eines Finanzinstruments ist das zu zahlende Gesamtentgelt ma geblich, das sich aus dem Preis des Finanzinstruments zuz glich aller anfallenden Nebenkosten zusammensetzt. Das sind explizite Kosten wie Geb hren und Steuern und implizite Kosten wie Bid-Ask Spread, Market Impact, Zulassungsgeb hren, Transaktions- und Handelsentgelte des gew hlten Ausf hrungsplatzes, Anbindungs- und Teilnahmeentgelte, Clearing- und Abwicklungsgeb hren, Euroclear Liefergeb hren, Kosten eines Lagerstellenwechsels sowie sonstige Geb hren, die an Dritte, die an der Ausf hrung des Auftrags beteiligt sind, bezahlt werden. b) Ausf hrungsgeschwindigkeit Unter diesem Kriterium wird die Zeitspanne von Entgegennahme der Order bis zur theoretischen Ausf hrbarkeit ber einen Intermedi r oder einen Handelsplatz verstanden. Die Geschwindigkeit eines Handelsplatzes wird ma geblich von der Art des Marktmodells bestimmt (z.b. fortlaufende Auktionen, Quote-getriebene Preisfeststellungen, etc.). Daneben kann der Prozess zur Weiterleitung der Order an den Ausf hrungsplatz ma geblich sein. Eine direkte Anbindung des Intermedi rs/ Brokers an den Ausf hrungsplatz kann bspw. dadurch als wichtiger Vorteil angesehen werden. hnliches gilt f r die Ausf hrungsgeschwindigkeit. Dabei sind die Weisungen des Fondsmanagers zu beachten. c) Ausf hrungswahrscheinlichkeit Die Wahrscheinlichkeit der Orderausf hrung an einem Handelsplatz h ngt ma geblich von der jeweiligen Liquidit t des Finanzinstruments an diesem Handelsplatz ab. In diesem Zusammenhang werden auch Betreuer und/oder Market Maker als Liquidit tsspender betrachtet, die die jeweilige Ausf hrungswahrscheinlichkeit signifikant beeinflussen k nnen. Unter dem Teilaspekt Wahrscheinlichkeit der Abwicklung lassen sich die Risiken problembehafteter Abwicklung von Finanzinstrumenten zusammenfassen, die im Ergebnis zu einer Beeintr chtigung der Lieferung f hren k nnen. Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 4 von 6
d) Umfang des Auftrages Darunter ist die Ordergr e zu verstehen. So kann es vorkommen, dass Orders erteilt werden, die den markt blichen Gesch ftsumfang bersteigen (Blocktrades). Die F higkeit eines Handelspartners, in bestimmten Marktsegmenten und -situationen gro e Auftr ge abwickeln zu k nnen, kann die Ordervergabe determinieren. e) Art des Auftrages Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Orderarten, die an den jeweiligen Handelspl tzen aufgegeben werden k nnen. Beispiele hierf r sind: Unlimitierte bzw. Limitierte Orders Zeitlich befristete Orders Stop-Loss Orders, Stop-Buy Orders Andere Ordertypen (GTC, FOK, etc.). Der Fondsmanager gibt bei Orderaufgabe die Art des Auftrages eindeutig vor. Daher kommen von vornherein nur Intermedi re und Handelspl tze in Frage, die in der Lage sind, die gew nschte Orderart auszuf hren. Dabei kann es sich um eine Orderauspr gung handeln, die gleichzeitig ein Ausschlusskriterium f r Intermedi r und Handelspl tze bilden kann. f) Sonstige f r die Ausf hrung relevante Kriterien Hierzu geh ren die Handels berwachung, das Beschwerdemanagement und die Beschwerdebearbeitung, Handelszeiten, die Belastbarkeit von Leistungsversprechen, die Verbindlichkeit von Quotes und sonstige Preisinformationen, die Auswahlm glichkeit bez glich der Orderzus tze und Ausf hrungsarten, die Form des Orderbuchs, das Kontrahenten-Risiko der Handelspartner oder die Abwicklungssicherheit sowie die Anschlusskosten an einen Ausf hrungsplatz, Schutzmechanismen im Regelwerk, Informations- und Beratungsleistungen der Ausf hrungseinrichtungen oder Lagerstelle des Finanzinstruments. 6 Bewertung der Intermedi re bzw. Ausf hrungspl tze (Screening) Als Ausf hrungsplatz kommen in Betracht: ein geregelter Markt (B rsen, z.b. Euronext, Xetra etc.), ein multilaterales Handelssystem (MTF, z.b. Alternext), ein Market Maker, ein sonstiger Liquidit tsgeber oder eine Einrichtung, die in einem Drittland eine vergleichbare Funktion aus bt. Das Fondsmanagement w hlt die geeigneten Intermedi re / Ausf hrungspl tze zun chst dadurch aus, dass es sich von den in Betracht kommenden Intermedi ren deren Best Execution Policy regelm ig (j hrlich) zur Verf gung stellen l sst und sie bewertet. Es wird dar ber hinaus regelm ig eine Broker-Due-Diligence durchgef hrt. Dieser Auswahlprozess gew hrleistet gem der gewichteten Faktoren gleichbleibend bestm gliche Ergebnisse bei der Ausf hrung von Orders. Hier wird auch anhand der Best Execution Policies des Brokers/ Intermedi rs eine Absch tzung dar ber getroffen, wie gut diese die identifizierten Faktoren befriedigen k nnen. FT setzt nur Broker ein, die f r die Bereiche Aktien oder Renten von FT ausgew hlt wurden und zweimal pro Jahr berpr ft und gegebenenfalls aktualisiert werden. FT pr ft zudem, ob die Intermedi re ihrerseits ber angemessene Vorkehrungen verf gen, die sie in die Lage versetzen, die bestm gliche Ausf hrung der Order zu gew hrleisten. F r die Auswahl aller zur Verf gung stehenden Broker ist eine Arbeitsanweisung in Kraft gesetzt worden, die diesen Auswahlprozess dezidiert beschreibt Die Order folgender Verm gensgegenst nde gibt FT berwiegend an Intermedi re, die auf der Brokerliste genannt sind: Aktien (Inland / Ausland), Renten (Inland / Ausland), Verbriefte Derivate, OTC-Derivate, Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 5 von 6
Geldmarktinstrumente (ausgenommen FX und Terminkonten, f r die die Bonit t des Kontrahenten von besonderer Bedeutung ist). Bei Orders, die Investmentfonds (Inland /Ausland) betreffen, erfolgt ein Handel ber die Verwahrstelle des jeweiligen Investmentfonds bzw. ber Fondsplattformen. Auftr ge werden per Fax oder Mail aufgegeben und nach Eingang der Preise ausgezeichnet. Die Verwahrstelle rechnet die Konditionen, die Kostentransparenz ist gegeben. Die Ausf hrungswahrscheinlichkeit ist ebenfalls hoch. Zu den Ausgabeaufschl gen der Verwahrstellen kommen gegebenenfalls noch Euroclear Liefergeb hren hinzu. Da ein und derselbe Kontrakt b rsengehandelter Derivate in der Regel nicht an mehreren Terminb rsen gehandelt wird, ist die Auswahlm glichkeit eines Ausf hrungsplatzes hinf llig. Die Aufgabe der Orders erfolgt ber geeignete Gegenparteien, die einen Zugang zu den jeweiligen B rsen haben. Die jeweiligen Preise /Kosten der Ausf hrungen werden zwischen FT und dem Broker individuell vereinbart und werden bei der konkreten Preisanfrage der Order berpr ft. Alle Preise /Kosten orientieren sich am Marktstandard. Die auf der Brokerliste gef hrten Broker/Intermedi re m ssen einen direkten Anschluss an die entsprechenden B rsen und Marktpl tze haben. Die Ausf hrungskosten und die Ausf hrungsgeschwindigkeit des Intermedi rs werden anhand seiner Best Execution Policy gemessen und stichprobenartig berpr ft. Dies gilt ebenso f r die Ausf hrungswahrscheinlichkeit und die Abwicklung der Gesch fte. Sollte im Einzelfall f r ein bestimmtes Gesch ft ein Intermedi r, der nicht auf der Brokerliste aufgef hrt ist, einen besseren Preis bzw. eine h here Liquidit t bieten (sog. Opportunity) kann die Order auch ber diesen ausgef hrt werden, soweit das Fondsmanagement oder der Tradingdesk sich davon berzeugt haben, dass dieser Intermedi r den Best-Execution-Anforderungen gen gt. In der Brokerliste ist dies entsprechend ber cksichtigt. 7 Abweichende Ausf hrung im Ausnahmefall Soweit au ergew hnliche Marktverh ltnisse, eine Marktst rung oder Systemausf lle eine von diesen Ausf hrungsgrunds tzen abweichende Ausf hrung erfordert, wird FT diese unter Wahrung des Kundeninteresses ausf hren. 8 Zusammenlegung von Auftr gen/ Blocktrades FT stellt sicher, dass von ihr mit der Auftragsausf hrung betraute Intermedi re eingehende Orders grunds tzlich der Reihe nach umgehend ausf hren (first in, first out). Sollte aufgrund der Art des Auftrags oder der herrschenden Marktbedingungen eine Auftragsabwicklung in der Reihenfolge des Eingangs nicht m glich oder im Hinblick auf die Interessen des/der Investmentverm gen oder der Anleger nicht sinnvoll sein, k nnen Kauf- und/oder Verkaufsauftr ge auch geb ndelt und als aggregierte Order zur Ausf hrung gebracht werden, um die sich hierdurch ergebenden Kostenvorteile f r gr ere Orders nutzen zu k nnen. FT wird Auftr ge jedoch nur dann zusammenlegen, wenn die Zusammenlegung der Auftr ge f r keines der einzelnen Investmentverm gen oder f r den Anleger insgesamt von Nachteil ist. 9 Auslagerung des Fondsmanagements FT lagert in einigen F llen das Fondsmanagement f r die von ihr verwalteten Investmentverm gen gem 36 KAGB auf externe Fondsmanager aus. In diesen F llen k nnen Handelsgesch fte ber den Tradingdesk des externen Managers ausgef hrt werden. Die externen Fondsmanager werden vertraglich verpflichtet, ihrerseits alle sich aus 168 Abs. 7 KAGB i.v.m. 2 Abs. 1 KAVerOV i.v.m. Artikel 27, 28 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 ergebenden Pflichten zur Best Execution zu beachten und einzuhalten. FT pr ft j hrlich, ob die Ausf hrungsgrunds tze der externen Manager im Einklang mit den eigenen Grunds tzen stehen. Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 6 von 6
10 berpr fung der Ausf hrungsgrunds tze FT pr ft diese Ausf hrungsgrunds tze regelm ig, mindestens j hrlich und passt sie ggf. an. Eine berpr fung findet auch statt, wenn eine wesentliche Ver nderung des Marktumfeldes eintritt, welche das Erzielen bestm glicher Ergebnisse im Rahmen dieser Policy beeintr chtigen kann. FT wird ber wesentliche nderungen der Best Execution Policy informieren. Best Execution Policy Stand: M rz 2016 Seite 7 von 6