Prof. Dr. Georg Bitter Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium im HS 2013 1 Schwerpunktstudium Wirtschaftsrecht Allgemeiner Teil (Obligatorischer Teil) - 15 SWS - HandelsR (3 SWS) GesellschaftsR (3 SWS) KredSichR (3 SWS) ArbeitsR (3 SWS) Ökon. Analyse (3 SWS) Besonderer Teil (Wahlbereich) - 4 SWS - IPR/ Int. WirtschaftR Bank-/ KapitalmarktR GesellschaftsR Koll. ArbeitsR Medizin-/ GesundheitsR Insolvenz/ Sanierung Versicherungsrecht Geistiges Eigentum SteuerR Dt. u. Europ. WettbewerbsR Seminar - 2 SWS - 2
Prüfungsleistungen Prüfungsart Prüfungsdauer Inhalt der Prüfung Gewicht Aufsichtsarbeit derzeit noch 5 Stunden Allgemeiner Teil 50 % Studienarbeit 4 Wochen wahlweise Allgemeiner oder Besonderer Teil 30 % Mündliche Prüfung 15 Minuten Besonderer Teil 20 % 3 Prüfungsrecht - Jede Prüfungsleistung muss bestanden werden Problem: BVerwG v. 29.5.2013 6 C 18/12, DVBl 2013, 1122 (b.w.) - Jede Prüfungsleistung kann einzeln wiederholt werden Freischussregelung gilt für jede Prüfungsleistung - Rücktritt von einzelnen Prüfungsleistungen ist möglich - unechter Verbesserungsversuch = Rücktritt von bestandener Prüfungsleistung Frist: 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses 4
Prüfungsrecht Urteil des BVerwG v. 29.5.2013 6 C 18/12, DVBl 2013, 1122 - Das Bestehen jeder Prüfungsleistung kann für die Zwecke des Staatsexamens nicht verlangt werden (arg.: Art. 12 GG). das Urteil gilt nicht für den Bachelor Unternehmensjurist/in über die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden - nur der gewichtete Durchschnitt muss 4,0 Punkte erreichen - unechter Verbesserungsversuch ist nicht möglich, da der Rücktritt von einer einzelnen Prüfungsleistung noch nicht das Nichtbestehen des Schwerpunktes zur Folge hat - bei Nichtbestehen ist die Wiederholung aller drei Prüfungsteile nötig 5 Prüfungsrecht Vorläufige Lösung der Problematik - Abteilung gewährt ein Wahlrecht: - Option A: Fortsetzung der Prüfung nach dem bisherigen Recht auch für die Zwecke des Staatsexamens (Grundrechtsverzicht) Folge: Geltung aller Regeln von Folie 4 auch für das Staatsexamen - Option B: Prüfling macht die Unwirksamkeit der JuSPO für die Zwecke des Staatsexamens geltend (gemäß dem Urteil des BVerwG) Folge: getrenntes Wiederholungssystem für den Bachelor Unternehmensjurist/in und das Staatsexamen; für die Zwecke des Staatsexamens gilt Folie 5 - unechter Verbesserungsversuch auch für den Bachelor Unternehmensjurist/in nur bei Wahl der Option A 6
Anmeldung zum Schwerpunktstudium via elektronischer Prüfungsanmeldung 1. Anmeldung zum Schwerpunkt: keine gesonderte Anmeldung zum Schwerpunkt Unternehmensjuristen können sich zu jeder Prüfungsleistung direkt anmelden! Anmeldevoraussetzung für Prüfungsleistungen: 4. Semester 2. Anmeldung zum Wahlbereich (BT): jederzeit möglich notwendig für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung und zur Studienarbeit! 7 Anmeldung zum Schwerpunktstudium 3. Anmeldung zur den einzelnen Prüfungsleistungen: - Aufsichtsarbeit Mitte Januar Mitte Juli Anmeldefrist: 1.11. 30.11. 1.5. 30.5. via elektronischer Prüfungsanmeldung - mündliche Prüfung im Frühjahr im Herbst Anmeldefrist: 1.11. 30.11. 1.5. 30.5. via elektronischer Prüfungsanmeldung - Studienarbeit via Formular (siehe Homepage) direkt bei den Lehrstühlen 8
Schwerpunkt der Aufsichtsarbeit 1. Mitte Januar: Handelsrecht / Kreditsicherungsrecht Zusatzfrage: Ökonomische Analyse des Rechts 2. Mitte Juli: Arbeitsrecht / Gesellschaftsrecht Zusatzfrage: Ökonomische Analyse des Rechts 9 Wahlbereich 1: IPR / Internationales Wirtschaftsrecht IPR II = Internationales Unternehmensrecht (2 SWS) Internationales Wirtschaftsrecht (1 SWS) Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung (1 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Schroeter 10
Wahlbereich 2: Bank-/ Kapitalmarktrecht Bankrecht (2 SWS) Kapitalmarktrecht (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Bitter 11 Wahlbereich 3: Gesellschaftsrecht Aktienrecht (2 SWS) Konzernrecht (1 SWS) Unternehmensnachfolge (1 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Schäfer 12
Wahlbereich 4: Kollektives Arbeitsrecht Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS) Recht der Mitbestimmung (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Maschmann 13 Wahlbereich 5: Insolvenz und Sanierung Insolvenz und Sanierung: Grundlagen (2 SWS) Insolvenz und Sanierung: Vertiefung mit Schwerpunkt Insolvenzpraxis (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Bitter - Homepage: www.zis.uni-mannheim.de Vorlesungen 14
Wahlbereich 6: Versicherungsrecht Versicherungsrecht I (2 SWS) Versicherungsrecht II (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Brand - Homepage: http://brand.uni-mannheim.de/lehre 15 Wahlbereich 7: Geistiges Eigentum und Lauterkeitsrecht Grundlagenvorlesung (Pflicht): Deutsches und europäisches Recht des Geistigen Eigentums (2 SWS) Vertiefungsvorlesungen (freie Wahl von 2 SWS): UWG = Lauterkeitsrecht (1 SWS im HS) Markenrecht (1 SWS im FS) Patentrecht (1 SWS im FS) Urheberrecht (1 SWS im HS) Ansprechpartner: Prof. Dr. Mary-Rose McGuire 16
Wahlbereich 8: Medizin- und Gesundheitsrecht Medizinrecht (2 SWS) Arzthaftungsrecht (1 SWS) Arzneimittel- und Medizinprodukterecht (1 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Taupitz - Homepage: http://medizinrecht.uni-mannheim.de 17 Wahlbereich 9: Steuerrecht Steuerverfahrensrecht (2 SWS) Umsatzsteuerrecht (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Engert Lehrstuhl Prof. Dr. Fetzer 18
Wahlbereich 10: Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Fusionskontrolle (2 SWS) Missbrauch von Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen durch Staaten (2 SWS) - Ansprechpartner: Lehrstuhl Prof. Dr. Schweitzer - Homepage: http://schweitzer.jura.uni-mannheim.de 19