Informativ Mai Nr.09/2010 Änderung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer zum 01.07.2010 Liebe(r) Rhion-Partner(in), bereits im August 2009 wurde von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt im Rahmen des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform auch eine Neuordnung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer beschlossen: Auf dieser Basis treten zum 1. Juli 2010 nun verschiedene Neuregelungen in Kraft. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Änderungen sind zur Ihrer Information nachfolgend aufgeführt: Der Feuerschutzsteuer unterliegen künftig ausdrücklich nur noch der Feuer- und Feuer- Betriebsunterbrechungsversicherung sowie der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können. Die Bemessungsgrundlagen beider Steuern werden vereinheitlich. Versicherungsart Anteil Versicherungsteuer Anteil Feuerschutzsteuer Feuer / Feuer- Betriebsunterbrechung 60% 40% Wohngebäude 86% 14% Hausrat 85% 15% bei gewerblichen Feuerversicherungen sinkt der Versicherungsteuersatz von bisher 14 Prozent auf künftig faktisch 13,2 Prozent während sich der Feuerschutzsteuersatz im Gegenzug von bisher 8 Prozent auf faktisch 8,8 Prozent erhöht. bei Wohngebäudeversicherungen sinkt der Versicherungsteuersatz von bisher 17,75 Prozent auf künftig faktisch 16,34 Prozent während sich der Feuerschutzsteuersatz im Gegenzug von bisher faktisch 2 auf faktisch 2,66 Prozent erhöht. 1
Informativ bei Hausratversicherungen sinkt der Versicherungsteuersatz von bisher 18 Prozent auf künftig faktisch 16,15 Prozent, während sich der Feuerschutzsteuersatz im Gegenzug von bisher faktisch 1,6 auf künftig faktisch 2,85 Prozent (= 19 Prozent von 15 Prozent der Prämie) erhöht. Kurzübersicht der Steuersätze vor und nach der Umstellung Versicherungsart Versicherungsteuer Feuerschutzsteuer alt neu alt neu Feuer / Feuer-Betriebsunterbrechung 14,00% 13,20% 8,00% 8,80% Gewerbliche Gebäude 17,75% 19,00% 2,00% 0,00% Wohngebäude 17,75% 16,34% 2,00% 2,66% Hausrat 18,00% 16,15% 1,60% 2,85% Was bedeutet dies für unsere Kunden? Die dargestellten Änderungen sind für die Kunden insofern nicht unbedeutend, da nur die Versicherungsteuer direkt vom Versicherungsnehmer gezahlt wird, während die Feuerschutzsteuer vom Versicherungsunternehmen zu erbringen ist. Für die Rhion wurde entschieden, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen überwiegend zu Gunsten der Kunden auszulegen und umzusetzen. Es wird daher keine Anhebung bzw. Veränderung der Nettoprämien aufgrund der Anhebung der Feuerschutzsteuer vorgenommen! Somit wird der Beitragsvorteil aus den Sparten mit einer nun niedrigeren Versicherungsteuer über die Bruttoprämie eins zu eins an den Kunden weitergegeben! Das bedeutet: Die Versicherungsnehmer der Rhion zahlen künftig in den oben genannten Sparten weniger Beitrag! Eine Ausnahme bildet hier lediglich die gewerbliche Gebäudeversicherung. Hier hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese Versicherung künftig nicht mehr feuerschutzsteuerpflichtig, sondern nur noch versicherungsteuerpflichtig ist. Dies hat zur Folge, dass sich die Bruttoprämie hier geringfügig um die Differenz zwischen dem künftigen Regelsteuersatz und dem bisherigen Versicherungsteuersatz erhöht. 2
Informativ Wie werden die Änderungen umgesetzt? Ein Update der Angebotssoftware erfolgt zum 30.06.2010 und berücksichtigt dann die gesetzlichen Änderungen der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer. Alle Dokumentierungen (Neu-/Änderungsgeschäft, Storno) bis zum 29.06.2010* - mit Wirkung bis 30.06. werden mit der bisherigen Versicherungsteuer berechnet. - mit Wirkung ab 01.07. werden mit der neuen Versicherungsteuer berechnet. Neugeschäft mit Beginn ab 01.07. müssen mit dem künftigen Steuersatz berechnet werden; eine Policierung des Neugeschäftes vor dem 29.06.2010 * bringt daher keinen Steuervorteil. Prämienerhebungen oder -erstattungen, die erst nach dem 29.06.2010 * zur Dokumentierung kommen, werden unabhängig vom Berechnungszeitraum mit dem neuen Steuersatz ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass es in der Übergangszeit zu Abweichungen zwischen den in unseren Angebotssystemen ausgewiesenen und zu der im Versicherungsschein/Nachtrag/Abrechnung berücksichtigten Bruttoprämien kommen kann. In der Regel wird diese Abweichung aber zu Gunsten unseres Kunden sein. Bei eventuelllen Fragen stehen Ihr Maklerbetreuer und/oder wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Ihr Maklervertriebs-Team! Rhion Maklervertrieb RheinLandplatz 41460 Neuss maklervertrieb@rhion.de www.rhion.de 3
CONDORinformiert - Besteuerung in der Haushalt-, Wohngebäude- und gewerblichen Feuerversicherung http://www.condor-versicherungsgruppe.de/portal/page/portal/condor_versicherungsgruppe/condor/se... 1 von 1 18.05.2010 08:34 >> Startseite > Service > Für Vermittler Änderung der Besteuerung in der Haushalt-, Wohngebäude- und gewerblichen Feuerversicherung 17.05.2010 Sach, Haftpflicht, Unfall Zum 1. Juli 2010 ändern sich für die Feuerschutz- und die Versicherungsteuer die Besteuerungsgrundlagen. Durch eine geänderte Aufteilung auf die einzelnen Steuerarten ergibt sich für die von den Kunden zu entrichtende Versicherungsteuer ein geringerer Zahlbetrag. Die effektiv vom Versicherungsnehmer zu zahlende Steuer, bezogen auf den (unveränderten) Nettobeitrag, erhalten Sie hier im Überblick: Sparte Feuerversicherung gewerbliche Feuerversicherung Wohngebäudeversicherung (nur Feuer) Versicherungsteuer alt (effektiv) ab 01.07.2010 14,00% 13,20% Wohngebäudeversicherung (mit Feuer) 17,75% 16,34% Haushaltversicherung 18,00% 16,15% Mitteilung zu diesem Artikel an Condor senden Zurück zur Übersicht