FUSSBALL-EUROPAMEISTERSCHAFT 2012 WIE DARF ICH WERBEN?



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MERKBLATT Recht und Fairplay FUSSBALL-EUROPAMEISTERSCHAFT 2012 WIE DARF ICH WERBEN? Am 8. Juni 2012 beginnt in Polen und der Ukraine die Fußball- Europameisterschaft. Unser Merkblatt gibt einen Überblick, worauf dabei geachtet werden muss, wenn Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen im Kontext der Europameisterschaft vermarkten möchten. WER IST VERANSTALTER DER FUSSBALL-EM 2012? Die Fußball-Europameisterschaft 2012 (nachfolgend EM ) in Polen und der Ukraine ist eine Veranstaltung der UEFA (Union des Associations Européennes de Football), dem europäische Fußballverband. Die Adresse der offiziellen Internetplattform zur Europameisterschaft lautet: http://de.uefa.com/uefaeuro2012/index.html DIE UEFA UND IHRE SCHUTZRECHTE Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an jeglichem Audio- und visuellen Material zur Endrunde sowie an UEFA-Namen, - Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Neben dem offiziellen Emblem der UEFA EURO 2012, dem offiziellen Maskottchen der UEFA EURO 2012 und dem Pokal der UEFA EURO 2012 genießen auch folgende Slogans kennzeichenrechtlichen Schutz. Ansprechpartner: Svenja Hartmann, Dr. Tatjana Stand Mai 2012 Neuwald, Dr. Amelie Winkhaus IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Durchwahl: 089 5116-1480 / -1312 / -1689 Anschrift: Balanstraße 55-59, Fax: 089 5116-81480 / -81312 / -81689 81541 München E-Mail: svenja.hartmann@muenchen.ihk.de Homepage: www.muenchen.ihk.de tatjana.neuwald@muenchen.ihk.de amelie.winkhaus@muenchen.ihk.de

Seite 2 von 8 Die UEFA hat darüber hinaus eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Kombinationen von Begriffen wie z.b. UEFA EURO 2012 und POLAND/UKRAINE 2012 sowie ihre Entsprechungen in den jeweiligen Sprachen der Ausrichterländer markenrechtlich schützen lassen. Folge dieses Schutzes ist, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Markennamen werben wollen, eine Erlaubnis der UEFA benötigen bzw. bei der UEFA hierfür eine Lizenz erwerben müssen. Achtung: Wer ohne eine solche Lizenz den Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen mit Begriffen wie EURO 2012 oder EM 2012 in Bezug auf die EM bewerben möchte, sollte vor jeder Verwendung derartiger Begriffe rechtlichen Rat einholen. Andernfalls besteht die Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Insbesondere drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können und das gesamte, für Werbung vorgesehene Jahresbudget vor allem kleinerer Unternehmen übersteigen können. DARF ÜBERHAUPT NICHT MIT HINWEISEN AUF DIE EUROPA- MEISTERSCHAFT GEWORBEN WERDEN? Das kommt darauf an: Eine Werbung unter Bezugnahme auf die EM kann zulässig sein, wenn die Angabe rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Des weiteren ist zu beachten, dass auch sonst keine unlautere Rufausnutzung oder - beeinträchtigung, keine gezielte Behinderung und Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr bzw. Verknüpfung mit der UEFA hervorruft sowie keine Irreführung über eine tatsächlich nicht bestehende Partnerschaft / Sponsoreneigenschaft oder sonstige Verbindung mit der UEFA oder sonstigen Rechteinhabern darstellt. Dabei sind rein beschreibende Angaben solche, die zur Beschreibung über Merkmale und Eigenschaften der darunter vertriebenen und beworbenen Waren

Seite 3 von 8 und Dienstleistungen dienen können, z. B. ihre Art, Beschaffenheit, Bestimmung, ihren Wert, ihre geografische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung. Beispiele für zulässige Werbung: Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der EM, Für den Zeitraum der Europameisterschaft senken wir die Preise für alle Sportartikel um 20 Prozent, Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf erhalten Sie 1 Prozent Rabatt auf unser gesamtes Sortiment, Fan-Wurst für 2,50 Euro, Großes Fan-Sortiment, 10 Prozent Fan-Rabatt auf Geschirr. Nicht empfehlenswert ist beispielsweise: - Bildliche Logos und Embleme der UEFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz zu verwenden. - Geschützte Markennamen der UEFA als Teil eines Produktnamens zu verwenden, z. B. EM-Brötchen, EM-Fernseher. Zulässig kann dagegen die Werbung mit Während der EM gibt es bei dem Kauf von 10 Semmeln eines umsonst sein. - Ein Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder sonstiger Partner der UEFA (näher dazu vgl. nächste Seite). Gleiches gilt, wenn der Verbraucher davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle UEFA-Waren bzw. spezielle Europameisterschaft- Produkte. - Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA-Produkten vergleichbar seien. - Nachahmungen von Produkten der UEFA und ihrer Sponsoren, Förderer und sonstigen Partner. Alles in allem ist die Zulässigkeit der jeweiligen Werbung eine Frage des Einzellfalls. Es ist deshalb vor Veröffentlichung eine eingehende juristische Überprüfung der Zulässigkeit der geplanten Werbung ratsam.

Seite 4 von 8 KÖNNEN EIGENE EURO 2012-LOGOS ENTWORFEN UND VER- WENDET WERDEN? Wer selbst EURO 2012-Logos entwerfen und verwenden will, muss darauf achten, dass diese keine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur EM als Veranstaltung der UEFA herstellen. DÜRFEN SAMMELBILDER / PORTRÄTS VON FUßBALLSPIE- LERN GESCHÄFTLICH / WERBLICH VERWENDET WERDEN? Ohne entsprechende und nachweisbare Zustimmung der einzelnen Fußballspieler ist dies nicht zu empfehlen. DÜRFEN MERCHANDISINGPRODUKTE MIT OFFIZIELLEN UEFA-MARKEN ODER SYMBOLEN VERTRIEBEN WERDEN? Dies ist nur zulässig, wenn man einen entsprechenden Lizenzvertrag mit der UEFA abgeschlossen hat. Auf diese Weise sollen die Kennzeichen (Logos und Markennamen) der UEFA geschützt werden. Mit diesem Vertrag erwerben die Lizenznehmer die Rechte für die Verwendung dieser Kennzeichen der UEFA für die EM auf bestimmten Produkten. Es wird dabei vorab festgelegt, um welches Produkt es sich handelt und in welcher Region es vertrieben wird. Lizenznehmer dürfen aber nicht das eigene Unternehmen mit der EM in Verbindung bringen. Achtung: Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine Anfragen für Lizenzen zur EM mehr angenommen. Dies ist erst wieder für die nächste EM im Jahr 2016 möglich (nähere Infos unter www.uefa.com). WER SIND DIE OFFIZIELLEN SPONSOREN? Die Lizenznehmer sind von den 10 offiziellen Sponsoren der EM zu unterscheiden (adidas, Canon, Carlsberg, Castrol, Coca-Cola, Continental, Hyndai-Kia, McDonalds, Orange und Sharp), die das Recht haben, sich selbst und ihre Produkte oder Dienstleistungen mit der EM in Verbindung zu bringen.

Seite 5 von 8 SIND SONDERAKTIONEN ANLÄSSLICH DER EM ZULÄSSIG? Sonderpreise anlässlich der EM sind grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Regeln (vgl. unsere IHK-Merkblätter Richtig Werben und Rabattaktionen ) und die Markenrechte der UEFA und sonstiger Dritter (s.o.). DARF EIN GEWINNSPIEL VERANSTALTET WERDEN, BEI DEM ES EM-EINTRITTSKARTEN ZU GEWINNEN GIBT? Gewinnspiele mit Eintrittskarten können nur von den offiziellen Sponsoren der EM ausgerichtet werden. Allgemein gilt: Jede Nutzung der Eintrittskarten für gewerbliche Zwecke einschließlich des Verkaufs ist unzulässig. SPORTWETTEN WÄHREND DER EM Sportwetten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Glücksspiele. Sportwetten dürfen daher nur mit der erforderlichen Erlaubnis der Landesregierung angeboten werden. Achtung! Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Sportwetten und andere Glücksspiele ausrichtet, muss nicht nur mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen, sondern macht sich auch strafbar! WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN? Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüche. Unter Umständen können auch die mit dem unlauteren Verhalten erzielten Gewinne abgeschöpft werden. Instrumente für die Durchsetzung der Ansprüche sind die Abmahnung oder das gerichtliche einstweilige Verfügungs- und/oder Hauptsacheverfahren. PUBLIC VIEWING (PUBLIC SCREENING) Wann benötigt der Gastronom für die öffentliche Übertragung von EM-Spielen im TV oder auf Großbildleinwand eine Lizenz? Alle Vorführungen von Spielen der EM außerhalb von häuslichen Umgebungen werden als Public Screening (Public Viewing) eingestuft. Gastronome, die ein

Seite 6 von 8 Public Screening veranstalten möchten, müssen eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA erwerben. Keine Lizenz der UEFA wird benötigt, wenn das Public Screening folgende Kriterien erfüllt: 1. Die Leinwand, auf der übertragen wird, ist kleiner als drei Meter in der Diagonale. 2. Das Fassungsvermögen des Ortes, an dem das Public Screening stattfinden soll, darf für nicht mehr als 150 Personen ausgelegt sein. 3. Die Public Screening- Veranstaltung ist nicht kommerziell, d.h. ohne Eintritt oder Sponsoring (näher dazu s. u). Eine Public-Screening-Lizenz kann nur online beantragt werden. Das Anmeldeportal ist seit dem 2. Dezember 2011 geöffnet. Die Anmeldefrist endet am 18. Mai 2012. Informationen zur Bewerbungsanleitung finden Sie unter http://de.uefa.com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html Was kostet die Lizenz? - Für nicht-kommerzielle Public Screenings werden keine Gebühren verlangt. - Für kommerzielle Public Screenings werden Gebühren verlangt. Die Preisliste wurde mit dem Online-Anmeldeportal veröffentlicht. Für kleine Public Screenings, mit einer Leinwandgröße bis 15 Quadratmeter, beträgt die Gebühr 35 Euro pro Quadratmeter der Leinwand. Die Gebühr pro Leinwandmeter steigt mit der Größe der Leinwand. Weitere Informationen hierzu und die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie unter http://de.uefa.com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html Wann ist eine Veranstaltung kommerziell? Kommerziell ist eine Veranstaltung vor allem dann, wenn Eintrittsgelder erhoben oder ähnliche Maßnahmen getroffen werden (z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speisen- und Getränkepreise). Ob auch eine Finanzierung eines Public-Screening-Events durch Sponsoren Kommerzialität auslöst, ist unseres Erachtens im Hinblick auf das deutsche Urheberrecht

Seite 7 von 8 fraglich. Die UEFA dagegen ist der Ansicht, dass auch gesponserte Public- Screening-Veranstaltungen kommerzielle Veranstaltungen sind und somit eine kostenpflichtige Lizenz erfordern. Die Frage ist bislang in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, so dass ein Streit mit der UEFA und bei gerichtlicher Verfolgung eine Entscheidung zum Nachteil des Veranstalters eines Public- Screenings nicht ausgeschlossen werden kann. Dürfen Sponsoren bei einer kommerziellen Public-Screening- Veranstaltung auftreten? Liegt eine Lizenz seitens der UEFA vor, sollte zur Vermeidung von Konflikten und Auseinandersetzungen mit der UEFA die von dieser aufgestellten Bedingungen für die Hinzuziehung von Sponsoren und der Veranstaltungs-/Sponsoren- Werbung beachtet werden. Diese Bedingungen ( Reglement ) finden Sie unter http://uefa.to/vl0coj. Danach muss der Veranstalter des Public Screenings den offiziellen Rundfunkanbietern Erstverhandlungsrechte einräumen. Erst wenn keiner der offiziellen Sponsoren (dabei handelt es sich um die 10 offiziellen Sponsoren mit weltweiten Werberechten sowie um je 4 nationale Partner, d.h. Unternehmen aus Polen und der Ukraine, deren Rechte auf das Gebiet des jeweiligen Ausrichterlandes beschränkt sind.) und auch keiner der Rundfunkanbieter interessiert sind, dürfen andere Sponsoren herangezogen werden. Diese Sponsoren wiederum dürfen keine Wettbewerber der oben genannten offiziellen Sponsoren sein. Wie darf für den eigenen Public-Screening Event geworben werden? Dürfen Speisen, Getränke, etc. verkauft werden? Auch hier empfiehlt sich aus den besagten Gründen ein Blick in die speziellen UEFA-Bedingungen und Richtlinien, welche nähere diesbezügliche Regelungen vorhalten. http://uefa.to/vl0coj Was muss bei der Organisation eines Public Screenings beachtet werden? Alle Public Screenings müssen mit Einklang mit den entsprechenden Gesetzen organisiert und durchgeführt werden. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter

Seite 8 von 8 http://de.uefa/com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html Sind auch GEMA-, GEZ-, Bezahlfernseh-Gebühren zu zahlen? Zu beachten ist, dass beim Public-Screening zusätzliche Gebühren der GEMA und gegebenenfalls für eine Sky-Lizenz (www.sky.de/web/cms/de/sport-bars.jsp ) wegen der öffentlichen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen. Die GEMA bietet in der Regel Sondertarife für Sportereignisse wie die Fußball-EM an. Wissenswertes finden Sie in den GEMA FAQ unter http://www.gema.de/em2012 Darüber hinaus gilt für die dafür verwendeten Rundfunkgeräte die GEZ- Gebührenpflicht www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html#16. HINWEIS: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK München für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.