KAT. 10 B NATIONALES VERZEICHNIS DER UMWELTFACHBETRIEBE LANDESSEKTION BOZEN (eingerichtet bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen) ERSATZERKLÄRUNG DER NOTORIETÄTSURKUNDE (Art. 47, D.P.R. 28 Dezember 2000, Nr. 445 und nachfolgende Änderungen gemäß GvD vom 23 Jänner 2002, Nr. 10) Der Unterfertigte geb. in am / / und wohnhaft in ( ) Strasse/Platz Nr. Staatsbürgerschaft Eigentümer/gesetzlicher Vertreter des Betriebes, mit Sitz in, Strasse, Steuer-/MwSt-Nr. und der Unterfertigte geboren in am / / und wohnhaft in ( ) Strasse/Platz Nr. Staatsbürgerschaft, technischer Verantwortlicher des Unternehmens, in Kenntnis der strafrechtlichen Verantwortung und der daraus folgenden Strafen, denen sie laut Art. 76 des D.P.R. 445/2000 bei falscher Erklärung unterliegen, sowie des Verfalls von eventuellen daraus gewonnenen Vorteilen (Art. 75 des DPR 445/2000 und nachfolgende Änderungen gemäß GvD vom 23 Jänner 2002, Nr. 10) ERKLÄREN DIE VERFÜGBARKEIT DER FOLGENDEN AUSRÜSTUNGEN, WELCHE DIE NACHSTEHENDEN EIGENSCHAFTEN AUFWEISEN: 1. LUFTABSAUGEANLAGEN UND LÜFTERKLAPPEN MIT FILTERN HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 1/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... 2. EINHEITEN ZUR DEKONTAMINATION; AUCH IN BAUSTEINFORM HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 2/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... 3. EINHEITEN ZUR WASSERLFILTRIERUNG HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 3/10
4. ABSAUGEGERÄTE MIT FILTERN HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG FÜR DIE ATEMWEGE (MASKEN) 4/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 6. AIRLESS (PUMPEN ZUM SPRITZEN VON EINKAPSELNDEN SUBSTANZEN) HERSTELLER/MODELL/TYP...... 5/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 7. PERSÖNLICHE LUFT- UND UMWELTPROBENAHMEGERÄTE HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 6/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... 8. UNTERDRUCKMESSGERÄTE HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 7/10
HERSTELLER/MODELL/TYP...... 9. RAUCHGENERATOREN HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 8/10
10. EINHEITEN ZUR WASSERERWÄRMUNG HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... HERSTELLER/MODELL/TYP...... 9/10
ERKLÄREN WEITER DASS DER GESAMTWERT DER FÜR DEN BETRIEB VERFÜGBAREN AUSRÜSTUNG, DIE IN DER VORLIEGENDEN ERKLÄRUNG ANGEFÜHRT IST,... EURO BETRÄGT UND DASS DIESE AUSRÜSTUNG DEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ ENTSPRICHT..., am... Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Unterschrift des techn. Verantwortlichen...... Angaben zum Personalausweis Ausweis... Nr.... ausgestellt am... von... Angaben zum Personalausweis Ausweis... Nr.... ausgestellt am... von... N.B. - Die Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde, die in einem Antrag enthalten ist bzw. mit diesem in Zusammenhang steht oder in ihm genannt wird, unterliegt nicht der Unterschriftsbeglaubigung. Diese Erklärung kann: a) vor dem zuständigen Beamten unterschrieben werden; b) vom Erklärenden vor der Abgabe unterschrieben werden. In diesem Falle, sowie beim Postversand oder bei der Abgabe durch Dritte ist die Fotokopie des Personalausweises des Unterfertigten beizulegen. Wir weisen darauf hin, dass die übermittelten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes Nr. 675/96 ausschließlich zum Zweck der Eintragung, der Änderung der Eintragung im Nationalen Verzeichnis der Abfallbewirtschaftungsunternehmen oder anderer vom M.D. 406/98 vorgesehenen Verfahren benutzt werden, und dass die dafür nötigen Datenschutzmaßnahmen angewandt werden. ANMERKUNGEN (1) Summe des Wertes jeder einzelnen Ausrüstung angeben (als Wert der einzelnen Ausrüstung ist der Wert des letzten Ankaufes anzuführen), die aus der Buchhaltung des Betriebes hervorgeht, falls die Ausrüstung im Eigentum des Betriebes ist, ansonsten der Wert der aus den Unterlagen hervorgeht, die im Besitz des letzten Käufers sind, falls die Ausrüstung in Nutznießung oder in Leasing ist, oder der Wert, der aus dem Kauf mit Vorbehalt der Ausrüstung hervorgeht. (2) durchschnittliche Anzahl der Jahre anführen, die seit dem Kauf der Ausrüstung verstrichen sind (3) Regelmäßige Wartung der Ausrüstung anführen (4) Urteil über den gesamten Erhaltungszustand der Ausrüstungen 10/10