Die elektronische Gesundheitsakte - ELGA. Informationsblatt (März 2014)



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Transkript:

Die elektronische Gesundheitsakte - ELGA Informationsblatt (März 2014) Das ELGA-Zugangsportal auf www.gesundheit.gv.at ist seit Jahresbeginn eingerichtet und somit für die Versicherten erreichbar. Detailinformationen finden Sie auf der Website www.gesundheit.gv.at oder Sie wenden sich an die ELGA Serviceline unter der Tel.-Nr. 050 124 4411 (Mo-Fr werktags, 7.00 bis 19.00 Uhr) Die Serviceline bietet nicht nur qualitätsgesicherte Informationen zum Thema ELGA an, sondern unterstützt auch bei der Durchführung des Opt-Outs (Zusendung eines vorausgefüllten Formulars etc., siehe dazu auch die Detailinformationen im Kapitel Was muss ich tun, wenn ich nicht an ELGA teilnehmen will? auf Seite 6). Allgemeine Informationen zum Thema ELGA : Was ist ELGA? Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das allen berechtigten ELGA- Gesundheitsdiensteanbietern (z.b. Ärztinnen, Ärzten und Spitälern), ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmern den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht. Die Idee hinter ELGA ist, im Falle einer medizinischen Behandlung oder Betreuung und nur in diesem Zusammenhang den behandelnden Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Vorinformationen bereitzustellen und diesen Zugriff auch den Patientinnen und Patienten selbst zu ermöglichen. Durch ELGA erhält der behandelnde ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Vorbefunde, Entlassungsberichte und die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie. 1

Welchen Nutzen hat das ELGA-Zugangsportal? Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder sowie Medikationslisten sind Puzzlesteine im Gesamtbild des Gesundheitszustandes einer Patientin/eines Patienten. Im ELGA-Zugangsportal wird dieses Gesamtbild für die einzelne Teilnehmerin/den einzelnen Teilnehmer nach einem gesicherten Log-In automatisch in einer übersichtlichen Liste zusammengestellt. Patientenautonomie und Patientensicherheit werden gefördert: Die Patientin/der Patient kann schnell und sicher auf die eigenen Gesundheitsdaten zugreifen. Ein Protokoll zeigt der Patientin/dem Patient exakt an, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat. ELGA-TeilnehmerInnen haben dadurch mit einem Klick Transparenz über Zugriffe auf ihre ELGA-Gesundheitsdaten. Das ELGA-Zugangsportal kann außerdem zukünftig weitere ELGA-Anwendungen integrieren, z.b. einen elektronischen Impfpass. Welchen Nutzen hat ELGA für Bürgerinnen und Bürger? ELGA ermöglicht den ELGA-TeilnehmerInnen unkompliziert über eine sichere Internetverbindung auf ihre eigenen Befunde zuzugreifen. Die Teilnahme an ELGA und den Zugriff auf ELGA-Daten bestimmen die ELGA- TeilnehmerInnen selbst. Zukünftig werden durch ELGA relevante Gesundheitsdaten zeit- und ortsunabhängig genau dann zur Verfügung gestellt, wenn diese für Diagnostik und Behandlung gebraucht werden. Dies führt zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und zu einer Erhöhung der Patientensicherheit. Welchen Nutzen hat meine Ärztin/mein Arzt von ELGA? Die Ärztin/der Arzt kann bei aktuellem Behandlungsverhältnis bestimmte Gesundheitsdaten abrufen, sofern die Bürgerin/der Bürger der Teilnahme an ELGA nicht vollständig oder teilweise widersprochen hat. Dann kann mit ELGA einfach und schnell auf Vorbefunde aus ganz Österreich und eine Medikamentenübersicht zugegriffen werden, wenn sie gebraucht werden. Die Befunde haben eine einheitliche Optik, einen strukturierten Aufbau und können automatisch in das ärztliche Dokumentationssystem übernommen werden. ELGA unterstützt den Arzt/die Ärztin mit konkreten patientenbezogenen Informationen in Diagnostik und Therapie. 2

Wann kommt ELGA? Seit Jahresbeginn 2014 sind das ELGA-Zugangsportal und die Widerspruchsstelle eingerichtet. Ab 2015 werden dann schrittweise die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.b. Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen, Ärzte und Apotheken- beginnend mit den öffentlichen Krankenanstalten Inhalte für ELGA zur Verfügung stellen bzw. abrufen können. Ab 2014: ELGA-Zugangsportal & Widerspruchstelle Ab 2015: erste Dokumente durch Krankenhäuser Ab Mitte 2016: ELGA-Dokumente aus dem niedergelassenen Bereich, e-medikation durch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken Was sind die häufigsten Missverständnisse bei ELGA? Zahlreiche Missverständnisse existieren rund um die Elektronische Gesundheitsakte ELGA. Etwa die Behauptungen, dass ELGA alle Daten zentral speichere oder Hunderttausende auf die ELGA eines einzelnen Patienten zugreifen könnten. Fakt ist jedoch: ELGA speichert keine Patientenbefunde, sondern vernetzt nur jene Daten, die bereits jetzt verteilt bei einer Vielzahl von Gesundheitsdiensteanbietern in ganz Österreich vorhanden sind. Zukünftig stellt ELGA diese Befunde über eine Verlinkung ( Verweis ) elektronisch zur Verfügung. Die Befunde sind bereits heute in den Datenspeichern jener Gesundheitseinrichtungen, die die Befunde elektronisch erstellt haben, also z.b. von Spitälern, archiviert. Grundsätzlich haben nur jene ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, bei denen die Patientin/der Patient in Behandlung oder Betreuung ist, Zugriff auf die Daten. Und auch das nur, wenn die Patientin/der Patient einer Teilnahme nicht vollständig oder teilweise widersprochen hat. ELGA speichert auch keine Daten auf der e-card. Diese dient durch das Stecken in der Ordination lediglich als "Schlüssel" für den Zugang auf die ELGA-Gesundheitsdaten. ELGA-Daten werden also weder jetzt noch in Zukunft "ohne Wissen des Patienten gesammelt". Ist ELGA ein zentraler Speicher meiner Daten? Nein. ELGA vernetzt lediglich die für ELGA bereitgestellten Dokumente. Die Dokumente werden in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen gespeichert (wie bisher auch). Um der behandelnden Ärztin bzw. Arzt oder der Apotheke einen Überblick über die aktuellen Medikationsdaten einer ELGA-Teilnehmerin oder eines ELGA-Teilnehmers zu geben, wird für jede ELGA-Teilnehmerin oder jeden ELGA-Teilnehmer ein Arzneimittelkonto beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingerichtet. Werden Daten ohne mein Wissen für ELGA zur Verfügung gestellt? Bereits jetzt müssen Befunde (Laboruntersuchungen, etc.) erfasst und in den EDV-Systemen der Ersteller (z.b. Spital) gespeichert werden. ELGA stellt diese Befunde auch anderen berechtigten Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung. Dieser Vernetzung kann jederzeit widersprochen werden. Zusätzlich sind alle Dokumente und das Protokoll aller Zugriffe in ELGA für die Patientin/den Patienten abrufbar. Werden ELGA-Daten auf meine e-card gespeichert? Nein. Die e-card ist lediglich eine Schlüsselkarte, die den Zugriff auf ELGA-Daten im jeweiligen Behandlungszusammenhang ermöglicht. 3

Wer wird aller Zugriff auf meine Daten haben? ELGA-Gesundheitsdaten einer Patientin/eines Patienten sind für den ELGA- Gesundheitsdiensteanbieter (z.b. Ärztin/Arzt, Krankenhaus) nur dann zugänglich, wenn die Patientin/der Patient aktuell bei diesem Gesundheitsdiensteanbieter in Behandlung oder Betreuung ist und keine Widersprüche deponiert hat. Haben Versicherungen, Amtsärztinnen/Amtsärzte oder Arbeitgeber Zugriff? Nein. Ärztinnen und Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen (z.b. Amtsärztinnen/Amtsärzte oder der Chefärztliche Dienst der Krankenkassen) tätig sind, aber auch ArbeitsmedizinerInnen haben keinen Zugriff auf ELGA- Gesundheitsdaten. ELGA-Gesundheitsdaten dürfen weder durch Versicherungen noch durch den Arbeitgeber oder dessen Angestellte (z.b. ArbeitsmedizinerIn, PersonalchefIn) oder dessen Dienstleister (z.b. PersonalberaterIn) verlangt oder abgefragt werden. Eigene Strafbestimmungen im ELGA-Gesetz unterstreichen diese Verbote. Es sind sowohl entsprechende Verwaltungsstrafen als auch Bestrafungen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen. Muss ich für ELGA etwas bezahlen? Nein. Wie lange haben Berechtigte Zugriff auf meine Daten warum länger als mein Besuch dauert? Ärztinnen und Ärzte, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben grundsätzlich 28 Tage ab Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, z.b. durch Stecken der e-card bei der Ärztin/beim Arzt in der Ordination, Zugriff auf die Daten. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Der Zeitraum von 28 Tagen ist für den Abruf weiterer Informationen zum konkreten Behandlungs- oder Betreuungsfall gedacht, z.b. wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Befunde ausständig sind. Apotheken werden nur zwei Stunden auf die Medikationsdaten Zugriff haben. ELGA-TeilnehmerInnen können aber die genannten Zugriffsfristen für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter beliebig verkürzen oder mit deren Einverständnis auf bis zu ein Jahr verlängern ( Vertrauensärztin/Vertrauensarzt ). Welche Daten und Befunde kann der Gesundheitsdiensteanbieter einsehen? Die ersten in ELGA verfügbaren Daten werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe des Krankenhauses, Laborbefunde und Radiologiebefunde sowie Medikationsdaten, sein. Weitere ELGA- Befunde werden noch festgelegt. Darüber hinaus ist geplant, ab 1.1.2017 über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und medizinische Register ELGA verfügbar zu machen. 4

Kann ich Unerwünschtes ausblenden? Die Patientin/ der Patient hat die Möglichkeit, Dokumente (z.b. Befunde) einzeln auszublenden. Damit werden sie für die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter unsichtbar. Es ist technisch sichergestellt, dass ELGA- Gesundheitsdiensteanbieter nur Einsicht in die ELGA einer Patientin/eines Patienten erhalten, wenn ein Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis vorliegt. Die Entscheidung, ob es im Einzelfall von Nachteil ist, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht über ELGA zur Verfügung hat, muss jeder für sich treffen. Wie komme ich zu meinen Daten? ELGA-Daten sind über das ELGA-Zugangsportal (www.gesundheit.gv.at) nach dem Einstieg mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur abrufbar. Über das ELGA-Zugangsportal kann auch die Verwaltung der Zugriffsrechte und Dokumente stattfinden. Sind meine ELGA-Gesundheitsdaten sicher? Für den Abruf der Daten werden höchste Sicherheitsstandards angewendet. Es wird technisch abgesichert, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten einer Patientin/eines Patienten zugreifen können, wenn ein aufrechtes Behandlungsverhältnis nachgewiesen wird. Die Datensicherheitsexpertinnen und -experten der Betreiber aller ELGA-Komponenten arbeiten an der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur. Sämtliche Zugriffe auf das System werden mitprotokolliert und von einer Betrugserkennungssoftware überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von ELGA-Daten drohen hohe Strafen. Was ist die gesetzliche Grundlage von ELGA? Die Elektronische Gesundheitsakte ist im Gesundheitstelematikgesetz 2012, auch "Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz" (ELGA-G) genannt, das seit 1.1.2013 in Kraft ist, geregelt. Dort sind ELGA- Teilnehmerrechte, Datenschutz, Datensicherheit und die Teilnahme für BürgerInnen, PatientInnen und ELGA- Gesundheitsdiensteanbieter (z.b. Ärztinnen, Ärzte und Spitäler) festgelegt. Weiters gibt das Gesetz vor, wie ELGA-Daten definiert sind und wie medizinische Dokumente, also die ELGA-Befunde, zu vereinheitlichen sind. Das ELGA-Gesetz verlangt darüber hinaus hohe Bedienungsfreundlichkeit für die NutzerInnen und gibt die Zeitschiene zur Umsetzung von ELGA vor. Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz (ELGA-G) Was können die ELGA-Befunde? Drei Befundarten sind bereits inhaltlich und technisch ausdefiniert sowie gesetzlich festgelegt: der Krankenhaus-Entlassungsbrief (ärztlich und pflegerisch), der Laborbefund und der Radiologiebefund. Die Befunde werden zukünftig in einem neuen digitalen Format, Clinical Document Architecture (CDA), ausgetauscht, das mehr Möglichkeiten bietet als etwa Papier oder PDF. Auch das Lesen der Befunde am Computer wird für Patientinnen/Patienten und Ärztinnen/Ärzte zukünftig erleichtert: ELGA-Befunde sind für Computer-Darstellung und Ausdruck optimiert, wichtige Informationen werden hervorgehoben, die Orientierung im Text wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert. Die relevanten Inhalte reduzieren so Fehlerquellen und liefern folglich einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit. 5

Was muss ich tun, wenn ich nicht an ELGA teilnehmen will? Man kann aus ELGA aussteigen. Ein Ausstieg aus ELGA wird auch als Opt-Out oder genereller Widerspruch zur Teilnahme an ELGA bezeichnet. Die Widersprüche kann man seit dem Jahreswechsel 2014 entweder elektronisch über das ELGA-Zugangsportal oder schriftlich bei einer so genannten "Widerspruchsstelle" abgeben (vom Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet, siehe unten). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Teilnahme an ELGA mit Vorteilen für alle Bürgerinnen und Bürger verbunden ist (höhere Behandlungssicherheit, umfassende Informationen über die individuelle Gesundheit etc.). Selbstverständlich ist die Teilnahme aber Ihre freie Entscheidung. Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit einer einfachen Erklärung ihrer Teilnahme zur Gänze oder auch nur in Teilbereichen zu widersprechen ( Opt-Out ). Wenn Sie an ELGA nicht teilnehmen wollen, dürfen wir Sie an die Serviceline bzw. an das ELGA-Portal weiterverweisen. Das Opt-Out liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, wir können dies von unserer Seite auch nicht veranlassen. Opt-Out: 1. In elektronischer Form mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur über das ELGA Portal 2. In Papierform mittels Formular, das Sie bei der www.gesundheit.gv.at ELGA-Serviceline unter 050 124 4411 (Mo-Fr 7.00 bis 19.00 Uhr) anfordern können. Dieses schicken Sie unterschrieben mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien. 3. Weitere Infos bekommen Sie ebenfalls bei der ELGA-Serviceline. Hinweis: Leerformulare für Opt-Out -Anträge stehen den Sozialversicherungsträgern nicht zur Verfügung und können ausschließlich wie unter Punkt 2. ausgeführt angefordert werden. Sind Widersprüche endgültig oder können diese widerrufen werden? Generelle und teilweise Widersprüche können widerrufen werden, wenn man sich dazu entschließt, wieder an ELGA teilnehmen zu wollen. Wie die Widersprüche selbst haben auch deren Widerrufe bei der Widerspruchstelle zu erfolgen. Für ELGA-freie Zeiten besteht freilich kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Aufnahme jener ELGA-Gesundheitsdaten, die auf Grund des Opt-Outs in ELGA fehlen. Was ist der Unterschied zwischem generellem und partiellem "Opt- Out"? Meldet sich jemand komplett ( generell ) von der Teilnahme an ELGA ab, so werden künftig keine Gesundheitsdaten zu dieser Person über das ELGA-System verfügbar gemacht. Bei einem so genannten partiellen Opt-Out meldet man sich nur von einzelnen ELGA-Anwendungen, z.b. von der e-medikation, ab. 6

Was ist e-medikation? E-Medikation ist eine ELGA-Anwendung: In einer Datenbank werden die von Ärztinnen/Ärzten verordneten (verschriebenen) bzw. von Apotheken abgegebenen Medikamente und OTC-Präparate (OTC = Over The Counter = nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel) gespeichert. Wofür ist die e-medikation erforderlich? Durch die e-medikation wissen die verschreibenden Ärztinnen/Ärzte, welche Medikamente den Patientinnen und Patienten von anderen ELGA-GDA verschrieben bzw. von Apotheken abgegeben wurden. Damit können diese auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden und auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. 7