Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA in den tirol kliniken

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1 Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA in den tirol kliniken MMag. Ing. Christian Stark Mai 2017

2 Was ist ELGA?

3 Was ist ELGA und wann kommt ELGA? ELGA bezeichnet die österreichweite ELektronische GesundheitsAkte, deren Betrieb im Dez in den KHs der Steiermark (KAGES) und der KHs in Wien (KAV) gestartet ist. ELGA ist ein Opt-Out-System, d.h. jeder, mit österreichischer SV-Nummer ist ELGA Teilnehmer, außer er meldet sich ab. ELGA ermöglicht ELGA-Teilnehmern (Patienten / Bürgern) den orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten. Die ELGA-Gesundheitsdaten stehen bei einer medizinischen Behandlung oder Betreuung auch den behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der technisch nachgewiesene Patientenkontakt (niedergelassener Bereich: Stecken der ecard, KH: Aufnahme des Patienten) Sobald ELGA in allen Bereichen ausgerollt ist, können - neben dem Bürger selbst bei nachgewiesenem Patientenkontakt Krankenanstalten, niedergelassene Ärzte, Ambulatorien sowie Pflegeeinrichtungen darauf zugreifen, vorausgesetzt diese sind bereits an ELGA angeschlossen. Apotheken können nur auf die emedikation in ELGA zugreifen.

4 Wann beginnt der ELGA Betrieb in den Tiroler KHs? Am startete ELGA mit Inbetriebnahme der Tiroler ELGA- Landesdomäne der ELGA Betrieb in allen Häusern der tirol kliniken und im BKH St. Johann. ELGA relevant sind bei den Tirol Klinken alle Aufenthalte mit Aufnahmedatum + Aufnahmezeit nach , 07:30. Aufenthalte, die vorher begonnen haben, sind keine ELGA relevanten Aufenthalte davon geht nichts in die ELGA. Bis Mitte 2017 werden sukzessive alle anderen Tiroler BKHs und das KH Zams an unsere ELGA Domäne angebunden.

5 Architektur ELGA ist eine virtuelle elektronische Gesundheitsakte, bestehend aus dezentralen Registries (listen die Aufenthalte des Patienten mit Links auf abrufbare Dokumente) und dezentralen Repositories (in diesen werden die ELGA Inhalte bereitgehalten). Source: ELGA GmbH 5

6 ELGA-Gesetz Das ELGA Gesetz regelt die ELGA Teilnahme der Bürger und die Verpflichtung von GDAs ELGA relevante Daten zu registrieren, d.h. in ELGA bereitzustellen. Im Nov wurde zur Umsetzung der ELGA die ELGA GmbH gegründet, die durch die Republik Österreich, die 9 Bundesländer und den Hauptverband der SV finanziert wird. 6

7 Welche Daten sind in ELGA?

8 Welche Daten sind in ELGA? Die derzeit in ELGA bereitzustellenden Gesundheitsdaten sind: Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der Krankenhäuser von stationären Aufenthalten Laborbefunde Radiologiebefunde Medikationsdaten umfasst die von Ärzten verschriebenen und in der Apotheke abgegebenen Medikamente sowie wechselwirkungsrelevante Arzneimittel, die von Apotheken frei verkauft werden.

9 Implementierungsleitfäden ELGA standardisiert nicht nur den technischen Aufbau klinischer Dokumente, sondern auch deren inhaltliche Struktur (Abschnittsbezeichnungen Abschnittsreihenfolge) und deren Darstellung. Bevor eine Dokumentenart in ELGA registriert werden darf, muss die entsprechende Implementierungsrichtlinie vom BMG und der ELGA GmbH freigegeben sein. Derzeit sind für folgende ELGA Inhalte Implementierungsleitfäden freigegeben: Implementierungsleitfaden Entlassungsbrief Ärztlich Implementierungsleitfaden Entlassungsbrief Pflege Implementierungsleitfaden Laborbefund Implementierungsleitfaden Befund bildgebende Diagnostik Implementierungsleitfaden e-medikation Implementierungsleitfaden Pflegesituationsbericht wird von Pflegeheimen verfasst weitere, wie z.b. der Fachärztliche Befundbericht (= ambulanter Befundbericht), werden folgen. 9

10 Beispiel: Inhaltlicher Aufbau eines ärztlichen Entlassungsdokuments in ELGA Brieftext Aufnahmegrund Entlassungsdiagnosen Durchgeführte Maßnahmen Letzte Medikation Anmerkung: bei Entlassung in anderes KH Empfohlene Medikation Anmerkung: bei Entlassung in den niedergelassenen Bereich Weitere empfohlene Maßnahmen Termine, Kontrollen, Wiederbestellung Entlassungszustand Empfohlene Anordnungen an die weitere Pflege Zusammenfassung des Aufenthalts Abschließende Bemerkungen Allergien, Unverträglichkeiten und Risiken Erhobene Befunde Ausstehende Befunde Auszüge aus erhobenen Befunden Vitalparameter Anamnese Frühere Erkrankungen Medikation bei Einweisung Verabreichte Medikation während des Aufenthalts Patientenverfügungen und andere juristische Dokumente Beilagen Rot: verpflichtende Abschnitte Schwarz: optional (wenn erforderlich bzw. wenn bekannt)

11 Einheitliche Darstellung von ELGA Dokumenten Christian Stark 11

12 Wer darf auf ELGA zugreifen?

13 WER darf auf ELGA-Daten zugreifen? Auf ELGA dürfen, technisch sichergestellt, nur Berechtigte zugreifen: Patient: immer Behandler: für die Dauer eines Besuchs und standardmäßig 28 Tage danach Ombudsstelle: auf Wunsch des Patienten ELGA- Ombudsstelle Pflegeeinrichtungen Bis 28 Tage nach Entlassung Patient Patient ELGA-Portal mit Handysignatur oder Bürgerkarte Einschau / Verwaltung Ärztl. und pfleg. Entlassungsbriefe Radiologiebefunde Laborbefunde Medikationsdaten Krankenhäuser Für die Dauer des Aufenthalts und bis 28 Tage danach Patient Inkl. Ambulatorien Patient Niedergel. Ärzte Apotheken Patient Bis 28 Tage nach Besuch oder 1 Jahr für Arzt des Vertrauens Bis 2 Stunden nach Besuch Nur Medikationsdaten!

14 Was bedeutet ELGA für Bürgerinnen und Bürger?

15 Empowerment durch ELGA Jede(r) ELGA-Teilnehmer(in) kann über das ELGA-Bürgerportal oder mittels der ELGA-Ombudsstelle auf die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten verwalten sich komplett, teilweise oder anlassbezogen von ELGA abmelden das eigene ELGA-Zugriffsprotokoll einsehen anderen einen stellvertretenden Zugriff ermöglichen Sie / Er kann somit steuern, wer, wann und wie lange auf ihre/seine Gesundheitsdaten zugreifen darf. ELGA-Teilnehmer(in) kann Dokumente (Befunde, Entlassungsbriefe) aus- bzw. wieder einblenden aktuell gültige Zugriffsberechtigungen für andere auf die eigene ELGA verlängern, verkürzen bzw. entziehen. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben stehen die Gesundheitsdaten und Protokolle in ELGA immer nur für die letzten 10 Jahre zur Verfügung Alles was in ELGA registriert wurde verschwindet nach 10 Jahren automatisch wieder.

16 ELGA-Patientenrechte Patientenrechte Generelles und partielles Opt-out Situatives Opt-out Dokumente sperren/löschen Gesundheitseinrichtung sperren Arzt/Apotheke des Vertrauens bis zu 365 Tage Zugriff geben Zugriffsprotokoll einsehen ELGA- Ombudsstelle Patient ELGA-Portal mit Handysignatur oder Bürgerkarte Einschau / Verwaltung Ärztl. und pfleg. Entlassungsbriefe Radiologiebefunde Laborbefunde Medikationsdaten Bis 28 Tage nach Entlassung Pflegeeinrichtung Krankenhäuser Bis 28 Tage nach Entlassung bzw. amb. Besuch Patient Patient Inkl. Ambulatorien Patient Niedergel. Ärzte Apotheken Patient Bis 28 Tage nach Besuch oder maximal ein Jahr für Arzt des Vertrauens Bis 2 Stunden nach Besuch Apotheke sieht nur Medikationsdaten!

17 Was ändert sich durch ELGA für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

18 ELGA bedeutet für uns als GDA WAS ändert sich für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? auf von anderen GDAs (außerhalb der tirol Kliniken) erhobene Vorbefunde eines Patienten zugreifen zu können den Widerspruch im Anlassfall (SOO) abwickeln zu müssen wichtige ELGA-Dokumente ins KIS übernehmen zu können ELGA-relevante Dokumente spätestens 28 Tage nach Aufenthaltsende zu vidieren Grund: die Erstregistrierung eines Dokuments in ELGA kann nur bei noch gültiger Kontaktbestätigung erfolgen. Updates / Nachtragsbefunde für ein registriertes Dokument sind in der Folge noch weitere 365 Tage möglich. Inhaltliche Struktur der ELGA-Dokumente ist vorgegeben und standardisiert

19 Situatives Opt-Out (SOO) Widerspruch im Anlassfall ELGA-Teilnehmer (Patientin, Patient) kann bei jedem Besuch verlangen, dass für den betreffenden stationären / tagesklinischen Aufenthalt oder für einen Zeitraum keine ELGA relevanten Dokumente vom betreffenden GDA registriert werden. Bei nicht-hochsensiblen Aufenthalten ist das Erklären eines SOO eine Bringschuld des Patienten wir müssen nicht aktiv danach fragen. SOO bei besonders sensiblen / hochsensiblen Aufenthalten ELGA-Gesetz besagt: ELGA Teilnehmerinnen / Teilnehmer haben das Recht der Aufnahme von elektronischen Verweisen und ELGA-Gesundheitsdaten einschließlich einzelner Medikationsdaten für einen Behandlungs- oder Betreuungsfall zu widersprechen,... Über dieses Recht ist der ELGA-Teilnehmer/die ELGA-Teilnehmerin insbesondere bei ELGA-Gesundheitsdaten, die sich auf HIV-Infektionen psychische Erkrankungen (Anmerkung: psychische Erkrankung als Hauptdiagnose) Daten gemäß 71a Abs. 1 Gentechnikgesetz (GTG) Schwangerschaftsabbrüche beziehen, zu informieren. In diesen Fällen besteht Informationspflicht über das SOO-Recht durch den GDA, wobei die Information am besten durch Ärzte erfolgt (Vorschlag).

20 Details zur SOO Handhabung Grundregel: sobald ein Aufenthalt in irgendeiner Weise von einem SOO berührt wird, wird nichts von diesem Aufenthalt für ELGA registriert. Beispiele zur Verdeutlichung: Beispiel 1: Stationärer Aufenthalt von 7 Tagen, am Tag 3 gibt es einen Ambulanzbesuch, für den der Patient ein zeitliches SOO von 24h wählt. Dies hat zur Folge, dass vom gesamten stationären Aufenthalt und allen weiteren daraus resultierenden Ambulanzbesuchen nichts für ELGA registriert wird. Beispiel 2: Ambulanter Aufenthalt, bei dem ein SOO von 30 Tagen gewählt wird. Am letzten Tag des SOO-Gültigkeitszeitraums beginnt 1h vor Ablauf des SOO ein einwöchiger stationärer Aufenthalt. Dadurch dass der Beginn des stationären Aufenthalts noch unter die letzte Stunde des 30 tägigen SOOs fällt, behandelt sense auch den gesamten stationären Aufenthalt als SOO-belegt und nichts von diesem stationären Aufenthalt wird registriert. Es können bei einem GDA zu einer Zeit mehrere SOOs existieren. Solange bei einem GDA ein SOO existiert, werden von diesem GDA keine Dokumente, deren Erstellungsdatum in den SOO Zeitraum fallen, in ELGA registriert. Die ELGA-Einschau ist unabhängig von der Existenz eines SOO, d.h. auch wenn ein SOO existiert können die in die Behandlung des Patienten involvierten Mitarbeiter des GDA auf die ELGA-Inhalte eines Patienten lesend zugreifen.

21 SOO Formular: vom Patienten zu unterschreiben und einzuscannen

22 ELGA Zugriff über PowerChart ELGA Sub-Reiter für Blick in die ELGA ELGA Sub-Reiter für SOO Administration Anzeige, ob aktuell für den GDA ein SOO vorliegt

23 Detailinformationen zum SOO Status eines Patienten ELGA Sub-Reiter Situatives Opt-Out erfassen Liste der aktuell gültigen SOOs Neues SOO erfassen

24 ELGA Zugriff aus dem KIS - PowerChart Holen eines Dokuments von einem anderen GDA und Anzeige des Dokuments durch Doppelklick auf den Aufenthalt in der Liste. Wichtig: bitte keine ELGA Dokumente aus den Häusern der Tirol Kliniken aus ELGA übernehmen, denn diese befinden sich schon original im KIS!

25 Wann werden Dokumente in ELGA registriert? ELGA-relevante Dokumente werden für ELGA-Teilnehmer automatisch registriert, sofern zum Registrierungszeitpunkt beim GDA (= KH) kein Situatives Opt-Out für den Patienten vorliegt. Registrierung bei stationären / tagesklinischen Aufenthalten Registrierung erfolgt unmittelbar nach der Entlassung im SAP-IS-H Registriert werden mit der Entlassung alle während des stationären Aufenthalts abgezeichneten Labor- und Radiologiebefunde, der abgezeichnete AB (falls schon vorhanden) und der abgezeichnete Pflegeentlassungsbrief (falls vorhanden) Registrierung bei rein ambulanten Aufenthalten, ohne stationären Aufenthalt im Hintergrund Wichtig: Labor- und Radiologie-Befunde werden unmittelbar nach dem Abzeichnen registriert Ersteinmeldungen eines ELGA Dokuments müssen immer innerhalb des gültigen ELGA- Patientenkontaktes erfolgen, d.h. im Standardfall während des Aufenthaltes bzw. bis spätestens 28 Tage nach Ende des Aufenthaltes. Dokumente, die erst nach Ablauf der Kontaktbestätigung erstmalig abgezeichnet werden, können nicht mehr in ELGA registriert werden. Nachtragsbefunde auf ein bereits eingemeldetes Dokument werden bis 365 Tage nach Aufenthaltsende entgegengenommen

26 Wie werden Patienten von uns über ELGA informiert? - Aushang - Folder

27 ELGA Zugriff für Patientinnen und Patienten über ELGA Bürgerportal

28 Wie komme ich als Bürger in meine ELGA? ELGA Einstieg über

29 Wie komme ich als Bürger in meine ELGA? Um in die eigene ELGA einsteigen zu können, braucht man Computer + Webbrowser (Internet Explorer, Firefox, etc) Bürgerkarte mit Signaturfunktion + Lesegerät am PC + Bürgerkarten-Software oder Handy-Signatur / Bürgerkartenfunktion am Smart-Phone Freischaltung über oder direkt beim Finanzamt

30 So präsentiert sich ELGA nach dem Einstieg

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35 Informationsquellen Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ELGA im Intranet ELGA-Folder, Schulungsunterlagen, FAQs, etc. Clearingstelle ELGA Tirol und bei Fragen zur Verwendung von ELGA in KIS/SAP-IS-H IT-Helpdesk Tel.: Generelle Fragen zu ELGA in den tirol kliniken Für Patientinnen und Patienten ELGA-Aushang lt. GTelG (4), ELGA-Folder ELGA auf ELGA Service-Line Tel.: von Mo bis Fr von 7.00 bis Uhr ELGA-Widerspruchstelle Postfach 180, 1021 Wien, ELGA-Ombudsstelle Tirol (im Büro der Tiroler Patientenvertretung)

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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