Informationsmappe für Brillenschäden



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Transkript:

Informationsmappe für Brillenschäden Nach 22 Jahren Berufserfahrung als Sachverständiger und 35 Jahren als Fachmann in der Augenoptik sowie mehr als 30.000 Begutachtungen im Bereich der Haftpflichtschäden neu für alt habe ich ein modernes Programm entwickelt, welches einen Brillenschaden unter mehr als fünfzig verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Laut ZVA ist ein Wiederbeschaffungsrhythmus einer Brille nicht gewährleistet. Der Regelfall ist, dass eine Brille ca. fünf bis sechs Jahre getragen wird. Die Brille hat nach dieser Zeit einen Restwert sofern die Brille in einem ungebrauchten Zustand ist, wäre der Wert der Brille mit fünfzig Prozent zu bewerten. Der ermittelte Zeitwert der Brille basiert auf einer gängigen Rechtsprechung nach 249 BGB. Eine Brille wird unter folgenden Kriterien überprüft: Glasstärke, modische Aspekte, Wiederbeschaffungsmöglichkeit, Verkratzung, Abnutzung der Verschraubung, Lackschäden, Verformung, Abnutzung der Cellteile, Scharnierabrieb, Altschäden, Entspiegelung, Verkratzung der Glasoberfläche, Materialermüdung, Stärkenänderung sowie eine Plausibilitätsprüfung der Anschaffungsrechnung. Meine Zeitwertberechnungen basieren nicht auf der Grundlage des Zentralverband für Augenoptiker (kurz ZVA), diese Aussage wurde als Beitrag zu der Bewertung mit aufgenommen. Die Alterung der Fassung aus Metall sowie Kunststoff und der Gläser aus mineralischem Material oder aus Kunststoff spielen in der Bewertung eine unterschiedliche Rolle. Vorschäden spielen keine Rolle für die Plausibilitätsprüfung, sie dienen lediglich zur Berechnung des Zeitwertes. Eine Plausibilitätsprüfung wird bei jeder vorgelegten Brille im Detail vorgenommen. Die Begutachtung des vorgelegten Objektes wird mit einer 10-fachen Vergrößerung vorgenommen, welche bei der Betrachtung von transparenten Mineralien üblich ist. Die von mir, Sachverständigem Hans-Peter Richter, erstellten Gutachten sind insgesamt gerichtlich anerkannt. Wichtig In Anbetracht der jüngsten gesetzlichen Veränderungen der Jahre 2004 / 2005 möchte ich Ihnen nachstehend noch kurz die wichtigsten Änderungen aufzeigen: Im Rahmen zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassenversicherung sind die Leistungen für Sehhilfen, Brillen und Kontaktlinsen, eingestellt worden. Eine Ausnahme stellen die Leistungen für Kinder bis 18 Jahre sowie stark sehbehinderte Personen, mit maximal 30% Sehleistung, dar. Die Augenglasbestimmung wird nur noch übernommen, wenn ein Augenarzt die Prüfung vornimmt. Diese Maßnahmen werden daher letztendlich zu einer Steigerung der Regulierungssummen im Rahmen der Haftpflicht führen, da hier die bisherige Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfen für Beamte entfallen.

Brillenschäden in der privaten Haftpflicht Punkt 1 Brillenschäden kann man in verschiedene Gruppen aufteilen, aufgrund von bearbeiteten Schäden kann ich behaupten, dass 75 % der Schäden in eine der beiden folgenden Kategorien gehören: Heruntergefallen oder heruntergefallen und anschließend darauf getreten. Einige Schäden, ca 10%, werden dadurch verursacht, dass die Brille mit einem schweren Gegenstand zerdrückt wurde z.b. Bierkasten, Einkaufskorb oder Aktentasche. Weitere 10% der Schäden werden dadurch verursacht, dass man sich auf die Brille gesetzt hat. Die restlichen 5% der Schadensfälle, kann verteilt werden auf: vom Hund zerbissen, Kinder haben damit gespielt, vom Auto überrollt, vom Rasenmäher zerhäckselt oder im Wasser verloren. Zunehmend werden Brillen als nicht mehr auffindbare Verluste angegeben, ein beliebtes Beispiel hierfür wäre der Verlust auf einer Bootsfahrt. Ich habe diese Schäden nachgestellt und den Schadenshergang hierzu festgehalten, dies soll eine Hilfe sein, entstandene Schäden schnell und direkt zuzuordnen. Der Zentralverband der Augenoptiker setzt in unregelmäßigen Abständen einen Durchschnittspreis für Brillen fest. Stützend auf unsere ca. 20.000 bearbeiteten Aufträge konnten wird feststellen, dass die Schadenshöhe deutlich über dem vorgeschlagenen Durchschnittspreis des ZVA liegen. Der durchschnittliche Schadenswert einer Brille liegt bei ca. 500,00. In diesem Betrag wurden die, bis zum 01.01.2004, gesetzlichen Kassenleistungen berücksichtigt. Nach der gesetzlichen Gesundheitsreform vom 01.01.2004 wurden jegliche Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen abgeschafft, hierdurch ergibt sich eine Steigerung in der Schadenshöhe von ca. 150,00. Seit der Reform werden vermehrt fragwürdige Brillenschäden eingereicht, deswegen ist es wichtig eine fachkundige Einschätzung durchzuführen um somit missbrauch vorzubeugen.

Leistungsbeschreibung: Jedes Gutachten enthält aussage- und beweisfähige Fotos (dieses Material wird festgehalten) Bei der Erstellung der Gutachten werden die jeweils aktuelle Rechtslage und die neueste Rechtsprechung berücksichtigt Jedes Gutachten wird nach Posteingang spätestens innerhalb von vier Tagen an Sie versendet Jedes eventuell erforderliche Nachgutachten ist kostenlos Eventuell fehlende erforderliche Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens fordern wir selbständig und kostenlos für Sie auch von Dritten ein Gutachten können auf Wunsch auch vorab per Fax oder e-mail versendet werden Bis zum Abschluss des Vorgangs lagern wir die Brillen kostenlos für Sie ein und entsorgen diese auf Ihren Wunsch ebenfalls kostenlos (spätestens nach 2 Jahren) Preisgarantie: Unsere Preise werden sich im nächsten Jahr nur im Rahmen der gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung ändern Ein Muster des Vordruckes liegt bei Eine aktuelle Sammlung von Gerichtsurteilen und ein erstelltes Rechtsgutachten bezüglich neu für alt, stehen auf meiner Internetseite zu Ihrer Verfügung. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unsere Preisliste zu. Ein Ausführliches Gutachten im Detail beschrieben wird nach dem Zeitaufwand berechnet. Um Ihnen eine Zusammenarbeit mit uns zu erleichtern, bieten wir Ihnen nachstehende Möglichkeiten an: - Einen Vordruck zum Ankreuzen, versehen mit Ihren Daten - Aufkleber, für die vereinfachte Versendung - Telefonische Auskunft und Hilfe - Versendung vorab als Fax. - Versendung vorab als E-Mail. Wir sind für Sie jederzeit erreichbar, und zwar per E-Mail : richter@optik-sv.de Internet : www.optik.-sv.de Mobil : 01793209361 per Fax: : 0202-7992954 per Telefon : 0202-433554 per Telefon : 0202-7992953

Schadenhergangsbericht mit Photo Punkt 2 Die Brille ist aus ca.1,8 m aus dem Gesicht geschlagen worden und zu Boden gefallen (Steinboden). Schäden: Vereinzelte Kratzer an dem Mittelteil (Metallbohrbrille) deutliche Verkratzung, rechter Nasenpadhebel nach Innen verbogen, rechter Bügel im Scharnier leicht nach Unten verknickt. Rechtes Kunststoffbrillenglas temporal ausgebrochen. Foto eins :

Punkt 3 Die Brille ist heruntergefallen und anschließend wurde einmal darauf getreten ( ca. 1,8 m Steinboden). Schäden: Der Kunststoffrahmen ist oberhalb, in der Nute eingerissen, einige Kratzer mit einer Vergrößerung links zu erkennen, der linke Bügel leicht nach unten verknickt. Beide Mineralischen Gläser sind im Zentralenbereich zersplittert. Beide Gläser weisen punktförmig Einschlüsse auf der Glasoberfläche auf. Foto zwei :

Punkt 4 Die Metallbrille mit Mineralischengläsern ist herunter gefallen und es wurde darauf getreten. Schäden : Das Mittelteil ist auf der rechten Seite leicht verdreht ( Schraube),leichte Kratzer an beiden Backen, Nasenpadhebel rechts leicht verbogen. Rechte Backe stark in sich verdreht und im Scharnier verzogen. Linke Backe leicht verdreht und nach unten verzogen. Beide Gläser weisen vereinzelte Kratzer auf, Facettenrand des rechten Glases schräg unten rechts starke Ausplatzer Das Glas Pototropeglas ist in vielen Teilen zerbrochen. Foto drei :

Punkt 5 Die Brille wurde beim Spielen mit dem Enkel herunter geworfen und anschließen dagegen getreten und ist ca.4 m über den Boden geschlittert. Schäden : Die Nylormetallfassung ist auf der linken Seite an der Brücke abgebrochen. Das linke Glas wurde nicht vorgelegt. Die Oberfläche des rechten Glases weist eine Vielzahl von unterschiedlichen Kratzen auf. Dieser Schaden ist laut Schadensbild durchaus möglich. Foto vier :

Punkt 6 Jemand hat sich auf die Brille gesetzt Schäden : Die Bohrbrille ist in der Brücke leicht verzogen, Die Gläser wurden vereinzelt verkratzt. Die rechte und die linke Backe wurden aus dem Kunststoffglas gebrochen. Die Brille lag auf einem Holzstuhl, leichte Kratzer sind in der gleichen Richtung auf den Gläser zuerkennen. Foto fünf :

Punkt 7 Es wurde ein voller Wasser-Kasten auf die Brille aus ca. 20 cm fallen gelassen. Schäden: Die Metallbrille mit mineralischen Gläsern wurde in der Brücke leicht verbogen. Beide Backenteile sind leicht in der gleichen Richtung nach unten gebogen. Die linke Schraube ist aus dem Gewinde gerissen. Beide Gläser wurden nur an der Vorderseite leicht beschädigt. Leichte punktförmige Eindrücke wurden erkannt. Foto sechs :

Punkt 8 Die Brille ist aus ca.175 cm auf den Boden gefallen, und anschließend wurde auf die Bille getreten. Schäden: Die Metallbrille mit mineralischen Gläsern ist in der Brücke verbogen ( Schraube) der Nasenpadhebel auf der linken Seite ist deutlich verbogen, sehr auffällig ist die Verbiegung der Glasaufnahme der linken Seite. Eindeutig wurde die Brille nachträglich in der Hand verdrückt. Die Brillengläser weisen starke punktförmige Kratzer auf. (Manipulierter Schaden)! Foto sieben :

Punkt 9 Glasschaden manipuliert : Das Kunststoffglas weist in jeder Richtung eine Verkratzung auf: Foto acht :

Punkt 10 Das Kunststoffglas weist nur eine Richtung auf. Dieser Schadenvorgang ist sehr wahrscheinlich möglich. Foto neun :

Punkt 11 Optische Eigenarten und deren Umrechnung: Sph. +1,00 Cyl.+1,00 A.90! (Plus Cylinder) ist das gleiche wie Sph. +2,00 Cyl.-1,00 A.0! (Minus Cylinder) oder : Sph.+2,00 Cyl.+1,50A.90! ist das gleiche wie Sph.+3,50 Cyl.-1,50 A. 0! Add. heißt Nahzusatz für Mehrstärkengläser. In der Optik wird einmal im minus - Cylinder gearbeitet. Jedoch die Preislisten der Anbieter sind alle im plus - Cylinder verfasst. Es ist nur ein mathematischer Unterschied, der Wert des Brillenglases ist gleich. Punkt 12 Schlussfolgerung: Aus den vorgenannten Beispielen ist resümierend festzuhalten: Jeder Schaden kann letztendlich noch mal anders dargestellt werden. Wir betrachten einen Brillenschaden, oder einen Kontaktlinsenschaden unter verschiedenen Aspekten. Sollte es der Fall sein, dass Abweichungen auf den Rechnungen besonders auffällig sind, wird der Schaden auf jeden Fall infrage gestellt. Wir vordern soweit der Optische Betrieb es erlaubt die zu dem vorgelegten Schaden die richtigen Rechnungen ein und fügen Sie dem Gutachten zu. Sind wir mit dem Schadenbild ( Plausibilitätsbild ) nicht einverstanden, geben wir Ihnen dies auf einem gesonderten Schreiben zur Kenntnis. Eine Prüfung der beschädigten Brille mit der entsprechenden Rechnung ist nur mit der Hilfe eines Sachverständigen möglich da ca. 25 % der eingereichten Brillenschäden nicht mit der vorgelegten Rechnung übereinstimmen. Oder werden Manipuliert. Ich hoffe Ihnen einen kleinen aber hilfreichen Eindruck einer sehr komplexen Sache übermittelt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Sachverständigenbüro für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten Hans-Peter Richter