Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft



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Transkript:

Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes, dabei verliert sie ihr eigenes nicht. Der Ehemann bestimmt die gemeinsame Wohnung. X Jeder Ehegatte muss dem anderen Auskunft über sein X Einkommen, sein Vermögen und seine Schulden geben. Konkubinat bedeutet Ehe ohne kirchlichen Segen. X Die Ehefrau will arbeiten, doch ihr Mann will das nicht. Er kann es ihr nach Gesetz verbieten. X Konkubinatspartner haben nach dem Tod des Partners kein Anrecht auf eine Witwenrente. X 2. a) Zählen Sie die drei vom ZGB vorgesehenen Güterstände auf: A B C Errungenschaftsbeteiligung Gütergemeinschaft Gütertrennung b) Ordnen Sie alle möglichen Güterstände (passender Grossbuchstabe von oben) den folgenden Beschreibungen zu: A Bei der Scheidung erhält jeder Ehepartner sein Eigengut und den halben Vorschlag des anderen. B, C Es braucht einen Ehevertrag oder ein richterliches Urteil. C Das Eigengut und das Vermögen der Ehepartner bleiben völlig getrennt. 3. Beim ordentlichen Güterstand unterscheidet das ZGB zwischen Eigengut und Errungenschaft. Was gehört zum Eigengut? Kreuzen Sie die entsprechenden Punkte an. X X X Eine Erbschaft, die dem Ehegatten während der Ehe zufällt. Zinsen der Erbschaft. Der Lohn während der Ehe. Zinsen des ehelichen Vermögens. Das Motorrad, das er oder sie sich vor der Ehe gekauft hat. Teure Gold-Halskette, welche die Frau während der Ehe von der Grossmutter geschenkt erhalten hat. Fachbereich ABU 1 / 6

4. Was sollte in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden? Zählen Sie drei wichtige Punkte auf. Aufteilung der gemeinsamen Kosten Wer hat was in die Gemeinschaft mitgebracht Regelung der Mietkosten bei der Auflösung / oder während des Konkubinats Regelung von gemeinsamen Anschaffungen weitere 5. Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen zum Erbrecht richtig oder falsch sind. richtig falsch Beim Tod des Erblassers erlischt der Mietvertrag automatisch. X Der Erbe muss auch für Schulden des Erblassers aufkommen, X wenn er das Erbe angetreten hat. Die Kinder können unter gewissen Umständen enterbt werden. X Geschwister sind pflichtteilberechtigt. X 6. Wer gehört zu den Erben des ersten Stammes? X Kinder X Enkel Ehegatten Onkel / Tante 7. Wie muss ein eigenhändiges Testament erstellt sein, damit es gültig ist? Nennen Sie alle Bedingungen. Handschriftlich, genaues Datum, Unterschrift (Ort ist nicht zwingend notwendig, kein Abzug, wenn er geschrieben wird) 8. Marco und Lena sind verheiratet und leben im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Sie haben eine Tochter und einen Sohn. Nach langer Krankheit stirbt Marco plötzlich. Sein Eigengut beträgt Fr. 30'000, seine Errungenschaft Fr. 60'000.-. Lenas Eigengut beträgt Fr. 10'000.- und ihre Errungenschaft Fr. 40'000.- Marco hat kein Testament gemacht. Rechnen Sie! a) Wie gross ist die Erbmasse von Marco? 30'000 + ((60'000 + 40'000) : 2) = 80 000 b) Wie viel erhält die Tochter, wie viel der Sohn? Tochter und Sohn erhalten je ¼ von 80'000 = 20 000 c) Wie viel erhält Lena aus der güterrechtlichen und erbrechtlichen Teilung insgesamt? ½ von 80'000 (Erbrecht)+ 10'000 + 50'000 (Güterrecht) = 100 000 Fachbereich ABU 2 / 6

9. Ergänzen Sie die fehlenden Wörter im Text. Die Eltern müssen die Kinder finanziell unterstützen, bis diese entweder 18 Jahre alt sind oder die (Erst-)Ausbildung abgeschlossen haben. Bei unverheirateten Eltern erhält das Kind den Nachnamen der Muttter. 10. Ehe und Konkubinat im Vergleich: Nennen Sie zu jedem der folgenden vier Stichwörter entweder einen Vorteil oder einen Nachteil der Ehe gegenüber dem Konkubinat! Bilden Sie ganze Sätze! a) Wohnen b) Steuern c) Erbschaft d) Soziale Absicherung Vorteil Mietvertrag kann nur mit Zustimmung beider Ehegatten gekündigt werden. Der Ehepartner ist gesetzlicher Erbe. Mietvertrag kann nur mit Zustimmung beider Ehegatten gekündigt werden. Nachteil Wenn beide Ehepartner arbeiten, nur eine Steuererklärung mit der Folge einer höheren Progression für Ehepaare. 11. Heinz Schlosser ist ein Stadtmensch. Seine Frau Hedi hingegen zieht es seit längerem aufs Land. Seit ihr Mann pensioniert ist und die Kinder ausgezogen sind, wäre das Ehepaar auch nicht mehr auf die Stadtwohnung angewiesen. Die Bitte von Hedi, irgend-wo auf dem Land eine kleine Wohnung zu suchen, weist Heinz kurzerhand mit der Bemerkung ab, es sei schon immer so gewesen, dass in der Ehe der Mann den Wohnsitz bestimme. Was sagt das ZGB dazu? ZGB 162: Die Ehegatten bestimmen gemeinsam die eheliche Wohnung. 12. Hansi und Maya Huber stecken in erheblichen Geldschwierigkeiten. Sie haben Mühe, den laufenden Verpflichtungen für den Unterhalt der Familie nachkommen zu können. Frau Huber braucht für die Kinder dringend neue Winterkleider. Sie bestellt das Nötigste auf dem Versandweg, um nicht sogleich zahlen zu müssen. Als ihr Mann Ende Monat die Rechnungen begleichen sollte, weigert er sich jedoch mit dem Hinweis, dass er die Kleider nicht bestellt habe und mit dieser Auslage nicht einverstanden sei. Fachbereich ABU 3 / 6

Wer haftet für die Schulden? ZGB 166: Beide haften gemeinsam, denn Winterkleider für die Kinder gehören zu den laufenden Bedürfnissen der Familie. 13. Ein Ehepaar möchte Gütertrennung vereinbaren. Durch was wird diese Abmachung rechtskräftig? a) Durch ein gegenseitiges Versprechen b) Durch einen Ehevertrag X c) Durch einen Erbvertrag d) Durch ein öffentliches Inventar 14. Beim ordentlichen Güterstand kennt das ZGB den Begriff "Eigengut". Dieses besteht aus verschiedenen Vermögensbestandteilen. Nennen Sie zwei im Gesetz erwähnte Vermögensbestandteile, die zum Eigengut gehören und geben Sie dazu je ein konkretes Beispiel! Vermögensbestandteil Beispiel dazu a) Erbschaft Haus, Sammlung b) Gegenstände zum ausschliess-- lichen persönlichen Gebrauch Schmuck, (Musikinstrumente), Sportausrüstung, Kleider, Toilettenartikel 15. Ein von seiner Ehefrau getrennt lebender - also noch nicht geschiedener - Mann spielte mit Fr. 7.- Einsatz Lotto und gewann über Fr. 65'000.-. Nach dem Lottogewinn wurde die Ehe (ordentlicher Güterstand) aufgelöst. Die Frau verlangte die Hälfte des Gewinns, weil er zur Errungenschaft gehöre. Hat sie Recht mit dieser Forderung? JA X NEIN X Begründen Sie Ihre Meinung: Der Lottoeinsatz von Fr. 7.- wurde vom Lohn genommen. Der Lohn gehört zur Errungenschaft und ist somit zu teilen. Das Ehepaar ist noch nicht geschieden, deshalb steht der Frau die Hälfte des Lottogewinns zu. (Die gegenteilige Argumentation, die Fr. 7.- stammen aus dem Eigengut des Mannes, weshalb der Gewinn nur ihm zusteht, ist auch richtig). 16. Herr Z, verheiratet, Vater von drei Söhnen, stirbt. Der Erblasser verfügte, dass seine Söhne auf den Pflichtteil gesetzt werden. Die verfügbare Quote solle die Ehefrau bekommen. Die Erbmasse Fachbereich ABU 4 / 6

beträgt Fr. 160'000.-. Wie viel erbt die Ehefrau? a) Fr. 60 000.- b) Fr. 80 000.- c) Fr. 100 000.- X d) Fr. 120 000.- Berechnung: ½ Söhne Fr. 80'000.- ½ Ehefrau Fr. 80'000.- Verfügbare Quote / freie Quote: ¼ des Erbanteils der Söhne Fr. 20'000.- Neu: Söhne Fr. 60'000.- (Fr. 80'000.-./. Fr. 20'000.- = Fr. 60'000.-) Ehefrau Fr. 100'000.- (Fr. 80'000.- + Fr. 20'000.- = Fr. 100'000.-) 17. Eva Müller bringt bei der Eheschliessung Fr. 10'000.- in die Ehe, ihr Gatte Max Meier Fr. 30'000.-. Nach zehn Jahren erbt Eva von ihrem Vater Fr. 50'000.-. Die Errungenschaft von Max beträgt zur gleichen Zeit Fr. 40'000.-, Evas Errungenschaft dagegen Fr. 20'000.-. Eva möchte wissen, wie gross zu diesem Zeitpunkt ihr güterrechtlicher Anspruch wäre. a) Fr. 60 000.- b) Fr. 90 000.- X c) Fr. 65 000.- d) Fr. 85 000.- Berechnung: Eva Max Eigengut 10'000.- 30'000.- Erbschaft 50'000.- 60'000.- Errungenschaft 20'000.- 40'000.- Anteil 30'000.- 30'000.- Güterrechtlicher Anspruch 90'000.- 18. Die Haushaltskosten der Familie Spar betragen monatlich Fr. 3'000.-. Sie streiten sich immer wieder darüber, wie viel jedes vom Lohn abgeben muss. Herr Spar arbeitet ganztags und verdient Fr. 4 000.-. Seine Frau arbeitet nur vormittags und verdient Fr. 2 000.-. Nachmittags besorgt sie den Haushalt und betreut die drei schulpflichtigen Kinder. Herr Spar ist der Meinung, dass beide monatlich je Fr. 1 500.- in die gemeinsame Haushaltskasse einzahlen sollten. Frau Spar ist nicht der gleichen Ansicht. a) Was schreibt das ZGB bezüglich des Unterhalts der Familie vor? b) Fachbereich ABU 5 / 6

ZGB 163: Die Ehegatten sorgen gemeinsam für den Unterhalt der Familie. Da die Ehefrau den Haushalt und die Kinder betreut, tragen beide 100% zum Unterhalt bei. b) Welche "ideale" Aufteilung der Haushaltskosten würden Sie als Richter der Familie Spar vorschlagen? Begründen Sie Ihre Meinung! Er zahlt Fr. 2'000.- in die Haushaltskasse. Sie zahlt Fr. 1'000.- in die Haushaltskasse. Beide Ehepartner zahlen im Verhältnis ihrer Löhne 19. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein, also im Konkubinat zusammen. Auch die 20-jährige Anna und der 23-jährige Roman möchten zusammenziehen. Den Mietvertrag haben sie bereits auf beide Namen abgeschlossen. Ebenfalls besteht ein Inventar, in dem festgehalten ist, wer was mitbringt. Beide sind 100% berufstätig. Um klare Verhältnisse zu schaffen, wollen sie einen ganz einfachen Konkubinatsvertrag aufsetzen. Folgende Punkte sollen darin vorkommen: Lohn Kosten für die Haushaltführung (u.a. Miete, Elektrisch, Nahrung, TV-Gebühren) Persönliche Auslagen Neuanschaffungen Haushalt / Entschädigung Bilden Sie zu den folgenden Punkten einen vollständigen Satz, der klar aussagt, wie die Sache zwischen den Partnern geregelt ist, sodass eine Auflösung des Konkubinats möglichst einfach und ohne Schwierigkeiten erfolgen kann. Kosten für die Haushaltführung: Beide tragen die Hälfte zu den Haushaltführungskosten bei. (oder im Verhältnis zu ihrem Lohn) Persönliche Auslagen: Bestreitet jedes aus seinem Lohn und haftet dafür. Neuanschaffungen: Jede Neuanschaffung (Auto, Möbel etc.) wird nur von einem Partner getätigt und lautet auf ihn Quittungen aufbewahren. Haushalt / Entschädigung: Beide helfen zu gleichen Teilen im Haushalt mit Oder Besorgt nur Anna den Haushalt, so zahlt ihr Roman eine Entschädigung von Fr.. pro Monat. Fachbereich ABU 6 / 6