Ausgabe 11-2011 Sozial investieren mit der KfW Sehr geehrte Damen und Herren, mit ihren über 100.000 Einrichtungen allein in der Freien Wohlfahrtspflege leisten gemeinnützige Organisationen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Auch bei der Energiewende sind sie gefordert. Denn viele Kindergärten und Krankenhäuser, Behindertenwerkstätten und Altenpflegeeinrichtungen, Vereins- und Jugendhäuser wurden bereits vor Jahrzehnten gebaut und entsprechen längst nicht mehr aktuellen energetischen Standards. Eine energetische Sanierung könnte die Energieeffizienz der Häuser massiv steigern. Viele Einrichtungsträger wissen nicht, dass sie den Umbau oder die energetische Sanierung ihrer Gebäude mit äußerst zinsgünstigen Darlehen der KfW finanzieren können. Die KfW- Programme Sozial investieren und Sozial investieren Energetische Gebäudesanierung bieten langfristige Kredite zu niedrigen Zinssätzen. So geben sie gemeinnützigen Organisationen Planungssicherheit und ermöglichen ihnen, auch bei angespannter Haushaltslage zu investieren. Ihre KfW-Themendienst Redaktion
Mehr Energieeffizienz auch für Sportvereine Zwei KfW-Programme fördern vor allem gemeinnützige Organisationen Sie sind in fast jeder größeren Stadt präsent: AWO und Caritas, DRK und Diakonisches Werk sowie die Organisationen des Paritätischen Gesamtverbands. Sie unterhalten Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser oder Beratungsstellen doch viele wurden vor dreißig oder mehr Jahren gebaut und entsprechen längst nicht mehr den heutigen energetischen Standards. Die Arbeiterwohlfahrt unterhält rund 10.000 soziale Dienste in Deutschland, dem Deutschen Caritasverband sind knapp 26.000 Einrichtungen angeschlossen, der Paritätische Gesamtverband verfügt über 9800 Mitgliedsorganisationen, im DRK arbeiten bundesweit 5000 Ortsvereine, und unter dem Dach des Diakonischen Werks sind mehr als 27.000 selbstständige Einrichtungen tätig. Investitionen sind rechenbar Würden alle Gebäude, in denen diese Wohlfahrtsverbände arbeiten, heutigen energetischen Standards entsprechen, dann könnten sie in Summe einen durchaus nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten. Denn die effiziente Nutzung von Energie mindert nicht nur den Energieverbrauch, sie führt auch zu einer deutlichen Kostenersparnis - und dies macht eine Investition in eine energetische Gebäudesanierung rechenbar. Mit den Förderprogrammen Sozial investieren und Sozial investieren Energetische Gebäudesanierung unterstützt die KfW sowohl die Erneuerung der sozialen Infrastruktur als auch deren energetische Sanierung von Gebäuden in gemeinnütziger Trägerschaft, unter anderem mit einem äußerst niedrigen Effektivzinssatz ab 1,46 Prozent, zehn Jahren Zinsbindung und Darlehenslaufzeiten von bis zu 30 Jahren. (Stand: 22. August 2011)
Beitrag für mehr Nachhaltigkeit Die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der KfW für soziale Einrichtungen sind nicht allen Banken und deren Kunden bekannt, meint Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Vor allem bei der energetischen Sanierung von Gebäuden kann die Sozialwirtschaft mit ihren über 100.000 Einrichtungen allein in der Freien Wohlfahrtspflege einen wichtigen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten. Antragsberechtigt für beide Programme sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen. Dazu gehören neben den Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch Stiftungen, Sportvereine und Jugendherbergen, sofern sie ihre Gemeinnützigkeit durch eine Freistellung von der Körperschaftssteuer durch ihr zuständiges Finanzamt nachweisen können.
Das fördert die KfW Die Programme im Überblick Mit den Programmen Sozial investieren und Sozial investieren Energetische Gebäudesanierung fördert die KfW Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie die energetische Sanierung von Gebäuden. 1. Förderprogramm Sozial investieren ZINSSATZ: ab 4,01 % effektiv pro Jahr INVESTITIONSZWECK: Investitionen in die soziale Infrastruktur, wenn sie einem gemeinnützigen Zweck dienen, beispielsweise Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen Betreutes Wohnen und ambulante Pflegeeinrichtungen Behindertenwerkstätten Kindergärten und Schulen Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen HÖCHSTBETRAG: bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben (ab 1. 10. 2011) VORTEILE: bis zu 10 Jahre Zinsbindung (ab 1. 10. 2011); Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre 2. Förderprogramm Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung ZINSSATZ: ab 1,46 % effektiv pro Jahr INVESTITIONSZWECK: Energetische Sanierung von Gebäuden, die bis zum 1. Januar 1995 fertig gestellt wurden, zum Beispiel Kindergärten und Schulen Sportanlagen Kulturelle Einrichtungen (Vereins- und Jugendhäuser) Behindertenwerkstätten Krankenhäuser Altenpflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen HÖCHSTBETRAG: abhängig von Finanzierungsvariante und angestrebtem energetischen Sanierungsniveau:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85: maximal 600 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100: maximal 350 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche Einzelmaßnahmen: maximal 50 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche pro Maßnahme VORTEILE: Kreditlaufzeit wahlweise bis zu 20 Jahre (mit drei Tilgungsfreijahren) oder 30 Jahre (mit fünf Tilgungsfreijahren) Eine Kombination mit dem Programm Sozial investieren ist möglich. Im Programm Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen, wenn sie von einem Sachverständigen empfohlen werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Solche energetischen Einzelmaßnahmen sind die Wärmedämmung (Außenwände, Dach, Keller) neue Fenster und Eingangstüren Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Innenraumbeleuchtung neue Heizung Mitfinanziert werden auch Planungs- und Beratungsleistungen (Architekt, Energieeinsparberatung, Sachverständiger) sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten und Materialkosten für Eigenleistungen. Die Sanierung muss allerdings durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Schnelle Auskunft 01801 33 55 77* Unter dieser Rufnummer beantworten Finanzierungsexperten des KfW-Infocenters Fragen zu den beiden KfW-Programmen für gemeinnützige Organisationen. (* 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom; Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute)
Förderbeispiel Sanierung eines Kindergartens Ein eingetragener gemeinnütziger Verein beabsichtigt die vollständige energetische Sanierung seines Kindergartens, hat aber nur 5.000 Euro an eigenen Mitteln. Den Rest steuert die KfW bei. Der Kindergarten wurde 1980 erbaut und hat eine Nettogrundfläche (NGF) von 500 Quadratmetern. Die Investitionskosten belaufen sich auf 200.000 Euro. Da der Verein lediglich 5.000 Euro aus Eigenmitteln zur Finanzierung beisteuern kann, werden Kreditmittel in Höhe von 195.000 Euro benötigt. Der Verein wendet sich an seine Hausbank, um ein Darlehen aus dem Programm "Sozial investieren Energetische Gebäudesanierung zu beantragen. Bei der Sanierung soll das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 100 (EnEV 2009) erreicht werden. Ein zugelassener Sachverständiger bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Höhe der förderfähigen Kosten von 200.000 Euro im KfW-Formular Bestätigung zum Kreditantrag. Maximal können 350 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, also 175.000 Euro über das KfW-Programm finanziert werden. Die Finanzierungslücke von 25.000 Euro kann durch die Eigenmittel und eine ergänzende Finanzierung über 20.000 Euro zum Beispiel aus dem Programm Sozial investieren oder durch einen Hausbankkredit geschlossen werden kann. IMPRESSUM Herausgeber: KfW Bankengruppe Kommunikation, Palmengartenstraße 5 9, 60325 Frankfurt www.kfw.de/themendienst themendienst@kfw.de Verantwortlich: Michael Seyler, michael.seyler@kfw.de Kontakt: Brigitte Hanisch-Zelle, Telefon 0228 831-7268, brigitte.hanisch-zelle@kfw.de Alle Texte unter www.kfw.de/themendienst. Abdruck honorarfrei unter Angabe der Quelle. Um ein Belegexemplar wird gebeten: KfW Bankengruppe, Brigitte Hanisch-Zelle, Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn Themendienst der KfW Bankengruppe für die Presse, September 2011