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Pflegegrade (PG) Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5. Unterkunft 554,25 554,25 554,25 554,25 554,25. Verpflegung² 426,49 426,49 426,49 426,49 426,49

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Transkript:

Wohnen und Pflege Kurzzeitpflege Informationen mit Preis- und Leistungsübersicht Seniorenheim Ehehaltenhaus/St. Nikolaus Virchowstraße 28, 97072 Würzburg Seniorenheim Hueberspflege Kapuzinerstraße 4, 97070 Würzburg Seniorenheim St. Maria Dürerstraße 12, 97072 Würzburg

Informationen zur Aufnahme in ein Seniorenheim Für die Aufnahme in eines unserer Seniorenheime benötigen wir: 1. das Formblatt Angaben zur Heimaufnahme mit der Unterschrift des Interessenten bzw. des gesetzlichen Vertreters. Bitte geben Sie hier an, für welche Einrichtung Sie sich interessieren. Teilen Sie uns als Anmerkung bitte mit, wann ein Heimeinzug gewünscht wird und wie dringend die Heimaufnahme ist. 2. das Formblatt Ärztliche Bestätigung, das vom behandelnden Hausarzt oder Krankenhausarzt auszufüllen und zu unterschreiben ist. 3. den Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe und die Notwendigkeit stationärer Pflege. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit stationärer Pflege beantragen Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse und ggf. bei Ihrer Beihilfestelle. Zuständig für die Begutachtung bei gesetzlich Versicherten ist der medizinische Dienst der Krankenkasse/Pflegekasse (MDK). In dringenden Fällen erfolgt die Begutachtung spätestens innerhalb einer Woche (nach 18 Abs. 3 SGB XI z.b. im Krankenhaus oder in der stationären Rehabilitation). Der Bescheid der Pflegekasse muss enthalten: Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Nachweis der Notwendigkeit stationärer Pflege Bitte wirken Sie bei der Pflegekasse auf eine rasche Begutachtung hin. 2

Informationen zur Finanzierung des Wohnens und der Pflege in einem Seniorenheim Nach den Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes unterstützt die Pflegekasse zurzeit die pflegebedingten Aufwendungen (vollstationäre Pflege) bei Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2015 bei vollstationärer Pflege Pflegestufe I mit 1.064 Euro monatlich Pflegestufe II mit 1.330 Euro monatlich Pflegestufe III mit 1.612 Euro monatlich Härtefall mit 1.995 Euro monatlich. Darüber hinausgehende Kosten, sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungszuschlag und die gewünschten Zusatzleistungen müssen vom Heimbewohner selbst getragen werden. Reichen die finanziellen Möglichkeiten inklusive der Leistungen der Pflegekasse nicht aus den Heimplatz zu finanzieren, kann der fehlende Betrag vom Sozialhilfeträger (Bezirk Unterfranken - Sozialhilfeverwaltung - Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, Tel.: 0931 7959-0, Fax: 0931 7959-3126) übernommen werden. Bei der Beantragung der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe - sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Einrichtungsleitung oder den Sozialdienst des gewünschten Seniorenheimes. 3

Informationen zur Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vorübergehender Pflege Für die Aufnahme zur Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI), Verhinderungspflege ( 39 SGB XI), vorübergehenden Pflege (ohne Pflegestufe) benötigen wir: 1. das Formblatt Angaben zum Kurzzeitpflegegast mit der Unterschrift des Interessenten bzw. des gesetzlichen Vertreters. Bitte geben Sie eine Erreichbarkeit der nächsten Bezugsperson und eine entsprechende Telefonnummer an und vermerken Sie, für welche Einrichtung Sie sich interessieren. 2. das Formblatt Ärztliche Bestätigung, das vom behandelnden Hausarzt oder Krankenhausarzt auszufüllen und zu unterschreiben ist. Bei fehlender Pflegeeinstufung kann diese ärztliche Bescheinigung helfen, den aktuellen Pflegebedarf einzuschätzen. 3. den Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe und die Genehmigung von Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) oder Verhinderungspflege ( 39 SGB XI). Zur Sonderform vorübergehender Pflege siehe Information auf Seite 7) Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit von Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege beantragen Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse und ggf. bei Ihrer Beihilfestelle. Zuständig für die Begutachtung bei gesetzlich Versicherten ist der medizinische Dienst der Krankenkasse/Pflegekasse (MDK). In dringenden Fällen erfolgt die Begutachtung spätestens innerhalb einer Woche ( 18 Abs. 3 SGB XI z. B. im Krankenhaus oder in der stationären Rehabilitation). Bitte wirken Sie bei der Pflegekasse auf eine rasche Begutachtung hin. 4. ärztliche Verordnungen, Medikamente Zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung brauchen wir bei der Aufnahme eine aktuelle, schriftliche ärztliche Anordnung für die Medikamentengabe und für eine ggf. notwendige sonstige Behandlungspflege (Injektionen, Blutdruck- oder Blutzuckermessungen usw.). 4

Bitte bringen Sie die notwendige Inkontinenzhilfen und die notwendigen Medikamente in ausreichender Menge mit (auch Bedarfsmedikamente, Salben usw.). Das gleiche gilt z. B. auch für notwendiges Verbandsmaterial, für Insulin, Spritzen, Blutzuckermessgeräte und Teststreifen usw.). Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihr Hausarzt Sie auch während Ihres Kurzzeitpflegeaufenthaltes bei medizinischer Notwendigkeit betreut. Was benötigen Sie bzw. Ihr Angehöriger noch? ausreichend Kleidung (Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden von uns gestellt) Toilettenartikel (Seife, Zahnbürste, Zahnpasta, Kamm/Bürste Körperpflegemittel usw.); ggf. Rasierapparat bitte soweit möglich namentlich kennzeichnen! bei Bedarf notwendige Hilfsmittel (z.b. eigener Rollstuhl, Rollator etc.) die Versichertenkarte der Krankenkasse, ggf. Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung Was ist noch zu beachten? Der Hin- und Rücktransport muss vom Pflegegast bzw. den Angehörigen veranlasst bzw. organisiert werden. Sollten freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. das Anbringen von Bettgittern, Gurt im Stuhl) notwendig sein, brauchen wir einen entsprechenden richterlichen Beschluss des Betreuungsgerichtes; Sollten solche Schutzmaßnahmen erforderlich sein, dürfen wir Sie deshalb bitten, ggf. einen solchen Beschluss zu beantragen und für den Aufenthalt bei uns mitzubringen. 5

Informationen zur Finanzierung der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und vorübergehender Pflege Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI): Nach den Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes unterstützt die Pflegekasse zurzeit die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen der Kurzzeitpflege mit maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1, 2, 3) oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (n. 45a SGB XI). Darüber hinausgehende Kosten, sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungszuschlag und die gewünschten Zusatzleistungen müssen vom Pflegegast selbst getragen werden. Verhinderungspflege ( 39 SGB XI): Ist eine Pflegeperson z.b. wegen Erholungsurlaub oder Krankheit an der Pflege gehindert, besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege) auch in sozialen Einrichtungen (Seniorenheimen, Kliniken usw. ). Die Pflegekasse unterstützt die pflegebedingten Aufwendungen mit maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1, 2, 3) oder erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz n. 45a SBG XI. Weitere Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege und Betreuung bereits mindestens 6 Monate durchgeführt wurde. Darüber hinausgehende Kosten, sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungszuschlag und die gewünschten Zusatzleistungen müssen vom Pflegegast selbst getragen werden. 6

Vorübergehende Pflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit ( 39c SGB V): Liegt der Pflege- und Betreuungsbedarf im Leistungsumfang der Pflegestufen I, II oder III voraussichtlich weniger als sechs Monate vor und wird keine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, sind Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nach Pflegeversicherungsrecht leider nicht möglich. Mit Hilfe der Ärztlichen Bestätigung und Pflegeinformationen aus der Klinik oder Rehabilitationseinrichtung wird der Umfang der notwenigen Pflege vereinbart (Pflegestufe 1, 2 oder 3). Die vollständigen Kosten sind vom Pflegegast selbst zu tragen. Ab 01.01.2016 beteiligt sich Ihre Krankenversicherung im Rahmen des Krankenhaustrukturgesetzes an den Kosten einer notwenigen Kurzzeitpflege bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Bitte fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse oder Ihren Arzt. Die Krankenkasse unterstützt die pflegebedingten Aufwendungen mit maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr. Reichen die finanziellen Möglichkeiten inklusive der Leistungen der Pflegekasse (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege) oder der Krankenkasse (Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit) nicht aus, den Aufenthalt zu finanzieren, kann der fehlende Betrag vom Sozialhilfeträger (Bezirk Unterfranken Sozialhilfeverwaltung Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, Tel.: 0931 7959-0, Fax: 0931 7959-3126) übernommen werden. Bei der Beantragung der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe - sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Einrichtungsleitung oder den Sozialdienst des gewünschten Seniorenheimes. 7

Tagessätze für Wohnen und Pflege pro Person in Euro (Stand: November 2015) Rüstigenbereich ohne Pflegeleistung Pflegestufe 0 geringfügige Pflege Ehehaltenhaus 2-Zimmer-Appartement 52,22 53,97 68,96 70,71 1-Zimmer-Appartement 62,92 69,91 79,66 86,65 St. Nikolaus Doppelzimmer 64,56 69,90 Einzelzimmer 76,02 Hueberspflege Doppelzimmer 65,06 68,02 Einzelzimmer 70,02 75,89 St. Maria Doppelzimmer 65,55 66,26 Einzelzimmer 69,41 77,08 Im Tagessatz sind enthalten: Rüstigenbereich Pflegestufe 0 Betreuung/Pflege 19,18 35,92 Unterkunft 9,34 Verpflegung 10,90 Ausbildungszuschlag von 1,87 bis 2,33 abhängig von der Zahl der Auszubildenden Investitionskosten Differenzierung nach Zimmerart, -ausstattung und -größe) von 6,53 bis 28,62 Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können gesondert vereinbart werden. Inhalt und Umfang werden in einem Nachtrag zum Heimvertrag beschrieben. Das jeweilige Entgelt hierfür wird ausgewiesen. 8

Tagessätze für Wohnen und Pflege sowie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vorübergehender Pflege pro Person in Euro (Stand: November 2015) Pflegeklasse I Pflegeklasse II Pflegeklasse III Ehehaltenhaus 2-Zimmer-App. 92,92-94,67 107,38-109,13 118,23-119,98 1-Zimmer-App. 103,62-110,61 118,08-125,07 128,93-135,92 St. Nikolaus Doppelzimmer 88,52-93,86 102,98-108,32 113,83-119,17 Einzelzimmer 99,98 114,44 125,29 Hueberspflege Doppelzimmer 89,02-91,98 103,48-106,44 114,33-117,29 Einzelzimmer 93,98-99,85 108,44-114,31 119,29-125,16 St. Maria Doppelzimmer 89,51-90,22 103,97-104,68 114,82-115,53 Einzelzimmer 93,37-101,04 107,83-115,50 118,68-126,35 Im Tagessatz sind enthalten: Pflegeklasse I Pflegeklasse II Pflegeklasse III Betreuung/ Pflege 59,88 74,34 85,19 Unterkunft 9,34 Verpflegung 10,90 Ausbildungszuschlag von 1,87 bis 2,33 abhängig von der Zahl der Auszubildenden Investitionskosten Differenzierung nach Zimmerart, -ausstattung und - größe) von 6,53 bis 28,62 Zusatzleistungen gemäß 88 Abs. 2 SGB XI sind gesondert zu vereinbaren und werden in einem Nachtrag zum Heimvertrag beschrieben. Das jeweilige Entgelt hierfür wird ausgewiesen. 9

Informationen über unsere Grundleistungen Pflege (ab Pflegestufe 0 ) aktivierende und rehabilitative Pflege tagesstrukturierende Angebote Beschäftigungsangebote (Singstunde, Gedächtnistraining, Sitztanz usw.) Soziale Betreuung Hilfestellung bei Anträgen Betreuung bei Heimaufnahme Einzelbetreuung und psychosoziale Beratung Soziale Gruppenarbeit Einbeziehung der Angehörigen Versorgung Vollverpflegung (Vollkost, leichte Vollkost, vegetarische Kost, bei Bedarf individuelle Kostformen) Zimmerreinigung Wäscheversorgung (Kennzeichnen, Waschen, Bügeln) Weitere Angebote Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie auf Rezept (Therapeuten des Geriatriezentrums im Bürgerspital) Hausfeste Besuch kultureller Veranstaltungen, Ausflüge kath. und evang. Gottesdienste im Haus Gesprächsabende für Bewohner und Angehörigen Heimzeitung Spitalblättle zusätzliche Betreuung durch Ehrenamtliche Vermittlung weiterer Hilfen (Fußpflege, Frisör ) Zusätzliche Leistungen gem. eigener Vereinbarung. 10

Ansprechpartner/innen in unseren Seniorenheimen Seniorenheim Ehehaltenhaus/St. Nikolaus, Tel.: 0931 8001-0 Einrichtungsleitung: Miriam Preuß Sozialdienst: Erika Sturm Seniorenheim Hueberspflege, Tel.: 0931 32293-30 Einrichtungsleitung: Marcus Krappitz Sozialdienst: Susanne Rehm Seniorenheim St. Maria, Tel.: 0931 32254-0 Einrichtungsleitung: Henriette Kilian Sozialdienst: Heidi Hering Bei Fragen steht Ihnen unsere Seniorenberatung gerne zur Verfügung Claudia Faust faust@buergerspital.de Telefonische Beratung Tel. 0931 3503-421 Fax 0931 3503-200 Persönliche Beratung Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist Seniorenberatung Semmelstraße 2-4 97070 Würzburg www.buergerspital.de Seniorenheime Seniorenwohnstifte Kurzzeitpflege Ambulanter Dienst Tagespflege Stand: Januar 2016 11