Arbeitshilfe Antragstellung EFRE Online-Verfahren Für das Verfahren der Antragstellung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation und wissensbasierte Gesellschaft durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien des MWK im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) wurde ein Online-Verfahren im Internet eingerichtet. Projektskizzen und Anträge sind ausschließlich über dieses Verfahren einzureichen. Internetseite EFRE-Antragsdatenbank: www.mwk-efre.de Antragsteller Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher und nicht staatlicher Verantwortung gemäß NHG, Berufsakademien gemäß BAkadG, außeruniversitäte Forschungseinrichtungen die vollständig oder teilweise vom Land gefördert werden/im Zuständigkeitsbereich des MWK sind sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung gem. NEBG. Die Antragsberechtigung ergibt sich im Einzelnen aus Ziffer 3 der Richtlinien. Verfahren in den Hochschulen und Einrichtungen Voraussetzungen für alle Einrichtungen, die Projektskizzen /Anträge in der Innovationsrichtlinie MWK stellen wollen, ist die Benennung einer/eines sogenannten Strukturfondsbeauftragten (SFB). SFB s fungieren zum Einen als Ansprechpartner und Multiplikatoren, zum Anderen können nur von diesen
- 2 - Projektskizzen oder Anträge in der Datenbank in den Status Projektskizze / Antrag gestellt versetzt werden. SFB obliegt zudem eine erste Prüfung der Anträge. Um am Online-Antragsverfahren teilzunehmen ist es notwendig, dass sich SFB und Antragsteller in der EFRE Datenbank als solche registrieren zu lassen, um die entsprechenden Berechtigungen zu erhalten. Fristen Antragsfristen: Stichtage für die Vorlage von Anträgen sind der 30.03. sowie 15.09. eines jeden Jahres. Sollten die Mittel für einzelne Förderlinien erschöpft sein wird MWK rechtzeitig darüber informieren. Fristen für Projektskizzen: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Projektskizzen, die der Vorbereitung eines Antrages dienen, müssen spätestens zwei Monate vor Antragsstichtag eingegangen sein. Fristen für die Vervollständigung von Anträgen Alle Anträge werden anhand von Checklisten auf Vollständigkeit überprüft. Für Nachlieferungen bei nicht vollständigen Antragsunterlagen wird eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Projektskizzen Anforderung an Projektskizzen: Hierzu gibt die Arbeitshilfe Projektskizze auf den entsprechenden Seiten des Online-Verfahrens sowie der Homepage der AGIP-Geschäftsstelle Auskunft. Antrag Aus den Projektskizzen in der Datenbank können Anträge generiert werden. Anforderung an Projektbeschreibung:
- 3 - Die Projektbeschreibung ist auf 20 Seiten zu begrenzen. Die Darstellung im Feld Kurzbeschreibung ist auf 1.500 Seiten begrenzt. Genaueres erläutert die Arbeitshilfe Antragstellung Projektbeschreibung. Abzurufen in der Datenbank oder auf der Homepage der AGIP- Geschäftsstelle. Hinweise für die Zeitplanung! Zwischen Antragsstichtag und schriftlicher Bewilligung bzw. Ablehnung durch die NBank ist von folgenden Zeiträumen auszugehen soweit keine Auflagen nach der Bewertung durch die Entscheiderrunde zu erfüllen sind: Förderlinien mit interner Begutachtung: 2.1.1, 2.3.3, 2.3.4, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.10 = 5 Monaten bis zur Bewilligung, 6 Monate bis zur Ablehnung. Förderlinien mit externer Begutachtung: 2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.3.2, 2.9 = 7 Monate und 2 Wochen bis zur Bewilligung, 8 Monate und 2 Wochen bis zur Ablehnung Werden in den Entscheiderrunden Auflagen formuliert, die es zu erfüllen gilt, um Anträge zur Bewilligungsreife zu führen, hängt der Zeitraum bis zur Bewilligung/Ablehnung auch erheblich vom Engagement des Antragstellers ab. Anlagen zum Finanzierungsplan Finanzierungsplan Der im Antragsverfahren in der Datenbank eingestellte Kosten- und Finanzplan ist auszufüllen. Dabei sind Eintragungen in allen Feldern vorzunehmen. Felder für die sich keine Summe ergibt, sind mit einer Null auszufüllen. Desweiteren ist als Anlage 2 ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan auszufüllen. Bestandteile des Finanzierungsplanes sind zwei Arten von Anlagen. Sie stehen als Formulare in der Datenbank zur
- 4 - Verfügung. 1. Anlagen, die für alle Förderlinien verbindlich sind (Anlagen 1-4 zum Finanzierungsplan). 2. Anlagen, die nur bei Anträgen bestimmter Förderlinien gefordert werden (Anlagen 5-7) 1. Verbindliche Anlagen 1a. Anlage 1, Erklärungen und Unterschrifen Antragsteller Der Text dieser Anlage darf durch Antragsteller etc. nicht geändert werden. Mit den zu leistenden Unterschriften wird die Verbindlichkeit des Antrages dokumentiert. Der Vordruck ist von der Projektleitung zu unterschreiben, die Unterschrift des/der Beauftragte(n) für den Haushalt bzw. die Unterschrift der für Finanzen zuständigen Person der Einrichtung einzuholen und über die Hochschulleitung bzw. Leitung der Einrichtung (siehe Feld Sichtvermerk) an die Strukturfondsbeauftragten im Original zu übersenden. Diese unterschreiben nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen und fügen den unterschriebenen Vordruck als Anlage in Form einer PDF-Datei dem Onlineantrag bei. Das unterschriebene Original wird an die NBank als aktenführende Stelle übersandt. 1b. Anlage 2, Detaillierter Finanzierungsplan 1c. Anlage 3, Übersicht Personal Hier sind unbedingt alle Personen zu erfassen, die im Projekt mitarbeiten, nicht nur Personal der eigenen Einrichtung! Im Rahmen von Qualifizierungs- und Weiterbildungsprojekten sind hier auch diejenigen Beschäfigten zu erfassen, welche für die Dauer der Teilnahme von ihren Aufgaben im Unternehmen unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt werden. Diese sogenannten Freistellungs- oder Verdienstausfallkosten sind mit geschätzten Beträgen im Kosten- und Finanzierungsplan zu erfassen. Und zwar unter Fremd-
- 5 - leistung auf der Kostenseite, bzw. unter sonstige private Mittel oder nicht zuwendungsfähige Mittel auf der Finanzierungseite. (Im späteren Verlauf des Projektes sind die konkreten Beträge der Verdienstausfallkosten freigestellten Personals für die Ermittlung der Beihilfeintensität der einzelnen Unternehmen relevant. Siehe auch Arbeitshilfe Finanzierung und Abrechnung, bzw. Arbeitshilfe Freistellung/Beihilfe.) d. Anlage 4, Geräteliste 2. Variierende Anlagen a. Anlage 5, Teilnehmerplanung Nur Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6, ggf. 2.7 b. Anlage 6, Erklärung Existenzgründer Nur Förderlinien 2.3.1 und 2.3.2 Unterschriebenes Formular als Anlage in Form einer PDF- Datei dem Onlineantrag beifügen. Das unterschriebene Original über den Strukturfondsbeauftragten an die NBank als aktenführende Stelle übersenden. c. Anlage 7, Erklärung Kooperations- und/oder Verbundpartner 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.7 ggf. auch 2.4, 2.5 und 2.6 Unterschriebene Formulare sind als Anlagen in Form von PDF-Dateien dem Onlineantrag beizufügen. Unterschriebene Originale über die Strukturfondsbeauftragten an die NBank als aktenführende Stelle zu übersenden. Antragsannehmende Stelle für Projektskizzen und Anträge Für alle Förderlinien, außer der Förderlinie 2.6, ist die antragsannehmende Stelle die AGIP-Geschäftsstelle an der Fachhochschule Hannover. (AGIP = Arbeitsgruppe und Geschäftsstelle Innovative Projekte der angewandten Hochschulforschung). Kontakt: AGIP-Geschäftsstelle an der FH Hannover
- 6 - Stammestraße 115 30459 Hannover Tel. 0511 / 9296 1151 Fax 0511 / 9296 1152 agip@fh-hannover.de www.agip.fh-hannover.de Antragsannehmende Stelle für die Förderlinie 2.6 ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung. Kontakt: Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Bödekerstraße 10 30161 Hannover Tel.: 0511/300330-10 Fax: 0511/300330-40 E-Mail info@aewb-nds.de www.aewb-nds.de