Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab.



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Transkript:

Vorsorge Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab. Flexibel und zuverlässig für Unternehmen und Mitarbeiter Unterstützungskasse von AXA

Die betriebliche Altersversorgung, von der Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Ist mein Lebensstandard im Alter gesichert?, fragen sich immer mehr Arbeitnehmer und sorgen sich um ihre Rente. Eine berechtigte Angst, schrumpfen doch die gesetzlichen Renten zunehmend. Wer sich im Alter nicht einschränken möchte, muss sich daher zusätzlich absichern. Ein Grund für den Staat, die private wie die betriebliche Altersversorgung zu fördern. Eine hervorragende, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Unterstützungskasse von AXA. Arbeitgeber jeder Branche und Größe können hiermit ihren Mitarbeitern eine besondere Leistung bieten. Gleichzeitig sparen sie Sozialabgaben und profitieren vom steuerlichen Abzug sämtlicher Beiträge und Kosten als Betriebsausgaben. Und die Mitarbeiter genießen ein deutlich höheres Einkommen im Ruhestand. Unterstützungskasse von AXA maßgeschneiderte Vorsorgelösungen für die gesamte Belegschaft. Die Unterstützungskasse von AXA rentiert sich für alle Beteiligten durch individuelle Lösungen und Finanzierungsvarianten: Als arbeitgeberfinanzierte Lösung ist sie gerade in Zeiten, in denen der Mangel an qualifizierten Beschäftigten zunimmt, ein hervorragendes Personalinstrument zur Mitarbeiterbindung und -findung. Die Mitarbeiter erhalten im Alter eine zusätzliche attraktive Betriebsrente, die aus steuer- und sozialabgabenfreien Beiträgen des Arbeitgebers aufgebaut wird. So funktioniert die betriebliche Altersversorgung Der Arbeitgeber wird Mitglied bei der Unterstützungskasse von AXA und vereinbart einen Leistungsplan über die Modalitäten der Versorgung. Die Finanzierung der Beiträge kann arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen. Hinsichtlich der Beitragshöhe sind bei einer Unterstützungskassenversorgung gleichbleibende oder steigende Beiträge möglich. Rein arbeitnehmerfinanziert bietet die Unterstützungskasse von AXA durch ihren hohen steuerlichen Förderrahmen insbesondere für Führungskräfte, leitende Angestellte und die Geschäftsleitung eine attraktive Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen. Beitrag Arbeitgeber (Trägerunternehmen) Entgeltumwandlung Teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Beiträge, so profitieren beide gleichermaßen. Unterstützungskasse von AXA Zusage (Leistung der Versicherung) Mitarbeiter Leistung Beitrag Rückdeckungsversicherung Verpfändung

Minimaler Aufwand. Maximale Entlastung. Der Ablauf auf einen Blick: Mitglied werden Sie treten als Arbeitgeber der Unterstützungskasse von AXA bei. Jedes Unternehmen kann Mitglied werden. Erstellung eines Leistungsplans Sie vereinbaren mit der Unterstützungskasse von AXA einen individuellen Leistungsplan. In ihm werden alle für die Versorgung wesentlichen Regeln aufgenommen. Abschluss einer Rückdeckungsversicherung Die Erfüllbarkeit der übernommenen Versorgungsverpflichtungen wird durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen auf das Leben eines jeden Versorgungsberechtigten gewährleistet. Beitragszahlung Das Unternehmen führt die Beiträge an die Unterstützungskasse von AXA ab. Neben den vom Arbeitgeber zugesagten Beträgen kann der Arbeitnehmer auch nach Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung monatlich einen Teil seines Bruttogehaltes investieren, um später daraus Versorgungsleistungen als Rente oder Kapital zu erhalten. Übernahme der Verwaltung Die Unterstützungskasse von AXA übernimmt gegen eine geringe Gebühr alle erforderlichen Verwaltungsarbeiten bis hin zur Auszahlung der Versorgungsleistungen. Dies bedeutet eine Entlastung des Arbeitgebers auf ganzer Linie. Auszahlung der Versicherungsleistungen Tritt der Versorgungsfall ein, fließen die Versicherungsleistungen zunächst an die Unterstützungskasse von AXA. Diese zahlt die Versorgungsleistung dann als Rente oder Kapital an den Leistungsempfänger aus. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden soweit die Übernahme der Verwaltung vereinbart wurde automatisch einbehalten und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Hohe steuerliche Förderung der Beiträge Die Regelungen im Überblick Beitragszahlung Steuerliche Betrachtung Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung Arbeitgeberfinanziert Für den Arbeitnehmer: Unbegrenzte Steuerfreiheit Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Unbegrenzt der arbeitgeberfinanzierten Beiträge* beitragsfrei in der Sozialversicherung Arbeitnehmerfinanziert = Entgeltumwandlung Für den Arbeitgeber: Unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar* Für den Arbeitnehmer: Aus dem Bruttoeinkommen finanziert, d. h., keine steuerliche Belastung, und das unbegrenzt* Für den Arbeitgeber: Unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar* Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Beitragsfrei bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) * Um die Steuerfreiheit der Unterstützungskasse von AXA zu gewährleisten, dürfen die Renten- und Kapitalleistungen die in 2 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung festgelegten Jahresbeiträge nicht übersteigen. Darüber hinaus darf die 75 %-Grenze als Leistungsobergrenze nicht überschritten werden. Mit einem Höchstmaß an Flexibilität Das besondere Plus an der Unterstützungskasse ist, dass die hohe steuerliche Förderung auch neben anderen Durchführungswegen, z. B. der Direktversicherung oder der Pensionskasse, genutzt werden kann, ohne deren Förderrahmen einzuschränken. AXA bietet auch hier bedarfsgerechte Kombinationslösungen und Finanzierungsvarianten.

AXA bietet zwei Lösungen zur Auswahl. Kapital-Leistungsplan mit Rückdeckung Beim Kapital-Leistungsplan vereinbaren Sie für Ihre Mitarbeiter eine Kapitalzahlung. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen: Kapitalzahlung bei Erreichen des vereinbarten Endalters Kapitalzahlung bei vorzeitigem Ableben Renten-Leistungsplan mit Rückdeckung Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter Rentenzahlungen vereinbaren, sind folgende Modelle möglich: Altersrentenzahlung bei Erreichen des vereinbarten Endalters (mit Kapitalwahlrecht) Witwen-/Witwerrentenzahlung im Todesfall vor und nach Beginn der Altersrentenzahlung (Zahlung auch an den/die Lebensgefährten/-gefährtin) Waisenrentenzahlung Bei beiden Leistungsplänen können Sie Leistungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit einschließen. Beitragsbefreiung: Ermöglicht die finanzielle Absicherung des Ruhestands auch im Fall einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit des Mitarbeiters Rente: Absicherung von Einkommensverlusten durch monatliche Rentenleistung Fragen und Antworten aus der Praxis. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet? Wechselt der Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber, behält er seine bis dahin erworbene Leistungsanwartschaft. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber der Unterstützungskasse von AXA nicht beitreten möchte? Das eingesetzte Kapital bleibt erhalten und ertragreich angelegt. Die Anwartschaft wird dann aufrechterhalten und die Versicherung von der Unterstützungskasse beitragsfrei fortgeführt. Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? Die Arbeitnehmer erhalten auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers von der Unterstützungskasse von AXA ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Denn diese sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Der PSVaG steht bei Insolvenz des Arbeitgebers für die Versorgungszusagen ein. Ein Insolvenzverwalter hat grundsätzlich keinen Zugriff auf das angesparte Guthaben.

Haben Sie weitere Fragen? Jetzt beraten lassen! Rufen Sie uns einfach an. Gerne klären wir in einem unverbindlichen Beratungstermin, wie Ihr Unternehmen durch eine betriebliche Altersversorgung profitieren kann. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen! Die Vorteile auf einen Blick: Sämtliche Beiträge und sonstige Kosten der Versorgung sind Betriebsausgaben. Es gibt keine Bilanzberührung bei der Versorgung über die Unterstützungskasse von AXA. Denn das Vermögen der Unterstützungskasse von AXA gilt nicht als Betriebsvermögen des Trägerunternehmens. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können in unbegrenzter Höhe an die Unterstützungskasse von AXA erfolgen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Die durch Entgeltumwandlung der Mitarbeiter finanzierten Beiträge sind ebenfalls unbegrenzt steuerfrei, jedoch ist die Sozialabgabenfreiheit auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) limitiert. Die Auszahlung der Altersversorgung ist als einmalige Kapitalleistung oder als lebenslange monatliche Rente wählbar. Der Begünstigte kann dies bis zu drei Monate vor Fälligkeit individuell entscheiden. Gegen eine geringe Gebühr wird die komplette Verwaltung bis hin zur Abführung der Lohnsteuer und ggf. der Sozialversicherungsbeiträge in der Leistungsphase übernommen (lebenslang). Damit entfällt für das Unternehmen jeglicher Verwaltungsaufwand. Die Unterstützungskasse kann vorteilhaft mit Versorgungslösungen über andere Durchführungswege kombiniert werden. Sie erhöhen mit einer zeitgemäßen betrieblichen Altersversorgung die Attraktivität Ihres Unternehmens.

71008049 (12.12) AXA Lebensversicherung AG, 51172 Köln Kostenloser 24-Stunden-Kundenservice: 0800 320 320 4, Fax: 0800 320 320 8 www.axa.de