Prüfungsordnung. Ausbildungsstufe I [Wissen] & Ausbildungsstufe II [Methoden] Inhalt. [Stand 24.09.2014] 1. Ausbildungsstufe I. 1.



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Transkript:

Prüfungsordnung [Stand 24.09.2014] Ausbildungsstufe I [Wissen] & Ausbildungsstufe II [Methoden] Inhalt 1. Ausbildungsstufe I 1.1 Abschlusstitel 1.2 Zulassung zur Prüfung 1.3 Inhalte/Ablauf der Prüfung 1.4 Bestehen der Prüfung 1.5 Wiederholungsprüfung 1.6 Absagen/Fernbleiben der Prüfung 2. Ausbildungsstufe II 2.1 Abschlusstitel 2.2 Zulassung zur Prüfung 2.3 Inhalte/Ablauf der Prüfung 2.4 Bestehen der Prüfung 2.5 Wiederholungsprüfung 2.6 Absagen/Fernbleiben der Prüfung 3. Allgemeine Prüfungsbestimmungen Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 1

1. Prüfung Ausbildungsstufe I [Wissen] 1.1 Abschlusstitel Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM] 1.2 Zulassung zur Prüfung Für die Zulassung und somit auch Anmeldung zur Prüfung Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM] sind folgende Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen: ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium, eine erfolgreich abgeschlossene Fachschulausbildung oder die Ausbildung zum Techniker/Meister. Studierende eines Hoch- oder Fachhochschulstudiengangs können ebenfalls an der Prüfung teilnehmen. Die Interessenten können auch durch Vorlegen von Zeugnissen bzw. auf andere Weise glaubhaft versichern, dass sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Ausbildung/Prüfung rechtfertigen. Der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung ist auf dieser Ausbildungsstufe noch nicht erforderlich. Quereinsteigern ist es somit möglich, direkt die Prüfung abzulegen ohne vorher das Bildungsangebot einer Ausbildungsinstitution genutzt zu haben. Eine direkte Anmeldung von Teilnehmer/-innen über den BBGM e.v. ist nicht möglich. Die Teilnehmenden melden sich über eine Ausbildungsinstitution für die Prüfung an. Bezahlung der Prüfungsgebühr bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin 1.3 Inhalte/Ablauf der Prüfung Die schriftliche Prüfung I [Wissen] zur Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM] besteht aus einer Prüfung zu den Themengebieten: Grundlagen von Gesundheit und Krankheit Arbeitswissenschaftliche Grundlagen Medizinische Grundlagen Arbeit und Organisation und gesetzliche Grundlagen / rechtliche Rahmenbedingungen Gesundheitspolitik und Gesundheitsmarkt Management und Grundlagen eines BGM Notwendige Kompetenzen in einem BGM Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Prüfung besteht aus ca. 15-20 Fragen aus den zuvor genannten Themengebieten. Ca. 2/3 der Fragen werden in Form von Multiple Choice, ca. 1/3 als offene Fragen gestellt. Maximal 100 Punkte sind zu erreichen. Die Bewertung der Prüfungen erfolgt durch BBGM-zugelassene Prüfer. Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 2

1.4 Bestehen der Prüfung Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreicht werden. Statt einer Notenvergabe erfolgt nur eine Bewertung hinsichtlich bestanden und nicht bestanden. 1.5 Wiederholungsprüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. 1.6 Absagen/Fernbleiben der Prüfung Kann ein/e Teilnehmer/-in seinen/ihren mit der Ausbildungsinstitution schriftlich vereinbarten Prüfungstermin nicht wahrnehmen, muss er/sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich absagen. Prüfungsgebühren fallen in diesem Fall nicht an. Die Ausbildungsinstitution hat dem BBGM e.v. hierüber unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in den vereinbarten Prüfungstermin nicht wahrnimmt und später als 2 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich absagt und/oder eine Terminverlegung wünscht, wird dem/der Teilnehmer/-in eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50% der Prüfungsgebühr berechnet. Eine Rückzahlung bereits entrichteter Prüfungsgebühren ist nicht möglich. Die Höhe der Prüfungsgebühren ist dem Gebührenverzeichnis des BBGM e.v. in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Prüfung wird diese als nicht bestanden gewertet. 2. Prüfung Ausbildungsstufe II [Methoden & Anwendung] 2.1 Abschlusstitel Betriebliche/-r Gesundheitsmanager/-in [BBGM] 2.1 Zulassung zur Prüfung Für die Zulassung und somit auch Anmeldung zur schriftlichen Prüfung II [Methoden & Anwendung] sind folgende Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen: erfolgreiches Bestehen der schriftlichen Prüfung I [Wissen] des BBGM e.v. und Teilnahme an der Ausbildungsstufe II [Methoden & Anwendung] bei einer beim BBGM e.v. zertifizierten Ausbildungsinstitution [hier ist ein Nachweis durch die Ausbildungsinstitution zu erbringen]. Ein Quereinstieg ist hier nicht möglich. Eine direkte Anmeldung von Teilnehmer/-innen über den BBGM e.v. ist nicht möglich. Die Teilnehmenden melden sich über eine Ausbildungsinstitution für die Prüfung an. Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 3

Bezahlung der Prüfungsgebühr bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin 2.2 Inhalte/Ablauf der Prüfung Die schriftliche Prüfung II [Methoden & Anwendung] zum/zur Betrieblichen Gesundheitsmanager/-in [BBGM] besteht aus einer Prüfung zu den Themengebieten: strategische, taktische und operative Planung qualitative und quantitative Analysemethoden Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen Qualitätssicherung und Controlling Umgang mit Barrieren im Projekt Evaluation Handlungsanpassung und Nachhaltigkeitssicherung Dokumentation und Informationsweiterleitung Marketing, Gesundheitskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Prüfung dauert 90 Minuten. Die Prüfung besteht aus ca. 6-8 offenen Fragen aus den zuvor genannten Themengebieten. Maximal sind 100 Punkte zu erreichen. Die Bewertung der Prüfungen erfolgt durch BBGM-zugelassene Prüfer/-innen. 2.3 Bestehen der Prüfung Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreicht werden. Statt einer Notenvergabe erfolgt nur eine Bewertung hinsichtlich bestanden und nicht bestanden. 2.4 Wiederholungsprüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. 2.5 Absagen/Fernbleiben der Prüfung Kann ein/e Teilnehmer/-in seinen/ihren mit der Ausbildungsinstitution schriftlich vereinbarten Prüfungstermin nicht wahrnehmen, muss er/sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich absagen. Prüfungsgebühren fallen in diesem Fall nicht an. Die Ausbildungsinstitution hat dem BBGM e.v. hierüber unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in den vereinbarten Prüfungstermin nicht wahrnimmt und später als 2 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich absagt und/oder eine Terminverlegung wünscht, wird dem/der Teilnehmer/-in eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50% der Prüfungsgebühr berechnet. Eine Rückzahlung bereits entrichteter Prüfungsgebühren ist nicht möglich. Die Höhe der Prüfungsgebühren ist dem Gebührenverzeichnis des BBGM e.v. in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen. Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 4

Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Prüfung wird diese als nicht bestanden gewertet. 3. Allgemeine Prüfungsbestimmungen Grundsätzlich dürfen bei den Prüfungen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. Prüfungsteilnehmer/innen, die sich einer Täuschungshandlung schuldig machen, werden vom Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung wird als nicht bestanden gewertet. Hinweise zum Ablauf der Prüfung sind in den Durchführungsbestimmungen des BBGM e.v. geregelt. Wetzlar, den 21.01.2014 Erstellt durch: Dr. Christian Weigl [Ressortleiter Aus- und Weiterbildung] Lars Schirrmacher [Ressortleiter Aus- und Weiterbildung] Oliver Walle [Mitglied Ressort Aus- und Weiterbildung] Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 5

Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.v. [BBGM] Geschäftsstelle Mühlgrabenstraße 6 35578 Wetzlar Tel +49 [0] 6441 569795-300 Fax +49 [0] 6441 569795-301 info@bgm-bv.de www.bgm-bv.de Prüfungsordnung l BBGM e.v. Seite 6