Untergeordnete Körperschaften selbstständige oder unselbstständige Erfassung kiz; kio



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Transkript:

Untergeordnete Körperschaften selbstständige oder unselbstständige Erfassung kiz; kio Thema ÜR RSWK RAK Entitätencode Satztyp Formate Allgemeines Untergeordnete Körperschaften, selbstständige oder unselbstständige Erfassung K11 K12 609,1-3; 615 428, 429-430; 432; 434; 457-459; 468,4; 474-476; 651; 666; Anl. 11 kiz; kio b KF KS Die beiden Übergangsregeln K11 und K12 sollen stärker der internationalen Praxis entsprechen. Bevorzugte Bezeichnung Die Übergangsregeln sind offen formuliert. Nötig ist eine genaue Vorgabe, in welchen Fällen der Name der übergeordneten Körperschaft als vollständig im Namen enthalten gilt. Zur Bestimmung des Namens der untergeordneten Körperschaft wird sowohl bei der selbstständigen wie unselbstständigen Erfassung der Name der übergeordneten Körperschaft herausgelöst, wenn er im Namen der untergeordneten Körperschaft vollständig enthalten ist. In Anlehnung an die Anwendungsregeln der LoC gilt als vollständiger Name der bevorzugte Name der übergeordneten Körperschaft ohne die möglicherweise aufgrund des Regelwerks notwendige Ergänzung von identifizierenden Zusätzen u.ä. Ist die als bevorzugter Name festgelegte Namensform keine Kurzform, so ist eine Kurzform einer übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten auch kein vollständiger Name. Die Kurzform wird dann also nicht herausgelöst, sondern ist weiterhin Teil des Namens der untergeordneten Körperschaft. Analog zu RAK 429,1b wird der Name auch dann nicht herausgelöst, wenn der Name der untergeordneten Körperschaft mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft nach der geltenden Rechtschreibung in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben werden kann. (siehe Beispiele E, F, G, H) Für untergeordnete Körperschaften wird der bevorzugte Name nach den allgemeinen Regeln für Körperschaften gebildet (mit der obigen Verfahrensregel für den Fall, dass der vollständige Name der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft enthalten ist). Der Regelfall ist zunächst die selbstständige Erfassung, wenn nicht die Kriterien für eine unselbstständige Erfassung zutreffen. In den folgenden Fällen wird die untergeordnete Körperschaft unselbstständig erfasst: 1. wenn der Name eine Unterordnung oder untergeordnete Stand 20130212 Seite 1

Funktion ausdrückt 2. wenn der Name der untergeordneten Körperschaft ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist. Zu 1: Dies entspricht den Vorgaben zur unselbstständigen Erfassung nach RAK-WB 430,1b+c und RSWK 609,2a-b. Die Liste von RAK Anlage 11 kann eine Orientierung bieten, wann eine Körperschaft selbstständig und wann unselbstständig zu behandeln ist. Die Liste ist jedoch weder als abgeschlossen noch als präskriptiv zu betrachten; im Zweifel ist der Sachzusammenhang entscheidend. (siehe Beispiele A, B, C) Zu 2: Dies entspricht der Vorgabe nach RAK-WB 430,1a. (siehe Beispiele D, F) Abweichende Namensform / Bezeichnung Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften wird, soweit sie nicht selbstständig erfasst werden, der bevorzugte Name unter Umgehung der Zwischenstufen gebildet. Eine Ausnahme bilden die Fälle, bei denen eine inhaltlich eindeutige Zuordnung nur unter Mitnahme aller Stufen möglich ist. (Siehe Beispiele I und J). Die jeweils nicht gewählte Form (selbstständig oder unselbstständig) wird als abweichende Namensform erfasst. Identifizierende Zusätze werden nach den allgemeinen Regeln ergänzt, wenn Homonymität vorliegt, bevorzugt wird die übergeordnete Körperschaft als identifizierender Zusatz ergänzt (s. unten). Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften wird von der Form mit allen Unterordnungen verwiesen. Die Erfassung unselbstständiger Namensformen als abweichende Namensformen für Körperschaften, die zwar untergeordnet sind, aber immer selbstständig wahrgenommen werden und selbstständig angesetzt sind, ist fakultativ. In Beziehung stehende Datensätze Verwendung Beispiele Wenn eine Körperschaft unselbstständig erfasst und die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst wird, wird ein identifizierender Zusatz wie auch nach den allgemeinen Regeln in der abweichenden Namensform nur dann erfasst, wenn die selbstständige Erfassung der untergeordneten Körperschaft als abweichende Namensform homonym ist. Als identifizierender Zusatz wird dann die übergeordnete Körperschaft genommen. Die übergeordnete Körperschaft wird als in Beziehung stehend mit dem Code adue erfasst. (weitere: siehe AWB-A02-b Codes bei Körperschaften ) Regelfall: Selbstständige Erfassung: 110 $k Rüstkammer Dresden 410 $k Staatliche Kunstsammlungen Dresden $b Rüstkammer Stand 20130212 Seite 2

Dresden 410 $k Staatliche Kunstsammlungen Dresden $b Rüstkammer Bei der unselbständigen Erfassung als abweichender Name ist die Form ohne den Ort auch gebräuchlich. Unselbstständige Erfassung: - wenn der Name eindeutig eine Unterordnung / untergeordnete Funktion ausdrückt. - wenn der Name ggf. eine Unterordnung / untergeordnete Funktion ausdrückt und er ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist. - wenn der Name ohne die übergeordnete Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist. Der Name drückt eindeutig eine Unterordnung aus: Beispiel A: 110 $k Kreissparkasse Wipperfürth $b Zweigstelle Kürten 410 $k Zweigstelle Kürten 510 $k Kreissparkasse Wipperfürth $4 adue $9 (DE-588) 551 $g Kürten $4 orta $9 (DE-588) Zweigstelle drückt eindeutig eine Unterordnung aus. Beispiel B: 110 $k Deutscher Alpenverein $b Sektion Hochtaunus Oberursel 410 $k Sektion Hochtaunus Oberursel 410 $k DAV-Sektion Hochtaunus 510 $k Deutscher Alpenverein $4 adue $9 (DE-588) 551 $g Oberursel $4 orta $9 (DE-588) Sektion drückt eindeutig eine Unterordnung aus. Beispiel C: Name: Fachbereich Bauwesen 110 $k Hochschule Koblenz $b Fachbereich Bauwesen $9 (DE-588) 410 $k Hochschule Koblenz $b FB Bauwesen $9 (DE-588) 510 $k Hochschule Koblenz $4 adue $9 (DE-588) 551 $g Koblenz $4 orta $9 (DE-588) Fachbereich drückt eindeutig eine Unterordnung aus. 110 $k Universität Jena $b Kunstgeschichtliches Seminar 410 $k Kunstgeschichtliches Seminar $h Universität Jena Als identifizierender Zusatz für die abweichende Namensform wird die übergeordnete Körperschaft genommen. Der Name kann eine Unterordnung ausdrücken: Der Name kann eine Unterordnung ausdrücken; er wird dann Stand 20130212 Seite 3

unselbstständig erfasst, sofern er ohne die übergeordnete Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist: Beispiel D: Name: Committee of Experts on Press Concentrations 110 $k Europarat $b Committee of Experts on Press Concentrations 410 $k Committee of Experts on Press Concentrations $4 nauv 510 $k Europarat $4 adue $9 (DE-588) Ohne die übergeordnete Körperschaft ist der Name der untergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert, weil die Frage offen bleibt, zu welcher Körperschaft das Committee gehört. Aber (= selbstständige Erfassung): Beispiel E: Name: ESC Committee for Practice Guidelines 110 $k ESC Committee for Practice Guidelines 410 $k European Society of Cardiology $b Committee for Practice Guidelines 510 $k European Society of Cardiology $4 adue $9 (DE-588) Der Name enthält keine Bezeichnung, die eindeutig eine Unterordnung ausdrückt ( Committee kann eine Unterordnung ausdrücken, muss es aber nicht zwangsläufig); der Name der übergeordneten Körperschaft ist nicht vollständig enthalten, weil er als Abkürzung im Namen steht, nicht als Langform, die der bevorzugten Bezeichnung entspräche; d.h. er wird nicht herausgelöst. Somit ist der Name hinreichend identifiziert und wird selbstständig erfasst. Der Name ist ohne die übergeordnete Körperschaft nicht hinreichend identifziert: Beispiel F: Name: Bibliothek des Vereins der Ärzte Kärntens 110 $k Verein der Ärzte Kärntens $b Bibliothek 410 $k Bibliothek des Vereins der Ärzte Kärntens $4 nauv 510 $k Verein der Ärzte Kärntens $4 adue $9 (DE-588) Der Name der übergeordneten Körperschaft ist in dem Namen der untergeordneten vollständig enthalten. Wird er aus dem Namen herausgelöst, so ist der Name der untergeordneten Körperschaft nicht mehr hinreichend identifiziert ( Bibliothek alleine ist nicht aussagekräftig). Also wird unselbstständig erfasst. Aber (= selbstständige Erfassung): Beispiel G: 110 $k VDG-Bibliothek 410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b Bibliothek und Dokumentationsstelle 410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b VDG-Bibliothek 410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b Bibliothek 410 $k VDG-Bibliothek und Dokumentationsstelle Stand 20130212 Seite 4

410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b Dokumentationsstelle und Bibliothek 510 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $4 adue $9 (DE-588) 551 $g Düsseldorf $4 orta$9 (DE-588) Die 410 nur mit Bibliothek ist ein gebräuchlicher Name. Beispiel H: 110 $k Universitätsbibliothek Mainz 410 $k Universität Mainz $b Universitätsbibliothek 410 $k Bibliotheca Universitatis Moguntinae 510 $k Universität Mainz $4 adue $9 (DE-588) 551 $g Mainz $4 orta $9 (DE-588) Der Name der übergeordneten Körperschaft ist nicht vollständig im Namen enthalten, weil der bevorzugte Name nicht die Kurzform ist. Außerdem wird in beiden Beispielen der Name der untergeordneten Körperschaft mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft nach der geltenden Rechtschreibung in ununterbrochener Buchstabenreihenfolge geschrieben. Er wird also nicht herausgelöst. Der Name drückt auch keine Unterordnung aus. Also erfolgt die Erfassung selbstständig. Mehrstufig untergeordnete Körperschaften: Unselbstständige Erfassung mit Übergehung von Zwischenstufen: Beispiel I: Name: Amt für Marktwesen, Hamburg 110 $k Hamburg $b Amt für Marktwesen 410 $k Hamburg $b Behörde für Wirtschaft und Verkehr $b Amt für Marktwesen 410 $k Amt für Marktwesen $h Hamburg 410 $k Hamburg $b Behörde für Ernährung und Landwirtschaft $b Amt für Marktwesen 410 $k Hamburg $b Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft $b Amt für Marktwesen 410 $k Hamburg $b Behörde für Ernährung und Verkehr $b Bereich für Wirtschaft $b Amt für Marktwesen* 510 $k Hamburg $b Behörde für Wirtschaft und Verkehr $4 adue $9 (DE-588) 510 $k Hamburg $b Behörde für Ernährung und Landwirtschaft $4 adue $9 (DE-588) 510 $k Hamburg $b Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft $4 adue $9 (DE-588) 510 $k Hamburg $b Bereich für Wirtschaft $4 adue* *fingierte 410 und 510, um den folgenden Hinweis darstellen zu können. Stand 20130212 Seite 5

Feld 410 enthält sämtliche Zwischenstufen. Feld 510 enthält stets nur die nächsthöhere Überordnung. Das Amt für Marktwesen war zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlichen Körperschaften unterstellt. Deshalb gibt es verschiedene 510 mit dem Code adue. Wenn möglich soll die jeweilige zeitliche Zuordnung in $Z angegeben werden.. Unselbstständige Erfassung ohne Übergehung von Zwischenstufen: Beispiel J: Name: Archiv des Bayerischen Landtags 110 $k Bayern $b Landtag $b Archiv 410 $k Archiv des Bayerischen Landtags $4 nauv 410 $k Archiv $h Bayern, Landtag 510 $k Bayern $b Landtag $4 adue $9 (DE-588) Altdaten Ohne die Zwischenstufe Landtag könnte das Archiv nicht zugeordnet werden. Nach den neuen Regeln und gemäß RDA bedeutet vollständiger Name, der im Namen einer untergeordneten Körperschaft enthalten ist, in der Regel die Langform eines Namens. Besteht der Name der untergeordneten Körperschaft aus einer Kurzform des Namens der übergeordneten Körperschaft und enthält er keine Bezeichnung, die eindeutig eine Unterordnung anzeigt, dann wird die Körperschaft nach den neuen Regeln selbstständig erfasst. Dies konnte in der Migration nicht abgebildet werden. Migrationsstand: 110 $k European Society of Cardiology $b Committee for Practice Guidelines 410 $k ESC Committee for Practice Guidelines $4 nauv 510 $k European Society of Cardiology $4 adue Match-und-Merge Register Bearbeiter Korrigiert: Name: ESC Committee for Practice Guidelines 110 $k ESC Committee for Practice Guidelines 410 $k European Society of Cardiology $b Committee for Practice Guidelines 510 $k European Society of Cardiology $4 adue $9 (DE-588) Untergeordnete Körperschaften, selbstständige, unselbstständige Erfassung Scheven (DNB), Aleph-Verbünde Stand 20130212 Seite 6