Die Novelle des KWK-Gesetzes Zielsetzungen, Maßnahmen und Auswirkungen Strommarkttreffen am 15.04.2016 bei BBHC in Berlin 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 1
Becker Büttner Held Consulting AG Die Becker Büttner Held Consulting AG berät seit 2010 erfolgreich Energie- und Infrastrukturunternehmen in Deutschland und Europa. Unsere Beratungsgesellschaft wächst nicht nur seit Jahren sie wächst auch immer stärker zusammen mit unseren Partnern der Becker Büttner Held Gruppe. Denn an unseren drei Standorten Berlin, Köln und München arbeiten neben unseren BBHC-Mitarbeitern auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In diesem Netzwerk der kurzen Wege pflegen wir die inhaltliche und räumliche Nähe zu unseren Kunden. Zu unseren über 50 Mitarbeitern gehören Ingenieure, Ökonomen, Prozess- und IT-Berater sowie Wirtschaftswissenschaftler Standorte in Berlin, München und Köln 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 2
Inhalte 1. Zielsetzungen 2. Maßnahmen 3. Auswirkungen 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 3
Dezentrale Versorgung mit KWK-Anlagen ist Bestandteil der Energiewende KWKG: Förderung Anlagen/Netze/ Speicher EEWärmeG: Ersatzmaßnahmen EnEV: klimaneutraler Gebäudebestand/ Stromgutschrift Mini-KWK- Impulsprogramm EEG: Reduzierte EEG- Umlage für Eigenversorger EDD/ EDL-G: Energieeffizienz steigern/ Energieaudits KWK StromNEV: Entgelt für dezentrale Einspeisung MietrechtsänderungsG: Energetische Modernisierung/ Contracting als wichtiges Instrument StromStG: Stromsteuerbefreiung bei Anlagen bis 2 MW 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 4
Grenzkosten [ /MWh] KWK-Novelle 2016 Einfluss der Bestandsförderung für gasgefeuerte KWK- Anlage Merit-Order ohne Bestandsförderung Merit-Order mit Bestandsförderung 0 50000 100000 Kumulierte elektrische Leistung [MW] 0 50.000 100.000 Kumulierte elektrische Leistung [MW] EE Uran Braunkohle Steinkohle Erdgas/ HEL Reduktion der Grenzkosten um 15 /MWh für KWK-Gaskraftwerken zeigt eine Verschiebung der Merit-Order KWK- Gaskraftwerke befinden sich im Bereich der Grenzkosten von Steinkohlekraftwerken, verdrängen diese jedoch nicht signifikant 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 5
Was wird gefördert? Neubau KWKG 2016 Netze Bestandsanlagen Modernisierungen Nachrüstung Speicher 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 6
Inhalte 1. Zielsetzungen 2. Maßnahmen 3. Auswirkungen 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 7
Wichtigste Neuerungen im KWKG 2016 Förderung grds. nur von KWK-Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird (Ausnahme: kleine Anlagen bis 100 kw oder Letztverbraucher in Kundenanlage oder gvn beliefert, soweit voll EEG-umlagepflichtig oder stromkostenintensive Unternehmen ) Keine Förderung von Kohle-KWK, aber Umstellungsbonus Förderung von KWK-Bestandsanlagen (ab 2 MW) Verpflichtende Direktvermarktung (ab 100 kw) Keine Förderung bei negativem Strompreis Vorbescheid für KWK-Vorhaben (ab 10 MW) 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 8
Allgemeine Fördervoraussetzungen Voraussetzungen für KWK-Zuschlag: 1. Aufnahme Dauerbetrieb bis 31.12.2022 2. Strom auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen 3. Hocheffizienz der Anlage 4. keine Verdrängung von Fernwärme 5. Technische Vorgaben nach 9 Abs. 1 EEG (Einspeisemanagement) 6. Zulassung durch das BAFA (über 300 MW el : beihilferechtliche Genehmigung erforderlich) 7. Einspeisen in ein NdaV oder Ausnahmetatbestand 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 9
Systematik der Fördersätze nach KWKG 2016 KWK-Strom Netz der allgemeinen Versorgung Kundenanlage / geschlossenes Verteilernetz Bestandsanlagen über 2 MW el Neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen Anlage bis 100 kw el Neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen Lieferung an Letztverbraucher & volle EEG-Umlage Einsatz in stromkostenintensiven Unternehmen und selbst verbraucht bis 50 kw 50 kw 100 kw 100 kw 250 kw 250 kw 2 MW über 2 MW bis 50 kw 50 kw 100 kw 100 kw 250 kw 250 kw 2 MW über 2 MW bis 50 kw 50 kw- 250 kw 250 kw 2 MW über 2 MW 1,5 8 6 5 4,4 3,1 4 3 2 1,5 1 5,41 4 2,4 1,8 ggfs. + Umstellungsbonus 0,6 ggfs. + Emissionshandel-Bonus 0,3 Angaben in ct/kwh 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 10
Vergütungslogik des neuen KWKG 2016 Definition Vollbenutzungsstunden (1) Definition Vollbenutzungsstunden (pro Jahr) aus technischer Sicht: Beispiel Gasturbine 100 MW el, 5.000 Stunden Vollastbetrieb pro Jahr G 50 MW Einspeisung 250.000 MWh 50 MW in Objekt 250.000 MWh Vollbenutzungsstunden 250.000 MWh/100MW +250.000 MWh/100MW = 5.000 VBh 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 11
Vergütungslogik des neuen KWKG 2016 Definition Vollbenutzungsstunden (2) Definition Vollbenutzungsstunden im KWK-G: Zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden = zvbh Beispiel Gasturbine 100 MW el, 5.000 Stunden Vollastbetrieb pro Jahr G 50 MW Einspeisung 250.000 MWh zuschlagsberechtigt) 50 MW in Objekt selbst verbraucht (250.000 MWh nicht zuschlagsberechtigt) Zuschlagsberechtigte Vollbenutzungstunden 250.000 MWh/100MW +250.000 MWh/100MW = 2.500 zvbh Die Begrenzung der KWK-Förderung auf zvbh bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlich geförderte Stromerzeugung 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 12
Inhalte 1. Zielsetzungen 2. Maßnahmen 3. Auswirkungen 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 13
Optionen der stromseitigen Vermarktung von KWK-Anlagen Einspeisung ins NdaV Betreiber EEX Einspeisung und Vermarktung an EEX Belieferung im räumlichen Zusammenhang Betreiber 4,5 km Kunde Kundenversorgung ohne Netznutzung Betreiber Kunde Einspeisung von Residualstrommengen Eigenversorgung Betreiber = Kunde EEG-Direktvermarktung / Fixvergütung Betreiber Kunde Regelenergie Betreiber Residualstrombezug Einspeisung EEX Leistungsvorhaltung zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 14
KWK-Zuschlag kleine Anlagen Teileinspeisung Bei Anlagen unter 100 kw el müssen in der Regel zwei Mischfördersätze gebildet werden Der durchschnittliche KWK-Zuschlag pro erzeugter kwh ergibt sich aus dem Verhältnis von Einspeisung zu Verbrauch im Objekt 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 15
Prämissen zur Fallunterscheidung Fall: Objektversorgung Fall: Industrieanlage Bestimmung hochaufgelöster Verbrauchslastgänge Abbildung einer 2-MW Anlage (ohne Spitzenlastkessel) BHKW Kenndaten einer realen Anlage 6.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr Einbau eines zusätzlichen Brennwert-Spitzenlastkessel Wärmegeführter Betrieb des BHKW Projektlaufzeit 15 Jahre Wärmegeführter Anlagenbetrieb 70% der Stromerzeugung zur Eigenversorgung genutzt 30% Einspeisung ins Netz der allgemeinen Versorgung Kein Ersatz von Kohleanlage 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 16
[Tsd. EUR] Ergebnis reine Einspeisung 50 kw el Kumulierte Cash-Flows 100 50 0-50 -100-150 -127 Invest -110 1-94 2-77 3-59 4-41 5-23 6 Auslaufen der Förderung -5 7 8 Jahre Cash-Flows vor Steuern: Ergebnis vor Steuern + Abschreibungen Die Investition amortisiert sich zunächst nach 8 Jahren, nach Auslaufen der Förderung ergeben sich jedoch negative Cash-Flows 14 33 9 53 10 65 11 63 12 62 13 61 14 60 15 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 17
[Tsd. EUR] Ergebnis Industrie - 2 MW el Kumulierte Cash-Flows 8.000 6.000 4.000 2.000 0-2.000-1.120-1.656-581 -38 509 1.061 1.618 2.179 2.745 3.317 6.878 6.268 5.665 5.068 4.478 3.895 Invest 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Jahre Cash-Flows vor Steuern: Ergebnis vor Steuern + Abschreibungen Die Investition amortisiert sich nach 4 Jahren Insgesamt zeigt sich eine sehr gute Wirtschaftlichkeit des Projektes 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 18
Fazit der Beispielrechnungen Fall: Objektversorgung Fall: Industrieanlage Die erzielbaren Wärmepreise sowie Brennstoffkosten bleiben die wichtigsten Wirtschaftlichkeitsfaktoren KWK-Anlagen mit hohem Eigenversorgungsanteil zeigen weiterhin eine sehr gute Wirtschaftlichkeit Der BHKW-Betrieb in der Wohnungswirtschaft bei reiner Einspeisung des produzierten Stroms ist unter dem KWKG 2016 wirtschaftlich abbildbar Das Mieterstrommodell zeigt eine stark verbesserte Wirtschaftlichkeit gegenüber der reinen Einspeisung Im Falle hinreichend großer Anlagendimensionierung und der sich damit ergebenden Ausspeisung in ein NdaV verbessert sich sogar die Fördersumme gegenüber dem KWKG 2012 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 14.04.2016 Felix Hoppe 2016 BECKER BÜTTNER HELD CONSULTING AG 20