Prof. Dr. Sabine Aßmann Email: sabine.assmann@hs-pforzheim.de Hochschule Pforzheim / Pforzheim University Sommersemester 2016 Lehrveranstaltung: Credits: Workload: TAX1011 5 ECTS Credits 4 Semesterwochenstunden - 60 Kontaktstunden im Unterricht, 60 Stunden Selbststudium Studiensemester: 2 bzw. 3 Level: Zugehörige Lehrveranstaltung: Eingangslevel Unternehmensbesteuerung Prüfungsart/-dauer: Voraussetzung für die Vergabe von Credits: Geplante Gruppengröße: Lehrsprache: PLK 90 Minuten Bestehen der Prüfungsleistung Max. 80 Studierende Deutsch Dauer des Moduls: Lehrform: Verbindung zu anderen Modulen: 1 Semester Vorlesung mit Übung - Es werden fundierte Kenntnisse aus RW I (Buchhaltung) erwartet und bei der steuerlichen Gewinnermittlung angewandt. - Die Rechtsformwahl (Grundlagen der BWL I) wird detailliert unter steuerlichen Gesichtspunkten analysiert; dabei werden die Steuerbelastungen verglichen. - Querverbindungen zu Bilanzierung (Bilanzierung und Finanzwirtschaft); werden für die Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung benötigt
2 Sonstiges: Lehrender: Ort und Zeit: Link zum Kurskatalog: Professoren des Studiengangs Steuern und Wirtschaftsprüfung sowie Lehrbeauftragte mit StB-Qualifikation Tel.: +49 7231 28 6076 (secretary) Fax: +49 7231 28 6080 Jeweils nach Vorlesungsplan https://www.hs-pforzheim.de/de-de/wirtschaft-und- Recht/Fakultaet/Qualitaetsmanagement/Modulhandbuecher/Besonderer_Teil/Documents/ BSWP_Modulhandbuch.pdf TAX1011: Unternehmensbesteuerung Grundsätzliche Qualifikationsziele: Die Studierenden verstehen die unterschiedlichen Aufgaben der Steuerrechtswissenschaft, Finanzwissenschaft und betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Sie ermitteln anhand der Gesetzestexte die steuerpflichtigen Tatbestände und deren Bemessungsgrundlagen in verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer). Sie erkennen die Auswirkungen des Umsatzsteuersystems im nationalen und internationalen Kontext (Umsatzsteuer als durchlaufender Posten oder als Kostenbestandteil) und können die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ermitteln. Sie können die ertragsteuerlichen Belastungen (einschl. der steuerlichen Bemessungsgrundlage) von Individualpersonen (einschließlich Fallbeispiele zur Einkommensteuerveranlagung) sowie Unternehmen (insbes. Personen- und Kapitalgesellschaften) und deren Gesellschaftern ermitteln. Sie erkennen die Auswirkungen der Steuern auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen (z.b. ausgewählte Optionsmöglichkeiten des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsformwahl, Ausschüttungspolitik, Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital) Die Vorlesung dient damit primär der Wissensverbreiterung.
3 Beiträge der Veranstaltung zu den Lernzielen: Lernergebnis Beitrag Grundwissen in BWL Verständnis für die steuerliche Behandlung verschiedener (Rechnungswesen, Betriebliche Funktionen, Rechtsformen Informationsverarbeitung, Unternehmensbesteuerung) Grundwissen in VWL (Mikro-/Makroökonomie) - Grundwissen in Wirtschaftsrecht - Grundwissen in quantitativen Methoden (Analysis/lineare - Algebra, Finanzmathematik, deskriptive Statistik, quantitative Planung) Die Studierenden beherrschen gängige Computerprogramme zur - Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben (Tabellenkalkulation und Datenbanken) Die Studierenden sind in der Lage, die im betrieblichen Umfeld - vorzufindenden Informationssysteme effektiv zu nutzen (Office, DATEV) Die Studierenden sind in der Lage, analytische Fähigkeiten Verständnis für die Struktur und Funktionsweise des konstruktiv und kritisch auf komplexe Problemstellungen Steuerrechts fördern die Fähigkeiten zur kritischen Bewertung anzuwenden. alternativer Handlungsalternativen aus steuerlicher Sicht Die Studierenden kennen die Grundsätze ethischer Diskurse und - können diese auf typische wirtschaftliche Entscheidungsprobleme anwenden Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Sachverhalte in Bearbeitung komplexer steuerlicher Sachverhalte durch klarer schriftlicher Form auszudrücken. Subsumtion Die Studenten zeigen ihre mündliche Ausdrucksfähigkeit durch - überzeugende Präsentationen und Vorträge. Im Rahmen praktischer Aufgabenstellungen zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, erfolgreich im Team zu arbeiten. Die Studierenden besitzen steuerspezifische Kenntnisse, die sie im Einzelfall auch steuerartübergreifend anwenden können.. Die Studierenden lernen, das erworbene Fachwissen mandantenbezogen steuergestaltend einzusetzen. Die Übungsaufgaben können zur Vorbereitung der Vorlesung in Teams (Lerngruppen) bearbeitet werden Die Studenten erlenen Grundzüge der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Da die Studenten mehrere Steuerarten erlenen, wird ein steuerartenübergreifendes Denken gefördert. In den Übungen und Fällen lernen die Studenten bereits in diesem frühen Stadium in Grundzügen, das Wissen gestalterisch zu nutzen. Vorlesungsinhalte: Grundlagen des Besteuerungssystems Umsatzsteuer (insbesondere Tatbestandsmerkmale der Steuerbarkeit und der Steuerpflicht bzw. Steuerbefreiungen sowie damit einhergehende Optionsmöglichkeiten, Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt und Drittland, System des Vorsteuerabzugs) Einkommensteuer (insbesondere Steuerbefreiungen, Einkunftsarten, Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, Berechnung der Einkommensteuer und Ermittlung der Steuersatzes) Gewerbesteuer (insbesondere Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Berechnung der Gewerbesteuer) sowie Gewerbesteuer-Anrechnung und deren ökonomische Wirkungen Körperschaftsteuer (insbesondere Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Berechnung der Körperschaftsteuer) Ermittlung der ertragsteuerlichen Gesamtbelastung mit Fallbeispielen Rechtsformvergleich (Personen- und Kapitalgesellschaften)
4 Didaktisches Konzept: Das Lehr- und Lernkonzept ist durch ein Drei-Phasen-Konzept gekennzeichnet. In der Phase I bekommt der Studierende in der Vorlesung das Grundwissen vermittelt und lernt einen strukturierten Zugang zum Steuerrecht. Mit diesem Grundwissen geht der Studierende in die Nachbereitung und kann das in der Vorlesung Erlernte im Selbststudium vertiefen. In der Phase III wird das Wissen durch Übungen und Beispiele vertieft. Eine aktive Mitarbeit ist elementarer Bestandteil des Lehr- und Lernkonzeptes. Der Lehrende steht jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung und gibt Unterstützung und Ratschläge. Die Kommunikation erfolgt im persönlichen Gespräch oder über E-Mail. Ich will meinen Teil dazu beitragen, dass Sie einen erfolgreichen Lernfortschritt realisieren und ein Verständnis für die praktische Bedeutung der Lerninhalte bekommen. Verständnisfragen sollten möglichst gleich während des Unterrichts gestellt werden. Ebenso sind Ihre Kommentare, die dem Lernfortschritt aller dienen, herzlich willkommen. Mein Ziel ist es, dass Sie die Veranstaltung erfolgreich abschließen können, allerdings liegt der wesentliche Teil der Arbeit bei Ihnen. Verhaltensregeln der Studierenden: Lesen Sie den Syllabus! Kommen Sie vorbereitet in den Unterricht bereiten Sie die jeweiligen Kapitel entsprechend der Vorgaben des Terminplans nach! Verhalten Sie sich fair gegenüber den anderen Studierenden! Kommen Sie pünktlich zum Unterricht und gehen Sie nicht früher! Arbeiten Sie fair und kooperativ in Ihrem Team! Empfohlene Literatur: Stobbe, Thomas: Steuern Kompakt, Sternenfels (in der jeweils aktuellen Auflage) Wichtige Steuergesetze (NWB oder Beck-Texte) Studieren kommt von Eifern und Bemühen. Das Lesen und Üben mit Hilfe von wirtschaftswissenschaftlicher Literatur gehört zum selbstverständlichen Handwerkszeug eines Pforzheimer Absolventen. In den angegebenen Lehrbüchern finden Sie weitere Fundstellen und Literaturhinweise.
5 Leistungsnachweise: Im Rahmen der Veranstaltung ist eine Klausur (90 min) zu absolvieren. Unkommentierte Wirtschaftsgesetze (ohne Verweise) sind bei der Klausur zugelassen, Zudem ist als Hilfsmittel ein einfacher Taschenrechner zugelassen, der weder programmierbar noch kommunikationsfähig ist. Die Klausur hat gewöhnlich 90 Punkte. Werden 50 % der Punkte erreicht, ist die Klausur mit der Note 4,0 bestanden. Folgendes Bewertungsschema wende ich an: 'Sehr gut' bedeutet herausragende Leistung die weit über dem Durchschnitt liegt. 'Gut' bedeutet gute Leistung, die über dem Durchschnitt liegt. 'Befriedigend' bedeutet durchschnittliche Leistung, welche durchaus Mängel aufweist, jedoch den Anforderungen grundsätzlich entspricht. 'Ausreichend' bedeutet unterdurchschnittliche Leistung mit auffälligen Mängeln. Mangelhaft' bedeutet nicht akzeptable Leistung, welche den Anforderungen nicht mehr entspricht. Pforzheim, im März 2016 gez. Prof. Dr. Sabine Aßmann