Betreutes Einzelwohnen



Ähnliche Dokumente
Konzept Trainingswohnung Bodelschwingherstr Castrop-Rauxel

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Strukturerhebungsbogen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Leistungsvereinbarung

Praxissemester in der Fünftage-/ Tagesgruppe

Leistungsbeschreibung. Inhaltsverzeichnis

( 27, 33 SGB VIII)...

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen

LWL- Jugendhilfezentrum. Konzeption. Wohngruppe Königsberger Straße Marl. Marl. Regionalleiterin: Nicole Eisinger Tel.

KURZE ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN SCHWERTER NETZ. für Jugend und Familie. gemeinnützige GmbH

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB_Bogen)

3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen?

die gruppe ggmbh Sozialpädagogische Einrichtung Viktoriastraße Darmstadt Tel Fax

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII

L e i s t u n g s v e r e i n b a r u n g B E T R E U T E S W O H N E N

Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen

gastfreunde Begleiten, Beraten und Betreuen Ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Perspektive Leben.

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Leistungsbeschreibung

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Leistungsbeschreibung. Adenauerallee Trainingswohnen Intensiv-Betreutes Wohnen. Evangelische Jugendhilfe Godesheim 09/2015

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Flexible Jugendhilfe München

Kinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?

Qualifizierte Rückführung

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl.

EINGLIEDERUNGSHILFEN FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem

Wir haben folgende Kinder: a) im Haushalt lebend, b) außerhalb des Haushaltes lebend

KONZEPTPAPIER BETEILIGUNG VON JUGENDLICHEN UND JUNGEN VOLLJÄHRIGEN IM BETREUTEN EINZELWOHNEN Stand:

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff

Was ist Ambulante Intensive Begleitung

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Leistungsbeschreibung

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

Intensivpädagogische Verselbstständigung (IPV)

Jugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v.

Ambulant Betreutes Wohnen

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen

Gesucht, Arbeitsplatz

Hephata Jugendhilfe. eine. Übersicht. Brunnenstraße Mönchengladbach Tel: /

Robert Perthel-Haus. Intensivpädagogische Verselbstständigung (IPV) - Betreuungsvertrag -

Hilfe nach 35a SGBVIII

Hilfeplan nach 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu

Leistungsbeschreibung. Erziehungsstellen. LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp Hamm

Kinder- und Jugendhilfezentrum

Hinweise zur Gestaltung des Berichts in der fachpraktischen Ausbildung Fachbereich Sozialwesen

Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung Hilfe für junge Volljährige Eingliederungshilfe nach 35 a KJHG

Patenprojekt Wolfenbüttel

Konzeption und Leistungsbeschreibung Trainingswohnungen Langestraße Individualpädagogische Maßnahmen (IPM)

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Der Kinder- und Jugendhof Boegens bietet für Mädchen und Jungen ab fünf Jahren einen Ort zum Leben, wenn ein Verbleiben in der Das Haupthaus

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg Neufahrn. Tel.

Betreutes Wohnen in Familien/Familienpflege. LWL-Wohnverbund Lippstadt

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, / 35a SGB VIII

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Niederösterreich Mistelbach Gänserndorf Tulln Hollabrunn Klosterneuburg Stockerau

(Zeitweilige) Unterbringung kleiner Kinder ein Blick in den Zahlenspiegel

Leben in Gastfamilien

Konzeption des Vereins

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Angestellte Tagesmütter

Leitbild für flexible Erziehungshilfen

Kontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen. Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie

Kooperation von Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Jugendsozialarbeit an Schulen

Caritas - Don Bosco ggmbh Berufsbildungswerk Würzburg BBW. Berufsbildungswerk

Landesrecht Schleswig-Holstein

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Der JIVE-Express. Jugendwohngemeinschaften Ibbenbüren JIVE Tel.: / Fax: /

Ambulant betreutes Wohnen

Konzept der Außenwohngruppe in Heepen der von Laer Stiftung

Ambulantes Clearing Gottfried-Claren-Str. 21, Bonn Tel: 0228/ Fax:0228/

Jugendamt Wohngruppe mit ElternTraining (ET)

Regionen stärken Frauen Teilprojekte der ZWD. GIB Datenbank 2006

Ambulante Jugend-Hilfe

Konzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/

F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht. am 10. Oktober :30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg

Transkript:

Caritasverband Koblenz e. V. Betreutes Einzelwohnen Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 1 39 06-2 00 Fax: (02 61) 1 39 06-2 90 E-Mail: jugendhilfe@caritas-koblenz.de Engagiert für Menschen

Betreutes Einzelwohnen RECHTLICHE GRUNDLAGE Betreutes Einzelwohnen kann im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sowohl eine eigenständige Hilfeform sein (gemäß 34 SGB VIII) als auch in Verbindung mit anderen Hilfeformen stehen. So können Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) und Hilfe für junge Volljährige ( 41 SGB VIII) in einer betreuten Wohnform gewährt werden. ZIELGRUPPE UND AUFNAHMEKRITERIEN DES BETREU- TEN EINZELWOHNENS Das Betreute Einzelwohnen ist ein Angebot an junge Menschen, die aufgrund ihrer Biografie und besonderen Problematik nicht in der Herkunftsfamilie verbleiben können und bei denen eine Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie nicht oder nicht mehr angezeigt ist. Im Betreuten Einzelwohnen können männliche und weibliche Jugendliche ab sechzehn Jahren sowie junge Volljährige sofern bei Letzteren die Voraussetzungen des 41 SGB VIII gegeben sind aufgenommen werden. Der Jugendliche/junge Erwachsene ist für das Betreute Einzelwohnen nicht geeignet bzw. muss dieses verlassen, wenn eine akute Drogenabhängigkeit vorliegt, eine akute suizidale Gefährdung besteht, der psychische Zustand und die daraus resultierenden Verhaltensweisen andere Formen der Betreuung/Intervention angezeigt erscheinen lassen oder wenn er die Mitarbeit verweigert und Regeln nicht einhält. Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 1

ZIEL DES BETREUTEN EINZELWOHNENS Das Betreute Einzelwohnen ist in der Regel auf längere Dauer ausgelegt und hat die selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung und soziale Integration des Klienten zum Ziel. Bereits angelegte Prozesse der Verselbstständigung im Anschluss an andere erzieherische Hilfen werden fortgeführt. Schulische und berufliche Unterstützungsangebote sowie die Begleitung im Alltag sind dann die zentralen Aufgaben der Betreuungsarbeit. INHALTE DES BETREUTEN EINZELWOHNENS - Anleitung zum selbstständigen Führen eines Haushaltes - Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung und Gestaltung der Wohnung - Hilfe beim Einkauf sowie bei hauswirtschaftlichen Angelegenheiten - Erlernen des richtigen Einteilens von Geld - Beratung bei Mietangelegenheiten - Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung sowie Ernährung und Wohnhygiene - Hilfestellung bei Behördengängen - Hilfe bei Schulschwierigkeiten - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Ausbildungsplatzsuche - Zusammenarbeit mit Schulen und Arbeitgebern - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung - Erstellung eines Zukunftsplans sowie eines strukturierten Alltags und Freizeitverhaltens - Beratung beim möglichst selbstständigen Aufbau eines sozialen Netzwerks und konstruktiven Lebensumfeldes - ggf. Unterstützung beim Ablösungsprozess aus der Herkunftsfamilie Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 2

AUFBAU DES BETREUTEN EINZELWOHNENS Das Betreute Einzelwohnen gliedert sich in 3 Phasen: Einleitungsphase Klärung des Betreuungsbedarfs, Mitwirkung bei der Hilfeplanerstellung, Betreuungsvereinbarungen treffen, Suche einer geeigneten Wohnung und der nötigen Ausstattung Einbeziehung des jungen Menschen in diese Schritte, evtl. auch Angehöriger und/oder von Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld des Klienten Betreuungsphase Hilfen zur Gestaltung des Alltags und zur Organisation des Haushaltes Hilfen zum Umgang mit Geld, Behörden, Vermietern und Nachbarn Hilfen bei schulischen oder beruflichen Problemen Hilfen bei der Entwicklung von Lebensperspektiven Hilfen bei der Gestaltung der Freizeit und der Entwicklung sozialer Kontakte ggf. Weitervermittlung an spezielle Fachdienste und Therapeuten Ablösungsphase Vermittlung einer beruflichen Perspektive, Sicherung eines Arbeitsplatzes Sicherung der Wohnsituation ggf. Nachbetreuung in eventuell auftretenden Krisensituationen Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 3

KOOPERATIONEN IM RAHMEN DES BETREUTEN EINZEL- WOHNENS Das Betreute Einzelwohnen erfolgt im Auftrag der Jugendämter. In halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen werden Inhalte und Ziele der Maßnahme unter Einbeziehung aller am Hilfeprozess beteiligten Institutionen und Personen (u. a. Eltern, Jugendamt, Schulen oder Arbeitgeber) erörtert und dokumentiert. Im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens ergeht eine Kostenkalkulation an die wirtschaftliche Jugendhilfe. Je nach individuellem Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Fachdiensten. PÄDAGOGISCHES PERSONAL Die Maßnahme wird durchgeführt von sozialpädagogischen Fachkräften (Erziehern, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Diplom-Pädagogen) der Jugend-Gefährdeten-Hilfe des Caritasverbandes Koblenz e. V. Dies kann je nach Bedarf eine weibliche oder männliche Fachkraft sein. Fortschreibung des Konzepts: August 2009 Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 4

BETREUTES EINZELWOHNEN Betreuungsvereinbarung Caritasverband Koblenz e. V. Jugend-Gefährdeten-Hilfe Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Vereinbarung zwischen der Jugend-Gefährdeten-Hilfe und Herrn/Frau 1. Betreutes Einzelwohnen ist eine Maßnahme, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine eigenverantwortliche und selbstgestaltete Lebensführung bei gleichzeitiger kontinuierlicher Betreuung ermöglicht. 2. Ziel des Betreuten Einzelwohnens ist, dass der Jugendliche bzw. junge Erwachsene nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme ohne fortwährende Beratung auf sich selbst gestellt leben kann. 3. Die Voraussetzung für die Aufnahme ins Betreute Einzelwohnen ist die Einbindung in eine feste Tagesstruktur (Schule, Lehrstelle, Arbeitsstelle, Maßnahme des Arbeitsamtes, etc.). 4. Die konkreten Ziele des Betreuten Einzelwohnens (z. B. Schulabschluss, Beginn einer Ausbildung, etc.) werden im Einvernehmen mit dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen, dem Betreuer und dem Vertreter des Jugendamtes festgelegt. Die Annäherung an diese Ziele wird in der Regel halbjährlich überprüft, und es wird über den Fortbestand der Maßnahme entschieden. 5. Der Jugendliche/junge Erwachsene muss dem Betreuer Rechenschaft über alle wichtigen Vorkommnisse der schulischen bzw. beruflichen Laufbahn ablegen. 6. Der Jugendliche/junge Erwachsene hat das Recht auf Unterstützung und Beratung. Er verpflichtet sich zu regelmäßigen Treffen mit dem Betreuer. Die Treffen finden mindestens einmal wöchentlich in der Wohnung des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen statt. 7. Bei den wöchentlichen Beratungsgesprächen werden aktuelle Ereignisse besprochen sowie eine Zukunftsperspektive erarbeitet. 8. Der Jugendliche/junge Erwachsene ist verpflichtet, Vorkommnisse, welche das Mietverhältnis betreffen, unverzüglich dem Betreuer mitzuteilen. Der Jugendliche bzw. junge Erwachsene verpflichtet sich weiterhin, die aus dem Mietvertrag ersichtlichen Aufgaben Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 1

gewissenhaft zu erfüllen und das Mietverhältnis nicht durch eigenes Verhalten schuldhaft zu gefährden. Zudem händigt der Jugendliche bzw. junge Erwachsene dem Betreuer einen Wohnungsschlüssel aus. 9. Fremdübernachtungen sind bei Unterachtzehnjährigen rechtzeitig mit dem Betreuer abzusprechen, und diesbezüglich getroffene Absprachen sind einzuhalten. 10. Der Jugendliche/junge Erwachsene erhält eine Aufstellung der ihm überwiesenen und übergebenen finanziellen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes. Die Ausgaben müssen durch Belege dem Betreuer bei Bedarf nachgewiesen werden. Gelder über den monatlichen Satz hinaus können nur gewährt werden, wenn sie beim Jugendamt gesondert beantragt und bewilligt werden. Die Belege über Ausgaben erhält in Kopie der zuständige Kostenträger. 11. Der Jugendliche/junge Erwachsene ist für das Betreute Einzelwohnen nicht geeignet bzw. muss dieses verlassen, wenn eine akute Drogenabhängigkeit vorliegt, eine akute suizidale Gefährdung besteht, der psychische Zustand und die daraus resultierenden Verhaltensweisen andere Formen der Betreuung/Intervention angezeigt erscheinen lassen oder wenn er die Mitarbeit verweigert und Regeln nicht einhält. 12. Verstößt der Jugendliche/junge Erwachsene gegen diese Vereinbarung, so kann die Maßnahme nach Rücksprache mit dem Jugendamt beendet werden. Mit seiner Unterschrift erkennt der Jugendliche bzw. junge Erwachsene die Inhalte der Maßnahme an und verpflichtet sich zur Mitarbeit an deren Umsetzung. Ort, Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUTES EINZELWOHNEN 2

Caritasverband Koblenz e. V. Jugend-Gefährdeten-Hilfe Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Sachbereichsleitung: Ute Heußlein, Diplom-Pädagogin Telefon: (02 61) 1 39 06-2 17 Telefax: (02 61) 1 39 06-2 90 e-mail: heusslein@caritas-koblenz.de