Kauffrau/Kaufmann M-Profil

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Transkript:

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann M-Profil Bildungsdepartement

Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine Ausbildungsziele Bei der kaufmännischen Lehre im dualen System geht es um den Erwerb von grundlegendem Können und Wissen, um im gesamten kaufmännischen Berufsfeld produktiv tätig zu sein. Die Anleitung zu lebenslangem Lernen und die Mitgestaltung von Arbeitstätigkeiten im kaufmännischen Berufsfeld sind Bestandteil der Ausbildung. Beim Abschluss des Lehrvertrags entscheiden sich die Vertragsparteien auf Grund einer Vorabklärung der zu bildenden Person für das B-, E- oder M-Profil. Die kaufmännische Berufsmatura stellt eine Erweiterung der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau/ Kaufmann E-Profil dar. Sie vermittelt eine breitere Allgemeinbildung, fördert vernetztes Denken und pflegt Lern- sowie Problemlösungstechniken. Kurz: Sie schult verschiedene Kernkompetenzen. Sie kann lehrbegleitend nur im Zusammenhang mit dem Profil der erweiterten Grundbildung (E) absolviert werden. Grundlage für die Ausbildung ist der Rahmenlehrplan (RLP-KBM) für die Berufsmaturität, erlassen vom BBT am 4.2.2003 (www.bbt.admin.ch) Das Fähigkeitszeugnis Profil E zusammen mit dem Berufsmaturitätszeugnis ist dem Diplom der Wirtschaftsmittelschule gleichwertig. Spezifische Bildungsziele im M-Profil Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der beruflichen Ausbildung erworben werden, stellen eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Unterrichts- und Lerntätigkeit dar. Die folgenden Kompetenzen sind übergeordnete Ziele jedes einzelnen Faches: Fachkompetenz Sozial- und Selbstkompetenz Methodenkompetenz Denk- und Lernkompetenz Kulturelle Kompetenz Hochschulreife/Studienkompetenz Als Kompetenz bezeichnet man die Fähigkeit, Kenntnisse (= deklaratives Wissen, des savoirs ), Fertigkeiten (= prozedurales Wissen, savoir-faire ) und Haltungen (= Einstellungen, Verhaltensformen im intellektuellen, persönlichen und sozialen Bereich, frz.: savoir-être ) kreativ und funktional miteinander zu kombinieren, um konkrete Problemsituationen adäquat und erfolgreich zu meistern. Interdisziplinärer Unterricht Interdisziplinarität ermöglicht den Zugang zu reellen Problemen und Situationen, die sich mit zunehmendem Wissen als immer komplexer und faszinierender zeigen. Traditionelle Fächergrenzen werden überschritten. Eine neue, auf Vernetzung ausgerichtete Perspektive wird eröffnet dementsprechend ist interdisziplinärer Unterricht nicht fach-, sondern themen- und problemorientiert.

In der Interdisziplinären Projektarbeit (IDPA) werden die Kompetenzen vernetzt. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert. Zwei oder mehr Fächer müssen daran beteiligt sein. Diese Arbeit hat einen Bezug zur Arbeitswelt, darf aber die gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Ziel dieser Arbeit: Aufbau der Kompetenzen, Analyse von Problemsituationen, Auswahl, Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, Präsentation der Resultate. Dabei soll auf Selbstständigkeit und Zusammenarbeit (Teamwork) besonders geachtet werden. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb können Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt werden. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Fachkompetenzen vermittelt und in die Methoden-, Sozial- und Fachkompetenzen eingeführt. Sie ergänzen die schulische und die betriebliche Bildung. Die Leistungen der Lernenden können in der Form von Kompetenznachweisen benotet werden. Die Anzahl ÜK-Tage variiert je nach Branche zwischen 8 und 16 Tagen und wird im Bildungsplan festgelegt. Die Berufsfachschule erteilt den Pflicht- und Freikursunterricht. Grundlage für den Pflichtunterricht sind die Fachkompetenzen gemäss Leistungszielkataloge für die folgenden Unterrichtsbereiche (Anhang 1 im Bildungsplan): Standardsprache (Deutsch) Fremdsprachen (Französisch und Englisch) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Ausserdem sind die Methodenkompetenzen: a. effizientes und systematisches Arbeiten; b. vernetztes Denken und Handeln; c. erfolgreiches Beraten und Verhandeln; d. wirksames Präsentieren. sowie die Sozial- und Selbstkompetenzen: a. Leistungsbereitschaft; b. Kommunikationsfähigkeit; c. Teamfähigkeit; d. Umgangsformen; e. Lernfähigkeit; f. ökologisches Bewusstsein. gezielt zu fördern.

Die Berufsfachschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes (Deutsch). In drei Modulen Vertiefen und Vernetzen werden grössere fächerübergreifende Themen behandelt. Die Arbeitswelt verlangt ein verstärktes prozessorientiertes und bereichsübergreifendes Denken und Handeln. Deshalb sollen Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (wie effizientes und systematisches Arbeiten, vernetztes Denken und Handeln, wirksames Präsentieren, Lernfähigkeit, usw.) während der Grundbildung gefördert werden. Diese Kompetenzen sind in allen drei Lernorten gezielt zu fördern. In der Berufsfachschule eignet sich dazu insbesondere das Lerngefäss Vertiefen und Vernetzen (V&V). V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Beurteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördert. Im Verlauf der Ausbildung sind drei V&V-Module durchzuführen. Ein V&V-Modul soll den folgenden Kriterien gerecht werden: Die leitende Problemstellung ist komplex, Leistungsziele aus W&G, IKA und Deutsch werden vertieft und unterrichtsbereichsübergreifend vernetzt; es werden betriebswirtschaftliche Prozesse abgebildet; der Aufbau von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen wird unterstützt; ein Modul hat exemplarischen Charakter und ist nicht auf die primäre Anwendbarkeit im Betrieb ausgerichtet. Die Schule stellt jedes Semester ein Zeugnis aus. Für die Lernenden entscheidet die Schule jeweils am Ende Semesters aufgrund des Zeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Erfüllt die lernende Person die Promotionsvoraussetzungen nicht, wird sie einmal provisorisch promoviert. Werden die Promotionsvoraussetzungen ein zweites Mal nicht erfüllt, wird die Ausbildung im E-Profil weitergeführt. Weitere Informationen unter: www.bzr.ch http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/index.html?lang=de www.skkab.ch/docs/de/basisdok www.igkg-sg.ch/ http://www.berufsbildungplus.ch/index.php?id=65 www.berufsberatung.ch/dyn/1203.aspx?id=3104&id_zihlmann=17 www.rkg.ch

Schulischer Teil Betrieblicher Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde ALS ALS ALS PE/KN PE/KN Branchenkunde ALS ALS ALS Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&R/FRW) V+V V+V V+V IDPA Deutsch Fremdsprachen (Französisch und Englisch) M-Profil: zusätzlich Mathematik, Geschichte und Politik sowie Technik und Umwelt

Kauffrau / Kaufmann EFZ M-Profil Stundentafel Fächer 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Grundlagen Deutsch 2 2 2 2 2 2 240 Französisch 2 2 2 2 2 2 240 Englisch 2 2 2 2 2 2 240 Mathematik 2 2 2 2 2 2 240 Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen 2 2 2 3 3 3 300 Vertiefen und Vernetzen 1-3 2 40 Wirtschaft und Recht 3 3 3 2 2 2 300 Vertiefen und Vernetzen 1-3 2 40 Ergänzung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Total Lektionen insgesamt Geschichte und Politik 2 2 2 2 160 Technik und Umwelt 2 2 80 IDPA 1 1 40 Information, Kommunikation, Administration (IKA) 2 2 3 1 160 Sport 1 1 2 2 2 2 200 Total Wochen-Lektionen 18 18 24 18 18 18 2'280 T:\Grundbildung\Lernende\MProfil Reglement bzr 2015\04 Lektionentafel Abteilungsleitung 08.07.2015

Promotion und Abschlussprüfungen BM Typ Wirtschaft (M-Profil) 1. Grundlagen Die lehrbegleitende BM Typ Wirtschaft ist eine kaufmännische Grundbildung E-Profil mit Berufsmaturität. Rechtsgrundlagen sind: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 01.01.04 Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 01.01.04 Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) vom 24. Juni 2009 Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dezember 2012 Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössichem Fähigkeitsausweis (EFZ) (BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ) vom 26.09.2011 Anerkennung von Sprachdiplomen im Rahmen der Berufsmaturitätsprüfungen (BM) Leitfaden (Übergangsregelung) vom 1. Juni 2015 2. Organisatorisches Die Aufsicht über die Berufsmaturitätsprüfungen obliegt der Prüfungsleitung. Sie ist ebenso für deren Organisation und Durchführung zuständig und gibt den Kandidatinnen und Kandidaten das Prüfungsergebnis bekannt. Die Abschlussprüfungen für die alle Fächer, ausgenommen externe Sprachdiplome und IKA, finden gegen Ende des 6. Semesters statt. Die Prüfungsleitung bestimmt den Zeitpunkt. Die mündlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den die Klassen unterrichtenden Lehrpersonen sowie von Expertinnen und Experten abgenommen. Es werden nach Möglichkeit Expertinnen und Experten der FHS, von anderen Berufsmittelschulen sowie von Gymnasien beigezogen. Die Expertin oder der Experte protokolliert den Verlauf der Prüfung und legt gemeinsam mit der Lehrperson die Prüfungsnote fest. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Die schriftlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den kantonalen Fachgruppen (SG und Appenzell) erstellt. Gemäss Artikel 44 der BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ sind am Ende der Ausbildung zwei Notenausweise zu erstellen: ein Notenausweis zur absolvierten Berufsmaturität (umfassend die Fachnoten gemäss RLP) und ein Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das EFZ umfasst auch die schulischen Leistungen ausserhalb der Berufsmaturität (IKA, V+V und IDPA) sowie den betrieblichen Teil. 3. Promotionsbestimmungen Die Promotion richtet nach dem Art. 17 der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24.06.2009 (BMVO). In der lehrbegleitenden BMS zählen inskünftig ausschliesslich die im nrlp definierten BM-Fächer; die Fächer IKA (Information, Kommunikation und Administration) sowie die Vertiefungs- und Vernetzungsmodule zählen nicht für die Promotion.

Artikel 17 der BMVO Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: a. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt. Wer die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung. Beim zweiten Mal wird er oder sie vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen. Im Falle des Berufsmaturitätsunterrichts nach der beruflichen Grundbildung (BM2) erfolgt der Ausschluss schon nach der ersten Nichterfüllung der Promotionsvoraussetzungen. 4. Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis 4.1. Prüfungsfächer Berufsmatura Typ Wirtschaft (M-Profil) Ausser in den Ergänzungsfächern finden in allen Berufsmaturitätsfächern schriftliche und/oder mündliche Schlussprüfungen statt. Sprachprüfungen können durch externe Zertifikate ersetzt werden. Fächer schriftlich mündlich Bemerkungen Deutsch X X Französisch X X DELF B1 / B2 Englisch X X First Certificate FCE Mathematik Wirtschaft und Recht (W&R) Finanz- und Rechnungswesen (FRW) X X X 4.2. Notenbegriffe und Rundungsregeln Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel aller Semesternoten und wird auf ganze oder halbe Noten gerundet. Prüfungsnote: Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet Gesamtnote: Für den Berufsmatura-Abschluss zählen alle Fächer gemäss Rahmenlehrplan. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet.

Schulischer Teil Betrieblicher Teil 4.3. Abschlussprüfung Das Berufsmaturitätszeugnis setzt sich grundsätzlich aus denselben Noten zusammen wie das Fähigkeitszeugnis. Es werden jedoch nicht alle Noten übernommen und weitere Fächer kommen hinzu. Konkret umfasst es folgende acht Fächer: a) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. b) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsund Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus den internationalen Fremdsprachendiplomen DELF (B1 und B2). c) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus dem internationalen Fremdsprachendiplom First Certificate - FCE. d) Geschichte und Politik: Erfahrungsnote e) Wirtschaft und Recht (W&R): Schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Finanz- und Rechnungswesen (FRW): Schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. g) Mathematik: Schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. h) Technik und Umwelt: Erfahrungsnote Hinweis: Die Erfahrungsnoten für die Berufsmatura entsprechen dem Durchschnitt aller Semester zeugnisnoten im entsprechenden Fach oder im interdisziplinären Arbeiten. Qualifikationsverfahren EFZ Prüfungsfächer 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zeugnis Berechnung Gewicht Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Prozesseinheiten (PE) Kompetenznachweise (KN) ALS ALS ALS ALS ALS ALS PE/KN PE/KN Mittelwert der 8 Leistungen 1 / 2 Berufspraxis schriftlich 50% LAP Note 1 / 4 Berufspraxis mündlich LAP Note 1 / 4 Information / Kommunikation / Administration (IKA) LAP LAP Gewicht 50 % 50 % 1 / 8 Wirtschaft und Gesellschaft (W&G I und II) 50% LAP 1 / 8 2 / 8 Deutsch LAP 50 % 50 % 1 / 8 Französisch B1 B2 50 % 50 % 1 / 8 Englisch B2 50 % 50 % 1 / 8 Vertiefung & Vernetzung (V&V) Interdisziplinäre Projektarbeit V&V V&V V&V IDPA V&V 50 % IDPA 50 % 1 / 8

Promotion Promotion Promotion Promotion Promotion 4.4. M-Profil Prüfungsfächer Berufsmatura (BM) Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X X 50% FAeFA B2 50% DELF B2 1/8 Englisch X X 50% 50% First FCE 1/8 Geschichte und Politik 100% 1/8 Wirtschaft und Recht X 50% 50% 1/8 Mathematik X 50% 50% 1/8 Finanz- und Rechnungswesen X 50% 50% 1/8 Umwelt und Technik 100% 1/8

4.4. Bestehensnorm Für das Bestehen der Berufmatura gelten die Regeln der Promotion (vgl. Pt. 3) Hinweis: Die Berufsmatura kann nur erworben werden, wenn die Bedingungen für das Fähigkeitszeugnis ebenfalls erfüllt sind (vgl. Pt. 6) 4.5. Prüfungswiederholung Berufsmatura Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, kann diesen ein Mal wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Die Wiederholung findet nach einem Jahr bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. Die Noten der bei der erstmaligen Prüfung bestandenen Fächer werden übernommen. Neue Erfahrungsnoten können übernommen werden, sofern die Berufsfachschule besucht wird. 4.6. Wiederholung vorgezogener Schulprüfungen Vorgezogene schulische Prüfungen (IKA wird im 4. Semester abgeschlossen) können während der Lehrzeit und vor Eröffnung des Gesamtergebnisses der Lehrabschlussprüfung nicht wiederholt werden. Sie sind im Rahmen einer ordentlichen Prüfungswiederholung zu absolvieren. 4.7. Rekursmöglichkeiten Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich bei der Berufsfachschulkommission einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 300.- Gegen Prüfungsnoten kann nach Prüfungsabschluss gemäss kantonalem Recht beim Erziehungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung des Ergebnisses durch die Schule. Das Rekursverfahren gegen das Resultat an externen Sprachprüfungen richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsreglementen. Ein Rekurs gegen das Resultat auf dem kantonalen Instanzenweg ist ausgeschlossen. Sprachdiplome Berufsmatura ENGLISCH FRANZÖSISCH 1 1 2 2 Sprachaufenthalt (2 W) DELF B1 Sprachaufenthalt (2 W) 3 FIRST DELF B2 LAP (nur mündlich)

5. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung 5.1. Betriebliche Lehrabschlussprüfungen Der betriebliche Teil der Lehrabschlussprüfungen wird von den Branchenverbänden gestaltet. Dieser umfasst 3 Bereiche 5.1.1. Erfahrungsnote aus den sechs Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und 2 Prozesseinheiten (PE) oder Kompetenznachweisen (KN) (zählt doppelt) 5.1.2. Berufspraxis schriftlich 5.1.3. Berufspraxis mündlich Prüfungsfächer schriftlich mündlich Erfahrungsnoten Gewicht 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und 0-2 Prozesseinheiten (PE) oder 0-2 Kompetenznachweise (KN) X 50% Berufspraxis schriftlich X 25% Berufspraxis mündlich X 25% 5.2. Schulische Lehrabschlussprüfung EFZ Das Fähigkeitszeugnis umfasst acht Noten 5.2.1. IKA: Schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. 5.2.2. Wirtschaft und Gesellschaft I (W&G I): das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Prüfungsnoten für Finanz- und Rechnungswesen und Wirtschaft und Recht (zählt doppelt). 5.2.3. Wirtschaft und Gesellschaft II (W&G II): das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Erfahrungsnoten für Finanz- und Rechnungswesen und Wirtschaft und Recht 5.2.4. Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. 5.2.5. Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den Zeugnisnoten. 5.2.6. Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den Zeugnisnoten. 5.2.7. Projektarbeiten: Module Vertiefen und Vernetzen und Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA): Der Mittelwert der drei Noten der Ausbildungsmodule bildet die Positionsnote Vertiefen und Vernetzen. Interdisziplinäre Projektarbeit: Im letzten Lehrjahr bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Aufgabe, die mehrere Kernkompetenzen umfasst. Beim Thema besteht eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die IDPA durchgeführt werden. Die Bewertungen dieser IDPA bilden die Positionsnote. Bei der Berechnung der Fachnote zählen beide Positionsnoten gleich viel.

5.3. Bestehensnorm Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. Die betriebliche Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. Die schulische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wer die Bestehensnorm erfüllt hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Kauffrau/Kaufmann EFZ zu tragen. 5.4. Prüfungswiederholung EFZ Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ist höchstens zweimal möglich (Art. 33 BBV). Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Wird die Abschlussprüfung ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Die neue Erfahrungsnote besteht aus: zwei Arbeits und Lernsituationen, und einer Prozesseinheit oder einem Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die bisherigen Erfahrungsnoten und die Noten der Projektarbeiten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Erfahrungsnoten. Ist die Fachnote Projektarbeiten ungenügend, müssen die nichtbestandenen Module Vertiefen & Vernetzen bzw. die nichtbestandene selbstständige Arbeit wiederholt werden.

5.5. QV: Notenübernahme für das EFZ Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht IKA X 50% 50% 1/8 Wirtschaft & Gesellschaft I FRW X 100% 2/8 W&R Wirtschaft & Gesellschaft II FRW und W&R 100% 1/8 Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X X 50% 50% (DELF) 1/8 Englisch X X 50% 50% (FCE) 1/8 Vertiefen und Vernetzen Interdisziplinäre Projektarbeit V+V 50%, IDPA 50% 1/8

6. Zusammenfassung: Abschluss von Erweiterter Grundbildung mit Berufsmatura Grundsatz Damit die erweiterte kaufmännische Grundbildung mit kaufmännischer Berufsmatura bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein: erfüllen der Bestehensnorm Berufsmatura erfüllen der Bestehensnorm Lehrabschluss (betrieblich und schulisch) Erfahrungsnoten Für die Berufsmatura zählen alle Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Für den Lehrabschluss (EFZ) der Fächer zählen alle Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Dabei können folgende Situationen entstehen: Berufsmatura Betrieblicher Lehrabschluss Schulischer Lehrabschluss Endergebnis 1 bestanden bestanden bestanden BM + EFZ bestanden 2 nicht bestanden bestanden bestanden EFZ bestanden 3 bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden 4 bestanden nicht bestanden bestanden BM + EFZ nicht bestanden 5 nicht bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden Zeugnisse Ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer den Berufsmaturitätsabschluss bestanden hat und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt. Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, sofern die Bedingungen für dessen Erwerb erfüllt sind. Wer weder die Bedingungen für den Erwerb des EFZ noch die Bedingungen für den BM-Abschluss erfüllt, kann die Lehrabschlussprüfung und den BM-Abschluss (vgl. Pt. 4.6.) oder nur die Lehrabschlussprüfung (vgl. Pt. 5.4.) wiederholen.

Englisch 2 Position 1 Externe Prüfung: Berechnungsgrundlagen für die Berufsmaturität Deutsch Position 1 schriftliche Sprachprüfung 60 Minuten Aufsatz mündliche Prüfung (inkl. Vorbereitung) 90 Minuten 30 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten Französisch 1 Position 1a Position 1b Position 2 Externe Prüfung: DELF B1 DELF B2 Ø der Zeugnisnoten First Certificate of English, Advanced oder Proficiency Position 2 Ø der Zeugnisnoten Geschichte und Politik Wirtschaft und Recht Ø der Zeugnisnoten Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten Mathematik Position 1 schriftliche Prüfung 120 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten Finanz- und Rechnungswesen Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten Technik und Umwelt Ø der Zeugnisnoten 1 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden. 2 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden.

Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal M-Profil FREMDSPRACHENKONZEPT Der Fremdsprachenunterricht im M-Profil richtet sich auf den Erwerb der internationalen Fremdsprachendiplome DELF (DELF Diplôme d'etudes en Langue Française) B1 und B2 sowie First Certificate aus. Lektionen, Prüfungen, Fremdsprachenaufenthalte Französisch Englisch 1. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 2. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 3. Sem Sprachaufenthalt Frankreich DELF B1 (November) 4. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 5. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 6. Sem 2 Lektionen LAP : DELF B2 junior (Mai) 2 Lektionen Sprachaufenthalt England LAP : FIRST Certificate (Mai) Kosten (Stand Juli 2015) DELF B1 Fr. 280.-- DELF B2 Fr. 370.-- FIRST Fr. 370.-- 2 Wochen Frankreich rund Fr. 2 000.-- 2 Wochen England rund Fr. 2 200.--

Erfahrungsnoten Gemäss Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dezember 2012 und Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 Englisch Mittel aus allen 6 Semestern Französisch Mittel aus allen 6 Semestern Fachnote Lehrabschlussprüfung Für die Berechnung der Fachnote gilt: Englisch: Erfahrungsnote = 50% Umrechnung FIRST Certificate = 50% Französisch: Erfahrungsnote = 50% Prüfungsnote * = 50% *Prüfungsnote: 1/3 DELF B1 2/3 DELF B2 (umgerechnet) (auf ganze oder halbe Note gerundet) Erläuterungen: Externe Diplome müssen an den vorgegebenen Terminen abgelegt werden, damit sie für die LAP gelten. Die Umrechnung der externen Diplome in eine Prüfungsnote erfolgt gemäss Leitfaden vom 1. Juni 2015. Altstätten, 12. Juli 2015 BZR Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Die Abteilungsleitung

Typ Wirtschaft (M-Profil) GS TU IDA DEU FRA Berufsfachschule zwei Fremdsprachen Schwerpunkt in der Allgemeinbildung öffnet den Weg in die Fachhochschule MAT Betrieb IKA ENG Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen Voraussetzung W&R u. FRW sehr guter Abschluss der Sekundarschule bestandene Aufnahmeprüfung