Auskunftsberechtigung Inhalt Rechtliche Grundlage



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Transkript:

Steuerverwaltung Rechtsabteilung AUSKUNFT AUS DEN STEUERDATEN - AMTSHILFE STAND: 19.1.2016 AHV - Ausgleichskassen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das im Betrieb eingesetzte eigene Kapital Art. 9 Abs. 3 AHVG (SR 831.10) Art. 27 Abs. 2 AHVV (SR 831.101) AHV - Ausgleichskassen AHV - Ausgleichskassen Ermittlung des Reinvermögens bei nichterwerbstätigen AHV-Pflichtigen; Zusammenarbeit mit Ausgleichskasse Einkommen, die nicht gemäss Schwarzarbeitsgesetz deklariert worden sind. AHV - Ausgleichskassen Auszahlung von Mutterschaftsbeiträgen Alimentenhilfestellen des Kantons Zürich Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (im Auftrag des Bundesamtes für Migration) Amt für Mittel- und Hochschulen (siehe auch unter Stipendienstellen ) Amt für Wirtschaft und Arbeit Zur Klärung des Alimenten- Inkassos Notwendige Auskünfte, insb. steuerbares Einkommen und Vermögen Erleichterte Einbürgerung; Daten gemäss Erhebungsbericht Sämtliche für die Ermittlung von Stipendienansprüchen notwendigen Steuerdaten gemäss den Veranlagungsprotokollen für die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern (Veranlagungsprotokolle) Feststellungen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit Arbeitslosenversicherung Auskünfte gemäss Art. 32 ATSG. Behörden, die Bundesgesetz über die Landwirtschaft vollziehen Behörden, welche KVG vollziehen. Auskünfte, die für Vollzug des Gesetzes erforderlich sind. die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Daten Art. 29 Abs. 3 und 4 AHVV (SR 831.101) Art. 12 Abs. 1 BGSA (SR 822.41) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Art. 1 EOG (SR 834.1) Ermächtigung der einbürgerungswilligen Person (Formular BFM) 20a Stipendienverordnung (RB 416.11) Art. 11 Abs. 2 BGSA (SR 822.41) 1 RRV zum BGS (RB 823.20) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Art. 1 AVIG (SR 837) Art. 184 Abs. 1 LwG (SR 910.1) 2a Abs. 1 KVG-TG (RB 832.1) Bundesbehörden, die mit der Ver- Erteilung der benötigten Art. 30 Abs. 1 VStR

2/6 folgung und Beurteilung von Verwaltungsstrafsachen Auskünfte sowie Einblick in (SR 313.0) im Sinn des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht betraut sind. amtliche Akten, die für Strafverfolgung für Bedeutung sein können. Betreibungsamt Im Pfändungsverfahren: Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig Art. 91 Abs. 5 SchKG Bundeskriminalpolizei / Bundesamt für Polizei wie der Schuldner. Steuerfaktoren Art. 4 Abs. 1 lit.c ZentG (SR 360) Art. 4 Abs. 1 lit.e Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (SR 360.1) Eidgenössische Finanzverwaltung Steuerfaktoren 28.1.1994 Eidgenössische Zollverwaltung Einwohnerkontrollen Finanzverwaltungen anderer Kantone Fürsorgebehörden des Kantons Aargau Finanzverwaltung Kanton Thurgau und der Gemeinden Finanzverwaltung Kanton Thurgau (bzw. Inkassostelle für Rückerstattung unentgeltliche Rechtspflege) Auskünfte, die für den Vollzug des Zollgesetzes notwendig sind. Auskünfte im Zusammenhang mit Ein-/Ausreise und Familiennachzug von Ausländern (für den Vollzug des Bundesgesetzes notwendig ) Alle im Zusammenhang mit dem Inkasso von Steuerforderungen (direkte Steuern) erforderlichen Daten. mit Alimenteninkasso mit dem Inkasso von Forderungen des Kantons gegenüber Dritten und öffentlich-rechtlicher Forderungen der Gemeinden Erforderliche Auskünfte zur Rückerstattung von unentgeltlicher Rechtspflege. Art. 141b ZG (SR 631.0) Art. 97 Abs. 2 AuG (SR 142.20) Art. 39 Abs. 2 StHG 19.10.2009 81a Abs. 2 VRG / 36 Abs. 2 und 49 Abs. 2 ZSRG

3/6 Fürsorgebehörden der Kantone Aargau Appenzell Innerrhoden / Ausserrhoden Basel-Stadt Basel-Landschaft Glarus Graubünden Schaffhausen St. Gallen Thurgau Zürich mit Verwandtenunterstützung im Sozialhilfeverfahren SG: Auch im Zusammenhang mit Klärung des Anspruchs auf Elternbeiträge 27.9.1999 / Fürsorgebehörden der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt Fürsorgebehörden des Kantons Luzern Fürsorgebehörden der Kantone Thurgau und St. Gallen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Aargau Gerichtsbehörden des Kantons Basel-Landschaft Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Graubünden mit der Klärung des Anspruchs auf Rückerstattung von Unterstützungsleistungen mit der Abklärung der Voraussetzungen für Sozialhilfe und deren Rückerstattung sowie die Prüfung der Verwandtenunterstützung Steuerfaktoren sowie Reineinkommen- und vermögen im Zusammenhang mit Rückerstattungen von Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen durch Private mit Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Inkasso von Verfahrensgebühren mit Rückerstattung unentgeltlicher Prozessführung Steuerbares Einkommen und Vermögen zur Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege und des damit zusammenhän- 35 Abs. 3 StV 19.10.2009

4/6 genden Inkassos Gerichtsbehörden des Kantons Luzern mit der Abklärung von Unterhaltsansprüchen Gerichtsbehörden des Kantons Uri mit der Beurteilung der finanziellen Ansprüche bei ehe- und familienrechtlichen Verfahren sowie Rückzahlung von unentgeltlicher Rechtspflege Grundbuchamt Inventarbehörde Jugendanwaltschaft Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Konkursamt Konkursamt Migrationsamt Notariate Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren Auskünfte aus den Steuerakten, die für die Inventaraufnahme erforderlich sind. Bekanntgabe der Steuerfaktoren der Inhaber der elterlichen Sorge im Zusammenhang mit Bemessung des Elternbeitrages an die Kosten der Fremdplatzierung Notwendige Auskünfte Einsicht in die Steuerakten von konkursiten Steuerpflichtigen Im Konkursverfahren: Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig wie der Schuldner. Die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren 35 Abs. 3 StV 19.10.2009 (Anhang 14.12.2004 ( 10 Abs. 2 und 15 Abs. 3 GGG, RB 632.1) 17.1.1995 29.6.1994 Art. 448 Abs. 4 ZGB 14.12.2004 Art. 222 Abs. 5 SchKG Art. 97 Abs. 2 AuG (SR 142.20) 19.10.2009 14.12.2004 ( 10 Abs. 2 und 15

5/6 Abs. 3 GGG, RB 632.1) Obergericht des Kantons Zürich Rechnungsprüfungskommissionen der Gemeinden Sozialversicherungseinrichtungen, die dem ATSG unterstehen. Steuerbehörden von Bund und Kantonen Stiftungsaufsichtsbehörden Stipendienstellen der Kantone BS, FR, GR, NE, VD, BE, TI, GE, GL, JU, AR, BL; LU, AG, SG, ZH, UR (Konkordatskantone) Straf- und Zivilgerichte der Kantone Thurgau und St. Gallen Bekanntgabe der Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Inkasso früher abgeschriebener Gerichtskosten Einsicht in Staatssteuertabelle und Rückstandsliste Auskünfte, die erforderlich sind für: - Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; - Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; - Festsetzung und Bezug der Beiträge; - Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte Umfassende Auskunftspflicht Auskünfte, die erforderlich sind für: - die Kontrolle der Erfassung der Arbeitgeber; - Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; - Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; - Festsetzung und Bezug der Beiträge; - Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte. Sämtliche für die Ermittlung von Stipendienansprüchen notwendigen Steuerdaten mit Gesuch um unentgeltliche Prozessfüh- Schreiben DFS vom 2.9.2014 24 Abs. 2 GemG (RB 131.1) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Rundschreiben Nr. 2/2005 Ziff. 3 (AHV, EL, IV) Art. 111 Abs. 1 DBG / Art. 39 StHG / Art. 54 MWStG Art. 87 BVG Art. 4 Abs. 2 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (RB 416.12) 35 StV

6/6 rung 18.5.2000 / Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) Strafverfolgungsbehörden Gemäss Anfrage; Vorbehalt: überwiegende öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen (allenfalls sind Art. 194 Abs. 2 StPO/ Art. 34 Abs. 3 StGB 14.12.2005 Wehrpflichtersatzbehörde Daten von nicht Beteiligten, z.b. Ehepartnern, einzuschwärzen) Zweckdienliche Mitteilungen, benötigte Auskünfte und Akteneinsicht Art. 24 Abs. 2 lit.c WPEG (SR 661)