Validierung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten

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Transkript:

Validierung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten Christiaan Meijer Vortrag auf der 40. Veranstaltung des Arbeitskreises Infektionsprophylaxe am 10. März 2015 in Potsdam und 11. März 2015 in Leipzig Mehr wissen. Weiter denken.

Ist die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten validierbar?

Worum geht s? Aufbereitung von thermostabilen Medizinprodukten bis Kritisch A (Instrumente, Stanzen etc.) flexiblen, thermolabilen Endoskopen mit Lumen (Gastroskope, Bronchoskope, Koloskope, Duodenoskope) thermolabilen Medizinprodukten (TEE Sonden, vaginale oder anale Ultraschallsonde mit und ohne Lumen, Kabel, Rhinoskope etc.) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 3

Bewertung der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten in der Vergangenheit Der Mensch ist nicht standardisiert Manuelle Prozesse sind nicht reproduzierbar In der Rechtsprechung vor 2012 (hier z. B. OVG NW, Beschluss vom 29.09.2010) Exakte Reproduzierbarkeit bei manueller Aufbereitung nicht möglich Keine Validierung, da kein dokumentierter Nachweis der beständigen Wirksamkeit des Aufbereitungsprozesses Manuelle Aufbereitung entspricht nicht der MPBetreibV, Betreiber muss maschinell aufbereiten Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 4

Was meinen wir eigentlich mit Validierung? DIN EN ISO 15883-1, 3.58: dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der erforderlichen Ergebnisse, um zu zeigen, dass ein Verfahren ständig Produkte erbringt, die mit vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmen DIN EN ISO 9000, 3.8.5: Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 5

Der Wandel In der Rechtsprechung nach 2012 (hier z. B. OVG NW, Beschluss vom 07.04.2014) Nachweislich gleichwertiges Verfahren zur maschinellen Aufbereitung? Validierung erfolgt? Wirksamkeitsbelege? Standardisierte Durchführung? Betreiberspezifische Arbeitsanweisungen? Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 6

Manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten aus Sicht des Gesetzgebers Die MPBetreibV unterscheidet nach wie vor nicht zwischen maschineller und manueller Aufbereitung Grundlegende Forderung ist und bleibt Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. ( 4, Abs. 1) mit Bezug zur KRINKO-/BfArM-Empfehlung ( 4, Abs. 2) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 7

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Bewertung Bei Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind insbesondere maschinelle Verfahren validierbar und vorrangig anzuwenden. [1.3] Nachteile der manuellen Aufbereitung liegen vor allem in der Problematik der Reproduzierbarkeit und Standardisierung und im Personalschutz. [1.3] Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 8

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Einschränkungen Bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion (1.3, Tab. 1) Semikritisch B Medizinprodukte Kritisch A Medizinprodukte Grundsätzlich maschinelle Reinigung/thermische Desinfektion in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (1.3, Tab. 1) Kritisch B Medizinprodukte Kritisch C Medizinprodukte Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 9

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Forderungen (1) Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die z. B. im Rahmen der Vorreinigung von Medizinprodukten oder bei nicht maschinell zu reinigenden/desinfizierenden Medizinprodukten (Gruppe B) oder basierend auf einer Risikoanalyse zur Anwendung kommen, müssen stets nach dokumentierten Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizinprodukt abgestimmten (d.h. geeigneten und materialverträglichen) Mitteln und Verfahren validiert durchgeführt werden [ ]. [1.3] Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 10

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Forderungen (2) Standardarbeitsanweisungen müssen (siehe 1.3) ausreichend genau spezifiziert sein, insbesondere hinsichtlich Arbeitsablauf Hilfsmittel Mindestvorgaben (einschl. zulässiger Toleranzen) enthalten für Intensitäten Spül- und Behandlungsdauern Spülvolumina Anzahl Spülschritte etc. Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 11

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Forderungen (3) Die Anwendung manueller Verfahren setzt bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren voraus, dass der Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde. (2.2.2) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 12

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Forderungen (4) In jedem Falle ist die standardisierte und reproduzierbare Reinigung mit nachgewiesener Wirkung (bei Gruppe B einschließlich der inneren Oberflächen) sicher zu stellen. (1.3) Bei der manuellen Reinigung, Desinfektion mit einer möglichen Verletzungs- und Infektionsgefahr muss eine nicht-fixierende Desinfektion mit belegter Wirksamkeit unter Beachtung von weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z. B. Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe; Raumluftqualität) erfolgen (TRBA 250). (2.2.2) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 13

KRINKO-/BfArM-Empfehlung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukte Zusammenfassung Ungern jenseits Semikritisch A Bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren: Beleg über die gleichwertige Leistungsfähigkeit des manuellen Verfahrens Nachgewiesen Wirkung, geprüfte und belegte Wirksamkeit des Verfahrens Spezifische Standardarbeitsanweisungen Validierung Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 14

Vor der Validierung

Ist die manuelle Aufbereitung reif für die Validierung? Baulich-technische Infrastruktur vorhanden? Aufbereitungsverfahren (Prozesse und Prozessmedien) festgelegt? Herstellerangaben vorhanden? Herstellerangaben vs. Standardisierung beim Betreiber (Prozesschemie)? Entwicklung/Festlegung eines Aufbereitungsverfahrens durch den Betreiber? Organisation geregelt (Aufbau- und Ablauforganisation, Standardarbeitsanweisungen und weitere Dokumentation)? Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 16

Validierung der manuellen Aufbereitung

Vergleich der Aufbereitung laut Herstellerangabe, Betreiberfestlegung und geprüft in der Praxis Aufbereitung lt. Herstellerangaben Wirksamkeit Gesetzliche Anforderungen Aufbereitung lt. Betreiberdokumentation Durchführung der Aufbereitung (in der Praxis) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 18

Anpassung des IQ-OQ-PQ-Konzepts der Validierung auf die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten Installationsqualifikation (IQ) Organisatorische, bauliche und technische Voraussetzungen ( installiert ) Betriebsqualifikation (OQ) Betrieb innerhalb vorbestimmter Grenzen; hier: Prüfung der Qualifizierung/Eignung aller Geräte, Medien und Hilfsmittel Leistungsqualifikation (PQ) Dauerhafter Betrieb und Aufbereitungsergebnisse gemäß den Spezifikationen Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 19

Installationsqualifikation (IQ) Identifikation des manuellen Aufbereitungsprozesses Identifikation der in diesem Prozess manuell aufbereiteten Medizinprodukte (Medizinprodukteliste) Identifikation der für den Prozess benötigten Geräte und technischen Ausstattung (Geräte- und Ausstattungsliste) Dokumentenprüfung (auf Vollständigkeit/Vorhandensein, Übereinstimmung untereinander) Prüfung der baulichen Voraussetzungen (Zustand) Prüfung der Installation von Geräten und Ausstattung Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 20

Betriebsqualifikation (OQ) Prüfung benötigter Geräte und technischer Ausstattung auf Vorhandensein, Qualifizierung, Wartung, ggf. Funktionskontrollen Prüfung benötigter Medien und Prozesschemie auf Vorhandensein und Konformität zu den Spezifikationen Prüfung benötigter Hilfsmittel (einschließlich Zubehör, Schutzausrüstung) auf Vorhandensein und Konformität mit den Spezifikationen Prüfung der Verfügbarkeit und Bekanntheit (Einweisung, Schulung) ablauforganisatorischer Regelungen (Standardarbeitsanweisungen) bei durchführenden Mitarbeitern Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 21

Umgebung Hygiene- und Desinfektionsplan Medizinprodukte Mitarbeiter Schulungsnachweise Abfallentsorgungsplan Aufbereitungsprozess Standardarbeitsanweisung (SOP) Zubehör Festlegung und Nachweise für Funktionsprüfungen Standardarbeitsanweisungen (SOPs) zum Umgang Dokumentenprüfung im Rahmen von IQ und OQ Risikobewertung und Einstufung Liste manuell aufbereiteter MP Reinigungs-/ Desinfekttionsmittel Geräte/Anlagen Herstellerangaben Gebrauchsanweisung Wartungsnachweise Risikoanalyse(n) zu Abweichungen Produktbeschreibung Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung (TRGS) Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 22

Leistungsqualifikation (PQ) Prüfung der Durchführung der manuellen Aufbereitung auf Konformität zu den Spezifikationen (Prozessbeobachtung, Messung/Kontrolle der wesentlichen Prozessparameter) unter Berücksichtigung der betroffenen Medizinprodukte und Mitarbeiter Prüfung der Reinigungsleistung Prüfung der Desinfektionsleistung Prüfung der Trocknung Prüfung der Rückstände von Prozesschemikalien Dokumentation/Überprüfung der festgelegten Routineprüfungen Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 23

Wichtig für Wirksamkeitsprüfungen im Rahmen der Leistungsqualifikation (PQ) Festlegung der Probengewinnung bei real verschmutzten Instrumenten Ggf. Festlegung von Prüfkörpern für die standardisierte Ermittlung der Reinigungs- und/oder Desinfektionsleistung auf Basis einer definierten Anschmutzung/mikrobiologischen Kontamination Festlegung der Methode zur Bestimmung des Reinigungserfolgs (Proteinbestimmung) Festlegung der Methode zur Bestimmung des Desinfektionserfolgs Parametrisch mikrobiologisch Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 24

Validieren nach Leitlinie Mitwirkung aller relevanten Fachkreise Zusätzlich zu Angaben zur Validierung viele nützliche Informationen zur manuellen Aufbereitung selbst Praxisorientiert (mit Checklisten) Akzeptanzkriterien synchron zur Leitlinie für die Validierung der maschinellen Reinigung-Desinfektion Ausschluss thermolabiler Endoskope Qualifikation der Validierer Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 25

Und die spezifischen Anforderungen der KRINKO-/BfArM-Empfehlung? Werden im Rahmen der Validierung geprüft: Spezifikation der Standardarbeitsanweisungen Äquivalenz mit ggf. anwendbaren maschinellen Verfahren (Einhaltung gleicher Akzeptanzkriterien) Wirksamkeit der Verfahren (Prüfung der Reinigungs- und Desinfektionswirkung) Nicht fixierende Desinfektion (Verfahren, Mittel) Schutzausrüstung Last but not the least: Validierung Validierung der manuellen Aufbereitung Folie 26

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christiaan Meijer HYBETA GmbH Niederlassung Süd Im Breitspiel 7 69126 Heidelberg T +49 (0)6221 18588-188 M +49 (0)171 7102891 c.meijer@hybeta.com www.hybeta.com Mehr wissen. Weiter denken.