Neuerungen PBG-Revision: Einführung für die Projektverfasser Departementsreform: Änderungen beim Amt für Raumentwicklung PBG-Revision 2007: Das neue Baubewilligungsverfahren 1
2 Departemenstreform Namenswechsel (ARP -> ARE) Departementswechsel (Justiz -> Volkswirtschaft) Ortswechsel, neu: Bahnhofstr. 14, PF 1186, 6431 Schwyz Wechsel der Aufgaben: Bisher: ab 1. Juli 2008 Kantonale Planung Kantonale Planung Ortsplanungen Ortsplanungen Ausnahmen Ausnahmen Kant. Baukontrolle Baugesuchszentrale Natur- und (kant. Baubewilligung) Landschaftsschutz
Das neue Baubewilligungsverfahren 3
Stellenwert der Baubewilligung Bewilligungspflicht (Art. 22 RPG): Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Voraussetzung einer Bewilligung ist, dass a) die Bauten und Anlagen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen und b) das Land erschlossen ist. Stufenbau der Planung: Baubewilligung Gestaltungsplan Nutzungsplan (verbindlich) Richtplan (behördenverbindlich) 4
Bewilligungsverfahren (bisher neu) Fristen Gesuchsteller Gemeinde Kanton KVS KFA Bezirk Bund Fristen Gesuchsteller Gemeinde Kanton Bund KVS 0 1) Baueingabe Baugespann Vollständigkeit, Publikation Rodungsgesuch 0 1) Baueingabe Baugespann Vollständigkeit, Publikation kbk: Registrierung Zustellung. Phase 1 20 2) öffentliche Auflage Prüfbericht Gemeinde öffentliche Auflage Rodungsgesuch 20 2) öffentliche Auflage Prüfbericht Gemeinde Beurteilung der kant. Fachstellen ENHK, Anh. BUWAL Phase 2 0 3) Vernehmlassung 10 4) 28 5/6) 60 7) Rechtsmittelfrist 20 8) Einsprachen Weiterleitung an kbk Antrag an GdR Bewilligung (GR) Zust., Gebühren kbk: Registrierung Zustellung. Einsprachever-handlung Einsprachever-handlung kant. Bewilligungen kbk: Versand an Gde, Geb.-Fakt. Rodungsbewilligung Wasserbau- Bewilligung ENHK, Anh. BUWAL 0 3) Vernehmlassung 10 20) 10 21) Rechtsmittelfrist 20 8) Antrag an GdR Einspracheverh. Einsprachen Phase 1+2 Bewilligung (GR) Zust., Gebühren Antrag an Baukommission Bewilligung Zust., Gebühren Bündelung der Zuständigkeiten 138 Erstinstanzliches Verfahren 60 Erstinstanzliches Verfahren 9) Beschwerdeverfahren Baubeginn 138 + Gesamtdauer Weniger Schritte (paralleles Bearbeiten) 5
Grundzüge des neuen Verfahrens Fristen 0 1) 20 2) 0 3) Vernehmlassung 10 20) 10 21) Gesuchsteller Gemeinde Kanton Bund KVS Baueingabe Baugespann Rechtsmittelfrist Gemeinde Vollständigkeit, Publikation öffentliche Auflage Antrag an GdR Prüfbericht Gemeinde Bewilligung (GR) Zust., Gebühren Einspracheverh. Kanton kbk: Registrierung Zustellung. Beurteilung Einsprachen der kant. Fachstellen Antrag an Baukommission Bewilligung Zust., Gebühren ENHK, Anh. BUWAL unverändert: Zuständigkeit Kanton Gemeinde: Gemeinderat bleibt Baubewilligungsbehörde (innerhalb und ausserhalb Bauzonen) neu: Der Kanton erteilt eine kantonale Baubewilligung ( 83 Abs. 1 PBG) Entscheid innert zwei Monaten nach Einreichen der genügenden Unterlagen ( 81 Abs. 1) 20 8) 6 60 Erstinstanzliches Verfahren
Das neue Verfahren mit UVP Fristen 60 23) 0 1) Gesuchsteller Gemeinde Kanton Bund KVS Voruntersuch, Pflichtenheft Baueingabe, Hauptuntersuch Zust. Behörde (Leitverfahren) Vollständigkeitsprüfung AfU (Mitberichte) Entscheid der zust. Behörde (Leitverfahren) über die Anträge AfU Vollständigkeit, Publikation unverändert: Voruntersuch und Hauptuntersuch UVP an Leitverfahren gebunden neu: Fristenregelung anpassen 20 2) Anhörung/ Zustimmung Gemeinde öffentliche Auflage + UVP ENHK, Anh. BUWAL Einsprachen 20 3) Vernehmlassung 90 20) Anhörung/ Zustimmung Gemeinde Einspracheverhandlung kant. Be-w., Stellungn. AfU 20 21) Bewilligung Zust., Gebühren Rechtsmittelfrist 7 30 8)
Gestaltungsplan und Baubewilligung GP mit gleichzeitigem Bewiligunsverfahren Fristen Gesuchsteller Gemeinde Kanton Fristen Gesuchsteller KVS Eingabe GP und Vollständigkeit, Baueingabe Richtprojekt 0 1) Publikation Baugespann 0 1) 20 2) 20 2) Einsprachen 20 3) Vernehmlassung 20 3) Vernehmlassung 20 4) 20 4) Erlass GdR, 20 5) Einsp.-Entscheid 20 5) öffentliche Auflage Einspracheverhandlungen Antrag an GDR Rechtsmittelfrist Rechmässigkeitsprüfung 20 6) 20 6) (einstufiges Baubewilligungsverfahren) Einsprachen 100 Erlassverfahren 100 Erstinstanzliches Verfahren 7) Beschwerdeverfahren 7) Beschwerdeverfahren Mitberichte Rechtsmittelfrist Gemeinde Vollständigkeit, Publikation öffentliche Auflage Antrag an Bewilligungs- Behörde Einspracheverhandlung Bewilligung Zust., Gebühren Anhörung/ Zustimmung Kanton Anhörung/ Zustimmung Kanton Kanton KVS soweit bundesrechtl. erf. soweit bundesrechtl. erf. Rechtsmittelfrist unverändert: Gleichzeitige öffentliche Auflage neu: Auflagefrist GP neu 20 Tage (früher 30 Tage) - 30 Abs. 2 PBG Hinweis: Über das Baugesuch darf erst entscheiden werden, wenn der Gestaltungsplan genehmigt ist ( 30 Abs. 4 PBG). Antrag an RR 20 8) (20) 8 Zustelleung, Genehmigung RR 10 9) Gebühren (10) GP rechtskräftig Baubeginn 130 + Gesamtdauer 130 + Gesamtdauer
GP und Baubewilligung mit UVP GP mit UVP und Fristen 60 10) einstufiges Baubewilligungsverfahren Gesuchsteller Gemeinde Kanton Fristen Gesuchsteller KVS Voruntersuch, Pflichtenheft Eingabe GP und Vollständigkeit, Richtprojekt Publikation 0 1) 0 20 2) 20 Einsprachen öffentliche Auflage 20 3) Vernehmlassung 20 Vernehmlassung 90 4/11) 20 Erlass GdR, Einsp.-Entscheid 20 5) 20 Publikation UVB Zust. Behörde (Leitverfahren) Antrag an Bewilligungs- Behörde Einspracheverhandlung Einspracheverhandlungen Antrag an GDR Vollständigkeitsprüfung AfU (Mitberichte) Entscheid der zust. Behörde (Leitverfahren) über die Anträge AfU UVB: Materielle Beurteilung 30 6/12) 30 180 Erlassverfahren (180) Einsprachen 7) Beschwerdeverfahren Beschwerdeverfahren Antrag an RR 20 8) (20) Mitberichte Baueingabe Baugespann Rechtsmittelfrist Gemeinde Vollständigkeit, Publikation öffentliche Auflage Bewilligung Zust., Gebühren Kanton KVS Rechtsmittelfrist Rechmässigkeitsprüfung Anhörung/ Zustimmung Kanton soweit bundesrechtl. erf. Anhörung/ Zustimmung Kanton soweit bundesrechtl. erf. Rechtsmittelfrist Analog GP + Baubewilligung unverändert: Gleichzeitige öffentliche Auflage neu: Auflagefrist GP neu 20 Tage (früher 30) - 30 Abs. 2 revpbg Hinweis: Über das Baugesuch darf erst entscheiden werden, wenn der Gestaltuungsplan genehmigt ist ( 30 Abs. 4 revpbg). Zustelleung, Genehmigung RR Gebühren 10 9) (10) 9 GP rechtskräftig Baubeginn
Die Baueingabe Vollständige Baugesuche sparen Zeit, vermeiden Ärger, erleichtern die Arbeit (auch für Sie), sparen Kosten (u.a. Gebühren), sind eine Voraussetzung für korrekte Beurteilungen und machen Beschwerdeverfahren (fast) überflüssig. 10
11 Amt für Raumentwicklung Ablauf 1. Synchronisation Zustellung Kanton 2. Synchronisation 3. Synchronisation 4. Synchronisation 5. Synchronisation
Die kantonale Baubewilligung 12
Stellungnahmen der Fachstellen 40 VVzPBG (Stellungnahmen der Fachstellen) 1 Die kantonalen Fachstellen beurteilen ein Bauvorhaben auf die Vereinbarkeit mit jenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In der Stellungnahme an die Baugesuchszentrale ist festzuhalten, ob: a) das Bauvorhaben zu bewilligen oder zu verweigern ist; b) Nebenbestimmungen in die kantonale Baubewilligung aufzunehmen sind; c) eine Ausnahme erteilt werden kann. 3 Für Bereiche, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, kann eine kantonale Fachstelle die Aufnahme einer Bestimmung in die kommunale Baubewilligung empfehlen. 13
Gesamtentscheid Sachverhalt Formelles: Verfahren, Einsprachen, rechtliches Gehör, Projektänderungen Das Vorhaben., vorbehältlich technische Bewilligungen X, Y Traktandiert an der KoSi vom, mit dem Ergebnis Stellungnahmen der zuständigen Stellen Kantonale Amtsstellen sowie Verfügungen Bezirk und ev. Bundesstellen Erwägungen... Fachberichte: Antrag, Begründung, Empferhlung Das Amt für Raumentwicklung (gestützt auf 83 PBG und 43 VVzPBG) verfügt: 1. Das Baugesuch B200X-XXX Vorhaben der [Bauherrschaft] wird unter folgenden Auflagen bewilligt:... 2. Vorbehältlich Bewilligungen Gemeinde, mit Empfehlungen... 3. Vorbehalten bleiben ev. technische Bewilligungen 4. Gebühr 5. Rechtsmittel 6. Zustellung (via Baugesuchszentrale) 14
Einsprache- und Beschwerdeverfahren 41 VVzPBG: Einsprachen sind bei der Gemeinde einzureichen, Stellungnahmen in Kopie an BGZ Leitung der Behandlung: Innerhalb Bauzonen: Gemeinde Ausserhalb Bauzonen: Baugesuchszentrale Vertretung in Beschwerdeverfahren: ARE (nach Bedarf unter Beizug der kantonalen Fachinstanzen) 15
Fristunterbruch 42 VVzPBG Ergänzung von Baugesuchsunterlagen Fristerstreckungen Ansonsten gilt: Zwei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen 16
Nicht Gegenstand der kant. Bewilligung 43 VVzPBG Vorteilsabgaben gemäss Strassengesetzgebung Ausgleich gemäss Waldgesetzgebung 17
Technische Bewilligungen 44 VVzPBG: Definition: Technische Bewilligungen sind ergänzende Konkretisierungen der Baubewilligung, welche Erschliessung, Lage, Dimension und Erscheinungsbild eines Bauvorhabens nicht verändern. Eröffnung: Technische Bewilligungen werden der Gemeinde durch die Baugesuchszentrale zur Eröffnung an die Gesuchsteller und zur Baufreigabe zugestellt. 18
Ausnahmen nach NHG 48 VVzPBG Bezirksrat: Beseitigung von Ufervegetation an fliessenden Gewässer Im Übrigen ANJF (Gesuche nach Art. 22 NHG) 19
Bisherige Erfahrungen 20
Vollständige Unterlagen sind zwingend 21
Bitte beachten: Zustimmung zu Ausnahmen ( 47 VVzPBG): Die Gemeinde hat spätestens für die Koordinationssitzung einzureichen: Begründung Bauherrschaft; Stellungnahme Gemeinde; die erf. Planunterlagen. Einsprache- und Beschwerdeverfahren ( 41 VVzPBG): Zustellung der Einsprachen Vernehmlassung der Bauherrschaft Verfahrensleitung (innerhalb / ausserhalb Bauzonen) beachten. Zustellung der komm. Baubewilligungen (PBG-Frist) 22
Besten Dank Motto: Vom hoheitlichen Staat der Rechtsunterworfenen zum modernen Dienstleister für die öffentlichen Anliegen 23 Illustration: Nebelspalter Nr. 19, S. 30, 1965