Arbeit und Recht SEITE 1. Kündigung. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at



Ähnliche Dokumente
KÜNDIGUNG WORAUF BEI EINER KÜNDIGUNG BESONDERS ZU ACHTEN IST

KÜNDIGUNG. Kündigungsfristen, Anfechtung, Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung. Wichtige Informationen. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

KÜNDIGUNG WORAUF BEI EINER KÜNDIGUNG BESONDERS ZU ACHTEN IST.

Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigung Stand: 01/2010

SELBER KÜNDIGEN, GEKÜNDIGT WERDEN. Informationen zur Kündigung durch Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in sowie zum Arbeitszeugnis

KÜNDIGUNG. Ob Sie gekündigt werden oder selber kündigen: Infos, damit alles gut geht. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Jänner 2018

KÜNDIGUNG WORAUF BEI EINER KÜNDIGUNG BESONDERS ZU ACHTEN IST.

Kündigung. Wichtige Informationen. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Arbeit und Recht SEITE 1. Kündigung. Stark für Sie.

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG. Worauf zu achten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet wird FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS!

Einvernehmliche Auflösung

Kündigung. Wichtige Informationen. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

KÜNDIGUNG. Kündigungsfristen, Anfechtung, Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. noe.arbeiterkammer.at/kuendigung

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

Arbeit und Recht SEITE 1. Urlaubsrecht. Stark für Sie.

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG

Einvernehmliche Auflösung

Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln

Arbeit und Recht. Teilzeitarbeit. Alles Wissenswerte. Stark für Sie.

DIENSTVERHÄLT- NISSE BEENDEN

Vorzeitiger Austritt

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr Rostock

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Tod eines Kindes. Beruf und Familie

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX.

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum

ARBEITS VERHÄLTNISSE BEENDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU LÖSUNG IN DER PROBEZEIT, KÜNDIGUNG & CO

Arbeitspapiere und Abrechnung

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Schwangerschaft mit Nebenwirkung hier hilft kein Arzt oder Apotheker

A R B E I T S V E R T R A G. für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Die Freizeitoption 2014 im Fachverband Bergwerke/Stahl

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Erholungsurlaub ARBEITSRECHT. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService

ARBEITEN ZU WEIHNACHTEN

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Ende des Anstellungsverhä ltnisses

Befristung von Arbeitsverhältnissen

ARBEITEN IM GASTGEWERBE. Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder. März 2017

Arbeitszeit und Ruhezeit

ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT

Die Angestellten des niedergelassenen Arztes Arbeitsrechtliche Fragen

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

ARBEITSPAPIERE. Wer sorgt für gerechtigkeit? frag uns. apps.arbeiterkammer.at. Wie kommen Sie zu einem Jahreslohnzettel?

K L A G E betreffend Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30' Franken (Art. 244 und Art. 114 lit.

Fragen und Antworten In welchem Gesetz ist die Betriebliche Vorsorge (Abfertigung NEU) geregelt?

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Personalakte. Frau Donna Weta. 29 Jahre ledig. seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit. erbringt sehr gute Leistungen

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs

VORZEITIGER AUSTRITT

ratgeber Weihnachtsgeld

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. (Finanzielle) Abgeltung von Ferien

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

ARBEITS- VERTRÄGE FREIER DIENSTVERTRAG UND WERKVERTRAG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Worauf es beim einfachen Arbeitszeugnis ankommt

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF. Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. ooe.arbeiterkammer.

Arbeit und Recht. Wiedereingliederung nach langem Krankenstand. Stark für Sie.

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Mittlerweile gibt es ca Zeitarbeitsfirmen und mehr als Leiharbeiter in Deutschland.

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016

AIRMAIL. Rechte, die Arbeitnehmern zum Thema Urlaubsanspruch zustehen. Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA!

NEUORGANISATION SCHULLEITUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE

Mindestlohntarif für KindergartenhelferInnen für das Bundesgebiet Österreich Gültig ab

ARBEITSZEIT, RUHEZEIT

Transkript:

Arbeit und Recht SEITE 1 Kündigung Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at

Vorzeitiger Austritt Stark für Sie. AK Vorarlberg

KÜNDIGUNG DURCH DIE ARBEITGEBERIN/DEN ARBEITGEBER Grundsätzliches Eine Kündigung ist die Erklärung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ob und wie die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer auf die Kündigung reagiert ob sie/er sie annimmt oder ihr widerspricht, ist für die Gültigkeit bedeutungslos. Wirksam wird die Kündigung mit ihrem Zugang. Das heißt, die Kündigungsfrist beginnt mit der mündlichen Mitteilung oder mit der Übergabe des Kündigungsschreibens bzw. dessen Zugang durch die Post zu laufen. VORSICHT! Ein eingeschriebener Brief gilt unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei einer Hinterlegung beim Postamt als zugegangen. Form und Begründung Um rechtswirksam zu werden, bedarf die Kündigung im allgemeinen keiner besonderen Form (mündlich, schriftlich, eingeschrieben usw.) und auch keiner Begründung. Doch es gibt Ausnahmen, z.b. im Vertragsbedienstetengesetz. Auch Kollektiv- oder Arbeitsverträge können anderes bestimmen. Betriebsrat muss informiert werden In Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor dem Ausspruch einer Kündigung von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber darüber informiert werden. Der Betriebsrat hat das Recht, innerhalb einer Woche eine Stellungnahme dazu abzugeben. Wurde er von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber nicht verständigt oder wurde die Frist zur Stellungnahme nicht abgewartet, ist eine zuvor abgegangene Kündigung rechtsunwirksam. Das heißt, das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. AK Infoservice 3

TIPP! Sofort nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens mit dem Betriebsrat abklären, ob er vorab davon verständigt wurde. Kündigungsfristen und -termine Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht wie oft angenommen der Tag der Kündigung. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt. Welche Kündigungsfristen und -termine einzuhalten sind, regeln verschiedene Gesetze, Kollektiv- und auch Arbeitsverträge. So regelt zum Beispiel das Angestelltengesetz Mindestkündigungsfristen und Kündigungstermine für Angestellte. Bei Arbeitern/-innen ist der anzuwendende Kollektivvertrag zu beachten. Zusätzlich ist auch der Arbeitsvertrag des Einzelnen maßgeblich. TIPP! Welches Gesetz oder welcher Kollektivvertrag Anwendung findet, muss im Arbeitsvertrag oder im Dienstzettel zu dessen Ausstellung die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist angegeben sein. Werden Kündigungsfristen und/oder -termine nicht eingehalten, wird das Arbeitsverhältnis trotzdem zum rechtswidrigen Zeitpunkt aufgelöst. Die Arbeitnehmerin/ Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall allerdings verlangen, dass sie/er finanziell so gestellt wird, als ob sie/er zum richtigen Zeitpunkt gekündigt worden wäre (Kündigungsentschädigung). Kündigung im Krankenstand Eine Arbeitnehmerin/Ein Arbeitnehmer kann auch während eines Krankenstandes gekündigt werden. Dauert aber der Krankenstand über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer weiter folgendermaßen entlohnt werden: grund- 4 AK Infoservice

sätzlich bis zum Ende des Krankenstandes, längstens jedoch bis zum Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches, den sie/er auch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis gehabt hätte. Kündigung im Urlaub Eine Arbeitnehmerin/Ein Arbeitnehmer kann auch während des Urlaubes gekündigt werden. Ist allerdings die Kündigungsfrist kurz, beginnt sie erst im Anschluss an den Urlaub zu laufen. Ob dies zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an Ihre Arbeiterkammer. Offener Urlaub Auch während der Kündigungsfrist gilt der Grundsatz: Urlaub ist zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitergeber/-in zu vereinbaren. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Urlaubsanspruch des aktuellen Urlaubsjahres im Nachhinein aliquotiert (Beispiel: statt 30 nur 15 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis in der Mitte des Urlaubsjahres gelöst wurde). Bereits verbrauchter Urlaub wird von diesem aliquoten Anspruch abgezogen. Für die sich allenfalls ergebenden Resttage muss der Gekündigten/dem Gekündigten eine Ersatzleis tung gezahlt werden. Für nicht verjährten Resturlaub aus Jahren davor gebührt die Ersatzleistung in vollem Ausmaß (keine Aliquotierung). Freizeit in der Kündigungsfrist ( Postensuchtag ) Bei einer Kündigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber haben Arbeitnehmer/-innen während der Kündigungsfrist Anspruch auf bezahlte Freizeit. Und zwar im Ausmaß von einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Beispiel: bei 40 Stunden Arbeitszeit Anspruch auf 8 Stunden Freizeit pro Woche). Dieser Anspruch entsteht erst auf Verlangen. Der Verbrauch ist einvernehmlich mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber festzulegen. AK Infoservice 5

Besonderer Kündigungsschutz Einzelne Arbeitnehmergruppen (vor allem Präsenzdiener, schwangere Arbeitnehmerinnen und Behinderte) können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden. Es ist eine Zustimmung des Gerichtes oder des Behindertenausschusses erforderlich. Befristete Arbeitsverhältnisse, Probezeit Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (bei Beginn wird auch gleich das Ende festgelegt) muss die Möglichkeit einer Kündigung ausdrücklich vereinbart werden. Sonst kann bei Beendigung durch Kündigung Schadenersatz verlangt werden. Von einer Befristung zu unterscheiden ist die Vereinbarung (Kollektiv-, Arbeitsvertrag) einer Probezeit mit jederzeitiger Möglichkeit der Auflösung. Dies ist nur für den Beginn eines Arbeitsverhältnisses und maximal für die Dauer eines Monats zulässig. Anfechtung der Kündigung In betriebsratsfähigen Betrieben, das sind Firmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern/-innen, kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden zum Beispiel wenn die Kündigung wegen Beitritts zur Gewerkschaft erfolgte oder sozialwidrig wäre. Eine Kündigungsanfechtung wegen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist auch in Betrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern/-innen möglich. Ziel einer Anfechtung (Klage beim Arbeitsgericht) ist die Weiterbeschäftigung im Betrieb. ACHTUNG: Die Fristen für die Einbringung der Klage sind extrem kurz. Sie sollten daher im Verdachtsfall sofort nach Zugang der Kündigung den Betriebsrat oder die AK- Rechtsexperten/-innen kontaktieren: zur Beurteilung, ob in Ihrem Fall ein Anfechtungsgrund vorliegt, und zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise. 6 AK Infoservice

Ansprüche nach Ende des Arbeitsverhältnisses Die Arbeitgeberin/Der Arbeitgeber muss das bereits erarbeitete Entgelt auf jeden Fall mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abrechnen und ausbezahlen. Dazu gehören: Gehalt oder Lohn, Überstunden, Sonderzahlungen (z.b. Urlaubs-, Weihnachtsgeld), offene Urlaubstage und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Abfertigung. TIPP! Überprüfen Sie die Abrechnung genau. Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärung, Sie müssen nur die Übergabe von Papieren oder Geld bestätigen. Haben Sie einmal auf Ansprüche verzichtet, so ist ihre gerichtliche Durchsetzung auch wenn sie zu Recht bestehen nicht mehr möglich. AK Infoservice 7

KÜNDIGUNG DURCH DIE ARBEIT- NEHMERIN/DEN ARBEITNEHMER Unbefristetes Arbeitsverhältnis ist Voraussetzung Will eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer kündigen, so muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis (z.b. für die Dauer von drei Monaten) kann grundsätzlich nicht durch Kündigung aufgelöst werden. Es endet automatisch nach der vereinbarten Frist, falls es nicht verlängert wird und so in ein unbefristetes übergeht. Eine Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gibt es nur dann, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vorhinein vereinbart worden ist. Kündigen: schriftlich oder mündlich? Grundsätzlich ist eine mündliche Kündigung möglich. Ausnahme: Einzelne Kollektiv- oder Arbeitsverträge sehen vor, dass die Kündigung schriftlich und eventuell auch eingeschrieben zu erfolgen hat. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber ohnehin, eine Kündigung schriftlich und eingeschrieben an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu senden. Begründung, Kündigungsfrist und -termin Einen Grund für die Kündigung braucht man nicht anzugeben. Aber: Zu beachten und einzuhalten sind Kündigungsfrist und Kündigungstermin. Unter Kündigungsfrist versteht man den Zeitraum von der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, unter Kündigungstermin den letzten Arbeitstag. Arbeiter/-innen Bei Arbeiterinnen/Arbeitern sind Kündigungsfrist und -termin in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt und branchenweise sehr unterschiedlich. Daher unbedingt vor der Kündigung im anzuwendenden Kollektivvertrag 8 AK Infoservice

nachschauen! Dieser muss in einem für alle Arbeitnehmer/-innen zugänglichen Raum im Betrieb aufliegen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Arbeiterkammer. Angestellte Sie haben grundsätzlich eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat. Der Kündigungstermin ist jeweils der letzte Tag eines Monats. ACHTUNG: Im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart worden sein! Fristwidrige Kündigung hat teure Folgen! Achten Sie darauf, Kündigungsfrist und Kündigungstermin exakt einzuhalten. Denn das Nichteinhalten kann den Verlust von Ansprüchen bzw. Schadenersatzpflicht bedeuten. So können im Fall einer entsprechenden Kollektivvertragsbestimmung Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verloren gehen. Ein offener Urlaub des letzten Urlaubsjahres etwa muss nicht wie bei ordnungsgemäßer Kündigung abgegolten werden. Kann die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber einen Schaden nachweisen, der durch das Nichteinhalten der Kündigungsfrist bzw. des Kündigungstermins verursacht wurde, so kann die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer zum Ersatz verpflichtet werden. Ab wann gilt die Kündigung? Eine mündliche Kündigung ist ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber ausgesprochen wird. Bei einer schriftlichen Kündigung gilt das Einlangen des Briefes in der Firma, nicht der Zeitpunkt des Absendens. AK Infoservice 9

ACHTUNG: Berücksichtigen Sie die Dauer des Postweges! BEISPIEL: Will eine Angestellte/ein Angestellter, dass ihr/sein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß am 31. Dezember endet, so muss sie/er das Kündigungsschreiben einige Tage vor dem 30. November zur Post geben, damit es bis spätestens 30. November bei der Arbeitgeberin/ beim Arbeitgeber einlangt. Abfertigung? Ob bei der Selbstkündigung eine Abfertigung zusteht, hängt davon ab, ob das alte oder das neue Abfertigungsgesetz zur Anwendung kommt. Beim neuen Abfertigungsrecht bleibt der Anspruch auch bei Selbstkündigung erhalten. Es gilt für ab 1. 1. 2003 begonnene Arbeitsverhältnisse sowie für jene Arbeitnehmer/-innen, deren Arbeitsverhältnis zwar vor dem 1. 1. 2003 begonnen hat, die aber mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Anwendbarkeit des neuen Abfertigungsrechts getroffen haben. Für alle anderen Arbeitnehmer/-innen (Abfertigung alt) gilt grundsätzlich, dass bei einer Selbstkündigung der Anspruch auf Abfertigung verloren geht. TIPP: Im Gegensatz zur Selbstkündigung vernichtet eine einvernehmliche Lösung den Abfertigungsanspruch grundsätzlich nicht. Vor allem Arbeitnehmer/-innen, die schon viele Jahre im Betrieb sind und mit der Selbstkündigung auf eine hohe Summe an Abfertigung verzichten würden, sollten mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber über eine solche Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verhandeln statt überstürzt zu kündigen. 10 AK Infoservice

WIE FORMULIERT MAN EINE KÜNDIGUNG? Beispiel: Metallarbeiter, zwei Jahre im Betrieb. Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe besagt: Kündigungsfrist zwei Wochen, Kündigungstermin Ende der Arbeitswoche (Freitag). Einschreiben Markus Mayr Straße Ort Ort, 2. Juni 2016 Herrn Walter Sturm Straße Ort Kündigung Sehr geehrter Herr Sturm! Ich kündige mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 17. Juni 2016. (Unterschrift) Erläuterung: Der Kündigungstermin 17. Juni 2016 ergibt sich, weil dies nach dem 2. Juni 2016 der zweite Freitag (Ende der Arbeitswoche) ist, an dem das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist frühestens beendet werden kann. AK Infoservice 11

AUFLÖSUNGSABGABE Die Arbeitgeberin/Der Arbeitgeber muss zum Ende jedes arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses/freien Arbeitsverhältnisses eine Auflösungsabgabe von 121 Euro (Wert 2016) an die zuständige Krankenversicherung entrichten. Die Auflösungsabgabe ist beispielsweise abzuführen bei Arbeitgeberkündigung. bei Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Befristung länger als sechs Monate). bei einvernehmlicher Auflösung (außer anlässlich des Erreichens des Regelpensionsalters mit Pensionsoder Sonderruhegeldanspruch). bei ungerechtfertigter Entlassung. bei berechtigtem vorzeitigem Austritt. Für die Bauwirtschaft gibt es Sonderregelungen! 12 AK Infoservice

ARBEITSZEUGNIS Wenn Sie aus der Firma ausscheiden, haben Sie An - spruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses darf in Inhalt und Form nichts enthalten, was der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Gebote der Vollständigkeit, der Wahrheit, der wohlwollenden Formulierung und dem Erschwerungsverbot. Notwendige Inhalte aller Arbeitszeugnisse Allgemeine Angaben zur Person der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers: Vorname, Familienname, allfällige akademische Grade, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse. Genaue Bezeichnung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers: Name, Geschäftsbezeichnung bzw. Firma, Anschrift. Dauer des Arbeitsverhältnisses. Art der Dienstleistung bzw. Tätigkeitsbeschreibung: Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich die Zeugnisleserin/der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer erbracht hat. Die alleinige Angabe einer allgemeinen Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung (z.b. Sekretärin) reicht nicht. Hat sich die Tätigkeit während des Arbeitsverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten in chronologischer Folge aufzulisten. Insbesondere ist auch anzuführen, in welchem Umfang und wie lange die jeweilige Tätigkeit verrichtet wurde. Schulungen, Aus- und Fortbildungskurse sollen im Zeugnis ebenfalls erwähnt werden. Ausstellungsdatum und -ort. Unterschrift der Zeugnisausstellerin/des Zeugnisausstellers. AK Infoservice 13

ACHTUNG: Eine Funktion als Interessenvertreter/-in (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Es sei denn, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus Leistungsbeurteilung: Als Beurteilungskriterien werden insbesondere Arbeitsweise, -tempo und -erfolg, Fachkenntnisse, Belastbarkeit, Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Motivation usw. herangezogen. Führungsverhalten: Dabei geht es um das soziale Verhalten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (Umgang etwa mit Vorgesetzten, Kollegen/ -innen, Kunden/-innen) und deren/dessen persönliche Eigenschaften (etwa pünktlich, kollegial, verantwortungsbewusst, zuverlässig). Schlussformulierung: Außer dem fallweise auf Wunsch der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers angeführten Grund für das Ausscheiden sollte der Dank an die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter für die geleistete Arbeit verbunden mit allen guten Wünschen für die Zukunft in keinem Zeugnis fehlen. Gerne überprüfen die Rechtsexperten/-innen in Ihrer AK, ob Ihr Arbeitszeugnis in Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Stand: Jänner 2016 14 AK Infoservice

SEITE 15 Kontaktzeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 12.00 Uhr und 13.00 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 12.00 Uhr kontakt@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Arbeitsrechtsberatung der AK Vorarlberg Widnau 2 4, 6800 Feldkirch, Telefonische Beratung: 050/258-2000 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung 050/258-2500 arbeitsrecht@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Steuerrechtsberatung der AK Vorarlberg Widnau 2 4, 6800 Feldkirch, Telefonische Beratung: 050/258-3100 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung, steuerrecht@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Sozialrechtsberatung der AK Vorarlberg Widnau 2 4, 6800 Feldkirch, Telefonische Beratung: 050/258-2200 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung, sozialrecht@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at AK-Büro für Familien und Frauenfragen Widnau 2 4, 6800 Feldkirch, Telefonische Beratung: 050/258-2600 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung, familie.frau@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Geschäftsstellen für Arbeitsrechts- und Sozialrechtsberatung Geschäftsstelle Bregenz Reutegasse 11, 6900 Bregenz, Telefonische Beratung: 050/258-5000 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung, bregenz@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Geschäftsstelle Dornbirn Realschulstraße 6/2, 6850 Dornbirn, Telefonische Beratung: 050/258-6000 Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung, dornbirn@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at Impressum Geschäftsstelle Stand: Jänner 2016 Bludenz Bahnhofplatz Herausgeber: AK Vorarlberg 2, 6700 Bludenz, Telefonische Beratung: 050/258-7000 Persönliche Widnau 2 4, 6800 Beratung Feldkirch nach vorheriger Terminvereinbarung, Telefon 050/258-0, Fax 050/258-1001 bludenz@ak-vorarlberg.at, kontakt@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at www.ak-vorarlberg.at Autorin der Broschüre: Mag. Andreas Leidlmayer (AK OÖ) Bilder: fotum - Fotolia.com Druck: Hugo Mayer GmbH, Dornbirn Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche und persönliche Beratung.

Arbeit und Recht Interessenvertretung für Arbeitnehmer/innen Widnau 2 4, 6800 Feldkirch Telefon 050/258-0 Fax 050/258-1001 kontakt@ak-vorarlberg.at www.ak-vorarlberg.at Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at