Neue Entwicklungen im Düngerecht Was kommt auf die Betriebe zu?



Ähnliche Dokumente
Novelle der Düngeverordnung Entwicklung und Bedeutung für die Verwertung von Kompost und Gärprodukten in der Landwirtschaft

Novelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Belastungen und Perspektiven für die Fläche

Novellierung der Düngeverordnung

Neue Wege in Kontrolle und Vollzug - Regionale Umsetzung der Düngeverordnung

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Änderungen durch die neue Düngeverordnung und Neues vom N-Expert

Novellierung der Düngeverordnung

Bei Mais die Düngung richtig berechnen

Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu?

Potenziale von Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft

Novellierung der. Düngeverordnung

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Jörg Hüther

Wann Gülle fahren im Frühjahr?

Novelle der Düngeverordnung was kommt auf den Landwirt zu?

Nitratbelastung im Grundwasser als Folge einer intensiven Biogasproduktion

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Grundwasser-Workshop Statement des ML

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Novellierung der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft - Pflanzenbautag

Dr. Andreas Maier Pflanzliche Erzeugung

Neues zum Düngerecht

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz

Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Grundwasser- und Gewässerschutz im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Kommunal- und Umweltpolitik 7. November 2017, Ankum

Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten

Die neue Düngeverordnung

Verbringungsverordnung

Was lange währt, wird endlich?

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Gärrestausbringung unter den Vorzeichen der neuen Düngeverordnung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Neue JGS-Anlagenverordnung und Gülleanfall in der Tierhaltung. Dr. Horst Cielejewski, Referat 24: Energie, Bauen, Technik

Landwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung

Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur DüV und zur AwSV Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen

Die Düngeverordnung. Tagung des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. am 23. und 24. April 2013 in Würzburg

Nitrat im Grundwasser. - Naturwissenschaftliche Grundlagen und Lösungsansätze

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik

26. November Andreas Hackeschmidt 2015

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Umsetzung der Düngeverordnung

Messnetz zur Nitratrichtlinie Aktueller Sachstand aus Sicht der LAWA

Nährstoffmanagement im Grünland: Bericht aus dem EIP-Projekt und zukünftige Anforderungen

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern

Ökosteuern in der Landwirtschaft

Wirtschaftsdüngermanagement

Aktuelles Düngerecht und Konsequenzen für die Landwirtschaft und Biogasanlagen. Birgit Blum, Prüfdienste der LWK Niedersachsen

Nationale N-Bilanzen. Berechnung, Verwendung und Unsicherheiten. Maximilian Hofmeier. JKI, Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde, Braunschweig

Stand der rechtlichen Regelungen im Bereich der Düngung

Stand der Novellierung der Düngeverordnung

Workshop 1 Landwirtschaft und Wasser

Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen

Fakultät Agrarwissenschaften

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung was könnte auf uns zukommen?

Neufassung der Düngeverordnung. Die neue Düngeverordnung

Neue Regel für Komposte im Düngerecht. 25 Jahre Gütegemeinschaft Kompost Sachsen-Thüringen e.v. 17. Mai 2017 Meerane Michael Schneider

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Überblick zur Nitratproblematik in Deutschland

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz

Novellierung des Düngerechts

1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Landwirtschaftliche Maßnahmen zur N-Reduktion

und ihre Umsetzung im Spargelanbau Die neue Düngeverordnung Alle vier Jahre Berichtserstattung gegenüber der EU Nitratbericht 2012

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:

SchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in Baden-Württemberg. Ziele und Inhalte der SchALVO

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Phosphor - Landwirtschaft Düngung Umwelt

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun?

Entwicklung der P-Versorgung der Ackerböden von Mecklenburg-Vorpommern

Transkript:

Neue Entwicklungen im Düngerecht Was kommt auf die Betriebe zu? Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Weiterentwicklung Düngerecht 1. Düngerecht Warum gibt es Änderungsbedarf? 2. Übersicht über neue Regelungen: Düngeverordnung, Wirtschaftsdünger 3. Düngeverordnung: Was wird sich ändern? 4. Überbetriebliche Wirtschaftsdüngerverwertung: Umsetzung der Landesverordnung (WDüngNachwV) 5. Ausblick: Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Änderungen

1. Düngerecht - Warum gibt es Änderungsbedarf?

(Nicht)Erreichung von Umweltzielen Nachhaltigkeitsstrategie D: N-Bilanzsaldo < 80kg N/ha bis 2010

Entwicklung des jährlichen N-Saldos der Gesamtbilanz für Deutschland in kg N/ha LF (Quelle: Evaluierungsbericht Düngeverordnung vti 2012)

(Nicht)erreichung von Umweltzielen - N-Bilanzsaldo < 80kg N/ha bis 2010 - NEC-Richtlinie: NH 3 -Reduktion auf 550 kt bis 2010

Entwicklung der NH 3 -Emissionen in kt in Deutschland seit 1990 nach Quellgruppen 700 600 Minderungsziel für das Jahr 2010 gemäß NEC-RL kt Ammoniak p.a. 500 400 300 200 100 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 1. Energie 2. Industrieprozesse 3. Lösemittel u.a. 4.B Rinder 4.B Schweine 4.B Pferde 4.B Geflügel 4.D Mineraldünger 4.D Weidegang 4.B+D andere Quelle: Bericht zur Evaluierung der Düngeverordnung (TI) auf Basis von Haenel et al. (2012) und UBA (2011). 2011: 563 kt

(Nicht)erreichung von Umweltzielen - N-Bilanzsaldo < 80kg N/ha bis 2010 - NH 3 -Reduktion auf 550 kt bis 2010 - Wasserrahmenrichtlinie/Nitratrichtlinie - guter ökologischer/chemischer Zustand Gewässer bis 2015-50 mg Nitrat im Grundwasser

Anlass für aktuelle Novellierung der Düngeverordnung: Nitratrichtlinie: Überprüfung Aktionsprogramm (Art. 5 (7)): Mindestens alle 4 Jahre überprüfen die Mitgliedstaaten ihre Aktionsprogramme und schreiben sie, falls erforderlich, einschließlich zusätzlicher Maßnahmen nach Art. 5 fort. Sie unterrichten die Kommission von allen Änderungen der Aktionsprogramme.

Häufigkeitsverteilung der mittleren Nitratgehalte im Zeitraum 2008 bis 2010 ( Belastungsmessnetz) (Quelle: Nitratbericht D 2012) 49,4% 2004-2006 53,1% 64,2% 1992-1994

Chemischer Zustand Grundwasserkörper NRW: Nitrat aus diffusen Quellen

Potenzial Düngung: Beiträge zur Erreichung von Umweltzielen Einsparpotenzial in % vom Düngebedarf (MIttel aus 2004 und 2005) 40 30 20 Einsparpotenzial (%) 10 0-10 -20-30 -40 Quelle: Abschlussbericht BON-Betriebe, LWK NRW 2005

Weitere Gründe für Novellierungsbedarf: Konzentration der Viehaltung Zunahme überbetrieblicher Verwertung Wirtschaftsdüngerimporte aus NL und B Zunahme Biogasanlagen v.a. in Veredlungsgebieten, zusätzlicher N-Import

2. Übersicht über neue Regelungen

2. Übersicht über (geplante) neue Regelungen Novellierung der Düngeverordnung (gepl. 2014) Wegfall Derogationsregelung (ab 2014) Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverordnung (seit 2012) Umsetzung der WDüngNachwV NRW (ab 2013/2014) Erlass zur Herbstdüngung (seit 2012)

3. Düngeverordnung: Was wird sich ändern?

Novelle der Düngeverordnung: Evaluierung 2011/12 Die BLAG: Vertreter aus BMELV, BMU, UBA, Agrarressorts der Länder BW, BY, HE, NI, NW, ST, SH, TH; Experten aus BY, MV, NI, ST sowie aus JKI und vti Analyse des Ist-Zustands, Forderungen Dritter Ableitung von Handlungsbedarf Definition von Prüfalternativen Prüfung: Wirkung auf Nährstoffversorgung der Pflanzen, auf Betriebe, Regionen, Umwelt, Vollzugsfragen, Bezug zu anderen Regelungen

Weitere Vorschläge zur Novellierung Düngeverordnung: vdlufa, LAWA, wiss. Beiräte für Düngungsfragen u. Agrarpolitik/SRU Ausdehnung Sperrzeiten Herbst und Lagerkapazitäten (9 Monate), Verpflichtung zu verlustarmer Ausbringung (bodennah Injektion), Konkretisierung absoluter Ausbringverbote, Höhere Anrechnung organischer Dünger/Verlustwerte, Einbeziehung Gärreste/org. Dünger in 170kg-Grenze, Ausgeglichene P-Bilanz auf Böden in Versorgungsstufe C (D,E) Hoftorbilanz; verpflichtende Vorgaben bei Nichteinhaltung von Bilanzsalden, Sanktionierung bei Nichtbefolgen, Aufzeichnung Düngebedarfsermittlung; einheitliche Berechnung Zentrale Erfassung Nährstoffvergleiche

Vorschläge der Evaluierungs-AG im Einzelnen:

1. Düngebedarfsermittlung 1.1 Düngebedarfsermittlung nach bundesweit einheitlicher Methodik, verpflichtende Dokumentation der Düngungsmaßnahmen für N und P auf Ebene der Bewirtschaftungseinheiten Bundesweit einheitliche Gesamtsollwerte für N bei vergleichbaren Standortbedingungen und mittlerem Ertragsniveau; Anpassung der GSW in Abhängigkeit vom Ertragsniveau Berücksichtigung der standort- und jahresspezifischen Einflüsse durch einen definierten, bundesweit abgestimmten Satz an Korrekturfaktoren Betriebsspezifische N-Obergrenze, Abweichungen in der Düngung müssen begründet werden.

2. Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Organische und organisch-mineralische Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N dürfen nach Ernte der Hauptkultur auf Ackerland nicht ausgebracht werden. Ausnahmen: bis 30.9. auf Raps + Zwischenfrüchte (bis 15.09. gesät), Feldgras, das im Frühjahr etabliert war Nennung der betroffenen Düngemittel: flüssige Wirtschaftsdünger, Geflügelkot und mist, flüssige und feste Gärreste, Separate aus Gülle oder Gärresten, sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Dünger Ausnahmen: Mineraldünger (bisherige Sperrfrist) und Festmist von Hufund Klauentieren (keine Sperrfrist) Lagerdauer erweitern (auch für Biogasanlagen, gewerbl. Betriebe): - > als längster Zeitraum mit Aufbringungsverboten, - > 6 Monate - > 9 Monate bei flächenlosen Betrieben

3. Emissionsarme Ausbringtechnik Aufbringung nur noch direkt auf oder in den Boden (Schleppschlauch, -schuh, Injektion). Anforderungen an Verteil- und Dosiergenauigkeit, Grenzstreueinrichtung für Mineraldüngersteuer Lange Übergangsfristen (2020) Einarbeitungszeit maximal 4 h

4. Nährstoffvergleich 4.1 Einführung einer plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz Methode der LfL Bayern für Futterbaubetriebe 4.2 Kein P-Überschuss in Versorgungsstufe D und E Gehalt der Böden im gewogenen Mittel eines Betriebes Stufe C: bis 20 kg, Stufen A+B bis 60 kg P 2 O 5 /ha

5. Bilanzierung: N-Salden N-Saldo 60 kg im 3-Jahresmittel, Verlustanrechnung beibehalten außer Verlustanrechnung Weidehaltung 75% 40% (Rinder) bzw. 50% (Schafe,Pferde), Verluste Gemüse: 60 kg, Berücksichtigung Flächentausch, Einheitlicher Vollzug bei Überschreitung N-Salden Beratungspflicht, ggf. Anordnung von Änderungen

6. Ausbringungsobergrenzen 6.1 Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel Einbeziehung u.a. der Gärreste pflanzlicher Herkunft für Kompost / Klärschlamm Anrechnung über 3 Jahre 6.2 Derogationsregelung würde an Bedeutung gewinnen (z.b. bei Umsetzung der Option 6.1) Endet 2013, Fortführung nach Novellierung ungewiss

4. Überbetriebliche Wirtschaftsdüngerverwertung: Umsetzung der Landesverordnung (WDüngNachwV)

Verteilung und Dichte der Viehhaltung in NRW

Ziel: Überbetrieblicher Nährstoffausgleich: Rechtliche Regelungen zur Wirtschaftsdüngerverbringung Sicherstellung der Anforderungen des Düngerechts auch bei überbetrieblicher Verwertung, d.h. Berücksichtigung aufgenommener Mengen im Nährstoffvergleich, beim Düngebedarf, bei 170kg- Grenze im aufnehmenden Betrieb, Einhaltung Sperrfrist. Nachvollziehbarkeit von Abgabeverpflichtungen i.r. von Genehmigungsverfahren

< 170kg N/ha im Betriebsdurchschnitt, Ausgeglichene P-Bilanz Betrieb ohne WD-Abgabe Genehmigung Stallbau Prüfung mit Nährstoffbeurteilungs blatt > 170kg N/ha im Betriebsdurchschnitt, P-Überschuss Betrieb mit WD-Abgabe Dokumentationspflicht nach WDüngV Landw. Betrieb(e) (Abnahmevertrag) Nährstoffbörse* (Vermittlungsgarantie) Lohnunternehmer (Vermittlungsgarantie Abnahmevertrag) Jährlicher Nährstoffvergleic h nach DüngeV: 170kg/ha/P- Bilanz ok? Datenbank WDüngNachwV Enthält Abgeber, Aufnehmer, Mengen Melden als Dienstleistung für ihre Kunden Dokumentationspflicht nach WDüngV *:für jeden als Aufnehmer registrierten Betrieb wird maximale Aufnahmemenge mit Nährstoffbeurteilungsblatt gerechnet; jede Lieferung wird erfasst und auf dieses Kontingent angerechnet; Überlieferung wird so ausgeschlossen. Betriebe müssen Änderungen bzgl. Nährstoffaufnahmekapazität (Flächen-, Anbau-, Viehbestandsänderungen) sofort mitteilen. System wird durch Behörde geprüft.

Überbetrieblicher Nährstoffausgleich: Rechtliche Regelungen zur Wirtschaftsdüngerverbringung 1. Verordnung zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger ( Verbringungsverordnung ); bundesweit Dokumentationspflicht/Lieferscheine, Registrierung aller Abgeber, Meldepflicht, wenn WD aus anderen Ländern (Bundesländer, Nachbarstaaten) aufgenommen werden 2. Verordnung zum Nachweis über den Verbleib von Wirtschaftsdünger (WDüngNachwV NW) jährliche Meldepflicht für alle Abgeber mit Angabe der Aufnehmer; auch für Beförderer/Zwischenhändler Datenbank zur Dokumentation der Nährstoffströme, Kontrolle Abgeber (Zwischenhändler/Beförder) Aufnehmer

WDüngNachwV (Landesverordnung NW) Umsetzung in NRW 1. Meldepflicht für alle Abgeber von Wirtschaftsdünger bis 31.3. für Vorjahr 2. Erfassung der Meldungen in Datenbank 3. Übersicht über Lieferungen, Nährstoffströme 4. Zuordnung Abgeber-(Beförderer)-Aufnehmer 5. Grundlage für Kontrolle DüV bei überbetrieblicher Verwertung 6. Seit Mai 2012 in Kraft, erstmalige Meldung spätestens zum 31.3. 2014 für 2013

Erlass zur Herbstdüngung seit 2012

Regelungen der Düngeverordnung (2): 4(6) Auf Ackerland dürfen nach Ernte der letzten Hauptfrucht vor Winter Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot nur 1. zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff der Kultur oder 2. als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh, jedoch insgesamt nicht mehr als 40 kg Ammonium-N oder 80 kg Gesamt- N je Hektar ausgebracht werden

Kein N-Düngebedarf im Herbst besteht bei: 1. Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse und Leguminosen 2. Getreide nach Silomais 3. Zwischenfrüchte nach Mais und Zuckerrüben Wegen des fehlenden aktuellen N-Düngebedarfs stellt die N-Düngung unter diesen Bedingungen einen Verstoß gegen 4 Abs. 6 der DüV und einen CC-Verstoß (Prämienkürzung) dar. (Erlass des MKULNV vom 19.03.2012) Keine Änderung der bestehenden Rechtslage! Richtet sich an zuständige Behörde zur fachgerechten Beurteilung Düngebedarf

4. Ausblick: Weitere Schritte zur Umsetzung 1. BMELV und Länder arbeiten an Entwurf auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse, 2. Entwurf für Ressortabstimmung für Ende 2013 erwartet, 3. Parallel Diskussion mit EU-KOM; Vertragverletzungsverfahren angedroht, 4. Verlängerung Derogation kann erst nach Änderung AP beantragt werden; Derogation endet 2013, 5. Für bestimmte Anpassungen (Erweiterung 170kg-Grenze) ist erst Änderung Düngegesetz notwendig. 6. Erster Meldetermin WDüngNachwV: 31.3.2014 für 2013

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Fragen? Ergänzungen? Ideen?

5. Nährstoffvergleich: Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz kg N/ha 80 70 60 Vergleich N-Saldo berechnet mit "Bilanz Bayern", "Feldstückbilanzen-WRRL" und "Landwirtbilanzen" Bilanz Bayern Feldstückbilanzen Bayern WRRL Bilanzen Landwirte nach DüV Bilanzen Landwirte plausibilisiert 50 40 30 20 10 0-10 -20 Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Überbetriebliche Wirtschaftsdüngertransporte: öffentliche Wahrnehmung

Anteil der Messstellen nach Gehaltsklassen mg Nitrat/l (Quelle: Report der EU-KOM zur Umsetzung der Nitratrichtlinie 2013)