Zielsetzung 1.1.3.5.1 Abgaben und Gebühren ük 4: Register 14 Ich erkläre mit eigenen Worten, was Abgaben und Gebühren sind. Ich benenne in meinem Arbeitsbereich die gebührenpflichtigen Dienstleistungen. Abgaben und Gebühren Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip 2 Zielsetzung 1.1.3.5.2 Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Ich erkläre anhand von aussagekräftigen Beispielen das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Ablauf (1) Begrüssung, Leistungsziele und Ablauf: Input «Abgaben und Gebühren» Vorbereitungsaufgabe Gebühren Input «Bemessung der Gebühren» 3 4 Öffentliche Abgaben Kausalabgaben Das öffentliche Gemeinwesen benötigt für die Erfüllung seiner Aufgaben Geld. Dieses fliesst in Form von öffentlichen Abgaben zu. Steuern sind Pflichtleistungen an das Gemeinwesen, welche voraussetzungslos geschuldet werden sind kein Entgelt für eine spezifische staatliche Leistung oder einen besonderen Vorteil Kausalabgaben sind Geldleistungen, welche für bestimmte staatliche Leistungen des Gemeinwesens oder für besondere Vorteile von den Leistungsbeziehern/Leistungsbestellern bezahlt werden. Gebühren Vorzugslasten Ersatzabgaben 5 6 1
Gebühren Vorzugslasten (Beiträge) Gebühren sind Abgaben, die als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder für Beanspruchung von öffentlichen Einrichtungen erhoben werden. Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren Konzessionsgebühren Vorzugslasten (Beiträge) sind Abgaben, die zur ganzen oder teilweise Deckung von Kosten öffentlicher Anstalten oder Einrichtungen von jenen Personen erhoben werden, die besonders daran interessiert sind und/oder denen daraus ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst: Beiträge für Strassenbau, Kanalisation Flusskorrektur 7 8 Ersatzabgaben Eigene Beispiele Eine Ersatzabgabe ist ein Entgelt für die Befreiung von einer öffentlichen Realleistungspflicht. Sie beruht auf dem Grundsatz der Rechtsgleichheit: Militärpflichtersatz Feuerwehrpflichtersatzabgabe Schreiben Sie Ihre Beispiele (2-3) stichwortartig auf eine Karte. Abteilung Wir erheben Gebühren für... Wir erheben keine Gebühren weil... Stecken Sie diese Karten auf die dafür vorbereitete Wand und erklären Sie der Klasse ganz kurz, worum es sich bei Ihrem Beispiel handelt. 9 10 Bemessung von Kausalabgaben Kostendeckungsprinzip Kostendeckungsprinzip Äquivalenzprinzip Der Gesamtertrag der Gebühren eines Verwaltungszweiges darf dessen gesamte Kosten nicht übersteigen. (Zum Gesamtaufwand werden auch angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven hinzugerechnet.) 11 12 2
Anwendung des Kostendeckungsprinzips Nur bei kostenabhängigen Kausalabgaben! 3 Kriterien müssen dazu erfüllt sein: Es entstehen Kosten. Diese Kosten sind bezifferbar und dem entsprechenden Verwaltungszweig zurechenbar. Diese Kosten können den Leistungsbezügern klar zugewiesen (zugerechnet) werden. Äquivalenzprinzip Die Höhe einer Abgabe muss im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert, zu der vom Staat erbrachten Leistung stehen. 13 14 Beispiele Bemessungsprinzip von eigenen Beispielen Reglement über die Abfallentsorgung Gemeinde Festlegung des Gebührentarifs durch Gemeinderat Überlegen Sie sich kurz, welche Bemessung bei Ihren Beispielen zur Anwendung kommt und erklären Sie der Klasse Ihre Überlegungen. Abwasserreglement Gemeinderat erlässt den Gebührentarif Baureglement Gemeinde Gemeinderat erlässt den Gebührentarif Gebührenordnung Eishalle, Schwimmbad usw. 15 16 Ziele erreicht? Leistungsziel 1.1.3.5.1 Abgaben und Gebühren Abgaben und Gebühren was ist gefordert? Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip was ist gefordert? Daten der Personaladministration bearbeiten 17 18 3
Leistungsziel Daten der Personaladministration 1.1.5.2 Ich führe Arbeitszeiten, Absenzen und Personaldaten genau nach. Ich administriere Sozial- und Lohnnebenleistungen sowie Spesen. Welche Daten werden in der Personaladministration geführt? Personaldaten Arbeitszeiten Absenzen Ferien 19 20 Lohnabrechnung Sozialabzüge Gehalt gemäss Besoldungstabelle, Lehrvertrag usw. Welche Sozialabzüge kennt ihr? + Nebenleistungen (Verpflegung, Auto, Natel usw.) + Unregelmässige Leistungen (Geburtszulage, TP) = Bruttolohn - Sozialabzüge = Nettolohn + Spesen = Auszahlung AHV/IV/EO Arbeitslosenversicherung (ALV) Familienausgleichskasse (FAK) Berufsunfallversicherung (BU) Nichtberufsunfallversicherung (NBU) Krankentaggeld (KTG) Pensionskasse (PK) 21 22 Sozialabzüge Arbeitnehmer Sozialabzüge Arbeitgeber - AHV/IV/EO 5,125 % - ALV 1,1 % - NBU - Krankentaggeld - Pensionskasse (St. Galler Gemeinden 40%) AHV/IV/EO 5,125 % (plus Verwaltungskosten) ALV 1,1 % FAK 1,4 % (Sozialversicherungsanstalt St. Gallen) Berufsunfallversicherung Pensionskasse (St. Galler Gemeinden 60 %) 23 24 4
Weitere lohnrelevante Begriffe Lohnausweis Spesen Personalkasse Kinderzulagen Fr. 200. Ausbildungszulagen Fr. 250. Zusammenstellung aller Gehaltsleistungen und Abzüge sowie Spesen im Kalenderjahr. Wird von den Arbeitnehmer für die Steuererklärung benötigt. 25 26 Ziele erreicht? Leistungsziel 1.1.5.2 Daten Personaladministration Kenne ich die Sozialabzüge und wer sie bezahlen muss? Kann ich eine Lohnabrechnung erstellen? 27 5