Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Lohn Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG Dezember 2016

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1 Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Lohn Jahresendarbeiten 2016 Sage Schweiz AG Dezember 2016

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis AHV/IV/EO ALV Rentenalter VK BU/NBU UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen KTG BVG Quellensteuer Tariftabellen Quellensteuer Inkasso Kinderzulagen-Tarife FAK Liechtenstein Neues Geschäftsjahr eröffnen Lohnausweis Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2015 und Elektronische Übermittlung Lohnausweise ELM Jahresendauswertungen mit wenigen Mausklicks elektronisch übermitteln Abschlussarbeiten Archivierung Aktuelles / Fragen / Anregungen 11 Sage Schweiz AG Seite 2 von 11

3 Anpassungen in Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Gesetzliche Situation 1.1 AHV/IV/EO EO: Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung entsprechen seit Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Bundesrat senkte aus diesem Grund den Beitragssatz der EO per von 0.5% auf 0.45%, gültig für die folgenden fünf Jahre. Dieser Beitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und ist im AHV/IV/EO-Abzug integriert. Zu den notwendigen Anpassungen der Konstantenwerte hatten wir Sie letztes Jahr informiert. Für das Jahr 2017 sind keine Anpassungen notwendig. Administrative Vereinfachungen in der AHV An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat entschieden, eine Reihe von Bestimmungen in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) zu ändern, um die administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen zu erleichtern. Die Versicherten erhalten ihren Versicherungsausweis nicht mehr automatisch zugestellt. 1.2 ALV Der Bundesrat erhöhte den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend. Deshalb musste auch die Höchstlohngrenze im Bereich der ALV angepasst werden. Zu den notwendigen Anpassungen der Konstantenwerte hatten wir Sie letztes Jahr informiert. Für das Jahr 2017 sind keine Anpassungen notwendig. 1.3 Rentenalter In Bezug auf das AHV-Rentenalter sind im Jahr 2017 keine Anpassungen notwendig. 1.4 VK Fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse, ob der Verwaltungskostenbeitrag auf 2017 angepasst wird. Sage Schweiz AG Seite 3 von 11

4 Vorgehen Im Firmenstamm unter dem Register Konstanten können die Verwaltungskosten der AHV hinterlegt werden. Konstantenwert Verwaltungskosten 1.5 BU/NBU Der Bundesrat erhöhte den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 auf CHF 148'200.. Deshalb musste die Höchstlohngrenze im Bereich der UVG angepasst werden. Für das Jahr 2017 sind keine Anpassungen notwendig. Da viele Versicherer Verträge mit Bonus/Malus-System abschliessen, ändern sich die %- Sätze jährlich. Dies kann entsprechende Anpassungen Ihrer BU-Sätze (Berufsunfall) und NBU-Sätze (Nichtberufsunfall) notwendig machen. Auch wenn Sie keine Informationen erhalten haben, dass Anpassungen vorzunehmen sind, empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Vorgehen Sobald Sie in Sage 50 bzw. Sage 50 Extra Lohn das neue Jahr eröffnet haben, müssen Sie im Firmenstamm Register Konstanten folgende Werte vor der ersten Lohnberechnung anpassen: Konstantenwerte Unterregister Arbeitnehmer NBUV Unterregister Arbeitgeber BUV Allenfalls noch andere Personengruppen mit AN/AG-Beiträgen 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen Falls mit Sage 50 Extra oder Sage 50 Lohn auch UVGZ-Versicherungen berechnet werden, sind eventuell auch in diesem Bereich Anpassungen vorzunehmen. Wahrscheinlich wird, wie bei der UVG und ALV auch, bei der UVGZ der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes anzupassen sein. Vorgehen Sobald Sie in Sage 50 Extra / Sage 50 Lohn das neue Jahr eröffnet haben, müssen Sie im Firmenstamm Radiobutten UVGZ die entsprechenden Lohnsummen und Prozentwerte bei den jeweiligen Personengruppen anpassen. Sage Schweiz AG Seite 4 von 11

5 1.7 KTG Falls Sie bei der KTG mit %-Abzügen arbeiten, kontrollieren Sie die entsprechenden %- Sätze. Vorgehen analog UVGZ 1.8 BVG Die gesetzlichen «Minimalanforderungen» präsentieren sich seit wie folgt: Koordinationsabzug (BVG_KA) CHF BVG-Mindest-Jahreslohn (BVG_MIN) CHF BVG-Maximal-Jahreslohn (BVG_MAX) CHF BVG-Minimal-Koordinierter-Jahreslohn CHF Der Mindestzinssatz wird auf 1 Prozent gesenkt An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.25 Prozent per 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken. Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2017 nicht der Teuerung angepasst werden. 1.9 Quellensteuer Tariftabellen Als Sage 50 Extra Kunde können Sie die QST-Tarife gratis bei Sage beziehen. Sie erhalten einen separaten Newsletter für den Download, sobald die ersten neuen Tarife verfügbar sind. Wenn Sie mit dem Sage 50 Version 2015 oder 2016 arbeiten, stehen Ihnen diese Tarife wie gewohnt kostenpflichtig via Webshop zur Verfügung. Beachten Sie, dass die neuen QST-Tariftabellen nur für die neuste Version geprüft sind. Bei älteren Versionen kann es zu Datenverschiebungen kommen. Falls Sie über ein Dienstleistungspaket verfügen, aber noch mit einer älteren Version arbeiten, wenden Sie sich bitte an den Support. Sage Schweiz AG Seite 5 von 11

6 Wichtig Die Quellensteuer-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2016 einzulesen. Übernehmen Sie die Quellensteuer-Tarife der jeweiligen Kantone einzeln und lesen Sie diese im Firmenstamm Register QST ein, oder extrahieren Sie die von uns aufbereiteten Dateien in Ihren aktuellen Common-Ordner (pl_q0000.dat und pl_q0000.idx). Diese enthalten jeweils die QST-Tarife für die gesamte Schweiz Quellensteuer Inkasso Vorgehen Falls einige Kantone das QST-Inkasso angepasst haben, können Sie diese Werte im Versicherungsstamm Register QST unter dem jeweiligen Monat anpassen. Sage Schweiz AG Seite 6 von 11

7 1.11 Kinderzulagen-Tarife Falls sich die Kinder- und Ausbildungszulagen in den von Ihnen betroffenen Kantonen verändert haben, müssen Sie diese manuell unter dem Menü Firmenstamm FAK- Tabellen unter dem jeweiligen Kanton anpassen und die Änderung speichern. Wichtig Die Kinderzulagen-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach der Durchführung des Jahresabschlusses vorzunehmen. Kanton Waadt Der Kanton Waadt hat seine Familienzulagen auf den 1. September 2016 hin angepasst. Zulagentyp bis am ab Kinder (1. und 2. Kind) Kinder (3. Kind und folgende) Ausbildung (1. und 2. Kind) Ausbildung (3. Kind und folgende) Die Geburts-und Adoptionszulage bleibt unverändert bei CHF FAK Fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse nach, ob sich der FAK-%-Abzug aufs 2017 verändert. Vorgehen Im Menü Versicherungsstamm Register FAK können Sie unter den jeweiligen Kantonen die FAK-Beiträge aktualisieren. Auch hier gilt, dass es bei diesen Feldern keine Historisierung gibt, und die Beträge erst nach dem Eröffnen des neuen Jahres angepasst werden dürfen Liechtenstein Es sind uns zurzeit keine Veränderungen im Bereich der AHV, ALV oder FAK bekannt Neues Geschäftsjahr eröffnen Bitte beachten Sie, dass wenn Sie mit Sage 50 Rechnungswesen arbeiten, zuerst das Folgejahr im Rechnungswesen eröffnet werden muss, bevor Sie das neue Geschäftsjahr in der Lohnbuchhaltung eröffnen. Ein Assistent führt Sie durch die Eröffnung des neuen Lohnjahres (Menü Extras Ausführen Jahresabschluss). Sage Schweiz AG Seite 7 von 11

8 1.15 Lohnausweis Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2015 und 2016 Die Lohnbuchhaltung von Sage 50 Extra und Sage 50 Version 2015 und 2016 entsprechen den aktuellsten Richtlinien von swissdec. Im Rahmen der Rezertifizierung wurde auch der Lohnausweis wieder von swissdec überprüft. Der Link auf die Wegleitung ist jeweils im Firmen- und Personalstamm unter dem Register Lohnausweis hinterlegt Elektronische Übermittlung Lohnausweise Seit dem Kalenderjahr 2014 können die Lohnausweise für sämtliche Kantone, bei welchen eine Lohnmeldepflicht besteht, elektronisch via ELM übermittelt werden. Es handelt sich um folgende Kantone: BE, BS, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS. Sage Schweiz AG Seite 8 von 11

9 2.0 ELM Jahresendauswertungen mit wenigen Mausklicks elektronisch übermitteln Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM), das die Übermittlung der Jahresendauswertungen an die verschiedenen Institutionen wie AHV, SUVA, private Unfallversicherungen, KTG, Steuerbehörden, usw. sicherstellt, kann mit Sage 50 Extra übermittelt werden. Die Integration von swissdec 4.0 bei Sage 50 Extra, welche zusätzlich die elektronische Übermittlung der Quellensteuer beinhaltet, steht Ihnen auch bereits zur Verfügung. Sage Schweiz AG Seite 9 von 11

10 3.0 Abschlussarbeiten Archivierung Empfehlung: Archivierung Lohnausweis via PDF Der Lohnausweis wird automatisch als PDF generiert. Nach dem Ausdruck der Lohnausweise empfehlen wir, die PDF-Datei in Ihrem elektronischen Ablagesystem zu archivieren. Dadurch kann der Original-Lohnausweis trotz allfälliger Neuparametrisierungen nachträglich als PDF (Suchfunktion benutzen) ausgedruckt werden. Sage Schweiz AG Seite 10 von 11

11 4.0 Aktuelles / Fragen / Anregungen Sollten Sie weitere Fragen zu den Jahresendarbeiten oder Anregungen zu unseren Produkten haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit über Ihre Hotline-Nummer gemäss Ihrem Vertrag zur Verfügung. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter, den Sie unter abonnieren können. Sage Schweiz AG Seite 11 von 11

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