Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Bekanntmachung Nr. 07/15/31



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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 07/15/31 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zur Förderung der nachhaltigen und einheimischen Eiweißversorgung in der Monogastrierernährung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft vom 27.03.2015 Die tierische Veredlung in der deutschen Landwirtschaft ist stark von Importen eiweißhaltiger Futtermittel abhängig und damit verbunden anfällig für Preisschwankungen in der Futterwirtschaft. Seitens vieler Verbraucher werden die ökologischen und sozialen Probleme, die mit dem nicht nachhaltigen Anbau von Soja entstehen, zunehmend kritisch hinterfragt. Dadurch besteht ein verstärktes Interesse an einer nachhaltigen Versorgung von Nutztieren mit eiweißhaltigen Futtermitteln aus einheimischem Anbau. Dies ist insbesondere im ökologischen Landbau von besonderer Bedeutung zumal ab 01.01.2018 in der ökologischen Tierhaltung ausschließlich Futtermittel aus ökologischem Landbau verwendet werden dürfen. Eine 100-prozentige Versorgung der Monogastrier mit nachhaltig bzw. ökologisch erzeugten Eiweißfuttermitteln ist derzeit noch mit Schwierigkeiten bei der Erzeugung, der Verarbeitung und der Beschaffung verbunden. Insbesondere bei den derzeit verwendeten, nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln mit hohem Eiweißanteil und hochwertiger Aminosäurenzusammensetzung wird mit Auslaufen der Ausnahmeregelung für den Einsatz konventioneller Eiweißfuttermittel in der Monogastrierfütterung im ökologischen Landbau eine Versorgungslücke entstehen. Bisherige Forschungsergebnisse und Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass eine Vielzahl von nachhaltigen, ökologisch erzeugten und heimischen Eiweißfuttermitteln zur Verfügung stehen, um diese Lücke zu schließen. Ein im Rahmen des BÖLN gefördertes Dossier zum Status-Quo der Eiweißversorgung von Monogastriern, basierend auf einer Literaturrecherche, einer Expertenbefragung und einer Akteurstagung zu diesem Thema zeigt auf, dass die einzelnen zur Verfügung stehenden Futtermittel je nach betrieblicher Situation, regionalen (infra-)strukturellen Gegebenheiten und/oder klimatischen Bedingungen einen unterschiedlichen Beitrag zu einer allgemeinen und betriebsindividuellen Lösungsstrategie leisten können. Es zeigt sich, dass für einzelne Tiergruppen, insbesondere für Jungtiere und hier vor allem im Geflügelbereich eine leistungsund tiergerechte Fütterung derzeit nicht immer sichergestellt werden kann.

Ein großes Potential bei einer 100%igen Biofütterung wird in den einzelbetrieblichen Maßnahmen, beginnend mit Futteraufbereitung, Futtermittelkonservierung, Rationsgestaltung und Futtermittelhygiene, sowie dem individuellen Betriebsmanagement gesehen. Hier sind Methoden zur Bewertung der Futterqualität, insbesondere der Verdaulichkeiten im Betrieb sowie Fütterungs- und Beratungskonzepte für den Einsatz von proteinreichen Raufutter, notwendig. Die Verwendung von Nebenprodukten aus der Nahrungsmittelproduktion bietet zudem ein großes Potential. Hier sind Maßnahmen zur Nutzung dieser Futtermittel sowie zur Verbesserung der Proteinqualität erforderlich. Die unterschiedliche Verfügbarkeit dieser Nebenprodukte legt nahe, dass regionale und betriebsindividuelle Lösungsansätze entwickelt sowie die Einsatzmöglichkeiten für die Tiergruppen mit den höchsten Ansprüchen hinsichtlich der Versorgung mit Futterprotein erprobt werden müssen. Auch flankierende Maßnahmen für die Sicherung der Tiergesundheit, Futtermittelsicherheit und Vielfalt von Futtermitteln sind von hoher Relevanz. Die Optimierung dieser Faktoren soll dazu beitragen, die Futteraufnahme und Futterverwertung erheblich zu verbessern, so dass das Wohlbefinden der Tiere und damit die Leistungsfähigkeit steigen. Die Umsetzung einer 100%igen Biofütterung soll mit einer Strategie erreicht werden, die eine Vielzahl an verschiedenen Bausteinen integriert. Diese reichen von der gezielten Supplementierung vorhandener Futtermittel mit essentiellen Aminosäuren bis hin zur Züchtung von Futterpflanzen mit erhöhten Gehalten an diesen Aminosäuren und der Züchtung von Tieren, die an das Leistungsniveau und die Futterkomponenten im ökologischen Landbau angepasst sind. Daher sucht die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GS-BÖLN) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit Bezug auf die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 25. März 2015 Interessenten für die Durchführung von 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) und 2. Maßnahmen zur Förderung innovativer Ansätze des Wissenstransfers zwischen Forschung, Beratung und Praxis (z. B. Praxispartner + wissenschaftliche Betreuung) zur Förderung der nachhaltigen und einheimischen Eiweißversorgung in der Monogastrierernährung. Ziel ist die Deckung des Proteinbedarfs in der Ernährung ökologisch und nachhaltig gehaltener Monogastrier unter dem Gesichtspunkt regionaler Kreislaufkonzepte. Neben der Identifizierung von geeigneten Proteinfuttermitteln sollen die zu entwickelnden Strategien vor allem berücksichtigen, dass der Einsatz der Proteinfuttermittel effizient und nachhaltig erfolgt. Es soll auf eine hohe Verwertung im Tier sowie auf eine geringe Emissionslast geachtet werden.

Mit der Förderung sollen auch die Nachhaltigkeitsziele der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 der Bundesregierung sowie der vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung erarbeitete Forschungs- und Innovationsbedarf Nutztiere unterstützt werden. 1. Förderschwerpunkte Gefördert werden sollen insbesondere die nachfolgenden Förderschwerpunkte: 1.1. Entwicklung von Verfahren zur Verbesserung der Aminosäurenverdaulichkeit aus vorhandenen Proteinfuttermittel durch geeignete Behandlung oder Bearbeitung. 1.2. Identifizierung und Potentialanalyse für Einsatzmöglichkeiten hochwertiger und alternativer Proteinkomponenten. 1.3. Identifizierung von Proteinkomponenten aus Nebenprodukten für eine Verwendung in der Fütterung. 1.4. Optimierung von Bewertungsverfahren für betriebsindividuelle Futterrationen. 1.5. Ökonomische Bewertung des Einsatzes hochwertiger Proteinkomponenten bezogen auf unterschiedliche Leistungsniveaus. 1.6. Entwicklung von Optimierungsstrategien für den Einsatz von Proteinfuttermitteln auf der Grundlage betriebstypspezifischer Verwertungsbilanzen und unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierwohls 1.7. Grundlagen zur Entwicklung von biologischen Aminosäurezusatzstoffen, die nicht synthetisch hergestellt werden und für den Einsatz im ökologischen Landbau geeignet sind. 1.8. Entwicklung von Konzepten für ein verbessertes Fütterungsmanagement und die technologische Umsetzbarkeit einzelbetrieblicher Lösungen. 1.9. Qualitätssicherungs- und Kommunikationssysteme entlang der Wertschöpfungskette. 2. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein. Bei Verbundvorhaben ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Betreuung durch Hochschuleinrichtungen oder andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen (inkl. Einrichtungen der Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) vorzusehen. Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird dabei im Einzelfall festgesetzt. Ein angemessener Eigenanteil des oder der Bewerber unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daraus abgeleitet.

3. Rechtsgrundlage Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 25 März 2015 (http://www.bundesprogramm.de/forschungsmanagement/richtlinie/). Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Ebenfalls wird nicht garantiert, dass zu jedem Punkt der Bekanntmachung Projekte gefördert werden. Das BMEL entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. 4. Verfahrenshinweise 4.1. Anforderungen zur Abgrenzung des jeweiligen Vorhabens - Analyse und Aufbereitung aktueller Projekte, der wichtigsten wissenschaftlichen Literatur oder anderer Informationsquellen der letzten Jahre bzw. Anbindung bereits von Dritten aufbereiteter Informationen zum o. g. Thema. - Nachvollziehbare Abgrenzung des Projektzieles von thematisch ähnlichen, bereits realisierten Vorhaben; hilfreiche Informationsquellen sind unter anderem die Datenbank Organic Eprint (www.orgprints.org) sowie die Homepage des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (www.bundesprogrammoekolandbau.de/forschungsmanagement/projektliste/) - Abgeleitet aus den o.g. Punkten: Konzipierung von FuE-Vorhaben für den Wissenstransfer in die Praxis (Einbindung der Praxis unter wissenschaftlicher Betreuung). 4.2 Anforderungen an den oder die Bewerber - Vorlage einer ausreichend genauen Beschreibung und Begründung des Projektes. - Fachkenntnisse sowie Kontakte zu fachspezifischen Gruppen oder Experten. - Erfahrungen im Projektmanagement; Referenzen für die Gewährleistung der Umsetzung sind nachzuweisen. 4.3 Vorlage Projektskizzen Die zu verwendende Projektskizzengliederung finden Sie im Informationsangebot der GS- BÖLN im Internet unter http://www.bundesprogramm.de/forschungsmanagement/projektskizzen/. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesformular&massnahme=bo ELN FUE&bereich=MONOGASTRIER&typ=SKI

Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Die Projektskizzen sollen insbesondere zu folgenden Punkten Aussagen beinhalten: - Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand des Wissens, - Beschreibung des geplanten Vorhabens, - Nachweise zu den oben genannten Anforderungen, - Name, Funktion und Kompetenz des Bewerbers bzw. der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen, Unternehmen bzw. Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten), - ggf. Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt, - Beschreibung, wie der Wissenstransfer und die Umsetzung in die Praxis erfolgen soll, - Nachvollziehbarer Arbeits- und Finanzierungsplan für die Gestaltung und Durchführung des Vorhabens. Von den eingereichten Projektskizzen werden bei einer Aufforderung zur Antragstellung bevorzugt solche Lösungsansätze berücksichtigt, die einen effizienten Einsatz des Budgets entsprechend der oben beschriebenen Zielsetzung aufweisen, die hohe Fachkenntnisse im Bereich ökologischer Landbau und/oder nachhaltiger Landwirtschaft aufweisen und die sich durch Innovation und Kreativität auszeichnen. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und die Projektskizze Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform unter dem Stichwort BÖLN - Eiweißversorgung Monogastrier 2015 mit der Unterschrift des Verbundkoordinators (Verbundanträge) bzw. des Projektleiters (Einzelanträge) in doppelter Ausfertigung bis zum 10.06.2015 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 312 Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GS-BÖLN) Deichmanns Aue 29 53179 Bonn eingereicht werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Viola Molkenthin (0228-6845-2944, viola.molkenthin@ble.de) oder an Frau Dorothée Hahn (0228-6845-3271, dorothee.hahn@ble.de ) Bonn, den 27.03.2015 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Auftrag Budde