Die Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen



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Beim AsylbLG zahlt das Land für jede anspruchsberechtigte Person eine jährliche Pauschale von 4270.

Transkript:

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen Wie kommen die Kommunen mit den Herausforderungen zurecht? Evangelische Akademie Loccum 04.12.2014

Die Kostenerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz bis 30.06.1997 ab 01.07.1997 01.01.2004 01.01.2012 Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen (Aufnahmegesetz). Einführung einer pauschalen Kostenabgeltung p. P./Quartal nach Art der Unterbringung und Sonderregelung für die Krankheits und Pflegekosten 1. Novellierung des Aufnahmegesetzes Festlegung einer einheitlichen Pauschale : 4.270 p. P./Jahr Wegfall der Kostenerstattung bei Krankheit und Pflege über 15.000 DM p. P./Jahr 2. Novellierung des Aufnahmegesetzes Anhebung der Kostenabgeltungspauschale ab 01.07.2011: 4.826 Einführung einer Dynamisierungsklausel 2

Inhalt der Dynamisierungsklausel 4 Abs. 5 AufnG Anpassung der jährlichen Pauschale, wenn sich die der Pauschale zugrunde liegenden Verhältnisse bis zum Ende des vorvergangenen Jahres wesentlich verändert haben. Die Veränderung ist wesentlich, wenn sie die Pauschale um mindestens zwei von Hundert (2 %) erhöhen würde. Kann Regelung Anpassung zum 01.01.2013: 5.036 Anpassung zum 01.01.2014: 5.932 Anpassung zum 01.01.2015: 6.195 (noch nicht in Kraft getreten) 3

Bestandteile der Kostenabgeltungspauschale ab 01.01.2015: 6.195 p. P./Jahr davon Grundleistungen einschl. Taschengeld analoge Leistungen gem. SGB XII alle übrigen Ausgaben (z. B. Unterkunft, Heizung, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Hilfe zur Pflege, sonstige Leistungen nach 6 AsylbLG) persönlicher Schulbedarf gem. 34 Abs. 3 SGB XII Leistungen zur Bildung und Teilhabe außer Schulbedarf Personal und Sachkosten (MF Tabelle v. 11.06.2013) 2.685,96 p. P./Jahr 716,54 p. P./Jahr 2.381,62 p. P./Jahr 20,65 p. P./Jahr 44,72 p. P./Jahr 345,65 p. P./Jahr 4

Kosten für alle übrigen Leistungen: 2.381,62 p. P./Jahr darunter Unterbringungskosten darunter Krankenkosten / Hilfe zur Pflege verbleibender Betrag für sonstige Leistungen 1.017,17 p. P./Jahr 1.361,60 p. P./Jahr 2,85 p. P./Jahr Fazit: Unterbringungskosten erheblich unterfinanziert Kosten bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfe zur Pflege deutlich unterfinanziert Sonstige Leistungen gem. 6 AsylbLG nicht ausreichend berücksichtigt Kosten für soziale Betreuung nicht enthalten 5

Entwicklung der Aufwendungen nach dem AsylbLG und der Kostenabgeltungspauschale *Anzahl der Empfänger(innen)/örtl. Träger zum Stichtag 31.12. *Nettoausgaben zum Stichtag 31.12. (ohne Verw.kosten) Durchschnittliche Kosten pro Person (ohne Verw.kosten) Differenz zur Pauschale (ohne Verw.kosten) Defizit zum Stichtag 31.12. 2004 26.760 123.083.454 4.600 585 15,65 Mio. 2005 24.826 134.011.379 5.398 1.383 34,33 Mio. 2006 23.940 131.969.602 5.513 1.498 35,86 Mio. 2007 20.069 120.767.857 6.018 2.003 40,19 Mio. 2008 16.113 94.252.561 5.850 1.835 29,56 Mio. 2009 14.599 83.850.979 5.744 1.729 25,24 Mio. 2010 14.374 82.698.000 5.753 1.739 25,00 Mio. 2011 15.044 87.448.000 5.813 1.603 24,12 Mio. 2012 15.858 101.420.000 6.395 1.907 30,24 Mio. 2013 22.151 134.878 6.089 1.393 30,85 Mio. Gesamtdefizit 2004-2013 291,04 Mio. 6

Keine zeitnahe Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der Asylbewerberleistungsempfänger 4 Abs. 2 AufnG Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen ergibt sich aus dem Mittelwert der am 31.12. des vorvorvergangenen Jahres und am 31.12. des vorvergangenen Jahres in der Asylbewerberleistungsstatistik enthaltenen Anzahl der Leistungsempfänger. Landkreise, Region Hannover und kreisfreie Städte finanzieren somit dauerhaft für zwei Jahre vor, wenn die Anzahl der Asylbewerberleistungsberechtigten steigt. 7

Kostenerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz ist langjährig und chronisch unterfinanziert Land und kommunale Spitzenverbände verhandeln über eine strukturelle Änderung des Aufnahmegesetzes Land strebt Erhöhung der Erstaufnahmekapazitäten an Bund unterstützt Länder und Kommunen mit verschiedenen Maßnahmen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Ansatzpunkte Unterbringungskosten Kosten für Krankheit, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Soziale Betreuung Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlingszahlen Vorhandene Standorte in Bramsche, Braunschweig und Friedland unzureichend Neue Außenstelle in Hildesheim Neuer Standort in Osnabrück Weitere Standorte in der Prüfung Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. für 2015 und 2016 künftig zinsfreie Überlassung von Immobilien des Bundes Änderung des AsylbLG 8