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Transkript:

Volker Uflacker Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Ihr Zeichen/Nachricht von Ansprechpartner/in Volker Uflacker E-Mail v.uflacker@ostwestfalen.ihk.de Tel. 0521 / 554-158 Fax 0521 / 554-5158 Stand: 02/2014 Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Sie möchten eine Prüfung beschleunigten Grundqualifikation auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ablegen. Um Sie für die Prüfung einplanen zu können, benötigen wir von Ihnen noch einige Daten. Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Anmeldeformulars (siehe Seite 4) mit, für welche Prüfungsart Sie sich entschieden haben und ab wann wir Sie zur Prüfung vormerken sollen. Nach Eingang Ihrer vollständigen Anmeldung mit den einzureichenden Nachweisen (siehe Seite 3) erhalten Sie einen Bescheid über die Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühr für die beschleunigte Grundqualifikation muss eine Woche vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin eingegangen sein. Beachten Sie bitte, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr von uns zur Prüfung eingeladen werden können, weil Ihre Anmeldung erst dann für uns verbindlich ist. Lesen Sie bitte die Anlage sorgfältig durch und senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu. Freundliche Grüße i. A. Volker Uflacker Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung Anlage 1/5

Erläuterungen: Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation C/CE 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre D/DE 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre Beschleunigte Grundqualifikation: Die uneingeschränkte Prüfung beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr. Verkürzungsmöglichkeiten für Quereinsteiger und Umsteiger : Quereinsteiger: Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können Fahrer ablegen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für die jeweils andere Verkehrsart besitzen oder einen gültigen Führerschein der Klasse C1, C, D1 oder D vorlegen. Prüfungsteile Regelprüfung Quereinsteiger Umsteiger Umfang der Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation 90 Minuten schriftliche Prüfung 60 Minuten schriftliche Prüfung 45 Minuten schriftliche Prüfung 2/5

Einzureichende Nachweise (Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation : Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger : Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder ein Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE (ebenfalls gültig: Führerschein der alten Klassen 2 oder 3) oder der Klasse D1, D1E, D oder DE vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll oder wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, oder Güterkraftkraftverkehr wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger : Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises 3/5

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Schneller geht s per Fax: 0521 554-5158 Anmeldung zu einer Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz *) (Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen!) Hiermit melde ich mich verbindlich für die Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation an. Personenverkehr *) Güterkraftverkehr *) Wiederholungsprüfung *) beschleunigte Grundqualifikation *) (Gebühr: 140,- ) beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger *) (Gebühr: 115,- ) beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger *) (Gebühr: 100,- ) Nachname / Vorname: / Straße / Nr.: / Postleitzahl / Wohnort: / Geburtsdatum / Geburtsort: / Geburtsland / Nationalität: / Geschlecht: männlich weiblich Telefon / Email: / Ich bitte, mich frühestens ab für eine Prüfung vorzumerken. Name der Ausbildungsstätte: Rechnungsanschrift: (Falls nicht identisch mit Prüfungsteilnehmer) Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe. Die nachfolgenden Anmelde- und Rücktrittsbedingungen habe ich gelesen und verstanden. Ort, Datum Unterschrift 4/5

Anmeldebedingungen für die Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG Mir ist bekannt, dass ich mich nur dann zu einer Prüfung nach dem BKrFQG bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld anmelden kann, wenn mein Wohnsitz im Kammerbezirk der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld liegt (Stadt Bielefeld, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Herford, Kreis Gütersloh, Kreis Paderborn und Kreis Höxter). Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb des Kammerbezirkes der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld liegen und Sie dennoch Ihre Prüfung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ablegen wollen, benötigt die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld eine Freistellungsbescheinigung von Ihrer für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Anmeldung für die beschleunigte Grundqualifikation muss mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin vorliegen. Nach Eingang Ihrer vollständigen Anmeldung und der einzureichenden Nachweise erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühr für die beschleunigte Grundqualifikation muss eine Woche vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin eingegangen sein. Beachten Sie bitte, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr von uns zur Prüfung eingeladen werden können, da Ihre Anmeldung erst dann für uns verbindlich ist. Mir ist bekannt, dass mit dieser Anmeldung ein Anspruch der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld auf die oben genannte Prüfungsgebühr entsteht. Rücktrittsbedingungen (Auszug aus der Satzung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld) (1) Ein Rücktritt von der theoretischen Prüfung ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der theoretischen Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsbewerber/eine Prüfungsbewerberin zu einer Prüfung nicht erscheint. (2) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der theoretischen Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. (3) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK. Macht der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn eines Prüfungsteils abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. (4) Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden. (5) Bei Rücktritt von der Prüfung 14 Tage oder weniger vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 50% der fälligen Gebühr erhoben beziehungsweise einbehalten. (6) Bei Rücktritt von der Prüfung 3 Werktage oder weniger als 3 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird die komplette Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt beziehungsweise einbehalten. (7) Bei einem Rücktritt nach Beginn der Prüfung gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. In diesem Fall verfällt die Prüfungsgebühr. (8) Eine Abmeldung von der Prüfung muss schriftlich erfolgen. 5/5