Leistungskonzept im Fach Latein in der Sekundarstufe I am Städtischen Gymnasium Herzogenrath



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Transkript:

1 Leistungskonzept im Fach Latein in der Sekundarstufe I am Städtischen Gymnasium Herzogenrath Inhalt: 1. Grundsätzliches 2. Kompetenzorientierung 3. Konzeption und Korrektur von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I 4. Teilbereiche der Sonstigen Leistungen 5. Bewertungsaspekte 6. Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung 7. Festlegung der Jahresnote 8. Kompetenzraster für Schülerinnen und Schüler 1. Grundsätzliches Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) dargestellt. Verbindlich gelten außerdem der Kernlehrplan Latein sowie das schulinterne Curriculum. Die Leistungsbewertung bezieht sich insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. 2. Kompetenzorientierung Grundlegendes Ziel des Lateinunterrichtes ist die historische Kommunikation, die miteinander vernetzte Teilkompetenzen umfasst, welche sich den Bereichen Sprach-, Text-, Kultur- und Methodenkompetenz zuordnen lassen und eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit mit lateinischen Originaltexten und die Auseinandersetzung mit der römischen Kultur darstellen. Für die Klassen 6 bis 9 werden die Kompetenzen ausführlich und jahrgangsbezogen im Kernlehrplan Latein (G8) sowie in unserem schulinternen Curriculum dargestellt. Sie sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen mündlicher und schriftlicher Art sollen in diesem Zusammenhang darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der im Kernlehrplan aufgeführten Kompetenzen zu überprüfen. 3. Konzeption einer Klassenarbeit in der Sek I a) Anzahl der Arbeiten Latein als zweite Fremdsprache: Klasse 6 und 7: drei Klassenarbeiten pro Halbjahr Klasse 8: drei Klassenarbeiten im ersten, zwei Arbeiten im zweiten Halbjahr Klasse 9: zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr Latein als dritte Fremdsprache (WP II):

2 Klasse 8 und 9: zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr b) Konzeption der Arbeit In der Regel bestehen Klassenarbeiten aus einer Übersetzung und (bis zu vier) Zusatzaufgaben. In Klasse 9 wird im zweiten Halbjahr im Rahmen der Caesarlektüre eine Klassenarbeit als doppelstündige Texterschließungsarbeit angelegt, die eine Vorerschließung eines längeren lateinischen Textes (z.b. über Leitfragen) sowie einen Übersetzungsteil enthält. c) Umfang und Bewertung des Übersetzungstextes Während der Lehrbuchphase darf der lateinische Übersetzungstext 1,5-2 Wörter pro Übersetzungsminute enthalten. Während der Lektürephase enthält der lateinische Übersetzungstext 1,2-1,5 Wörter pro Übersetzungsminute. Übersetzung und Begleitaufgaben werden in einem Verhältnis von 2:1 oder 3:1 gewertet. d) Konzeption von Aufgaben im zweiten Teil der (zweigeteilten) Klassenarbeit In der Spracherwerbsphase dient der Aufgabenteil vor allem der Überprüfung der Sprachkompetenz. Eine Aufgabe sollte die Kulturkompetenz betreffen. Mit fortschreitender Progression (vor allem in der Lektürephase) soll im Aufgabenteil zunehmend die Textkompetenz in den Vordergrund gerückt werden und die Aufgaben sind textbezogen. Der Aufgabenteil kann eine Aufgabe zur Vorerschließung enthalten, die zugleich der Überprüfung der Methodenkompetenz dienen kann (z.b. Anwendung der Klammertechnik, der Einrückmethode o.ä.). Als Aufgabenformate können Formen-, Vokabel-, oder Syntaxübungen sowie Übungen zum Textverstehen verwendet werden. Hierbei geht es nicht um eine aktive Sprachbeherrschung, sondern vor allem um das Wiedererkennen, Bestimmen und Zuordnen von Formen oder das Ergänzen von z.b. Buchstaben. e) Durchführung Zu Beginn der Klassenarbeit liest die Lehrperson den lateinischen Text sinnbetont vor. Individuelle Hilfestellungen sind unzulässig. Der Gebrauch des Wörterbuches während einer Klassenarbeit ist erst ab der Einführungsphase zulässig. f) Die Korrektur einer Klassenarbeit Die Übersetzung wird nach dem Prinzip der Negativkorrektur korrigiert. Gemäß den Richtlinien ist eine Übersetzungsleistung mit ausreichend zu bewerten, wenn bei 100 Wörtern nicht mehr als 12 ganze Fehler gemacht werden. Eine Übersetzungsleistung ist mit ungenügend zu bewerten, wenn bei 100 Wörtern 20 Fehler oder mehr gemacht werden. Bei der Korrektur der Übersetzung sollen die Fehlerarten möglichst exakte gekennzeichnet werden (K, Bz, Gr, Vok, Vb, S). Fehler werden nach dem Grad ihrer Sinnverfehlung gewichtet (halb, ganz, Doppelfehler).

3 Fehlernester oder Auslassungen werden pauschal mit einem Doppelfehler je fünf lateinische Worte bewertet. Die Bewertung der Korrektur der Aufgaben erfolgt nach dem positiven Verfahren, d.h. die Bewertung muss von einer Höchstpunktzahl ausgehen. Die Leistung wird mit der Note ausreichend bewertet, wenn ca. die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreicht wurde Die Notenstufen 1-4 werden äquidistant festgelegt. Die Teilnoten von Übersetzung und Aufgaben sind gesondert aufzuführen. Ein kriteriengeleiteter Kommentar unter jeder Klassenarbeit ist Pflicht. Fehler im deutschen Sprachgebrauch (R, Z, DGr, Sb, A) werden gekennzeichnet. Bei eklatanten Verstößen gegen die deutsche Sprache kann die Gesamtnote um bis zu drei Teilnoten abgesenkt werden. 4. Teilbereiche der Sonstigen Leistungen Zu den Bestandteilen der Sonstigen Leistungen im Unterricht zählen u.a. a) Die mündliche Mitarbeit umfasst Beiträge zum Unterrichtsgespräch. Hier ist die Qualität, Quantität und Kontinuität der Beiträge von Bedeutung. Grundlegend für die Qualität eines Beitrags ist vor allem der Nachweis der Sprach- sowie der Textkompetenz. Zudem ist zwischen vorbereiteten Beiträgen (z.b. Vortrag eines Gruppenarbeitsergebnisses) und nicht vorbereiteten Beiträgen zu unterscheiden. Mitarbeit in unterschiedlichen Erarbeitungsphasen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit) Präsentation von Arbeitsergebnissen Zusammenfassung und Wiederholung gelernter und vorbereiteter Inhalte Referate, Rollenspiele, Projekte usw. als Möglichkeit der individuellen Förderung b) Schriftliche Darstellungen sind z.b. schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Hefte / Mappen) schriftliche Überprüfungen der Hausaufgaben oder des Wortschatzes, Übungen etc. c) Praktische Tätigkeiten umfassen z.b. Materialbeschaffung Internetrecherche d) Freie Leistungsvergleiche (z.b. Schülerwettbewerbe): Je nach Umfang und Qualität der Ergebnisse lässt die Lehrperson die erfolgreiche Teilnahme positiv in die Bewertung einfließen. 5. Bewertungsaspekte Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität, Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern- und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren,

4 zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin bzw. eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung in eine Verstehensleistung und eine vor allem sprachlich repräsentierte Darstellungsleistung hilfreich und notwendig 6. Kriterien zur Beurteilung der Mündlichen Leistung Die Leistungen werden mit den Noten 1 bis 6 bewertet, die in der folgenden Notenübersichtstabelle erklärend definiert sind: Notenbezeichnung Ziffer Notendefinition sehr gut 1 Die Note sehr gut soll erteilt werden, wenn die im schulinternen Curriculum aufgeführten Kompetenzen in besonderem Maße erlangt wurden. Außerdem ist die Note sehr gut folgendermaßen definiert: Die Schülerin / Der Schüler arbeitet sehr interessiert mit und ist auch bei komplexen Themen in der Lage, produktive Beiträge zu leisten. verfügt über ein breites Wissen und zeigt auch Interesse über die Unterrichtsreihe hinaus. fertigt regelmäßig seine Hausaufgaben an, wobei auf Vollständigkeit und Form geachtet wird, und kann diese in den Unterricht einbringen. kann Fehler erkennen, Fehlerquellen analysieren und korrigieren. verwendet eine präzise und differenzierte, korrekte Sprache mit einer adäquaten Verwendung der Fachterminologie. gut 2 Die Note gut wird erteilt, wenn die im schulinternen Curriculum aufgeführten Kompetenzen in hohem Maße erreicht werden. Außerdem ist die Note gut folgendermaßen definiert: versteht schwierigere Sachverhalte und kann sie in den Zusammenhang des Themas einordnen. kann Fehler erkennen und Fehlerquellen benennen. ist in der Lage, zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu unterscheiden. kann aufgrund seiner Hausaufgaben immer Relevantes zum Unterricht beitragen. befriedigend 3 Die Note befriedigend wird erteilt, wenn die im schulinternen Curriculum aufgeführten Kompetenzen im Allgemeinen erreicht sind. Außerdem ist die Note befriedigend folgendermaßen definiert: kann durch seine Beiträge den Unterricht mitunter berei-

5 chern. kann Fehler erkennen. kann einfache Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff gewöhnlich richtig wiedergeben. kann aufgrund seiner Hausaufgaben meistens etwas zum Unterricht beitragen. ausreichend 4 Die Note ausreichend wird erteilt, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber die im schulinternen Curriculum aufgeführten Kompetenzen in Grundzügen erreicht sind. Außerdem ist die Note befriedigend folgendermaßen definiert: kann wenig zum Unterricht beitragen. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig. kann Fehler nur mit Unterstützung erkennen. aufgrund der Hausaufgaben gelegentlich etwas zum Unterricht beigetragen. mangelhaft 5 Die Note mangelhaft wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht. beteiligt sich freiwillig nicht am Unterricht und äußert sich nur nach Aufforderung durch die Lehrperson. liefert häufig oberflächliche oder sogar falsche Beiträge. macht seine Hausaufgaben nur selten oder so oberflächlich, dass er damit kaum zum Unterricht beitragen kann. ungenügend 6 Die Note ungenügend wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. beteiligt sich selbst auf Aufforderung durch die Lehrperson nicht am Unterricht. liefert falsche Beiträge. arbeitet in Arbeitsphasen nicht mit oder stört den Arbeitsablauf der Klasse. macht seine Hausaufgaben nicht und kann nichts zum Unterricht beitragen. 7. Festlegung der Zeugnisnote Der Fachlehrer informiert zu Beginn des Schuljahres über Art und Gewichtung der Beurteilungskriterien. Alle Formen der Mitarbeit im Unterricht, die praktischen Tätigkeiten und die schriftlichen Dar-

6 stellungen haben wichtige eigenständige Funktionen insbesondere im Rahmen der individuellen Förderung. Der Stellenwert des jeweiligen Beitrags zum Unterricht als Beurteilungsgrundlage wird von Fall zu Fall von der jeweiligen Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer bestimmt. Grundsätzlich gilt: Die mündliche Leistung macht 50 % der Zeugnisnote aus. Schriftliche Überprüfungen der Hausaufgaben, Vokabel- oder Grammatikübungen gehören zu den Teilleistungen. Teilleistungen fließen mit insgesamt max. 30 % in die sonstige Mitarbeit ein. Referate fallen in den Bereich der mündlichen Mitarbeit und können je nach Qualität, Eigenständigkeit und Umfang in der Sek I mit bis zu 3 % in diese einfließen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende eines jeden Quartals eine Einschätzung ihres Leistungsstandes durch die Lehrperson. Am Schuljahresende wird eine Jahresendnote gegeben, die auch die Leistungen des ersten Halbjahres angemessen berücksichtigt. 8. Kompetenzraster für Schülerinnen und Schüler 1) Du beherrschst die Vokabeln und kennst auch unterschiedliche Wortbedeutungen. 2) Du beherrschst die Konjugationen und kannst die unterschiedlichen Tempora erkennen. 3) Du beherrschst die Deklinationen. 4) Du kannst den Satzaufbau erkennen und die unterschiedlichen Satzglieder erklären. 5) Du erkennst die satzwertigen Konstruktionen (z.b. AcI, Pc, Abl.abs.) und kannst sie sicher übersetzen. 6) Du kennst unterschiedliche Methoden zur Texterschließung und zum Vokabellernen und wendest sie an. 7) Du kannst lateinische Texte selbstständig übersetzen und interpretieren. 8) Du verfügst über Kenntnisse zur antiken Kultur und kannst diese im Rahmen der Textarbeit angemessen einbeziehen. 9) Du erkennst Fehler in lateinischen immer oft manchmal eher weniger selten Nie

7 Übersetzungen und kannst sie erklären. 10) Du kannst dem Unterrichtsgeschehen jederzeit folgen und auf Beiträge deiner Mitschüler eingehen. 11) Du arbeitest in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten aktiv, selbstständig und kooperativ. 12) Du erledigst deine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig und bringst sie in den Unterricht ein.